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Arbeitsrecht

1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Antrag auf Insolvenz-Entgelt und Verjährung · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Stellen Sie rechtzeitig den Antrag auf Insolvenz-Entgelt, sind Verjährungs- und Verfallsfristen für diese Forderung unterbrochen; eine zusätzliche Klage brauchen Sie dafür nicht. Sie müssen die Sache aber weiter betreiben, sonst fällt die Wirkung rückwirkend weg. War die Forderung schon bei der Antragstellung verjährt oder verfallen, hilft der Antrag nicht mehr.

Wahl nach unwirksamer Entlassung · günstig für Arbeitgeber

Ja. Wenn Sie sich nach einer ungerechtfertigten Entlassung dafür entscheiden, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, sind Sie daran gebunden. Verweigern Sie danach die Arbeit, setzen Sie damit selbst einen Entlassungsgrund.

Gleiches Entgelt und unwirksame Regelungen · günstig für Arbeitnehmer

Der unionsrechtliche Grundsatz des gleichen Entgelts wirkt unmittelbar. Verstoßen innerstaatliche Gesetze, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder einzelne Arbeitsverträge dagegen, sind die betroffenen Regelungen unwirksam.

Abweichung vom Kollektivvertrag · günstig für Arbeitnehmer

Sieht der Kollektivvertrag eine Geldleistung vor, darf Ihr Arbeitgeber davon nicht von sich aus abgehen und stattdessen Naturalien geben. Das gilt auch dann, wenn es nur um einen Aufwandersatz geht und die Sachleistung gleich viel wert ist. Vereinbaren können Sie beide aber eine Regelung, die für Sie tatsächlich günstiger ist; gleich günstig genügt nicht.

Umgehung des Schutzes beim Betriebsübergang · günstig für Arbeitnehmer

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird und Sie zugleich beim neuen Inhaber zu schlechteren Bedingungen weiterarbeiten sollen, ist das eine unzulässige Umgehung der Schutzvorschriften. Ob die Bedingungen schlechter sind, wird nicht an einzelnen Punkten gemessen, sondern an der gesamten Regelung im Vergleich.

Arbeitsrecht beim freien Dienstvertrag · günstig für Arbeitgeber

Nein, nicht unmittelbar. Die Regeln des Gesetzbuchs über Dienstleistungen gelten direkt nur für den abhängigen Arbeitsvertrag. Beim freien Dienstvertrag kommt eine sinngemäße Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen nur in Betracht, wenn das sachlich gerechtfertigt ist.

Aufteilung von Sonderzahlungen und Urlaubsersatz · günstig für Betriebsübernehmer

Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld erwerben Sie laufend mit der Zeit, ähnlich wie das laufende Entgelt. Für den Teil, der auf seine Zeit entfällt, steht daher der frühere Arbeitgeber ein. Dasselbe gilt für die Abgeltung nicht verbrauchten Urlaubs: Im Verhältnis zwischen altem und neuem Arbeitgeber trägt die Kosten derjenige, bei dem der Anspruch entstanden ist.

Verschmelzung als Betriebsübergang · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Auch die Verschmelzung von Unternehmen ist ein Betriebsübergang, sodass die Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer gelten. Der übernehmende Betrieb tritt dabei als Gesamtrechtsnachfolger in Ihre Rechte und Pflichten ein.

Sozialplan und Verzicht auf Kündigungsanfechtung · günstig für Arbeitgeber

Ja. Die Partner einer Betriebsvereinbarung dürfen bei den Anspruchsvoraussetzungen auch darauf Bedacht nehmen, wie sich die Vertragsparteien verhalten. In einem Sozialplan kann eine freiwillige Abfindung daher davon abhängig gemacht werden, dass Sie die Kündigung nicht bei Gericht anfechten.

Anrechnung anderer Einkünfte bei Dienstfreistellung · günstig für Arbeitgeber

Hindert Sie Ihr Arbeitgeber an der Arbeit, behalten Sie zwar Ihren Anspruch auf das Entgelt. Was Sie in dieser Zeit anderweitig verdienen, wird aber angerechnet, selbst wenn er Sie absichtlich ferngehalten hat. Nur wenn sein Vorgehen missbräuchlich war, unterbleibt die Anrechnung; die Absicht allein genügt dafür nicht.

