Schadenersatz
2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Haben Sie den ganzen Schaden ersetzt, können Sie von den übrigen Ersatz verlangen. Dieser Rückgriff ist kein Schadenersatzanspruch, sondern ein eigener Anspruch aus dem Verhältnis zwischen Ihnen. Art und Umfang richten sich danach, welches besondere Verhältnis zwischen Ihnen besteht.
Auch wenn die Zahlung eines Dritten dazu führt, dass der Ersatzanspruch von Gesetzes wegen auf ihn übergeht, folgt daraus nicht automatisch ein Vorrecht wie beim Sozialversicherungsträger. Beim Übergang des Anspruchs geht es darum, den Schädiger nicht zu entlasten. Beim Vorrecht geht es dagegen um das Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsträger.
In der Regel nicht. Wer Rohstoffe oder Bestandteile zuliefert, ist üblicherweise kein Gehilfe des Produzenten, für den dieser einstehen muss; für den Transporteur der Rohstoffe gilt dasselbe zumindest vertretbar. Anders liegt es, wenn die Anlieferung des Materials allein Sache des Werkunternehmers und Teil des Werkvertrags ist.
Ja. Schon ein noch nicht rechtskräftiger Steuerbescheid über die Versteuerung Ihrer Verdienstentgangsrente bedeutet für Sie einen ersatzfähigen Vermögensnachteil. Wird die Steuerschuld später zu Ihren Gunsten geändert, kann der Schädiger den zu viel gezahlten Betrag von Ihnen zurückfordern.
Die verschärfte Haftung für Fahrzeuge gilt nicht für Personen, die beim Betrieb des Fahrzeugs tätig sind. Das trifft auch dann zu, wenn Sie im Augenblick des Unfalls nicht gerade befördert wurden, Ihre eigentliche berufliche Tätigkeit aber auch während der Beförderung ausüben. Hat Ihre Tätigkeit mit dem Fahrzeug nichts zu tun, greift der Haftungsausschluss nicht.
Dann wird Ihnen ein Fehler Ihrer Helfer, denen Sie Ihre Sachen bewusst anvertraut haben, nicht wie eigenes Verschulden angerechnet, solange die strengen Voraussetzungen dafür fehlen. Nötig wäre, dass Sie sich einer untüchtigen oder wissentlich gefährlichen Person bedient haben. Bei einer vertraglichen Beziehung haften dagegen beide Seiten für ihre Gehilfen.
Das ist möglich. Die Aufsichtsbehörde musste bei ihrer Überwachung auch auf die Interessen der Anleger achten. Kommen Anleger zu Schaden, weil diese auch zu ihrem Schutz bestehenden Pflichten verletzt wurden, haftet der Bund nach den Regeln der Amtshaftung. Handelten die Organe vertretbar, besteht dagegen kein Anspruch.
Der Haftungsschutz kann einer Sicherheitsvertraünsperson nur zugutekommen, wenn der Unfall mit der Verletzung ihrer Pflichten aus dieser Funktion zusammenhängt. Sie muss im Zeitpunkt der Schädigung nicht nur die Funktion innegehabt, sondern auch in Ausübung dieser Funktion gehandelt haben.
Ja. Steht fest, dass jemand das Fahrzeug nicht ohne den Willen des Halters benützt hat, also keine Schwarzfahrt vorliegt, ist damit zugleich gesagt, dass er es mit dem Willen des Halters benützt hat.
Nur unter besonderen Voraussetzungen. Die Belastung mit Beiträgen zur Rücklage ist ein reiner Geldschaden. Dafür haftet ein anderer nur, wenn sich die Rechtswidrigkeit aus einer verletzten Vertragspflicht, aus einem Eingriff in absolute Rechte oder aus der Übertretung eines Schutzgesetzes ergibt.
