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Schadenersatz

2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Verjährung bei mehreren Schädigern · günstig für Schädiger

Haften mehrere Personen nebeneinander für Ihren Schaden, läuft die Verjährung gegen jede von ihnen weiter. Dass Sie zunächst versuchen, den Anspruch nur gegen einen durchzusetzen, hält die Verjährung gegenüber den anderen nicht auf.

Anschluss im Strafverfahren unterbricht die Frist · günstig für Geschädigter

Schließen Sie sich im Strafverfahren als Privatbeteiligter an, hat das für die Unterbrechung der Frist dieselbe Wirkung wie eine Klage bei Gericht.

Unterbrechung durch das günstige Urteil · günstig für Beklagter

Die Frist wird nicht schon durch die Klage selbst unterbrochen, sondern durch das für Sie günstige Urteil. Wird Ihr Begehren abgewiesen, tritt keine Unterbrechung ein.

Anwalt und drohende Verjährung · günstig für Mandant

Kann Ihr Anwalt durch eine Maßnahme einen Schaden von Ihnen abwenden und bringt diese Maßnahme keinen Nachteil mit sich, muss er sie ergreifen. Das gilt auch dann, wenn sie nach einer vertretbaren Rechtsansicht gar nicht nötig wäre. Ist es also auch nur möglich, dass ein Anspruch verjährt, muss er die dagegen erforderlichen Schritte setzen.

Sorgfalt beim Führen eines Pferdes · günstig für Tierhalter

Nicht allein deshalb. Dass ein Pferd scheut, sich aufbäumt oder durchgeht, lässt sich auch beim Führen am Halfter durch einen Erwachsenen nie ganz ausschließen. Daraus allein folgt noch kein auffallend sorgloses Verhalten des Pferdeführers.

Haftung für gerichtliche Zustellungen · günstig für Geschädigter

Der Staat. Die Tätigkeit der Gerichte ist hoheitlich, und das gilt auch für gerichtliche Zustellungen, die die Post übernimmt. Daran hat auch die Privatisierung der Post nichts geändert.

Beweislast für fehlendes Verschulden · günstig für Geschädigter

Der Staat oder die andere öffentliche Stelle. Deren Organe sind ausnahmslos verpflichtet, sich rechtmäßig zu verhalten. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, muss der Rechtsträger beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Leichtes Verschulden von Behördenorganen · günstig für Geschädigter

Ja. Weil hier nach den Regeln des bürgerlichen Rechts gehaftet wird, umfasst die Haftung nicht nur grobes, sondern auch leichtes Verschulden der Organe. Es genügt also nicht, dass ein Gesetz bewusst gebeugt wurde.

Ziviltechniker und Amtshaftung · günstig für Staat

Nein. Ein Ziviltechniker handelt auch dann nicht hoheitlich, wenn er von seiner Befugnis Gebrauch macht, öffentliche Urkunden zu errichten. Sein Handeln fällt deshalb nicht unter die Amtshaftung.

Unvertretbare Rechtsansicht der Behörde · günstig für Geschädigter

Eine Rechtsansicht ist jedenfalls dann nicht mehr vertretbar, wenn die anzuwendende Bestimmung eindeutig ist und es dazu obendrein bereits Entscheidungen des Höchstgerichts gibt. In einem solchen Fall kann sich die Behörde nicht darauf berufen, die Rechtslage sei zweifelhaft gewesen.

Mitverschulden bei der Amtshaftung · günstig für Rechtsträger

Auch bei Ansprüchen gegen den Staat gelten die Grundsätze des bürgerlichen Rechts. Der haftende Rechtsträger darf daher alle Einwendungen erheben, die auch sonst gegen einen Anspruch möglich sind. Insbesondere kann er Ihnen ein Mitverschulden entgegenhalten.

Müllabfuhr als hoheitliche Aufgabe

Ja. Wenn die Gemeinde den Hausmüll abholt, tritt sie den Bewohnern gegenüber als Trägerin von Hoheitsrechten auf und nicht wie ein privates Unternehmen. Schäden dabei sind deshalb nach den Regeln der Amtshaftung zu beurteilen.

Verstoß gegen Schutzvorschriften · günstig für Arbeitgeber

Wer eine Vorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer oder zur Unfallverhütung übertritt, handelt deswegen noch nicht grob schuldhaft. Ob ein grobes Verschulden vorliegt, ist gesondert zu beurteilen.

Begriff des Unfalls bei Gefährdungshaftung

Als Unfall gilt allgemein ein Ereignis, das von außen plötzlich einwirkt und dabei einen Schaden verursacht. Entscheidend sind also die Einwirkung von außen und die Plötzlichkeit.

Gefährdungshaftung bei Freizeitanlagen · günstig für Betreiber

Nein. Der Betrieb einer Sommerrodelbahn fällt nicht unter die verschuldensunabhängige Haftung für gefährliche Betriebe. Wollen Sie Ersatz, müssen Sie dem Betreiber ein Verschulden nachweisen. Dasselbe gilt etwa für eine Gokarthalle oder eine Rolltreppe.