Wartezeit bei der Betriebspension · günstig für Arbeitgeber

Im Einzelvertrag kann vorgesehen werden, dass ein Anspruch auf Versorgungsleistungen erst nach Ablauf einer Frist entsteht. Diese Wartezeit bezieht sich auf das aufrechte Arbeitsverhältnis: Der Anspruch entsteht nur, wenn Ihr Arbeitsverhältnis während der vereinbarten Zeit ununterbrochen bestanden hat. Nach Ablauf der Wartezeit besteht ein Anspruch auf die Anwartschaft.

Kündigungsschutz im Pensionsalter · günstig für Arbeitgeber

Der Kündigungsschutz endet nicht automatisch, sobald Sie das Regelpensionsalter erreicht haben und Anspruch auf Pension besteht. Weil aber jede Pensionierung Einkommenseinbußen mit sich bringt und die Kündigung in diesem Alter vorhersehbar ist, wird bei der Prüfung Ihrer Interessen ein strenger Maßstab angelegt.

Versetzung von Vertragsbediensteten · günstig für Arbeitnehmer

Die Regel über die Versetzung von Vertragsbediensteten betrifft nur den Wechsel an einen anderen Dienstort. Eine Änderung Ihrer Tätigkeit ist dort nicht geregelt. Ohne Ihre Zustimmung darf man Ihnen daher nur jene Aufgaben zuweisen, die Ihr Dienstvertrag abdeckt.

Frist zur Anfechtung einer Versetzung · günstig für Arbeitgeber

Auch als Vertragsbediensteter müssen Sie sich zeitnah gegen eine rechtswidrige Versetzung wehren; unbegrenzt lange geht das nicht. Wie viel Zeit Ihnen bleibt, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Betriebspension über eine Pensionskasse · günstig für Arbeitgeber

Wurden die Pensionsansprüche auf eine Pensionskasse übertragen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die Leistung nicht selbst zahlen. Er ist nur verpflichtet, mit der Pensionskasse eine Vereinbarung zu treffen, die ihr die zugesagten Leistungen ermöglicht. Nur diesen Anspruch können Sie gegen ihn durchsetzen.

Entgelt bei Betriebsstillstand · günstig für Arbeitnehmer

Ja, wenn Sie zur Arbeit bereit waren. Ihr Arbeitgeber muss Sie darauf hinweisen, wenn er Ihre Arbeitsleistung nicht annehmen will oder kann; das kann auch stillschweigend geschehen. Ohne eine solche Erklärung dürfen Sie den Betrieb nicht verlassen, und der Arbeitgeber kann sich nachträglich nicht darauf berufen, Ihre Bereitschaft habe ihm nichts genützt.

Information über die Pensionskasse · günstig für Arbeitnehmer

Nicht Ihr Arbeitgeber, sondern die Pensionskasse. Sie muss Sie jährlich schriftlich über die Entwicklung Ihres Kapitals und die einbehaltenen Verwaltungskosten informieren, ebenso über Veranlagung und Ertrag sowie über alle weiteren Daten, die für die Erfüllbarkeit der Zusage wichtig sind. Bei jeder Änderung Ihrer Pensionsleistung müssen Sie zusätzlich informiert werden.

Rückzahlung samt einbehaltener Lohnsteuer · günstig für Arbeitgeber

Wird eine Zahlung des Arbeitgebers rückabgewickelt, weil der Grund dafür weggefallen ist, zählt auch die damals einbehaltene und abgeführte Steuer zu Ihrem Vorteil. Der Arbeitgeber kann daher auch diesen Betrag zurückverlangen. Sie können die Rückzahlung in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Kündigung bei Erreichen des Pensionsalters · günstig für Arbeitgeber

Nein. Wird ein Vertragsbediensteter gekündigt, nachdem er das 65. Lebensjahr erreicht hat, liegt darin keine Diskriminierung wegen des Alters. Anders ist es, wenn jemand schon vor dem Regelpensionsalter gekündigt wird, nur weil er bereits Anspruch auf eine vorzeitige Pension hat.

