Schadenersatz
2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Pauschalsätze für die Krankenhauspflege werden wegen ersparter Haushaltskosten nur gekürzt, wenn der Versicherungsträger sein Recht sonst missbräuchlich ausüben würde, der Unterschied also sehr beträchtlich wäre. Beträgt die Haushaltsersparnis nur ein Fünftel der pauschalierten Kosten, ist das nicht der Fall.
Soll eine zugesprochene Rente nur bis zu einem bestimmten Lebensalter laufen, muss der Ersatzpflichtige das schon im Verfahren erster Instanz beantragen. Ohne diesen Antrag kommt eine solche Begrenzung nicht in Betracht.
Ergibt sich schon nach der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Ihr besseres Fortkommen behindert ist, dürfen an Ihr Vorbringen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Sie müssen die Nachteile also nicht in jeder Einzelheit ausführen.
Nein. Ersetzt wird nur der Unterhalt, der Ihnen durch den Tod künftig entgeht. Beträge, die der Getötete schon vor der Schädigung schuldig geblieben war, muss der Schädiger nicht zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie dafür bereits einen Gerichtstitel in der Hand haben.
Ersetzt wird nicht nur der greifbare Schaden, sondern auch das seelische Leid, das die Tat ausgelöst hat. Dazu zählt die Belastung durch eine drohende Rufschädigung, etwa wenn dadurch die Heiratsaussichten sinken. Lässt sich die Höhe nicht genau belegen, darf das Gericht sie schätzen.
Lässt sich nicht mehr feststellen, wie das Einkommen in der Familie tatsächlich aufgeteilt worden wäre, legt das Gericht den Verteilungsschlüssel nach eigenem Ermessen fest. Sie müssen also nicht jede Einzelheit beweisen.
Maßgeblich ist, wie stark Sie persönlich gelitten haben. Berücksichtigt werden Dauer und Schwere der Belastung, Ihre seelische Verfassung, Ihre Empfindsamkeit sowie Ihr berufliches und soziales Umfeld. Eine bessere soziale Stellung führt dabei nicht zu einem höheren Betrag.
Eine bundesweite Parteiorganisation kann auch von Äußerungen betroffen sein, die sich auf die Tätigkeit einer ihrer Regionalgliederungen beziehen und nicht ausdrücklich auf diese beschränkt sind. Grund dafür ist, dass die Verbindung im politischen Bereich so eng ist, dass das Publikum die einzelnen Organisationen gar nicht auseinanderhält.
Nein. Wenn Sie den höheren Wert eines späteren Zeitpunkts fordern, können Sie die Zinsen davon nicht schon ab einem früheren Zeitpunkt verlangen. Beides zusammen würde Sie doppelt begünstigen.
Wer wegen seiner Beteiligung an einer Straftat für eigenes Verschulden haftet, unterliegt der langen Verjährung nur dann, wenn schon diese Beteiligung selbst eine schwere Straftat ist. War die Beteiligung bloß fahrlässig, verjährt der Anspruch in drei Jahren.
Dass Sie arglistig getäuscht wurden, genügt allein noch nicht, damit die lange Verjährungsfrist von dreißig Jahren gilt. Sie müssen vielmehr konkret behaupten, dass eine oder mehrere gerichtlich strafbare Handlungen vorliegen.
Ja. Es genügt, dass Sie zum Abzug berechtigt wären; ob Sie ihn tatsächlich nutzen, spielt keine Rolle. Umstände, die allein in Ihrer Entscheidung liegen, bleiben außer Betracht. Sie werden so behandelt, als hätten Sie den Ersatzbetrag bestimmungsgemäß verwendet.
Nein. Verzichtet der Geschädigte darauf, sich eine für den Steuerabzug taugliche Rechnung ausstellen zu lassen, ist das seine Sache. Der Anspruch des Ersatzpflichtigen auf Rückzahlung des Steueranteils bleibt davon unberührt.
Wurde die Klage zuerst in Italien erhoben, unterbricht das die Frist. Nach Rechtskraft der italienischen Entscheidung beginnt die zweijährige Frist neu zu laufen. Eine innerhalb dieser zwei Jahre im Inland eingebrachte Klage verhindert die Verjährung der Schadenersatzansprüche.
Nein. Das Amtshaftungsrecht gibt Ihnen gegen den Rechtsträger nur einen Anspruch auf Schadenersatz. Weitere Ansprüche des bürgerlichen Rechts können Sie darauf nicht stützen; möglich sind Geld oder die Feststellung der Haftung für noch nicht bezifferbare Schäden.
