Schadenersatz
2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Es gibt keinen einheitlichen Topf, aus dem alles gedeckt wird. Angerechnet wird nur, was einander sachlich und zeitlich entspricht. Die Ansprüche gegen den Versicherungsträger und gegen den Haftpflichtigen müssen also ihrer Art nach gleich sein.
Ob der Lenker eines Fahrzeugs als Aufseher im Betrieb gilt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob er einen eigenen Pflichtenkreis und eine selbständige Stellung hat und für das Zusammenspiel von Menschen und Technik verantwortlich ist. Muss er nur fahren, das Fahrzeug pflegen und die Beladung verantworten, reicht das nicht.
Nein. Wer einem anderen Betrieb einen Leiharbeiter überlässt, haftet nicht für einen Unfall, den dieser dort verschuldet. Das gilt auch dann, wenn Arbeiter des Einsatzbetriebs verletzt werden. Wer nur arbeitsbereite Leute zur Verfügung stellt, schuldet keine bestimmte Arbeitsleistung und haftet daher auch nicht für sie.
Nicht in jedem Fall. Sie können ohne eigenes Verschulden nicht erkannt haben, dass die Behörde rechtswidrig gehandelt hat oder dass ein Schaden entstehen wird. Auf die richtige Rechtsanwendung durch Behörden dürfen Sie sich grundsätzlich verlassen. Ist Ihnen ein behördlicher Akt unverständlich, müssen Sie sich aber beraten lassen; bloße Unerfahrenheit entschuldigt nicht ohne Weiteres.
Ja. Handelt jemand im Bereich eines beliehenen Unternehmens hoheitlich, wird sein schuldhaftes Verhalten immer jenem Rechtsträger zugerechnet, der nach der Funktionstheorie zuständig ist. Es kommt nicht darauf an, wessen Organ die Person organisatorisch war, sondern in wessen Namen und für wen sie gehandelt hat. Maßgeblich ist die Vollzugszuständigkeit.
Auch Private können mit der Vollziehung von Gesetzen betraut werden. Entscheidend ist nur, dass sie mit Befugnissen ausgestattet sind, die hoheitliches Handeln ermöglichen. Es reicht aus, wenn sie Behörden bei hoheitlichen Aufgaben unterstützen, ohne selbst über Hoheitsakte entscheiden zu können.
Wäre derselbe Schaden auch ohne das schädigende Ereignis eingetreten, ersetzt der Schädiger nur den Nachteil, der durch das frühere Eintreten entsteht. Er haftet also bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Schaden ohnehin gekommen wäre. Dafür muss aber feststehen, dass es so gekommen wäre, und der Zeitpunkt muss einigermaßen sicher bestimmbar sein.
Nein, nicht in jedem Fall. Bei Ansprüchen gegen den Staat wegen fehlerhafter Entscheidungen entfällt der Anspruch, soweit ein Rechtsmittel Abhilfe hätte schaffen können. Außerhalb dieses Bereichs führt das Unterlassen eines möglichen Rechtsmittels nicht dazu, dass Sie den Schaden allein tragen; trifft Sie ein Verschulden, wird der Schaden geteilt. Zu Schritten mit hohem Kostenrisiko oder geringer Erfolgsaussicht sind Sie nicht verpflichtet.
Ersetzt wird der Vertrauensschaden, nicht der Gewinn, den das Papier gebracht hätte. Wer einen Prospekt herausgibt, muss die Anleger richtig und vollständig informieren; diese Pflichten entsprechen jenen vor einem Vertragsabschluss. Können Sie beweisen, dass Sie das Papier bei richtigen und vollständigen Angaben nicht gekauft hätten, besteht Ihr Schaden jedenfalls im Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem derzeitigen Wert.
Der Begriff Prospekt wird weit verstanden. Entscheidend ist, ob das Schriftstück dem Vertrieb der Anlage dient und allgemein geeignet ist, die Entscheidung eines möglichen Anlegers zu beeinflussen, weil es den Anschein einer ausreichenden und sachlichen Information erweckt.
Die Entschädigung wird als Ganzes bemessen; die darauf entfallende Steuerbelastung ist kein eigener, späterer Schaden. Ihr Anspruch darauf verjährt drei Jahre nach Ablauf des Monats, in dem die einzelne Rente für den Verdienstentgang fällig geworden ist.
Der Ersatz jener Steuerbelastung, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten war, verjährt drei Jahre nach Ablauf des Monats, in dem die einzelne Rente fällig wurde. Kommt es aus besonderen, nicht vorhersehbaren Gründen zu einer höheren Steuer, beginnt die Frist für diesen Teil erst, wenn das Finanzamt den Mehrbetrag vorschreibt.
Das muss der Halter oder Betriebsunternehmer beweisen. Die Ausnahmen von der Haftung ohne Verschulden sind zu seinen Gunsten, deshalb trägt er dafür die Beweislast. Sie als Geschädigter müssen nur nachweisen, dass der Schaden beim Betrieb des Fahrzeugs entstanden ist.
Ja, wenn besondere Umstände vorliegen. Dazu zählen auch Vorschriften des Verfahrens, die eine Ausdehnung der ersten Klage verhindert haben, etwa eine Wertgrenze beim Bezirksgericht. Wer eine Ausdehnung aber gar nicht versucht hat, kann sich darauf nicht berufen.
Ja, gegenüber den Eltern. Unterlässt der Arzt die mögliche Aufklärung über erkennbare Schäden des ungeborenen Kindes und kommt es deshalb zur Geburt eines schwer behinderten Kindes, muss er die Eltern von den wirtschaftlichen Lasten freistellen; der Schutz erfasst auch den Vater. Das Kind selbst hat keinen Anspruch darauf, dass seine Geburt verhindert worden wäre.
