Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Bei Immobilienmaklern genügt es für die Provision, dass sie Ihnen die Gelegenheit zum Kauf nachgewiesen haben. Sie müssen also nicht unbedingt verhandeln oder vermitteln. Der Nachweis kann darin liegen, dass Ihnen das Objekt gezeigt oder dem Verkäufer Ihr Name genannt wird. Der Hinweis muss aber tatsächlich zum Abschluss geführt haben und verdienstlich gewesen sein.
Auch eine noch so nützliche Tätigkeit, die zum Kaufvertrag führt, begründet keinen Anspruch auf Provision, wenn ihr kein Auftrag zugrunde lag. Der Auftrag kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt worden sein, ganz ohne Auftrag gibt es aber keine Provision.
Eine schriftlich festgehaltene Erklärung wirkt nur dann, wenn sie unterschrieben wurde. Ohne Unterschrift wirkt sie nur, wenn bewiesen wird, dass sich der Erklärende auch ohne Unterschrift binden wollte.
Hat der Unternehmer ein Werk hergestellt, das wertlos ist, steht ihm dafür kein Entgelt zu. Sie müssen die Leistung in diesem Fall nicht bezahlen.
Nur solche, die einen ungewöhnlichen Inhalt haben, für Sie nachteilig sind und mit denen Sie nach dem äußeren Erscheinungsbild der Urkunde nicht rechnen mussten. Entscheidend ist, ob die Klausel bei dieser Art von Geschäft üblich ist und den redlichen Verkehrsgewohnheiten entspricht. Sie darf auch nicht so versteckt sein, dass ein durchschnittlich sorgfältiger Leser sie dort nicht vermutet.
Damit eine Mahnung als zugegangen gilt, muss der Unternehmer sie an jene Anschrift schicken, die Sie ihm zuletzt bekanntgegeben haben. Eine Adresse, die er auf anderem Weg erfahren hat, genügt dafür nicht.
Ob eine Sache mangelhaft ist, richtet sich nicht nach allgemeinen Vorstellungen, sondern nach dem konkreten Vertrag. Maßgeblich ist also, was in Ihrem Fall vereinbart wurde.
Die Vertragsparteien können auch eine Sache, die objektiv Fehler hat, als vertragsgemäß vereinbaren. Nur wenn nichts über die geschuldeten Eigenschaften vereinbart wurde, kommt es darauf an, welche Eigenschaften gewöhnlich vorausgesetzt werden.
Ein vereinbarter Pauschalpreis bleibt auch dann verbindlich, wenn die Arbeiten deutlich teurer oder billiger werden als gedacht. Ändern Sie aber später den Umfang der Leistung, gilt der Pauschalpreis dafür nicht. Für zusätzlich vereinbarte Leistungen schulden Sie ein angemessenes Entgelt.
Nein. Die Vereinbarung, der Mietgegenstand werde als geeignet befunden und wie besichtigt übernommen, entspricht der beim Gebrauchtwagenkauf üblichen Formel wie besichtigt und probegefahren. Sie deckt nur jene Mängel ab, die bei einer ordentlichen Untersuchung erkennbar sind. Für verborgene Mängel muss die andere Seite weiterhin einstehen.
Ein Immobilienmakler wird als Fachmann beurteilt und haftet nach diesem Maßstab. Er muss Ihnen alle wesentlichen allgemeinen Informationen über das Objekt geben. Dazu gehört auch der Hinweis, ob sich das Objekt für die von Ihnen angestrebte gewerbliche Nutzung eignet.
Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen bei einem Händler mit Werkstätte, gilt es als stillschweigend zugesagt, dass das Auto fahrbereit und verkehrssicher ist. Der Händler muss das Fahrzeug so prüfen, wie es technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, und bei besonderem Anlass auch das Alter der Reifen feststellen. Als Käufer müssen Sie nicht damit rechnen, dass auf einem zweieinhalb Jahre alten Auto fast zehn Jahre alte Reifen montiert sind.
Bei der Auslegung eines Vertrags berücksichtigt das Gericht das gesamte Verhalten der Parteien und den Zweck ihrer Erklärungen. Auch was nach dem Vertragsabschluss geschah, kann herangezogen werden. Das gilt aber nur, wenn sich darin zeigt, was die Parteien schon beim Abschluss wollten.
Grundsätzlich darf vereinbart werden, dass der säumige Vertragspartner die Kosten der Eintreibung trägt. Eine Klausel ist aber unzulässig, wenn sie ohne jede Unterscheidung sämtliche Kosten überwälzt. Sie tragen dann nämlich ein von vornherein unabschätzbares Risiko.
Eine Bürgschaft ist ein Dauerschuldverhältnis und kann durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung mit Wirkung für die Zukunft beendet werden. Eine Bürgschaft auf unbestimmte Zeit kann nach angemessener Dauer aufgelöst werden. Wurde die Haftung unwiderruflich übernommen, ist eine Beendigung nur noch aus wichtigen Gründen möglich.
