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Arbeitsrecht

1.603 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Beweis der Entlassung selbst · günstig für Arbeitgeber

Ja. Dass eine Entlassung ausgesprochen wurde, müssen grundsätzlich Sie als klagender Arbeitnehmer beweisen. Erst danach ist Ihr Arbeitgeber am Zug und muss zeigen, dass sie berechtigt war.

Unzumutbare Weiterbeschäftigung bei Entlassung · günstig für Arbeitgeber

Ob ein Verhalten so schwer wiegt, dass eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist, wird nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt. Dabei kommt es nicht darauf an, wie lange die Kündigungsfrist noch dauern würde oder wie lange der Vertrag noch läuft. Auch die Frage, ob es wieder Gelegenheit zu einer Verletzung dienstlicher Interessen gäbe, spielt keine Rolle.

Wer als Dienstgeber gilt · günstig für Arbeitgeber

Nur die des Betriebsinhabers oder bei Firmen des vertretungsbefugten Organs, also dessen, der für das ganze Unternehmen verantwortlich ist und Abhilfe schaffen kann. Gleichgestellt sind Personen, die wirklich selbständig Arbeitgeberfunktionen ausüben. Ein Leiter einer von vielen Filialen zählt in der Regel nicht dazu.

Falsch genannter Entlassungsgrund · günstig für Arbeitgeber

Nein. Sofort erklärt werden muss nur die Entlassung selbst, nicht ihre Begründung. Nennt Ihr Arbeitgeber dabei einen unrichtigen Grund, bleibt die Entlassung dennoch wirksam, wenn er im Prozess einen tragfähigen Grund nachweist.

Zugang der Entlassungserklärung · günstig für Arbeitgeber

Ja, wenn Sie eigenmächtig auf Urlaub gegangen sind und keine Urlaubsadresse hinterlassen haben. Die Erklärung gilt dann mit dem erfolglosen Zustellversuch an Ihrer Wohnadresse als zugegangen. Sonst gilt sie, sobald sie so in Ihren Machtbereich gelangt ist, dass Sie davon Kenntnis nehmen konnten und mussten.

Kündigung als Verzicht auf Entlassung · günstig für Arbeitnehmer

Wegen desselben Verhaltens nicht. Spricht Ihr Arbeitgeber eine Kündigung aus, verzichtet er damit stillschweigend darauf, das vorangegangene Verhalten noch als Entlassungsgrund zu verwenden. Es darf auch nicht mehr herangezogen werden, um ein späteres Verhalten schwerer erscheinen zu lassen.

Kenntnis vom Entlassungsgrund · günstig für Arbeitnehmer

Der Entlassungsgrund gilt als bekannt, sobald der Arbeitgeber alle wesentlichen Einzelheiten der Handlung und der Person kennt. Weiß es sein Stellvertreter oder ein leitender Angestellter, der für Personal zuständig ist, und meldet dieser es nicht sofort weiter, muss sich der Arbeitgeber das zurechnen lassen. Ob diese Person selbst entlassen dürfte, spielt keine Rolle.

Entlassung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen · günstig für Arbeitgeber

Bei einem Diebstahl kommt es für die Entlassung grundsätzlich nicht auf den Wert der Sache an. Nur bei einer nahezu wertlosen Sache und besonderen Umständen kann die Entlassung ungerechtfertigt sein, etwa wegen geringer Schuld, einer Zwangslage, einer Anstiftung durch andere, Ihres sonst ganz anderen Verhaltens oder Ihres Alters und Ihrer Einsicht.

Unwahrheit und Vertrauensunwürdigkeit · günstig für Arbeitnehmer

Nicht jede Unwahrheit rechtfertigt eine Entlassung. Diente sie nur dem verständlichen Verbergen einer eigenen Verfehlung, die für sich allein keine Entlassung tragen würde, liegt zwar ein Vertrauensverlust vor, aber keine Vertrauensunwürdigkeit. Beharren Sie dagegen trotz Nachfrage auf bewusst falschen Aufzeichnungen, kann die Entlassung berechtigt sein.