Die Vorhersehbarkeit wird bei Verschulden und bei der Ursächlichkeit unterschiedlich beurteilt. Für Ihr Verschulden kommt es auf die Umstände des konkreten Falls an. Ein Schaden ist dagegen schon dann ausreichend verursacht, wenn die Ursache ganz allgemein geeignet war, ihn herbeizuführen, und das nicht außerhalb der menschlichen Erfahrung liegt.
Nein. Zahlt der Arbeitgeber Urlaubsabfindung oder Urlaubsentschädigung für Zeiten, in denen er wegen eines von einem Dritten verschuldeten Unfalls ohnehin zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, entsteht ohne diese Leistungen kein Verdienstentgang. Diese Beträge kann er vom Schädiger daher nicht verlangen, weil insoweit kein Schaden vom Arbeitnehmer auf ihn übergegangen ist.
Stirbt jemand durch einen Unfall, bleiben den Hinterbliebenen laufende fixe Haushaltskosten. Diese Kosten werden auf alle rentenberechtigten Angehörigen verhältnismäßig aufgeteilt. Sonst wäre die Witwe bereichert, weil auch die Renten der Kinder solche Kosten teilweise abdecken.
Steht der Schaden aus einem fehlerhaften behördlichen Akt bereits unabänderlich fest und kennen Sie ihn, können Sie den Beginn der Verjährung nicht dadurch hinausschieben, dass Sie ungeeignete Schritte zur Abhilfe setzen. Die Frist beginnt also nicht erst mit der Rechtskraft der belastenden Entscheidung.
Bei Arbeiten der Waldbewirtschaftung gibt es eine Haftungserleichterung. Sie fällt nur weg, wenn der Geschädigte an den konkreten Arbeiten, die den Schaden verursacht haben, unmittelbar beteiligt war, und zwar zur selben Zeit und am selben Ort.
Wenn Sie Ihren Vertreter wegen eines Versäumnisses auf Schadenersatz klagen, prüft das Gericht, wie das frühere Verfahren ausgegangen wäre. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das damalige Gericht wohl entschieden hätte, sondern darauf, wie richtigerweise hätte entschieden werden müssen. Das kann auch nur für eine Teilfrage gelten.
Nicht wegen der Bauvorschriften. Die Pflicht, einen verantwortlichen Bauführer zu bestellen, schützt die Allgemeinheit vor Gefahren durch die Bauführung und durch ein nicht fachgerecht errichtetes Bauwerk. Bloße Mängel am Bauwerk, die nur Ihr Vermögen treffen, fallen nicht in diesen Schutzbereich.
Die Verjährung beginnt nicht zu laufen, solange nicht feststeht, ob Ihre Versuche zur Abwendung oder Minderung des Schadens gescheitert sind. Das gilt auch für die Kosten von Maßnahmen, die im Vorhinein sinnvoll erschienen: Die Frist läuft erst, wenn Erfolg oder Misserfolg dieser Maßnahme feststeht.
Ja. Wer eigene Inhalte bereitstellt, kann sich nicht auf die Haftungsbefreiung für Diensteanbieter berufen; es gelten die allgemeinen Regeln über rufschädigende Äußerungen. Fremde Beiträge in einem Forum werden aber nicht schon dadurch zu eigenen, dass sie vor der Freischaltung kontrolliert werden.
Der Schutz durch die Vorschriften über die Baustellenkoordination darf nicht auf Schäden beschränkt werden, die aus fehlenden oder fehlerhaften Einrichtungen eines anderen Unternehmens stammen. Diese Vorschriften sollen den erhöhten Gefahren begegnen, die entstehen, weil auf einer Baustelle Arbeiter mehrerer Firmen gleichzeitig oder nacheinander tätig sind.
Ob der Gesetzgeber bestimmten Personen eigene Rechte im Verfahren gibt, ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass eine Vorschrift auch sie schützen soll. Fehlt Ihnen die Parteistellung, etwa im Bauverfahren, bedeutet das aber nicht zwangsläufig, dass Ihr Schutz von diesen Vorschriften gar nicht mitbezweckt wäre.
Das ist derzeit unsicher. Nach diesem Rechtssatz handelte der Jugendwohlfahrtsträger hoheitlich, wenn er ein Kind vorläufig unterbrachte, etwa in einer Beobachtungsstation, um einen Missbrauchsverdacht abzuklären; dann käme Amtshaftung in Betracht. Der Oberste Gerichtshof hat diese Ansicht 2021 ausdrücklich als Rechtsprechungsänderung nicht mehr angewendet. Wie er solche Fälle heute beurteilt, ist aus dem Rechtssatz nicht erkennbar.
Der entgangene Gewinn bemisst sich danach, was Sie nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten gehabt hätten. Für die Prüfung des Ursachenzusammenhangs wird nur der schädigende Umstand weggedacht. Er darf nicht durch einen anderen gedachten Umstand ersetzt werden, etwa durch eine andere, sachlich gerechtfertigte Verteilung.
Wurden Sie falsch beraten und haben Sie deshalb riskante statt sicherer Wertpapiere gekauft, lässt sich Ihr Schaden nicht am aktuellen Kurs messen, weil dieser weiter schwankt. Solange Sie die Papiere behalten, können Sie daher kein Geld verlangen, sondern nur die Rückabwicklung begehren oder feststellen lassen, dass Ihnen Ersatz gebührt. Erst nach dem Verkauf steht der Betrag fest und Sie können Geldersatz fordern.
In der Regel nicht. Sind Sie während der Unterbringung in einer solchen Einrichtung unfallversichert, gilt deren Träger als Ihr Dienstgeber. Ihm kommt daher derselbe Haftungsschutz zugute, und er muss Ihnen den Schaden grundsätzlich nur ersetzen, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat.