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Mietrecht

1.401 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Brauchbarkeit trotz kleiner Mängel · günstig für Vermieter

Ja, wenn sich die Mängel leicht beheben lassen. Mängel, die die Benützung zwar behindern, aber jederzeit ohne größere Aufwendungen beseitigt werden können, stehen der Brauchbarkeit nicht entgegen. Ob ein Aufwand ein größerer ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; eine für alle Fälle passende Betragsgrenze gibt es nicht.

Keine Anzeigepflicht bei Unbrauchbarkeit · günstig für Mieter

Nein. Für den unbrauchbaren Zustand einer Wohnung besteht die dem Mieter auferlegte Anzeigepflicht nicht. Das gilt etwa auch für gefährliche Elektroinstallationen, die schon beim Abschluss des Mietvertrags vorhanden waren. Bei Mängeln, die nicht ohne Weiteres erkennbar sind, kann Ihr Schweigen aber gegen Treu und Glauben verstoßen.

Vorsorgliches Erhöhungsbegehren nach Anzeige · günstig für Mieter

Zeigen Verkäufer und Käufer dem Vermieter den Übergang des Mietrechts an, ist er ausreichend informiert. Auch wenn er meint, die Voraussetzungen lägen gar nicht vor, muss er innerhalb von sechs Monaten ein vorsorgliches Erhöhungsbegehren stellen. Sonst verliert er diese Möglichkeit, falls sich der Übergang später doch bestätigt.

Fallfrist für die Betriebskosten · günstig für Mieter

Nein. Die Frist für die Vorschreibung dieser Kosten ist eine Fallfrist. Werden die Bewirtschaftungskosten ohne Pauschalverrechnung nicht innerhalb eines Jahres unter Vorlage der Rechnungen fällig gestellt, erlischt das Recht, sie von Ihnen zu verlangen. Die Frist läuft ab der Fälligkeit gegenüber dem Vermieter.

Rückzahlung einer Mietzinsvorauszahlung · günstig für Mieter

Ja, und genau daran erkennt man eine erlaubte Vorauszahlung. Eine echte Mietzinsvorauszahlung ist schon nach der Vereinbarung einem bestimmten Zahlungszeitraum zugeordnet und verringert die Belastung in den späteren Perioden; endet das Mietverhältnis vorher, ist der anteilige Betrag zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungspflicht darf weder ausgeschlossen noch an Bedingungen geknüpft werden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, können Sie die Zahlung als verbotene Ablöse zurückfordern.

Mitbewohner im Kündigungsrecht · günstig für Vermieter

Der Begriff wird weit ausgelegt. Erfasst ist nicht nur der Hauseigentümer, der selbst nicht im Haus wohnt, sondern auch sein Verwalter oder Angehörige in Verwaltungsfunktionen sowie eine Person, die er mit der Überwachung von Renovierungsarbeiten beauftragt hat. Eine bloß im Haus aufhältige Spendensammlerin gehört dagegen nicht zu diesem geschützten Personenkreis.

Strafbare Handlung als Kündigungsgrund · günstig für Mieter

Nein. Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht Voraussetzung; der Zivilrichter prüft selbst, ob die Tat vorliegt. Als strafbare Handlung zählt aber nur ein Verhalten, das den Straftatbestand nicht bloß äußerlich, sondern auch nach der inneren Einstellung erfüllt. Auf eine ungünstige Zukunftsprognose kommt es dabei nicht an, wohl aber darauf, dass der Fall nach den Umständen nicht geringfügig ist.

Beginn der Mietzinserhöhung bei Sanierung · günstig für Mieter

Wann die Erhöhung des Mietzinses zu laufen beginnt, entscheidet die Schlichtungsstelle oder das Gericht nach freiem Ermessen und danach, was zweckmäßig ist. Dabei wird auch auf Ihre wirtschaftliche Lage als Mieter Rücksicht genommen. Sie sollen nicht ohne Vorwarnung einen größeren Betrag auf einmal nachzahlen müssen.

Versprochener Ausstattungszustand und Miethöhe · günstig für Mieter

Nein. Für die zulässige Miethöhe zählt zwar grundsätzlich auch der Zustand, den der Vermieter laut Vertrag erst auf seine Kosten herstellen musste. Voraussetzung ist aber, dass er diesen Zustand auch tatsächlich geschaffen hat.

