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Vertragsrecht

2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Übernahme einer Schuld im Innenverhältnis · günstig für Schuldner

Wer Ihnen verspricht, Ihre Schuld beim Gläubiger zu begleichen, muss Sie klag- und schadlos halten. Gegenüber dem Gläubiger trifft ihn dagegen keine Pflicht. Ersatzpflichtig wird er, wenn Sie trotz seiner Zusage zahlen müssen.

Anspruch und Gleichbehandlung bei Förderungen · günstig für Förderungswerber

Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben Sie nicht. Wer öffentliche Mittel zur Förderung von Gemeinschaftsanliegen verteilt, steht aber schon vor dem Vertragsabschluss zu allen möglichen Empfängern in einem gesetzlichen Schuldverhältnis, das ihn zur Gleichbehandlung und zu sachlichen Entscheidungen verpflichtet. Ohne sachlichen Grund dürfen Sie also nicht benachteiligt werden.

Offenlegung und Haftung des Vertreters · günstig für Kunde

Den Namen muss er nicht nennen, es genügt, dass Sie sich danach erkundigen können. Wer aber als Bevollmächtigter auftritt, ist am Vertragsgeschehen entscheidend beteiligt und trifft Aufklärungspflichten; verletzt er sie, haftet er Ihnen dafür. Verfolgt er beim Abschluss eigene Interessen, kann er sogar unmittelbar für Ansprüche gegen den Geschäftsherrn haften.

Nachweis der Kundeneigenschaft bei der Bank · günstig für Bank

Sie selbst. Wer sich gegenüber einer Bank auf seine Kundeneigenschaft beruft und Auskunft haben will, muss diese Eigenschaft beweisen. Ein eingeantworteter Erbe muss dafür nicht nur die Gesamtrechtsnachfolge nachweisen, sondern auch, dass der Verstorbene im Todeszeitpunkt Kunde war.

Übertragung eines Inhabersparbuchs

Bei Sparbüchern, die auf den Inhaber lauten, wird das Guthaben durch Übereignung der Urkunde übertragen, also nach den Regeln für bewegliche Sachen. Zu einem Titel, der auf die Verschaffung des Eigentums gerichtet ist, muss die Übergabe des Sparbuchs hinzutreten. Bei Kleinbetragssparbüchern kommt die Mitteilung des Losungsworts dazu.

Gewinnzusage an Verbraucher · günstig für Konsument

Ja. Das Gesetz legt selbst klar genug fest, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Gewinnzusage einfordern können. Wie dieser Anspruch rechtlich einzuordnen ist, spielt dafür keine Rolle.

Hinweis oder verbindliche Erklärung

Nein. Entscheidend ist, wie Ihr Verhalten objektiv zu verstehen war, nicht was Sie sich dabei gedacht haben. Wer nur auf die Rechtsfolgen eines angenommenen Sachverhalts hinweist, gibt im Zweifel keine verbindliche Erklärung ab, weil das für den Empfänger erkennbar nichts ändern soll.

Entgangener Gewinn bei Nichtlieferung · günstig für Käufer

Sie sind so zu stellen, wie Sie bei ordnungsgemäßer Erfüllung stünden; auf ein Verschulden des Verkäufers kommt es dabei nicht an. Entgangenen Gewinn muss er allerdings nur ersetzen, wenn er mit der Weiterveräußerung der Ware rechnen musste. Beim Verkauf handelbarer Waren an einen Kaufmann ist das immer der Fall.

Reihenfolge der Anrechnung von Zahlungen · günstig für Gläubiger

Zinsen sind eigene Schuldposten mit eigener Fälligkeit, und auch die immer wieder fällig werdenden Einzelbeträge eines Dauervertrags gelten je für sich als eigene Schuld. Widerspricht der Gläubiger Ihrer Angabe, worauf Sie zahlen wollen, wird Ihre Zahlung zuerst auf die Zinsen der ältesten fälligen Schuld angerechnet, dann auf diese Schuld selbst und danach in gleicher Reihenfolge weiter.