Bei einer fehlerhaften Anlageberatung ersetzt man Ihnen den Nachteil, den Sie durch Ihr Vertrauen erlitten haben. Wurde dagegen ein Vermögensverwaltungsvertrag pflichtwidrig abgewickelt, haftet der Vertragspartner dafür, dass nicht ordentlich erfüllt wurde: Ihr tatsächliches Ergebnis wird jener Entwicklung gegenübergestellt, die sich bei vertragskonformer Gesamtstrategie ergeben hätte. Ob Sie die Papiere schon verkauft haben, spielt dabei keine Rolle.
Ja, unter Umständen. Hat sich ein Risiko verwirklicht, vor dem der Berater mangels Erkennbarkeit nicht warnen musste, haftet er trotzdem, wenn seine aus anderen Gründen mangelhafte Beratung die Wahrscheinlichkeit gerade dieses Risikos nicht bloß unerheblich erhöht hat.
Klagen Sie Ihren früheren Anwalt, muss das Gericht überlegen, wie der frühere Prozess bei ordentlicher Vertretung ausgegangen wäre. Dabei geht es nicht nur um Rechtsfragen, sondern auch um Tatsachen, und das Gericht entscheidet nach freier Überzeugung, welche Beweise es dafür aufnimmt. Zugrunde zu legen ist der Sachverhalt, der dem früheren Gericht bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts vorgelegen wäre.
Meist nicht. Führt die Bank nur Ihre Wertpapiergeschäfte aus und haben Sie den Berater selbst beigezogen, trifft sie in der Regel keine eigene Beratungspflicht und sie haftet nicht für dessen Fehler. Anders ist es, wenn die Bank Anhaltspunkte dafür hatte oder wusste, dass der Berater seine Pflichten verletzt, oder wenn sie ihn ständig mit dem Vertrieb ihrer Produkte betraut und so in ihre eigenen Interessen eingebunden hat.
Das Abkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht bestimmt, welche Rechtsordnung nach einem Unfall gilt. Die Liste der Fragen, die es dort aufzählt, ist nur beispielhaft gemeint. Grundsätzlich sind alle Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall, die nicht auf einem Vertrag beruhen, nach diesem Recht zu beurteilen.
Die Regeln über die Akteneinsicht durch Dritte schützen jene Personen, deren Daten im Akt stehen, vor Vermögensnachteilen. Sie schützen aber nicht Dritte vor Schäden, die erst dadurch entstehen, dass mit den gefundenen Unterlagen ein gefälschtes Testament hergestellt wird. Für solche Schäden besteht daher kein Anspruch gegen den Rechtsträger.
Als unterlegener Schuldner in der Regel nicht für die Zinsen. Die Vorschriften über eine rasche Erledigung schützen zwar auch die Parteien, aber nicht denjenigen, der seine Zahlungspflicht zu Unrecht bestreitet und den Prozess dann verliert. Die Verurteilung zu Verzugszinsen fällt in sein Risiko. Anders ist es bei Mehrkosten aus offensichtlich unnötigen Verfahrensschritten; ein eigenes Mitverschulden wird dabei berücksichtigt.
Erfahren Sie vom Schaden noch innerhalb der zehnjährigen Frist, müssen Sie Ihren Anspruch dennoch innerhalb dieser zehn Jahre geltend machen. Läuft die dreijährige Frist ab Kenntnis früher ab, verjährt der Anspruch schon zu diesem früheren Zeitpunkt. Die langen Höchstfristen laufen unabhängig davon, ob Sie vom Schaden wissen.
Ja. Wer Ihnen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet grundsätzlich auch für Zahlungspflichten, die Ihnen deswegen in einem Gerichtsverfahren auferlegt wurden. Dass diese Entscheidung vielleicht unrichtig war, ändert daran nichts. Gebunden ist der Schädiger daran aber nicht, wenn Sie es unterlassen haben, ihm den Streit zu verkünden.
Ein Abschlussprüfer muss ohne konkreten Verdacht nicht nach Straftaten suchen. Er haftet aber für Prüffehler, die schon im Vorhinein geeignet waren, das Risiko für Anleger oder Kreditgeber zu erhöhen. Bestätigt er einen Jahresabschluss, der ein verzerrtes Bild vermittelt, weil er nur mangelhaft geprüft hat, liegt eine solche Risikoerhöhung nahe.