Beweislast bei Kündigung eines Geschäftslokals · günstig für Vermieter

Kündigt Ihnen der Vermieter das Geschäftslokal, weil dort keine Geschäftstätigkeit mehr stattfindet, müssen Sie als Mieter behaupten und beweisen, dass Sie die vereinbarte oder eine gleichwertige Tätigkeit in naher Zukunft wieder aufnehmen.

Nichtbenützung und schutzwürdiges Interesse · günstig für Mieter

Weist der Vermieter nach, dass Sie das Mietobjekt nicht verwenden, ist die Kündigung damit noch nicht entschieden. Sie können sie noch abwehren, wenn Sie nachweisen, dass eine vertragsgemäße Verwendung in naher Zukunft mit Sicherheit zu erwarten ist.

Verjährung der Rückforderung von Entgelt · günstig für Vermieter

Haben Sie einer gemeinnützigen Bauvereinigung ein Entgelt gezahlt, dessen Forderung gegen das Gesetz verstieß, können Sie es zurückverlangen. Dafür gilt dieselbe Frist von drei Jahren wie im Mietrecht. Nach Ablauf dieser Frist ist die Rückforderung verjährt.

Formulierung der Befristung im Mietvertrag

Die schriftliche Festlegung, dass das Mietverhältnis mit Zeitablauf ohne Kündigung endet, soll Ihnen als Mieter von Anfang an klarmachen, wie lange Sie bleiben können. Der Gesetzestext muss dafür nicht wörtlich abgeschrieben werden.

Falscher Anwaltsrat und Zahlungsverzug · günstig für Mieter

Waren Sie auf rechtlichen Rat angewiesen, haben ihn auch eingeholt und sind nur wegen einer unvertretbaren Rechtsansicht Ihres Anwalts teilweise in Verzug geraten, trifft Sie kein Verschulden, jedenfalls aber keine grobe Fahrlässigkeit am Zahlungsverzug.

Störendes Verhalten von Angehörigen · günstig für Vermieter

Ja. Stört ein Angehöriger, der bei Ihnen wohnt, die Hausgemeinschaft, müssen Sie sich das zurechnen lassen. Wollen Sie einwenden, dass Sie dagegen nichts unternehmen konnten, müssen Sie das selbst behaupten und beweisen — außer die Unmöglichkeit liegt offen zutage.

Ermittlung des angemessenen Mietzinses

Der angemessene Hauptmietzins wird mit Hilfe eines Sachverständigen ermittelt. Das Gericht kann die Höhe zusätzlich nach seinem Ermessen festsetzen.

Gleichwertige Nutzung des Geschäftslokals · günstig für Vermieter

Ja. Verlegen Sie Ihren Betrieb woanders hin und dient das Lokal nur noch als Archiv, Lager oder Abstellraum, ist das keine gleichwertige Verwendung mehr. Fehlt überhaupt eine regelmäßige geschäftliche Tätigkeit, liegt der Kündigungsgrund vor. Anders ist es, wenn das Lokal von Anfang an nur Nebenzwecken diente.

Abgrenzung Wohnungsmiete und Geschäftsraummiete

Ob eine Miete als Wohnungsmiete oder als Geschäftsraummiete gilt, richtet sich danach, was die Parteien beim Abschluss des Vertrags gewollt oder später einvernehmlich geändert haben. Die Regel über die geschäftliche Verwendung soll verhindern, dass gemietete Geschäftsräume in eine nicht gleichwertige Nutzung umgewandelt werden.

Angemessener Mietzins nach Vergleichswerten · günstig für Mieter

Wird die Grenze der Angemessenheit durch einen Vergleich mit anderen Objekten ermittelt, sind auch abstrakte Bewertungskriterien zu berücksichtigen. Ebenso ist auf den konkreten Zweck des Vertrags Rücksicht zu nehmen.

Gesonderter Beschluss über den Mietrückstand · günstig für Mieter

Das Gericht muss über die Höhe des strittigen Mietrückstands gesondert entscheiden. Das gilt auch dann, wenn Sie den strittigen Betrag überhaupt dem Grunde nach bestreiten.