Provision bei bereits bekanntem Objekt · günstig für Konsument

Nein. Ein Makler darf für den Fall, dass die Vermittlung trotz seiner Bemühungen nicht erfolgreich ist, nur in den ausdrücklich vorgesehenen Fällen ein Entgelt verlangen. Eine Klausel, wonach ein Objekt als neu angeboten gilt, wenn Sie nicht sofort widersprechen, fällt unter keinen dieser Fälle. Sie ist daher gesetzwidrig und unwirksam.

Kontrahierungszwang des Monopolisten

Nein. Auch ein Monopolist kann nicht gezwungen werden, jeden von einem Dritten gewünschten Vertrag abzuschließen. Er darf einen Vertragsabschluss aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen. Ob solche Gründe vorliegen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Nach der späteren Rechtsprechung braucht auch die Kündigung eines bestehenden Vertrags einen sachlichen Grund.

Beweislast bei Geschäften Minderjähriger · günstig für Minderjähriger

Ergibt sich schon aus der Klage, dass der Beklagte bei der Darlehensgewährung wegen seiner Minderjährigkeit nicht geschäftsfähig war, muss der Kläger vorbringen und beweisen, dass ausnahmsweise doch eine wirksame Verpflichtung vorliegt.

Zugang von Mahnungen nach einem Umzug · günstig für Konsument

Nur an der zuletzt von Ihnen selbst bekannt gegebenen Anschrift. Legt eine Bank eine neue Adresse zugrunde, die sie nicht von Ihnen erhalten hat, geschieht das auf ihr Risiko. Sie muss immer beweisen, dass die Erklärung an die letzte von Ihnen bekannt gegebene Adresse gelangt ist.

Kontoeröffnung für eine andere Person

Nur mit ausreichender Vollmacht. Ergibt sich aus Ihrer Erklärung, dass das Konto für eine andere Person als Sie errichtet werden soll, richtet sich die Wirksamkeit nach den allgemeinen Regeln über die Vertretung. Dafür brauchen Sie zumindest eine Gattungsvollmacht, die sich auf die Kontoeröffnung erstreckt.

Stillschweigender Verzicht auf ein Recht

Ob nach den Umständen des einzelnen Falls ein Verzicht auf ein Recht anzunehmen ist, hängt von diesem Fall ab. Der Oberste Gerichtshof sieht darin in der Regel keine bedeutsame Rechtsfrage.

Übertragung des Vertrags auf einen Dritten · günstig für Konsument

Das Gesetz will verhindern, dass Ihnen als Verbraucher statt des Unternehmers ein Dritter aufgedrängt wird, den Sie beim Abschluss nicht kannten. Macht ein Dritter aufgrund einer solchen Klausel eigene Rechte gegen Sie geltend, liegt genau dieser Fall vor. Der Dritte muss dann beweisen, dass die Klausel zwischen Unternehmer und Verbraucher im Einzelnen ausgehandelt wurde.

Vertrag durch schlüssiges Verhalten

Ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Ein Verhalten oder auch ein Schweigen kann als Erklärung gelten, wenn es nach der Verkehrssitte eindeutig in eine Richtung zu verstehen ist. Es darf kein vernünftiger Grund bestehen, an einem ganz bestimmten Willen zu zweifeln. Dabei zählen immer die gesamten Umstände des Falls.

Verkürzung über die Hälfte bei Werkleistungen · günstig für Kunde

Ja. Wer weniger als die Hälfte des Wertes seiner eigenen Leistung erhalten hat, kann den Vertrag aufheben lassen. Das gilt bei allen Verträgen mit Leistung und Gegenleistung, also auch dann, wenn der Vertrag überwiegend eine Arbeitsleistung betrifft.

Unmöglichkeit oder bloße Verzögerung

Unmöglich ist eine Leistung nur, wenn ihr ein dauerhaftes Hindernis entgegensteht, wenn also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie auch künftig nicht mehr erbracht werden kann. Besteht eine ernst zu nehmende, ins Gewicht fallende Chance, dass sie später wieder möglich wird, liegt keine Unmöglichkeit vor, sondern Verzug.

Aufklärungspflicht und Provision des Maklers · günstig für Auftraggeber

Erkennt der Makler, dass Sie das Objekt für einen bestimmten Betrieb nutzen wollen, muss er Sie darüber aufklären, ob es dafür grundsätzlich geeignet ist. Verletzt er eine Pflicht, die nicht ganz untergeordnet ist, ist seine Provision zu mindern, und zwar auch dann, wenn kein Schaden entstanden ist.

