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Eigentum und Grundbuch

1.179 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Innehabung einer Sache

Das richtet sich danach, wie nahe Sie der Sache sind und ob Sie auf sie einwirken können. Beurteilt wird das nach der allgemeinen Verkehrsauffassung. Über Sachen, die in Ihren Räumen frei zugänglich stehen, können Sie danach in der Regel verfügen.

Einseitiger Besitzerwerb

Die gesetzlichen Regeln über Betreten, Einzäunen, Bezeichnen oder Bearbeiten betreffen nur den einseitigen Besitzerwerb, also das eigenmächtige Ergreifen. Für eine Übergabe von einer Person an die andere gelten sie nicht.

Ersitzung über beauftragte Personen · günstig für Grundeigentümer

Nein. Wer nur beauftragt ist, auf einem Grundstück Gartenarbeiten durchzuführen, hat dieses Grundstück nicht in seiner Gewalt. Er hält es daher auch nicht für Sie, und über ihn können Sie kein Recht ersitzen.

Gutgläubigkeit von Vertretern bei der Ersitzung · günstig für Grundeigentümer

Ja. Ersitzen Sie über einen Vertreter, einen Gehilfen oder eine Person, die die Sache für Sie innehat, müssen auch diese gutgläubig sein. Fehlt bei einer dieser Personen der gute Glaube, scheitert die Ersitzung.

Vermutung der Redlichkeit des Besitzes · günstig für Besitzer

Ja. Das Gesetz vermutet, dass ein Besitz redlich ist. Wer das Gegenteil behauptet, muss die Unredlichkeit beweisen. Diese Vermutung gilt auch dann, wenn jemand etwas ohne Rechtsgrund erhalten hat und es zurückgefordert wird.

Übertragbarkeit des Veräußerungsverbots

Nein. Das Recht aus einem Veräußerungs- und Belastungsverbot ist höchstpersönlich und hat keinen Vermögenswert. Sie können es daher nicht auf jemand anderen übertragen. Eine Wirkung gegen Dritte hat das Verbot außerdem nur zwischen den im Gesetz genannten Angehörigen.

Belastungsverbot bei Mithaftung · günstig für Liegenschaftseigentümer

Nein. Das Verbot soll allein verhindern, dass die Liegenschaft ohne Zustimmung des Begünstigten belastet oder veräußert wird. Haftet der Begünstigte für die Schuld selbst mit, entfällt dieser Zweck.

Fischereirecht als Grunddienstbarkeit · günstig für Fischereiberechtigter

Ist das Fischereirecht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden, stehen Sie so da wie der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit. Das Recht hängt also am Grundstück und nicht an Ihrer Person.

Zuständigkeit beim Fischereirecht · günstig für Fischereiberechtigter

Das Fischereirecht ist ein Privatrecht. Über seinen Besitz und seinen Erwerb entscheidet im Streitfall das Gericht. Ob Sie die Fischerei auch tatsächlich ausüben dürfen, richtet sich dagegen nach den Fischereigesetzen der Länder und fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden.

Veräußerung und Vererbung des Fischereirechts · günstig für Fischereiberechtigter

Ja. Wird das Fischereirecht getrennt vom Eigentum am Grundstück veräußert, ist es ein Recht, das an eine Person gebunden, aber frei veräußerlich und vererblich ist. Es endet nicht mit dem Tod des im Grundbuch Berechtigten. Auch wenn die Fische aussterben, geht es nicht unter.

Eigentumserwerb ohne Grundbuchseintrag · günstig für Bauführer

Nein. Sind die Voraussetzungen der Bauführung auf fremdem Grund erfüllt, erwerben Sie das Eigentum unmittelbar kraft Gesetzes. Es braucht dafür weder eine Aneignungshandlung noch eine Eintragung im Grundbuch. Sie haben aber Anspruch darauf, dass Ihr Eigentum im Grundbuch eingetragen wird.

Beweislast für die fehlende Belassungsabsicht · günstig für Grundeigentümer

Wer sich darauf beruft, dass ein fest und solide gebautes Gebäude ein eigenes Bauwerk auf fremdem Grund ist, muss die Absicht beweisen, es dort nicht dauerhaft zu belassen. Diese Beweislast trifft den Erbauer beziehungsweise denjenigen, der diese Sonderstellung für sich in Anspruch nimmt.

Reihenfolge mehrerer Pfandrechte · günstig für Eigentümer

Ja. Haben Sie sich mehreren Gläubigern gegenüber zur Verpfändung verpflichtet, ohne eine Reihenfolge festzulegen, dürfen Sie selbst bestimmen, in welcher Reihenfolge die Pfandrechte eingetragen werden. Das gilt auch dann, wenn Sie alle Eintragungen in einem einzigen Gesuch beantragen.

Bezeichnung der Liegenschaft in der Pfandurkunde · günstig für Gläubiger

Nein. Anders als bei der Übertragung von Eigentum genügt es bei der Eintragung eines Pfandrechts, wenn die Urkunde die Einlagezahl der Liegenschaft nennt. Die einzelnen Grundstücke müssen nicht aufgezählt werden. Es schadet daher auch nicht, wenn die Parzellennummern unvollständig angeführt sind.

Weitere Arten von Dienstbarkeiten

Nein. Die Nutzungsrechte, die das Gesetz aufzählt, sind nur Beispiele; auch andere Inhalte sind möglich. In jedem Fall muss das Recht aber das belastete Grundstück beschränken und die Nutzung des begünstigten Grundstücks erweitern oder fördern.

Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person · günstig für Berechtigter

Ja. Ein solches Recht kann auch einer juristischen Person zustehen, etwa einer Gesellschaft, einem Verein oder einer Gemeinde. Es kann dann von einem unbestimmten Personenkreis in Anspruch genommen werden und bleibt so lange aufrecht, wie diese juristische Person besteht.

Eintragung persönlicher Dienstbarkeiten

Auch ein Recht, das nur bestimmten Personen zusteht, kann ins Grundbuch eingetragen werden. Die zugrunde liegende Urkunde muss dafür aber ohne jeden Zweifel erkennen lassen, dass der Zweck des Rechts allein darin liegt, den genannten Berechtigten persönliche Vorteile zu verschaffen.

Unregelmäßige Dienstbarkeit für eine Person

Beides ist möglich. Ein Recht, das sonst am Grundstück haftet, kann auch einer Person allein zugestanden werden; es zählt dann zu den persönlichen Rechten. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern ob jemand zum Vorteil eines anderen etwas dulden oder unterlassen muss und ob das Recht mit dem Besitz eines Grundstücks verknüpft ist.

Mehrere Rechte nach Teilung des Grundstücks · günstig für Berechtigter

Durch die Teilung des begünstigten Grundstücks entstehen mehrere selbständige Rechte, eines für jeden Teil. Die Eigentümer der Teilstücke bilden deshalb keine Gemeinschaft, für die die Regeln über gemeinsames Eigentum gelten würden. Die Übertragung auf abgeschriebene Teile lässt sich im Grundbuch nachvollziehen.

Erwerb und Besitz von Fischereirechten · günstig für Berechtigter

Ja. Für Fischereirechte gelten die allgemeinen Regeln über den Besitz und den Erwerb privater Rechte. In Kärnten konnte ein Fischereirecht an fremden Gewässern zeitweise nur wirksam übertragen werden, wenn der Berechtigte im Grundbuch eingetragen oder die Urkunde bei Gericht hinterlegt wurde.

Fischereirecht als selbständiges Recht · günstig für Berechtigter

Ja. Wo das Fischereirecht getrennt vom Eigentum besteht, ist es ein selbständiges Recht an der Sache. Ansprüche zu seiner Erhaltung und Sicherung gehören vor die ordentlichen Gerichte. Wer in ein fremdes Fischereirecht eingreift, kann daher auf Unterlassung belangt werden. Das Recht kann aber wie eine Dienstbarkeit auch verjähren.

Verwendung des abgeleiteten Quellwassers · günstig für Berechtigter

Ja, wenn Ihnen die ganze Schüttung der Quelle zusteht. Dann werden die Rechte des belasteten Eigentümers nicht beeinträchtigt, wenn Sie das auf Ihren Grund geleitete Wasser nicht mehr nur für die eigenen Zwecke nutzen. Entscheidend ist der Inhalt Ihres Rechts nach dem Vertrag.

Brückenerhaltung als Grundstückslast · günstig für Berechtigter

Ja. Die Verpflichtung, eine Brücke zu erhalten, kann eine dauernde Last eines Grundstücks sein. Eine solche Last kann auch dadurch entstehen, dass sie sehr lange Zeit hindurch ausgeübt wurde.

Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Unzeit · günstig für Kläger

Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz. Was erst danach geschieht, darf im Rechtsmittelverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Bringen Sie Ihre Umstände daher rechtzeitig vor.

Anhängiger Eigentumsstreit als Teilungshindernis · günstig für Beklagter

Ja. Ist ein Verfahren über das Eigentum einer der beiden Seiten anhängig und nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos, kommt die Teilung zur Unzeit. Das gilt auch, wenn dieser Streit schon vor dem Teilungsprozess begonnen hat. Betrifft der Streit dagegen nur die Größe der Anteile oder bloß vertragliche Ansprüche, liegt keine Unzeit vor.

Angefochtener Kauf als Teilungshindernis · günstig für Beklagter

Wird in einem laufenden Verfahren bestritten, dass der Teilungskläger überhaupt Eigentümer ist, weil sein Kaufvertrag als nichtig angefochten wird, kommt die Teilung für die Dauer dieses Rechtsstreits zur Unzeit.

Streit über die Anteilsgröße und die Teilung · günstig für Kläger

Nein. Wird nur darüber gestritten, wie groß die einzelnen Miteigentumsanteile sind, liegt keine Unzeit vor. Das gilt für Streitigkeiten mit Dritten ebenso wie für solche zwischen den Parteien. Nur ein Streit über die Eigentümerstellung selbst hindert die Teilung.

Vereinbarte Aufteilung setzt Verfügbarkeit voraus · günstig für Mieter

Nein. Auch eine Aufteilung, die die Miteigentümer selbst vereinbaren, setzt voraus, dass die betroffenen Räume verfügbar sind. Eine solche Regelung macht aus den allgemeinen Nutzungsrechten der Miteigentümer besondere Rechte an bestimmten Teilen und kann nur Miteigentümer begünstigen.

Maßstab der Aufteilung freier Objekte · günstig für Miteigentümer

Nach den Anteilen am Eigentum. Freie Objekte, deren Einbeziehung ein Miteigentümer beantragt, werden grundsätzlich im Verhältnis der Anteile zugeteilt. Maßstab ist dabei der Mietwert der einzelnen Objekte, wie er sich aus der bestmöglichen ortsüblichen Verwertung im Zustand zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt.

Verwalter bleibt bis zur Enthebung · günstig für Hausverwalter

Ja. Wer zum Verwalter der gemeinsamen Sache bestellt wurde, bleibt es bis zu seiner Enthebung, und diese erfolgt nach denselben Regeln wie die Bestellung. Die Bestellung wirkt auch gegenüber demjenigen, der später einen Anteil erwirbt.