Betriebsübergang und Arbeitsverhältnisse · günstig für Arbeitnehmer

Beim Verkauf eines Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich von selbst auf den Erwerber über. Das lässt sich vermeiden, indem die Arbeitsverhältnisse beim bisherigen Betriebsinhaber bleiben und dieser die Arbeitnehmer dem Erwerber überlässt. Zulässig ist das jedenfalls dann, wenn die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen und die Lösung für sie günstiger ist als der Übergang.

Kündigung nach Betriebsübergang · günstig für Arbeitgeber

Nein. Wurden Sie im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gekündigt, haben Sie die Wahl, auf der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu bestehen oder die Beendigung anzunehmen. Nehmen Sie eine frist- und termingerechte Kündigung an, steht Ihnen darüber hinaus keine Entschädigung für weitere Monate zu.

Entgeltgrenze bei Konkurrenzklauseln · günstig für Arbeitgeber

Nein. Die 2006 eingeführte Entgeltgrenze für Konkurrenzklauseln wirkt nicht zurück. Für Vereinbarungen aus der Zeit davor kommt es auf diese Grenze nicht an.

Entschädigung bei Diskriminierung in der Bewerbung · günstig für Bewerber

Das Gesetz schützt Ihr Recht, sich ohne Benachteiligung um eine Stelle zu bewerben. Deshalb steht Ihnen bei einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren auch ein pauschaler Ersatz für die persönliche Beeinträchtigung zu. Damit soll verhindert werden, dass sich Betroffene wegen ihres Geschlechts, ihres Alters oder ihrer Herkunft gar nicht mehr bewerben.

Belästigung im Zusammenhang mit Behinderung · günstig für Arbeitnehmer

Der Zusammenhang zwischen einer Belästigung und Ihrer Behinderung darf nicht eng gesehen werden. Er kann auch über Eigenschaften, Handlungen oder Zustände entstehen, die mit der Behinderung in Verbindung gebracht werden. Es genügt, dass die Behinderung neben anderen Gründen mitursächlich war.

Weiterbeschäftigung im Konzern · günstig für Arbeitgeber

Fällt Ihr Arbeitsplatz weg, muss Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht im gesamten Konzern nach einer Weiterbeschäftigung suchen. Anderes gilt nur, wenn ausnahmsweise ein auf den Konzern bezogenes Arbeitsverhältnis vorliegt.

Mindestlohntarif für soziale Dienste · günstig für Arbeitgeber

Nein. Wer bei einem freiberuflichen Physiotherapeuten angestellt ist, fällt nicht unter den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in Betrieben sozialer Dienste.

Befristeter Vertrag als Ersatzkraft · günstig für Arbeitgeber

Ja, wenn im Vertrag steht, für wen Sie einspringen. Erkennt das Gesetz die Beschäftigung von Ersatzkräften ausdrücklich als zulässigen Grund für eine Befristung an und regelt die Bedingungen dafür, genügt es, dass Ihr Vertrag festhält, für welche Person Sie als Ersatzkraft aufgenommen wurden.

Anrechnung von Dienstzeiten im EU-Ausland · günstig für Arbeitnehmer

Beschäftigungszeiten, die Sie in einem anderen Staat der Europäischen Union zurückgelegt haben, sind zeitlich unbegrenzt und zur Gänze anzurechnen, wenn sie den angeführten inländischen Zeiten vergleichbar sind. Das gilt auch, wenn die Tätigkeit nicht hoheitlich war, und ebenso für Dienstverhältnisse zum Staat in früheren Ostblockstaaten.

Beweislast für fehlenden Ersatzarbeitsplatz · günstig für Arbeitnehmer

Sind Sie für Ihre bisherige Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr geeignet, könnten aber andere zumutbare Aufgaben erfüllen, muss Ihr Arbeitgeber beweisen, dass er Ihnen solche Aufgaben nicht anbieten kann. Er muss also etwa darlegen, dass keine passenden Stellen frei sind.

Erhöhte Zinsen bei Lohnforderungen · günstig für Arbeitgeber

Für Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis gelten erhöhte Zinsen. Beruht die verspätete Zahlung aber auf einer vertretbaren Rechtsansicht, entfallen sie. Vertretbar ist eine Ansicht etwa, wenn es zu vergleichbaren Fällen keine Rechtsprechung gibt oder eine schwierige Materie zu beurteilen war und die Vorinstanzen anders entschieden haben als das Höchstgericht.