Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Bis die Mängel behoben sind, dürfen Sie den gesamten noch offenen Betrag zurückbehalten. Sie müssen sich nicht auf jenen Teil beschränken, der für die Behebung nötig wäre.
Ein Unternehmer muss in der Rechnung nicht für jede Einzelleistung einen eigenen Preis ausweisen. Es genügt, wenn er die erbrachten Leistungen einzeln anführt und dafür ein Gesamtentgelt verlangt, das Sie auf seine Angemessenheit prüfen können.
Grundsätzlich, sobald das Werk vollendet ist, denn erst dann wird der Werklohn fällig. Ist ein Haftrücklass vereinbart, verschiebt sich die Fälligkeit dieses Teils des Werklohns entsprechend nach hinten.
Ja. Zeichnet sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ab, muss die Firma Sie darauf hinweisen. Die voraussichtliche Höhe muss sie nachvollziehbar und so genau wie möglich angeben, damit Sie entscheiden können; kann sie den Betrag nicht einmal ungefähr nennen, muss sie zumindest mitteilen, dass es beträchtlich teurer wird.
Ob der Aufwand für die Behebung unverhältnismäßig ist, hängt nicht allein von der Höhe der Kosten ab. Entscheidend ist vor allem, wie wichtig die Behebung für Sie ist. Stört der Mangel kaum, können schon geringe Kosten zu hoch sein; beeinträchtigt er den Gebrauch stark, sind auch hohe Kosten kein Grund, die Behebung abzulehnen.
Sie können auch eine Sache kaufen, die noch nicht existiert, etwa ein Haus, das erst auf dem Grundstück gebaut wird. Ein solcher Kaufvertrag ist gültig. Dasselbe gilt für Verträge, die einem Kauf ähnlich sind.
Eine Mahnung wirkt erst, wenn sie beim Empfänger angekommen ist. Eine darin gesetzte Frist beginnt daher mit dem Tag des Empfangs zu laufen. Die Tage, die der Brief auf dem Postweg unterwegs war, zählen nicht mit.
Ja. Auch wenn Sie das mangelhafte Werk als Erfüllung angenommen haben, dürfen Sie die ganze Gegenleistung verweigern, bis der Unternehmer den Mangel verbessert hat. Die Grenze bildet nur der Rechtsmissbrauch.
Zahlt Ihnen jemand eine Geldschuld zu spät, stehen Ihnen gesetzliche Zinsen zu. Dabei kommt es nicht darauf an, ob den Schuldner an der Verspätung ein Verschulden trifft. Die Zinsen sollen den Vorteil des Schuldners und Ihren Nachteil aus der verspäteten Zahlung ausgleichen.
Eine im Vertrag vereinbarte Strafe ist ein von vornherein pauschal festgelegter Schadenersatz. Sie tritt an die Stelle jenes Schadenersatzes, den Sie sonst fordern könnten, weil nicht oder schlecht erfüllt wurde.
Eine Vertragsstrafe ist insbesondere dann übermäßig, wenn der tatsächlich erlittene Schaden unverhältnismäßig kleiner ist als der vereinbarte Betrag.
Eine Vertragsstrafe kann gemäßigt werden, aber nicht beliebig weit. Sie darf nicht unter die Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens gesenkt werden.
Sagt jemand zu, behauptete Mängel zu beheben, kann darin eine eigenständige neue Verpflichtung liegen. Er ist dann an diese Zusage gebunden, unabhängig davon, ob die Mängel tatsächlich bestanden.
Sobald der Betrag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist, hat dieser einen unmittelbaren Anspruch gegen seine Bank. Damit haben Sie Ihre Verbindlichkeit erfüllt und zugleich die Verfügungsmöglichkeit über das Geld verloren. Einen Auftrag können Sie daher nur so lange widerrufen, wie die Gutschrift noch nicht erfolgt ist.
Haben Sie irrtümlich auf ein fremdes Konto gezahlt, richtet sich Ihr Rückforderungsanspruch nur gegen den Empfänger. Gegen dessen Bank haben Sie keinen Anspruch, auch dann nicht, wenn mit der Buchung zugleich eine Schuld des Empfängers bei der Bank getilgt wurde.