Zuwarten trotz Gelegenheit zur Bereinigung · günstig für Arbeitgeber

Gibt Ihnen Ihr Arbeitgeber Gelegenheit, den Grund für die Entlassung zu beseitigen, verliert er durch diese Verzögerung sein Recht zur Entlassung nicht. Dasselbe gilt, wenn er die Entlassung davon abhängig macht, dass es Ihnen nicht gelingt, sich binnen kurzer Frist zu rechtfertigen.

Dienstliches und außerdienstliches Verhalten · günstig für Arbeitgeber

Es kommt nicht darauf an, wann etwas geschieht, sondern worum es geht. Betrifft Ihr Verhalten den Betrieb, gilt es als dienstlich, auch wenn es außerhalb der Arbeitszeit gesetzt wird. Zwischen dem Verhalten und den betrieblichen Interessen muss aber ein Zusammenhang aus dem Arbeitsvertrag bestehen.

Entlassung wegen selbständigem Nebengeschäft · günstig für Arbeitnehmer

Eine Entlassung wegen eines Nebengeschäfts setzt voraus, dass Sie dieses Nebengeschäft tatsächlich schon betreiben. Die bloße Gründung eines eigenen Unternehmens, ohne dass der Geschäftsbetrieb aufgenommen wurde, reicht dafür nicht aus.

Arbeitsunfähigkeit bei der Entlassung · günstig für Arbeitnehmer

Bei der Frage, ob eine Entlassung berechtigt war, zählen auch Umstände, von denen der Arbeitgeber erst danach erfahren hat. Waren Sie aber schon bei oder vor der Entlassung arbeitsunfähig, ist die Entlassung unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber davon erst später erfahren hat.

Volontariat oder echtes Arbeitsverhältnis · günstig für Arbeitnehmer

Bei einem Volontariat steht die Ausbildung im Vordergrund, und Sie sind dem Betrieb gegenüber weitgehend frei. Ersetzen Sie dagegen während der Urlaubszeit einen Mitarbeiter, sind an Arbeitszeiten gebunden und in den Betrieb eingegliedert, sind Sie Arbeitnehmer. Im Zweifel wird kein Volontariat angenommen; der Betrieb muss beweisen, dass sich Ihre Tätigkeit von jener der übrigen Beschäftigten unterscheidet.

Unbefugtes Verlassen der Arbeit

Ja. Die Regel für Arbeiter wird gleich ausgelegt wie jene für Angestellte. Sie verlassen die Arbeit unbefugt, wenn Sie ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer nach den Umständen erheblichen Zeit nicht arbeiten. Dazu zählt auch das pflichtwidrige Nichterscheinen.

Verschulden beim Arbeitsversäumnis · günstig für Arbeitnehmer

Dann trifft Sie kein Verschulden und die Entlassung wegen Arbeitsversäumnis ist unberechtigt. Voraussetzung ist, dass Sie aus dem Verhalten Ihres Arbeitgebers ohne eigenes Verschulden annehmen durften, er verlange derzeit keine Arbeitsleistung von Ihnen.

Wann Vertrauensunwürdigkeit vorliegt

Vertrauensunwürdig macht Sie jedes Tun oder Unterlassen, das Ihr Arbeitgeber nach Art und Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis so ernst nehmen darf, dass er befürchten muss, Sie würden Ihre Pflichten nicht mehr getreu erfüllen. Es kommt darauf an, ob seine dienstlichen Interessen dadurch gefährdet sind.

Versäumen der Arbeitszeit · günstig für Arbeitgeber

Jedes schuldhafte Verhalten, das mit Ihrer Pflicht zur Einhaltung der vereinbarten, kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Arbeitszeit unvereinbar ist. Dazu gehört auch, pflichtwidrig gar nicht zur Arbeit zu erscheinen.

Untreue und Vertrauensunwürdigkeit

An Angestellte in leitender Stellung werden strengere Anforderungen gestellt. Untreue liegt nur vor, wenn sich das Verhalten bewusst gegen die Interessen des Arbeitgebers richtet; für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit genügt schon fahrlässiges Handeln. Wichtiger als ein tatsächlicher Schaden ist die begründete Befürchtung, dass die Belange des Arbeitgebers gefährdet sind.

Gleichbehandlung bei Einstellung und Beförderung · günstig für Arbeitgeber

Aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung können Sie keinen durchsetzbaren Anspruch auf Einstellung oder Beförderung ableiten; niemand kann zum Abschluss eines Vertrags gezwungen werden. Für einen Ersatzanspruch müssen Sie zeigen, dass der Schaden ohne die Benachteiligung nicht eingetreten wäre.

