Arbeitsrecht
1.603 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Das hängt vor allem von der Qualifikation ab. Die Zeit der Erprobung muss in einem ausgewogenen Verhältnis zu Ausbildung und angestrebter Verwendung stehen; je höher die Qualifikation, desto länger darf befristet werden. Wesentlich ist außerdem, ob im Betrieb für solche Tätigkeiten überhaupt befristete Verträge üblich sind. Wird generell befristet, scheidet eine Umgehungsabsicht des Dienstgebers jedenfalls aus.
Der neue Inhaber haftet gemeinsam mit dem früheren für alle Verpflichtungen aus Ihrem Arbeitsverhältnis, die vor der Übergabe entstanden sind. Das gilt nicht nur für Geld, sondern auch für eine Zusage, Sie nach einer Saisonunterbrechung wieder einzustellen. Ihre Zeiten beim alten und beim neuen Inhaber zählen als eine Einheit.
Erst, wenn sie im Betrieb bekannt gemacht wurde. Steht fest, dass eine wirksame schriftliche Vereinbarung vorliegt und dass sie im Betrieb aufgelegt wurde, gilt sie auch für Sie; die Anforderungen an die Form dürfen nicht überspannt werden. Wer meint, die Art der Bekanntmachung habe nicht gereicht, muss das behaupten und beweisen.
Eine gröbliche Verletzung Ihrer Dienstpflichten setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Sie müssen den Kündigungstatbestand nicht gekannt und auch nicht gewusst haben, dass Ihr Verhalten mit Kündigung bedroht ist. Sie müssen aber wissen, dass Sie gegen Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag verstoßen.
Nein. Stellen Sie rechtzeitig den Antrag auf Insolvenz-Entgelt, sind Verjährungs- und Verfallsfristen für diese Forderung unterbrochen; eine zusätzliche Klage brauchen Sie dafür nicht. Sie müssen die Sache aber weiter betreiben, sonst fällt die Wirkung rückwirkend weg. War die Forderung schon bei der Antragstellung verjährt oder verfallen, hilft der Antrag nicht mehr.
Ja. Wenn Sie sich nach einer ungerechtfertigten Entlassung dafür entscheiden, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, sind Sie daran gebunden. Verweigern Sie danach die Arbeit, setzen Sie damit selbst einen Entlassungsgrund.
Der unionsrechtliche Grundsatz des gleichen Entgelts wirkt unmittelbar. Verstoßen innerstaatliche Gesetze, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder einzelne Arbeitsverträge dagegen, sind die betroffenen Regelungen unwirksam.
Sieht der Kollektivvertrag eine Geldleistung vor, darf Ihr Arbeitgeber davon nicht von sich aus abgehen und stattdessen Naturalien geben. Das gilt auch dann, wenn es nur um einen Aufwandersatz geht und die Sachleistung gleich viel wert ist. Vereinbaren können Sie beide aber eine Regelung, die für Sie tatsächlich günstiger ist; gleich günstig genügt nicht.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird und Sie zugleich beim neuen Inhaber zu schlechteren Bedingungen weiterarbeiten sollen, ist das eine unzulässige Umgehung der Schutzvorschriften. Ob die Bedingungen schlechter sind, wird nicht an einzelnen Punkten gemessen, sondern an der gesamten Regelung im Vergleich.
Nein, nicht unmittelbar. Die Regeln des Gesetzbuchs über Dienstleistungen gelten direkt nur für den abhängigen Arbeitsvertrag. Beim freien Dienstvertrag kommt eine sinngemäße Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen nur in Betracht, wenn das sachlich gerechtfertigt ist.
Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld erwerben Sie laufend mit der Zeit, ähnlich wie das laufende Entgelt. Für den Teil, der auf seine Zeit entfällt, steht daher der frühere Arbeitgeber ein. Dasselbe gilt für die Abgeltung nicht verbrauchten Urlaubs: Im Verhältnis zwischen altem und neuem Arbeitgeber trägt die Kosten derjenige, bei dem der Anspruch entstanden ist.
Ja. Auch die Verschmelzung von Unternehmen ist ein Betriebsübergang, sodass die Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer gelten. Der übernehmende Betrieb tritt dabei als Gesamtrechtsnachfolger in Ihre Rechte und Pflichten ein.
Ja. Die Partner einer Betriebsvereinbarung dürfen bei den Anspruchsvoraussetzungen auch darauf Bedacht nehmen, wie sich die Vertragsparteien verhalten. In einem Sozialplan kann eine freiwillige Abfindung daher davon abhängig gemacht werden, dass Sie die Kündigung nicht bei Gericht anfechten.
Hindert Sie Ihr Arbeitgeber an der Arbeit, behalten Sie zwar Ihren Anspruch auf das Entgelt. Was Sie in dieser Zeit anderweitig verdienen, wird aber angerechnet, selbst wenn er Sie absichtlich ferngehalten hat. Nur wenn sein Vorgehen missbräuchlich war, unterbleibt die Anrechnung; die Absicht allein genügt dafür nicht.