Stillgelegter Betrieb im Geschäftslokal · günstig für Vermieter

Nein, für sich allein nicht. Maßgeblich ist, ob der Betrieb im Zeitpunkt der Aufkündigung stillgelegt war. Was danach geschieht, wird nur herangezogen, um zu beurteilen, ob Sie schon damals kein schutzwürdiges Interesse mehr hatten.

Neuerungsverbot und Ausstattungskategorie · günstig für Mieter

Auch im Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz dürfen im Rekurs keine neuen Behauptungen vorgebracht werden. Wer aber schon in erster Instanz behauptet hat, die Wohnung falle in die Ausstattungskategorie C, hat damit sinngemäß auch behauptet, dass keine Küche vorhanden ist. Das erstmals im Rekurs ausdrücklich zu sagen, verstößt daher nicht gegen dieses Verbot.

Zustimmung des Vermieters zur Untermiete · günstig für Mieter

Hat Ihr Vermieter der entgeltlichen Untervermietung zugestimmt und dabei keine Grenze für die Höhe der Untermiete gesetzt, durften Sie das als vorbehaltlose Zustimmung verstehen. Er kann Ihnen dann später nicht mehr wegen eines zu hohen Untermietzinses kündigen. Die Zustimmung schließt diesen Kündigungsgrund aus.

Kündigung wegen Weitergabe der Wohnung · günstig für Mieter

Auf die Weitergabe einer Wohnung ist nur der dafür geschaffene besondere Kündigungsgrund anzuwenden. Der andere Kündigungsgrund, der das Horten mehrerer Wohnungen verhindern soll, kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung.

Wiederherstellung nach eigenmächtiger Änderung · günstig für Mieter

Hat der Vermieter eigenmächtig etwas verändert, etwa einen Kaminanschluss, und wollen Sie den früheren Zustand wiederhergestellt haben, wird darüber im Außerstreitverfahren entschieden. Sie müssen dafür also keine gewöhnliche Klage einbringen.

Kein Verzicht ohne Kenntnis · günstig für Vermieter

Solange der Vermieter nicht erfahren hat, wie hoch der tatsächlich gezahlte Untermietzins ist, kann man nicht annehmen, dass er stillschweigend auf diesen Kündigungsgrund verzichtet hat. Er muss auch nicht von sich aus nachforschen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine bloße Vermutung verpflichtet ihn daher nicht, eine Aufkündigung einzubringen.

Unwesentlicher Benützungsvorbehalt bei Weitergabe · günstig für Vermieter

Nein, wenn der vorbehaltene Teil kaum ins Gewicht fällt. Überlassen Sie einem anderen praktisch das gesamte Objekt und behalten nur einen unbedeutenden Teil für sich, gilt das als gänzliche Weitergabe. Auf Ihr Wohnbedürfnis an diesem Teil kommt es dann nicht mehr an.

Ordnungsgemäße Hauptmietzinsabrechnung · günstig für Mieter

Eine Abrechnung ist nur dann in Ordnung, wenn Sie schon anhand ihres Inhalts prüfen können, ob alle vorgeschriebenen Einnahmen und nur die erlaubten Ausgaben enthalten sind. Der Vergleich mit den Belegen soll diese Kontrolle ermöglichen, die Vorlage der Belege ersetzt die Abrechnung aber nicht.

Prüfung des Untermietzinses

Ob die Gegenleistung unverhältnismäßig hoch ist, wird durch einen Vergleich ermittelt. Man stellt den Untermietzins jenen Leistungen gegenüber, die Sie als Hauptmieter für die untervermieteten Räume an den Hauseigentümer erbringen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Aufkündigung.

Betriebsverkauf und Kündigungsgrund · günstig für Mieter

Nein, grundsätzlich nicht. Der Verkauf des im Lokal betriebenen Unternehmens und die damit verbundene Überlassung der Räume an den Erwerber sind kein Kündigungsgrund. Anders ist es, wenn der Verkauf in Wahrheit nur dazu dient, dem Erwerber das Mietrecht zu verschaffen; wird ein lebendes Unternehmen fortgeführt, ist das im Zweifel nicht anzunehmen.