Fristbeginn bei später fälligen Ansprüchen · günstig für Arbeitnehmer

Manche Ansprüche werden erst nach dem Ende des Dienstverhältnisses fällig. Für diese beginnt die Frist, innerhalb der Sie bei Gericht klagen müssen, erst an dem Tag der Fälligkeit. Das gilt für die Fristen der verschiedenen Dienstnehmergesetze gleichermaßen.

Frist bei rechtswidriger Kündigung · günstig für Arbeitgeber

Auch wenn Sie Schadenersatz verlangen, weil die Kündigung gegen den Vertrag oder gegen das Gesetz verstoßen hat, gilt die sechsmonatige Frist des Angestelltengesetzes. Sie müssen also innerhalb dieser Frist gerichtlich vorgehen.

Annahme höherer Bezüge statt Zulagen · günstig für Arbeitgeber

Nehmen Sie ein höheres Gehalt an und wissen dabei, dass damit frühere Zulagen wegfallen sollen, gilt das als Zustimmung. Sie können sich dann nicht mehr auf eine ältere Vereinbarung berufen und diese Zulagen zusätzlich verlangen.

Objektiver Maßstab bei Vertrauensunwürdigkeit · günstig für Arbeitnehmer

An einem objektiven Maßstab: an den Begleitumständen des Falles und an den üblichen Anschauungen der beteiligten Kreise. Das persönliche Empfinden Ihres Arbeitgebers entscheidet nicht. Verhalten außerhalb der Arbeit zählt nur, wenn es das geschäftliche Vertrauen nachteilig beeinflussen kann.

Beharrliche Verweigerung der Arbeit

Beharrlich ist eine Weigerung, wenn dahinter ein hartnäckiger Wille steht. Das ist der Fall, wenn Sie sich wiederholt geweigert haben oder wenn die Weigerung so schwer wiegt, dass darauf geschlossen werden kann. Nur im ersten Fall ist zuvor eine Ermahnung oder eine neuerliche Aufforderung nötig.

Beweislast bei Entlassung wegen Beleidigung

Wird Ihnen wegen einer schweren Beleidigung gekündigt, muss Ihr Arbeitgeber beweisen, dass Sie die ehrverletzende Behauptung aufgestellt haben. Sie selbst müssen beweisen, dass die Beschuldigung wahr war oder dass Sie ausreichende Gründe hatten, sie für wahr zu halten.

Unwahrheit über eine Nebenbeschäftigung · günstig für Arbeitnehmer

Nicht jede Unwahrheit macht Sie vertrauensunwürdig. Betraf die Frage eine Nebenbeschäftigung ohne dienstlichen Bezug und haben Sie Ihre Antwort erkennbar eingeschränkt, etwa mit dem Hinweis, gerade nicht frei sprechen zu können, ist eine Entlassung nicht gerechtfertigt.

Vertrauensverwirkung und Entlassung · günstig für Arbeitgeber

Entscheidend ist, ob Sie durch Ihr Verhalten das Vertrauen Ihres Arbeitgebers verwirkt haben. Wie lange die Kündigungsfrist im Einzelfall noch dauert, spielt dabei keine Rolle. Auch dass Sie bereits dienstfrei gestellt sind oder keine Gelegenheit mehr hätten, dienstliche Interessen zu verletzen, ändert nichts.

Beleidigung als Entlassungsgrund · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Die Äußerung muss objektiv geeignet sein, die Ehre zu verletzen, und diese Wirkung im konkreten Fall auch gehabt haben. Ob sie erheblich ist, wird nach den Umständen beurteilt, unter denen sie gefallen ist; auf die Reaktion des Betroffenen wird dabei geachtet.

Konkurrenzklausel nach Kündigung durch die Firma · günstig für Arbeitnehmer

Nur wenn Ihr Arbeitgeber die Kündigung für Sie erkennbar auf Ihr schuldhaftes Verhalten stützt. Ein Verhalten vom Gewicht eines Entlassungsgrundes ist dafür nicht in jedem Fall nötig. Es muss aber klar sein, dass es sich nicht um eine gewöhnliche Kündigung ohne Gründe handelt.