Im Einzelvertrag kann vorgesehen werden, dass ein Anspruch auf Versorgungsleistungen erst nach Ablauf einer Frist entsteht. Diese Wartezeit bezieht sich auf das aufrechte Arbeitsverhältnis: Der Anspruch entsteht nur, wenn Ihr Arbeitsverhältnis während der vereinbarten Zeit ununterbrochen bestanden hat. Nach Ablauf der Wartezeit besteht ein Anspruch auf die Anwartschaft.
Der Kündigungsschutz endet nicht automatisch, sobald Sie das Regelpensionsalter erreicht haben und Anspruch auf Pension besteht. Weil aber jede Pensionierung Einkommenseinbußen mit sich bringt und die Kündigung in diesem Alter vorhersehbar ist, wird bei der Prüfung Ihrer Interessen ein strenger Maßstab angelegt.
Die Regel über die Versetzung von Vertragsbediensteten betrifft nur den Wechsel an einen anderen Dienstort. Eine Änderung Ihrer Tätigkeit ist dort nicht geregelt. Ohne Ihre Zustimmung darf man Ihnen daher nur jene Aufgaben zuweisen, die Ihr Dienstvertrag abdeckt.
Auch als Vertragsbediensteter müssen Sie sich zeitnah gegen eine rechtswidrige Versetzung wehren; unbegrenzt lange geht das nicht. Wie viel Zeit Ihnen bleibt, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.
Wurden die Pensionsansprüche auf eine Pensionskasse übertragen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die Leistung nicht selbst zahlen. Er ist nur verpflichtet, mit der Pensionskasse eine Vereinbarung zu treffen, die ihr die zugesagten Leistungen ermöglicht. Nur diesen Anspruch können Sie gegen ihn durchsetzen.
Ja, wenn Sie zur Arbeit bereit waren. Ihr Arbeitgeber muss Sie darauf hinweisen, wenn er Ihre Arbeitsleistung nicht annehmen will oder kann; das kann auch stillschweigend geschehen. Ohne eine solche Erklärung dürfen Sie den Betrieb nicht verlassen, und der Arbeitgeber kann sich nachträglich nicht darauf berufen, Ihre Bereitschaft habe ihm nichts genützt.
Nicht Ihr Arbeitgeber, sondern die Pensionskasse. Sie muss Sie jährlich schriftlich über die Entwicklung Ihres Kapitals und die einbehaltenen Verwaltungskosten informieren, ebenso über Veranlagung und Ertrag sowie über alle weiteren Daten, die für die Erfüllbarkeit der Zusage wichtig sind. Bei jeder Änderung Ihrer Pensionsleistung müssen Sie zusätzlich informiert werden.
Wird eine Zahlung des Arbeitgebers rückabgewickelt, weil der Grund dafür weggefallen ist, zählt auch die damals einbehaltene und abgeführte Steuer zu Ihrem Vorteil. Der Arbeitgeber kann daher auch diesen Betrag zurückverlangen. Sie können die Rückzahlung in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Nein. Wird ein Vertragsbediensteter gekündigt, nachdem er das 65. Lebensjahr erreicht hat, liegt darin keine Diskriminierung wegen des Alters. Anders ist es, wenn jemand schon vor dem Regelpensionsalter gekündigt wird, nur weil er bereits Anspruch auf eine vorzeitige Pension hat.
Beim Verkauf eines Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich von selbst auf den Erwerber über. Das lässt sich vermeiden, indem die Arbeitsverhältnisse beim bisherigen Betriebsinhaber bleiben und dieser die Arbeitnehmer dem Erwerber überlässt. Zulässig ist das jedenfalls dann, wenn die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen und die Lösung für sie günstiger ist als der Übergang.
Nein. Wurden Sie im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gekündigt, haben Sie die Wahl, auf der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu bestehen oder die Beendigung anzunehmen. Nehmen Sie eine frist- und termingerechte Kündigung an, steht Ihnen darüber hinaus keine Entschädigung für weitere Monate zu.
Nein. Die 2006 eingeführte Entgeltgrenze für Konkurrenzklauseln wirkt nicht zurück. Für Vereinbarungen aus der Zeit davor kommt es auf diese Grenze nicht an.
Das Gesetz schützt Ihr Recht, sich ohne Benachteiligung um eine Stelle zu bewerben. Deshalb steht Ihnen bei einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren auch ein pauschaler Ersatz für die persönliche Beeinträchtigung zu. Damit soll verhindert werden, dass sich Betroffene wegen ihres Geschlechts, ihres Alters oder ihrer Herkunft gar nicht mehr bewerben.
Der Zusammenhang zwischen einer Belästigung und Ihrer Behinderung darf nicht eng gesehen werden. Er kann auch über Eigenschaften, Handlungen oder Zustände entstehen, die mit der Behinderung in Verbindung gebracht werden. Es genügt, dass die Behinderung neben anderen Gründen mitursächlich war.
Fällt Ihr Arbeitsplatz weg, muss Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht im gesamten Konzern nach einer Weiterbeschäftigung suchen. Anderes gilt nur, wenn ausnahmsweise ein auf den Konzern bezogenes Arbeitsverhältnis vorliegt.
Nein. Wer bei einem freiberuflichen Physiotherapeuten angestellt ist, fällt nicht unter den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in Betrieben sozialer Dienste.