Vergnügungsbahnen und Gefährdungshaftung · günstig für Betreiber

Bahnähnliche Einrichtungen in Vergnügungsstätten wie Rutschbahnen oder Berg- und Talbahnen dienen nur der Unterhaltung und nicht dem Verkehr. Für sie gilt die strenge Haftung des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes nicht.

Zerstörung und Verlust als Sachbeschädigung · günstig für Geschädigter

Von einer Sachbeschädigung spricht das Gesetz nicht nur dann, wenn eine Sache beschädigt wird. Auch die vollständige Zerstörung und der Verlust der Sache sind davon erfasst. Sie können daher auch in diesen Fällen Ersatz verlangen.

Wer als Unfallbeteiligter gilt · günstig für Geschädigter

Als Beteiligter an einem Unfall gilt jeder, der wegen des Unfalls ersatzpflichtig werden kann. Das ist nicht nur der Halter des Fahrzeugs, sondern auch der Lenker.

Herunterfallende Ladung und Halterhaftung · günstig für Geschädigter

Ja. Zur Ausstattung eines Fahrzeugs zählen nicht nur seine Bestandteile und sein Zubehör, sondern auch die Ladung. Fällt die Ladung herunter oder rinnt sie aus, geschieht das beim Betrieb des Fahrzeugs, und die strenge Halterhaftung greift.

Unfallbegriff bei dauernden Einwirkungen · günstig für Betreiber

Nein. Ein Unfall ist eine plötzlich auf einen Körper oder eine Sache einwirkende Schädigung; entscheidend ist die Plötzlichkeit des Ereignisses. Sich wiederholende Einwirkungen, die mit einem Betrieb gewöhnlich zusammenhängen, etwa Abgase, Lärm und Erschütterungen, sind daher kein Unfall.

Missachtete Weisungen bei der Fahrt · günstig für Geschädigter

Nein. Eine genehmigte Fahrt wird nicht dadurch zur unbefugten, dass der Lenker Weisungen zur Ausführung missachtet, etwa ein Alkoholverbot oder die Vorgabe, eine bestimmte Geschwindigkeit nicht zu überschreiten.

Sicherungspflicht auch der Mitarbeiter · günstig für Geschädigter

Ja. Nicht nur den Halter, sondern auch die beim Betrieb tätigen Personen treffen strengste Anforderungen, wenn es darum geht, eine unbefugte Fahrt zu verhindern.

Haftung für nicht angestellte Fahrer · günstig für Geschädigter

Ja. Für die erweiterte Haftung genügt, dass der Lenker mit dem Willen des Halters tätig geworden ist und diese Tätigkeit für den Unfall ursächlich war. Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis ist nicht nötig.

Betriebsgefahr Auto und Motorrad

Nein. Weder ist die Gefahr eines Personenkraftwagens stets höher als die eines einspurigen Fahrzeugs, noch umgekehrt. Entscheidend sind die Umstände des einzelnen Falls, die die Gefahr erhöhen.

Betroffener eines Medienberichts · günstig für Betroffener

Betroffen ist jene Person, in deren persönlichen Bereich der Medienbericht eingreift, deren Ehre also angegriffen wird. Es ist nicht nötig, dass ein größerer Personenkreis Sie als Opfer erkennen kann.

Fehlende Montageanleitung und Haftung · günstig für Hersteller

Nicht immer. Fehlt eine Montageanleitung, begründet das keine Haftung, wenn der Hersteller damit rechnen kann, dass ein Fachmann mit dem nötigen Wissen das Gerät montiert.

Graben und Böschung neben der Fahrbahn · günstig für Straßenerhalter

Nein. Ein Wassergraben neben der Fahrbahn zählt nicht zur Straße. Dasselbe gilt für eine Böschung, die durch eine Leitschiene von der Fahrbahn getrennt ist.

Pflichten des Lastwagenlenkers in engen Kurven · günstig für Geschädigter

Muss ein langes Fahrzeug wegen seiner Bauart in einer unübersichtlichen Kurve eine Linie halten, die der Gegenrichtung nur mehr etwa eineinhalb Meter lässt, treffen den Lenker besondere Pflichten. Sobald er Gegenverkehr sieht, muss er sofort bremsen und unverzüglich ein Warnzeichen geben.

Standort des Einweisers beim Rückwärtsfahren · günstig für Geschädigter

Haben Sie keine genügende Sicht nach hinten und ist mit anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen, verlangt die Verkehrssicherheit einen Einweiser. Dieser muss so stehen, dass er bei gebotener Aufmerksamkeit den Bereich beobachten kann, den Sie nicht einsehen. Er muss Ihnen die nötigen Anweisungen rechtzeitig geben können.

Einweiser beim Rückwärtsfahren nötig · günstig für Geschädigter

Einen Einweiser brauchen Sie dann, wenn Sie keine genügende Sicht nach rückwärts haben und außerdem damit rechnen müssen, dass andere Verkehrsteilnehmer auftauchen. Treffen beide Umstände zusammen, verlangt die Verkehrssicherheit, dass Sie sich einweisen lassen.