Rücktritt bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen · günstig für Unternehmer

Nein. Wenn Sie aus eigenem Antrieb aktiv geworden sind, etwa aus Neugier ausgestellte Ware näher betrachten, haben Sie das Geschäft selbst angebahnt. Daran ändert es nichts, dass der Unternehmer Sie zuerst angesprochen hat. Ein Rücktritt wegen einer Anbahnung außerhalb der Geschäftsräume steht Ihnen dann nicht zu.

Bindungsdauer bei Ferienwohnrechten · günstig für Konsument

Ist das Ferienwohnrecht untrennbar an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden, darf die Bindung nicht übermäßig lange dauern; je nach Vertrag sind zehn bis fünfzehn Jahre zulässig. Nicht die lange Vertragsdauer als solche ist das Problem, sondern dass Sie sich nicht lösen und das Recht auch nicht wirksam weitergeben können.

Vorzeitige Auflösung eines Ferienwohnrechts · günstig für Konsument

Ja, aus einem wichtigen Grund jederzeit. Solange Sie das Recht aber zumutbar und zu marktüblichen Bedingungen weitergeben können, liegt noch kein wichtiger Grund vor. Als wichtige Gründe kommen etwa Vertragsverletzungen oder erhebliche, nicht vorhersehbare Änderungen der Verhältnisse in Betracht.

Fehlende Baubewilligung und Rückabwicklung · günstig für Käufer

Fehlt die baurechtliche Bewilligung, kann das die Rückabwicklung des Kaufs rechtfertigen. Wesentlich ist der Mangel jedenfalls dann, wenn er einen bedeutenden Teil des Gebäudes betrifft und dessen geplante Erweiterung verhindert; das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Kann die Bewilligung nicht nachgetragen werden, ist der Mangel unbehebbar.

Warnpflicht der Baufirma · günstig für Unternehmer

Nein. Kennt der Auftraggeber die maßgeblichen Umstände bereits, etwa weil ihn ein Dritter informiert hat, entfällt die Warnpflicht der ausführenden Firma. Die Warnung muss allerdings erkennen lassen, dass das Werk misslingen könnte. Hat der Auftraggeber zu wenig geprüft oder nicht deutlich genug informiert und hat auch die Firma ihre Prüfpflicht verletzt, wird der Schaden geteilt.

Untere Grenze der Preisminderung · günstig für Käufer

Nein. Die Preisminderung muss nicht beim Verkehrswert der mangelhaften Sache haltmachen. Sie kann daher auch weiter reichen, als es diesem Wert entspricht.

Verbandsklage gegen unzulässige Klauseln · günstig für Konsument

Ja. Bestimmte Verbände können ein Unternehmen darauf klagen, gesetzwidrige oder sittenwidrige Klauseln in seinen Geschäftsbedingungen oder Formblättern nicht mehr zu verwenden. So werden solche Klauseln schon vorbeugend geprüft, unabhängig von einem einzelnen Vertrag.

Kürzung der Maklerprovision · günstig für Makler

Die Provision des Immobilienmaklers wird nur gekürzt, wenn seine Leistung durch den Pflichtverstoß weniger wert ist als ohne ihn. Das ist stets im Einzelfall zu beurteilen, wobei es auf die für den Makler erkennbaren Interessen des Auftraggebers ankommt.

Umfang der Aufklärungspflicht im Vertrag

Nein. Was Ihr Vertragspartner Ihnen sagen muss, richtet sich nach den Umständen Ihres Falles und nach dem, was im redlichen Geschäftsverkehr üblich ist. Je größer der drohende Schaden ist, desto strenger ist der Maßstab.

Zahlung zurückhalten nach misslungener Reparatur · günstig für Käufer

Nein. Grundsätzlich darf ein Verkäufer in seinen Geschäftsbedingungen ausschließen, dass Sie wegen eines Mangels die Zahlung zurückhalten. Hat er sich aber zur Behebung des Mangels bereit erklärt und scheitert diese Behebung, dann darf er sich auf diesen Ausschluss nicht mehr berufen.