Ob ein Risiko am Urlaubsort noch zumutbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine eindeutige Reisewarnung des Außenministeriums ist jedenfalls ein Grund, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten.
Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie sie ein verständiger durchschnittlicher Versicherungsnehmer versteht. Unklarheiten gehen zulasten des Versicherers, wobei der erkennbare Zweck der Bestimmung stets zu beachten ist. Klauseln, die das Risiko einschränken, haben insoweit keine Vertragskraft, als ihr Verständnis von einem Versicherungsnehmer ohne juristische Vorbildung nicht erwartet werden kann.
Ein Makler muss Ihnen alle Informationen über das Geschäft weitergeben, günstige wie ungünstige. Er muss aber nicht nachforschen, ob die Angaben stimmen, solange kein Anlass zu Zweifeln besteht. Er darf allerdings nicht den Eindruck erwecken, er habe den Wahrheitsgehalt geprüft; eine Beratung wie durch einen Anwalt schuldet er nicht.
Ja, in maßvoller Höhe. Weil das Einzugsermächtigungsverfahren allen Beteiligten Vorteile bringt, dürfen Ihnen die Mehrkosten für die Nichterteilung einer Einzugsermächtigung mit einer mäßigen Zahlscheingebühr abgegolten werden; das benachteiligt Sie nicht gröblich. Gröblich benachteiligend wäre es dagegen, das Lastschriftverfahren als einzige zulässige Zahlungsart vorzuschreiben.
Nein, wenn Sie kein Verschulden trifft. Eine Klausel, nach der Sie alle Folgen und Nachteile von Abhandenkommen, missbräuchlicher Verwendung, Fälschung und Verfälschung der Karte tragen, ist unwirksam, soweit damit auch die Haftung der Bank für technischen Missbrauch ausgeschlossen werden soll. Das gilt etwa, wenn die Karte kopiert und der Code ausgespäht wird.
Eine Erklärung wird danach beurteilt, wie sie ein redlicher und verständiger Empfänger bei objektiver Betrachtung der Sachlage verstehen musste. Es kommt also weder darauf an, was der Erklärende sagen wollte, noch darauf, was der Empfänger tatsächlich verstanden hat.
Ein Immobilienmakler trifft eine besondere Aufklärungspflicht über seine wirtschaftliche Nähe zum Geschäft. Sind Sie Verbraucher, muss diese Aufklärung schon vor dem Abschluss des Maklervertrags erfolgen. Diese Regel ist zwingend und darf zu Ihrem Nachteil nicht abbedungen werden.
Eine Bestimmung in Geschäftsbedingungen, nach der Konditionen bei veränderten Kosten angepasst werden können, ist unzulässig, wenn sie keine Pflicht zur Senkung des Entgelts vorsieht. Eine Anpassung darf also nicht nur in eine Richtung möglich sein.
Eine Klausel muss für Sie durchschaubar sein. Daraus kann sich eine Pflicht zur Vollständigkeit ergeben, wenn sonst unklar bliebe, welche Auswirkungen die Klausel für Sie hat.
Hat Ihnen der Immobilienmakler die vorgeschriebene schriftliche Übersicht nicht ausgehändigt, kann die Provision gemindert werden. Der Einwand, Sie hätten das Geschäft auch mit dem Hinweisblatt genauso abgeschlossen, genügt dagegen nicht. Zu prüfen ist vielmehr, in welchem Maß die Leistung des Maklers dadurch weniger verdienstlich war.
Der Reiseveranstalter haftet Ihnen aus dem Reisevertrag, wenn ihn ein Verschulden trifft; dazu gehört auch die Nebenpflicht, auf Ihre Sachen zu achten. Für ein Verschulden des Hotels muss er dabei einstehen wie für sein eigenes, weil er sich des Hotels zur Erfüllung des Vertrags bedient.
Ja, wenn nach Vertragsabschluss Ereignisse eintreten, die weder Sie noch der Veranstalter zu verantworten oder zu beeinflussen haben, und die Reise dadurch unmöglich oder unzumutbar wird. Dann sind alle bereits geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten. Übertriebene Vorsicht allein berechtigt Sie aber nicht zur kostenlosen Stornierung.
Ja. Der Immobilienmakler muss Sie als Verbraucher darüber aufklären, ob der Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken rechtliche Hindernisse entgegenstehen, die sich vielleicht gar nicht beseitigen lassen. Er muss also sagen, ob die nötigen Bewilligungen der Baubehörde vorliegen.
Eine Klausel in Geschäftsbedingungen, wonach ein Kreditinstitut für leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht haftet, ist unzulässig. Sie bindet Sie daher nicht.
Vereinbarte Preisanpassungen müssen in beide Richtungen wirken. Sinken die maßgeblichen Kosten, muss der Unternehmer den Preis im gleichen Ausmaß und im gleichen zeitlichen Rhythmus senken, wie er ihn sonst erhöhen dürfte. Nur so sind Vor- und Nachteile ausgewogen verteilt.