Ja. Mit der Gutschrift auf Ihrem Konto haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen Ihre Bank, und das Geld ist in Ihr Vermögen gelangt. Der Überweisende verliert damit spätestens die Möglichkeit, über den Betrag zu verfügen; ein Widerruf des Auftrags ist danach grundsätzlich nicht mehr möglich.
Zahlen Sie etwas, das Sie in Wahrheit nicht schulden, und erklären Sie dabei einen Vorbehalt, können Sie das Gezahlte zurückfordern. Der Vorbehalt hält Ihnen die Rückforderung offen.
Ja. Haben Sie etwas geleistet, das Sie nicht schuldeten, und diente die Zahlung nicht dazu, einen Streit über die Forderung endgültig zu erledigen, können Sie sie zurückfordern. Auch bei bloßen Zweifeln über die Schuld bleibt die Rückforderung möglich, solange Sie die Schuld nicht zugleich anerkennen wollten. In einer bloßen Überweisung liegt noch kein Anerkenntnis.
Forderungen aus dem geschäftlichen Verkehr verjähren in drei Jahren. Diese Regel ist bewusst weit gefasst und soll beinahe den gesamten geschäftlichen Verkehr erfassen. Betriebe müssen ihre Forderungen daher grundsätzlich binnen drei Jahren geltend machen.
Ja. Haben Sie mit dem Gläubiger nichts anderes vereinbart, gilt jene Schuld als getilgt, die Sie bei der Zahlung bezeichnen. Das können Sie ausdrücklich sagen oder durch Ihr Verhalten deutlich machen. Widerspricht der Gläubiger oder bleibt Ihre Widmung zweifelhaft, greift die gesetzliche Reihenfolge.
In erster Linie steht dem Rechtsanwalt das Honorar zu, das Sie mit ihm vereinbart haben. Gibt es keine Vereinbarung, hat er Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Besteht für die Leistung ein Tarif, gilt in der Regel nur der Tarifsatz als angemessen, wobei vor allem der Rechtsanwaltstarif herangezogen wird.
Ja. Solange das Werk mangelhaft ist, dürfen Sie als Besteller den gesamten noch offenen Werklohn zurückbehalten. Lassen Sie die Verbesserung aber endgültig nicht zu, wird der Werklohn fällig und Sie müssen zahlen.
Wenn Sie auf ein Vertragsangebot nicht antworten, ist das weder eine Annahme noch eine Ablehnung, sondern überhaupt keine Erklärung. Das gilt auch zwischen Unternehmern, obwohl es dort ein starkes Bedürfnis nach rascher Klarheit gibt.
Versicherungsbedingungen werden nach den allgemeinen Regeln für Verträge ausgelegt. Maßgeblich ist dabei, wie ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer sie versteht.
Eine Erklärung, die an Sie gerichtet ist, wird so ausgelegt, wie Sie sie nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller für Sie erkennbaren Umstände verstehen mussten. Sie sind dabei verpflichtet, mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der andere gemeint hat.
Schadenersatz bedeutet, einen gleichartigen und wirtschaftlich gleichwertigen Zustand herzustellen. Bei einem mangelhaften Werk heißt das, dass der Unternehmer das Werk so herstellen muss, wie es vereinbart war. Lässt sich das Werk nicht verbessern, muss er es beseitigen und technisch einwandfrei neu herstellen.
Ja. Erbringt ein Unternehmer in Ausübung seines Gewerbes eine Leistung für Sie, dürfen Sie nicht annehmen, dass er das umsonst tut. Ohne Preisvereinbarung gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
Ein Auftrag an einen Immobilienmakler kann auch stillschweigend erteilt werden. Das ist anzunehmen, wenn Sie wissen, dass der Makler für Sie tätig wird, und Sie dem nicht widersprechen.
Wenn Sie sich eine Vermittlung gefallen lassen, entsteht daraus grundsätzlich eine Zahlungspflicht. Nichts zahlen müssen Sie nur dann, wenn der Vermittler erkennbar bereits als Beauftragter eines anderen aufgetreten ist. Nur in diesem Fall liegt in der Annahme seiner Dienste kein stillschweigender Vertragsabschluss.
Für die Provision braucht es einen Vermittlungsauftrag. Diesen können Sie auch stillschweigend erteilen, indem Sie die Vermittlung dulden oder die Tätigkeit des Vermittlers für sich nutzen, um den gewünschten Abschluss zu erreichen.