Für Schäden durch einen Abwesenheitskurator wird nicht nach den Regeln über die Haftung des Staates für Behördenfehler gehaftet. Maßgeblich sind vielmehr die allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über die Haftung solcher Vertreter.
Nein. Nur ein Amtssachverständiger ist in das behördliche Handeln eingebunden und damit Teil davon. Ein nur für ein bestimmtes Verfahren bestellter Sachverständiger liefert lediglich ein Beweismittel, das die Behörde selbst zu prüfen hat.
Ja, denn mit dem Freiheitsentzug übernimmt der Bund Pflichten, die sonst jeder für sich selbst trägt. Schutzvorkehrungen in Betrieben, in denen Strafgefangene arbeiten, müssen jedenfalls jenem Standard entsprechen, der auch von privaten Unternehmen verlangt wird.
Stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass ein Bescheid rechtswidrig war, ist das Gericht im Ersatzverfahren an diese Feststellung gebunden. Ob den Behördenmitarbeitern aber ein Verschulden vorzuwerfen ist, entscheidet allein dieses Gericht.
Nur jene, die Sie durch den Freiheitsentzug erlitten haben; sie müssen nicht während der Haft eingetreten sein. Schäden, die schon aus der Einleitung des Strafverfahrens folgen und auch ohne Verhaftung entstanden wären, werden nicht ersetzt.
Liegen die Voraussetzungen für eine Verwahrungshaft vor, muss sie angeordnet werden; das Gericht hat dabei keinen freien Spielraum. Unterbleibt die Anordnung, kann das Ansprüche gegen den Staat begründen.
Ja. Ob jemand zum Personalstand der Körperschaft gehört, ist nicht entscheidend. Maßgeblich sind die zugeteilte Aufgabe und die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, also für wen und in wessen Namen die Person gehandelt hat.
Nein. Auf das Amtshaftungsrecht lassen sich nur Ansprüche auf Schadenersatz in Geld stützen, dazu die Feststellung der Haftung für noch nicht bezifferbare Schäden. Ein Gericht kann einem Rechtsträger im hoheitlichen Bereich kein Unterlassen auftragen.
Ja. Die Stellung als Organ kann auch durch einen Werkvertrag begründet werden. Entscheidend ist, dass der Person die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben übertragen wurde und sie selbst behördliche Anordnungen treffen kann.
Nimmt die Polizei jemanden fest, der Äther schnupft, und bringt sie ihn in eine psychiatrische Klinik, liegt darin kein Fall der Amtshaftung. Ein Anspruch gegen den Staat entsteht daraus nicht.
Im Amtshaftungsverfahren. Wer entgegen den Regeln der Menschenrechtskonvention festgenommen oder angehalten wurde, hat einen Ersatzanspruch, der auch den seelischen Schaden umfasst und kein Verschulden des Organs voraussetzt. Durchsetzen müssen Sie ihn auf diesem Weg.
Nein. Es kommt nicht darauf an, dass unmittelbar ein Befehl erteilt oder Zwang ausgeübt wurde. Es genügt, dass das Verhalten in einen Aufgabenbereich fällt, der überhaupt mit Befehls- und Zwangsgewalt ausgestattet ist.
Der Rechtsträger, also der Bund. Der gesamte Strafvollzug einschließlich der Untersuchungshaft gehört zur Hoheitsverwaltung, ebenso die Zuweisung von Arbeit an Gefangene und die Fürsorge dabei. Ansprüche sind daher nach den Regeln der Amtshaftung zu beurteilen.
Ob eine Handlung noch zur Vollziehung der Gesetze zählt, hängt davon ab, ob zwischen der dienstlichen Aufgabe und der schädigenden Handlung ein so enger Zusammenhang besteht, dass auch diese Handlung noch dazu gehört. Dabei muss der Zusammenhang nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich bestehen. Wird jemand nur bei Gelegenheit des Dienstes tätig, etwa als private Gefälligkeit, handelt er nicht als Organ, auch wenn es eine beabsichtigte Hilfeleistung ist.
Österreichisches Recht. Der Staat haftet für Amtspflichtverletzungen nur, soweit seine eigenen Vorschriften das vorsehen. Auch die Frage, ob ein Organ in Vollziehung der Gesetze gehandelt hat, ist allein nach dem Recht jenes Staates zu beurteilen, dessen Organ den Schaden verursacht hat.