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Schadenersatz

2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Grund der Haftung für Erfüllungsgehilfen · günstig für Geschädigter

Wer sich zur Erfüllung seiner Pflichten anderer bedient, nimmt den Vorteil der Arbeitsteilung in Anspruch. Deshalb soll er auch das Risiko tragen, wenn an seiner Stelle der Helfer schuldhaft Ihre geschützten Interessen verletzt.

Untüchtigkeit eines eingesetzten Helfers · günstig für Geschäftsherr

Eine einmalige Unachtsamkeit macht jemanden noch nicht zu einer untüchtigen Person. Wer nur unter Anleitung und Aufsicht ordentlich arbeiten kann, gilt ohne diese Aufsicht nur dann als untüchtig, wenn nachgewiesen wird, dass er die Arbeiten wirklich nur mit ordentlicher Überwachung schafft.

Einmaliges Versagen und Untüchtigkeit · günstig für Geschäftsherr

Wer sonst tüchtig ist, wird durch ein einmaliges Versagen nicht untüchtig. Dafür muss ein dauerhafter Zustand vorliegen.

Begriff der Hilfsperson · günstig für Geschädigter

Als Hilfsperson gilt jeder, den jemand für die Erledigung irgendwelcher Tätigkeiten einsetzt. Es genügt dafür, dass der Auftraggeber ein allgemeines Aufsichts- und Weisungsrecht über die Arbeiten hat und die Hilfsperson insoweit von ihm abhängig ist.

Bäckerei und gefährlicher Betrieb · günstig für Unternehmer

Nein. Auch wenn regelmäßig Mehlsäcke über den Gehsteig geliefert werden und ausrinnendes Mehl mit Regenwasser eine rutschige Masse bildet, macht das eine Bäckerei nicht zu einem gefährlichen Betrieb. Eine Haftung ohne Verschulden kommt daher nicht in Betracht.

Was als Werk gilt · günstig für Geschädigter

Als Werk gilt nicht nur ein Gebäude, sondern jeder künstliche Aufbau, etwa ein Gerüst, ein Dachgarten, eine Tribüne, ein Landungssteg, eine Baugrube oder eine Stromleitung. Zum Werk gehört auch alles, was mit ihm fest verbunden ist.

Wer ist Halter eines Weges · günstig für Geschädigter

Verantwortlich ist, wer die Kosten für Errichtung und Erhaltung des Weges trägt und zugleich bestimmen kann, welche Maßnahmen gesetzt werden. Diese Person oder Stelle ist der Halter des Weges.

Umzäunung einer Pferdekoppel · günstig für Geschädigter

Nein. Pferde, die ohne Aufsicht in einer nur 1,10 Meter hoch umzäunten Koppel an einer Straße gehalten werden, sind nicht ausreichend verwahrt. Auch ein achtzig Zentimeter hoher elektrischer Weidezaun unmittelbar an einem öffentlich benützten Weg genügt nicht.

Zumutbare Verwahrung von Tieren · günstig für Tierhalter

Welche Verwahrung und Beaufsichtigung nötig ist, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falles ab. Verlangt werden können nur Vorkehrungen, die Ihnen als Halter zumutbar sind.

Zumutbarkeit für den Wegehalter · günstig für Wegehalter

Ob eine Maßnahme zumutbar ist, richtet sich danach, was nach allgemeinen und billigen Grundsätzen von demjenigen erwartet werden kann, der für den Weg verantwortlich ist.

Schwimmbadzaun als Werk · günstig für Geschädigter

Der Zaun eines Schwimmbades und die Türe darin sind ein Werk im Sinn der Haftung für Bauwerke. Der Besitzer kann daher für Schäden einstehen müssen, die aus ihrem mangelhaften Zustand entstehen.

Ersatz bei verletzter Gleichbehandlung · günstig für Bieter

Wurde bei der Vergabe die Gleichbehandlung verletzt, ist dem übergangenen besten Bieter zu ersetzen, was er bei ordnungsgemäßer Vergabe verdient hätte. Er wird also so gestellt, als hätte er den Auftrag bekommen.

Weidetor an der Straße · günstig für Geschädigter

In der Nähe einer stark befahrenen Straße kann das erforderlich sein. Sie dürfen nicht darauf vertrauen, dass jeder Benützer das Tor wieder schließt; ein Durchschlupf nur für Menschen oder ein von selbst zufallendes Tor kann die Lösung sein. Öffnet dagegen ein Unbefugter eine Absperrung, die gar nicht zum Durchgehen bestimmt war, haften Sie in der Regel nicht.

Anrechnung ersparter Haushaltskosten · günstig für Schädiger

Ersparen Sie sich durch einen Spitalsaufenthalt Kosten für Ihre Haushaltsführung, müssen Sie sich diesen ersparten Aufwand anrechnen lassen.

Ende der Ansprüche mit dem Tod · günstig für Schädiger

Ansprüche wegen einer Körperverletzung bestehen längstens bis zum Tod der verletzten Person. Mit ihrem Tod enden sie jedenfalls.

Unterhaltspflicht eines Dritten und Schadenersatz · günstig für Geschädigter

Wer für einen Schaden einzustehen hat, kann sich nicht darauf berufen, dass eine andere Person zum Unterhalt verpflichtet ist. Seine Ersatzpflicht bleibt davon unberührt.

Haftung als Gehilfe · günstig für Beklagter

Als Gehilfe haftet nur, wer den Täter bewusst fördert. Dazu müssen Sie vom beabsichtigten Rechtsbruch des anderen wissen oder ihn zumindest in Kauf nehmen.

Abhandlungskosten nach tödlichem Unfall · günstig für Schädiger

Die Kosten der Verlassenschaftsabhandlung nach einem tödlichen Unfall muss der Schädiger nicht ersetzen. Diese Kosten zählen nicht zu den ersatzfähigen Positionen.

Haushaltsführung nach Tötung eines Angehörigen · günstig für Hinterbliebene

Sie bekommen den Mehraufwand für die Haushaltsführung ersetzt, den der Tod verursacht. Davon wird abgezogen, was Sie sich an Unterhalt für die verstorbene Person ersparen. Als Maßstab dienen die Kosten einer Ersatzkraft. Auch handwerkliche Arbeiten im Haushalt zählen dazu, wenn sie Unterhaltscharakter hatten.

Ersatzanspruch trotz Unterhalt von anderer Seite · günstig für Hinterbliebener

Wurde der Unterhaltspflichtige getötet, bleibt Ihr Ersatzanspruch als Hinterbliebener bestehen. Daran ändert es nichts, wenn statt des Verstorbenen jemand anderer nachrangig Unterhalt leistet.

Mieteinnahmen und Vorteilsausgleich · günstig für Hinterbliebene

Nein. Vermieten Sie ein Zimmer, das nach dem Tod des Angehörigen nicht mehr für die Familie gebraucht wird, mindern diese Einnahmen Ihren Anspruch nicht. Sie müssen sich diesen Vorteil also nicht abziehen lassen.

Verlust der Dienstwohnung als Unterhaltsentgang · günstig für Hinterbliebener

Muss eine Witwe nach dem Unfalltod ihres Mannes die gemeinsame Dienstwohnung räumen, gehört der Verlust der Wohnung zum entgangenen Unterhalt. Sie kann dafür die angemessenen Kosten einer Ersatzwohnung vom Schädiger verlangen.

Beleidigung einer überschaubaren Gruppe · günstig für Betroffener

Wegen einer ehrverletzenden Behauptung kann nur vorgehen, wessen Ehre angegriffen wurde. Richtet sich die Beleidigung gegen eine Gruppe mit überschaubarem Kreis von Angehörigen, ist jedes einzelne Mitglied betroffen und daher selbst berechtigt.

Haftung von Helfern bei Rufschädigung · günstig für Betroffener

Ja. Bei ehrverletzenden oder rufschädigenden Behauptungen können Sie sich nicht nur an denjenigen halten, von dem die Äußerung stammt. Auch wer bewusst mitwirkt, dazu anstiftet oder dabei hilft, etwa ein Verleger oder Medieninhaber, kann in Anspruch genommen werden.

Haftung für Aussagen in einem Interview · günstig für Betroffener

Wer in einem Interview unwahre Behauptungen über einen anderen aufstellt, die dessen Ruf oder Geschäft schaden, verbreitet diese auch dann, wenn erst die Zeitung sie veröffentlicht. Da die Veröffentlichung gerade der Zweck des Interviews ist, haften Sie dafür mit.

Verbreiten einer rufschädigenden Behauptung · günstig für Betroffener

Grundsätzlich genügt es schon, wenn die Behauptung einer einzigen anderen Person mitgeteilt wird. Anders liegt es, wenn die Mitteilung als vertraulich anzusehen ist und mit einer Weitergabe nicht zu rechnen war, etwa gegenüber jemandem, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Lange Verjährung nur gegen den Täter · günstig für Dritter

Bei Schäden aus einer schweren Straftat verjähren Ansprüche erst nach dreißig Jahren. Diese lange Frist gilt aber nur gegenüber dem Täter selbst. Gegenüber anderen Personen bleibt es bei der kurzen Frist.

Dreißigjährige Verjährung ohne Strafurteil · günstig für Geschädigter

Ansprüche aus einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, verjähren erst nach dreißig Jahren. Dafür ist keine Verurteilung durch ein Strafgericht nötig.

Klage trotz laufendem Strafverfahren · günstig für Beklagter

Sie dürfen mit Ihrer Schadenersatzklage nicht warten, bis das Strafverfahren zu Ende ist. Die Frist läuft unabhängig vom Strafverfahren weiter.

Irrtum und Beginn der Verjährung

Für den Beginn der Frist kommt es nicht darauf an, ob Sie sich persönlich geirrt haben. Entscheidend ist, ob Ihnen tatsächlich alle Umstände bekannt waren, aus denen der Anspruch entsteht.