Ja. Wurde Ihr Gewinnanteil an einer GmbH durch einen Unfall geringer, sind auch jene Bilanzgewinne heranzuziehen, die vor dem Unfall bereits vorhanden oder erwirtschaftet waren. Dass sie damals noch nicht ausgeschüttet oder noch nicht fällig waren, ändert daran nichts.
Ja. Die Vorschriften über die Untersagung des Vertriebs von Fondsanteilen dienen auch dem Schutz der Anleger. Erleiden Sie einen Schaden, weil die Aufsichtsbehörde pflichtwidrig nicht eingeschritten ist, können Sie diesen Schaden vom Staat ersetzt verlangen. Geschützt sind Sie aber nur für jenen Fonds, dessen Anteile Sie selbst gekauft haben.
Haben Sie die Wertpapiere verkauft, besteht Ihr Schaden im Unterschied zwischen dem Vermögensstand, den Sie ohne das schädigende Ereignis heute hätten, und Ihrem tatsächlichen Vermögen. Maßgeblich sind also der Kurs der Anlage, die Sie sonst gewählt hätten, und der Erlös aus den gekauften Papieren. Wenn Sie so rechnen, ist Ihr Vorbringen ausreichend; Umstände des allgemeinen Marktrisikos muss der Schädiger darlegen.
Haben mehrere Personen gemeinsam als Mittäter gehandelt und trifft auch Sie ein Mitverschulden, wird Ihr Anteil am Schaden in einer einzigen Gesamtabwägung ermittelt. Anders als bei bloß nebeneinander handelnden Schädigern findet keine zusätzliche Abwägung mit jedem Einzelnen statt.
Nein, nicht ohne Weiteres. Machen Sie als Angehöriger Trauerschmerzensgeld und Begräbniskosten geltend, können Sie dem Vorwurf entgegenhalten, dass die Ansprüche des Verstorbenen bei seinem Überleben noch höher gewesen wären. Weil es in beiden Fällen um Personenschäden geht, kommt es nur darauf an, ob rechnerisch derselbe Schaden entstanden wäre.
Die Haftung ohne Verschulden ist nur gerechtfertigt, wenn sich genau jene Gefahr verwirklicht, wegen der sie angeordnet wurde. Es ist daher zu fragen, welche Schäden nach dem Zweck der Haftungsregel geschützt sein sollen und welche nicht. Das ist ein eigener Prüfpunkt neben der Frage, ob der Schaden überhaupt eine typische Folge war.
Ja. Wenn Sie die Erhöhung einer bereits rechtskräftig zugesprochenen Rente für entgangenen Verdienst verlangen, bleibt das eine Rentenforderung. Daran ändert sich nichts, wenn Sie die Erhöhung im neuen Verfahren nur für einen bestimmten, bereits vergangenen Zeitraum fordern.
Nein. Was Sie als Hinterbliebener für den entgangenen Unterhalt bekommen, ist Schadenersatz und kein Unterhaltsanspruch. In der Insolvenz des Schädigers und beim erweiterten Zugriff auf sein Einkommen wird die Forderung deshalb nicht wie ein gesetzlicher Unterhalt behandelt.
Ja. Der Halter oder Betriebsunternehmer trägt jedenfalls das Risiko einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr sowie eines Fehlers oder Versagens der Einrichtungen – auch dann, wenn Sie im Betrieb tätig sind. Ausgeschlossen sind für Betriebsangehörige nur Ansprüche aus der gewöhnlichen Betriebsgefahr.
Ja. Machen Sie einen Schaden im eigenen Namen geltend, kann Ihnen der Schädiger die Vorteile entgegenhalten, die aus demselben Ereignis entstanden sind. Dazu zählt die Ersparnis im Haushalt bei Ihnen oder bei Ihren unterhaltspflichtigen Eltern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verletzte oder der Unterhaltspflichtige klagt.