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Versicherung

305 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Übliche Gefahrenerhöhungen sind mitversichert · günstig für Versicherungsnehmer

Gefahrerhöhungen, die allgemein üblich sind und das durchschnittliche Risiko kennzeichnen, sind mitversichert. Dasselbe gilt für Erhöhungen, deren strenge Behandlung den Schutz der meisten Versicherten erheblich entwerten würde.

Wasserdampf und Leitungswasserdeckung · günstig für Versicherer

Nein, wenn er planmäßig austritt. Entweicht Wasser oder Wasserdampf genau so, wie es die Bauweise der Anlage vorsieht, liegt kein Austritt von Leitungswasser vor. Die Leitungswasserversicherung deckt einen solchen Schaden nicht.

Alkohol und Aggression als Risikoausschluss · günstig für Versicherer

Nein. War eine starke Alkoholisierung zumindest mitursächlich dafür, dass jedes angemessene Verhalten wegfiel und der Versicherte ohne Anlass Unbeteiligte angriff, greift der Risikoausschluss der Bedingungen. Der Versicherungsschutz entfällt dann auch für einen Unfall, den der Versicherte unmittelbar danach auf der Flucht durch einen Stoß in den Rücken erleidet.

Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer · günstig für Versicherer

Nein. Die Haftung des Haftpflichtversicherers hängt von der Haftung des Fahrzeughalters ab. Besteht gegen den Halter kein Anspruch, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Sie auch gegen den Versicherer nichts durchsetzen.

Fernbleiben von der eigenen Einvernahme · günstig für Versicherer

Ja, das ist möglich. Bleiben Sie ohne Entschuldigung Ihrer Einvernahme fern und war diese ein wesentliches Beweismittel, kann darin eine grob fahrlässige Verletzung Ihrer Pflichten gegenüber der Rechtsschutzversicherung liegen.

Unfreiwilligkeit bei psychischer Erkrankung · günstig für Versicherungsnehmer

Handelt jemand infolge einer psychischen Erkrankung und kann er wegen dieser Erkrankung keine Alternative zur Selbsttötung mehr erkennen, fehlt ihm die freie Willensbildung. Eine dabei erlittene Gesundheitsschädigung gilt dann als unfreiwillig.

Einschleichen in der Einbruchsversicherung · günstig für Versicherer

Nur dann, wenn sich der Täter aktiv verborgen gehalten hat. Es genügt nicht, dass er unbemerkt hereingekommen ist; er muss sein Eintreten vor anwesenden Personen bewusst verheimlicht haben. Wer mit einem richtigen Schlüssel eindringt, erfüllt das nicht, weil dieser Fall in den Bedingungen eigens geregelt ist.

Rechtsschutz beim Kauf von Geschäftsanteilen · günstig für Versicherungsnehmer

Ja, in diesem Fall. Der Ausschluss für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten erfasst nur Fälle, die im Kern aus den typischen Beziehungen der Beteiligten als Gesellschafter entstanden sind. Streiten Sie dagegen wegen Irrtums, Verkürzung über die Hälfte, Gewährleistung oder Schadenersatz aus dem Erwerb von Geschäftsanteilen, greift der Ausschluss nicht.

Mehrere Schäden als ein Versicherungsfall · günstig für Versicherer

Eine Serienschadenklausel behandelt mehrere Versicherungsfälle unter bestimmten Voraussetzungen als einen einzigen. Die vereinbarte Versicherungssumme steht dann nur einmal zur Verfügung. Es kommt nicht darauf an, ob die Prozesse zusammenhängen, sondern ob die Versicherungsfälle einem Geschehen entspringen, das nach allgemeiner Auffassung ein einheitlicher Vorgang ist.

Rechtsschutz bei Corona-Betretungsverboten · günstig für Versicherer

Nein. Wollen Sie Ansprüche gegen eine Betriebsunterbrechungsversicherung durchsetzen, die auf behördlichen Betretungsverboten während der Corona-Pandemie beruhen, greift der Ausschluss in den Rechtsschutzbedingungen. Es besteht jedenfalls ein mittelbarer Zusammenhang mit den behördlichen Anordnungen.

Unklarer Begriff in Versicherungsbedingungen · günstig für Konsument

Nein. Der Begriff Ausnahmesituation ist ohne nähere Bestimmung nicht durchschaubar und verstößt damit gegen das Gebot, Vertragsbedingungen klar und verständlich zu formulieren. Eine darauf gestützte Klausel, etwa ein Risikoausschluss in einer Rechtsschutzversicherung, bindet Sie nicht.

Zugriff auf den Versicherungsanspruch · günstig für Erbe

Findet Ihre Ersatzforderung im übrigen Nachlassvermögen keine Deckung, können Sie die Erben nur so belangen, dass Sie auf den Anspruch gegen die Versicherung greifen. Das übrige Nachlassvermögen bleibt geschützt, weil der Erbe die Erbschaft nur bedingt angetreten hat.

Rückersatz der Regulierungskosten des Versicherers · günstig für Versicherer

Ja. Die Kosten, die dem Versicherer bei der Abwicklung selbst entstanden sind, also Barauslagen und die Kosten des eigenen Vertreters, kann er als Aufwand für ein fremdes Geschäft zurückverlangen. Für diese Forderung gilt die kurze dreijährige Verjährungsfrist.

Übergang der Forderung auf den Zahler · günstig für Geschädigter

Zahlt eine Versicherung oder ein anderer Träger für Ihren Schaden, geht Ihr Anspruch gegen den Schädiger in dieser Höhe auf sie über. Sie können dann insoweit nicht mehr selbst klagen, der Anspruch bleibt aber in voller Höhe bestehen. Gibt Ihnen der Träger die Forderung wieder zurück, dürfen Sie wieder selbst klagen.

Abfindung ohne Kenntnis vom Forderungsübergang · günstig für Schädiger

Haben Sie sich als Ersatzpflichtiger bereits mit dem Geschädigten verglichen und wussten Sie damals nichts von der Zahlung der Kaskoversicherung, müssen Sie nicht noch einmal an diese Versicherung zahlen. Dass Sie davon hätten wissen können, genügt nicht. Es kommt auf Ihre tatsächliche Kenntnis an.

Verdienstentgang bei Kürzung der Versicherungssumme · günstig für Geschädigter

Beträge für Verdienstentgang, die bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz aufgelaufen sind, gelten als Kapitalforderung und nicht als Rente. Das wird wichtig, wenn die Versicherungssumme nicht für alle Ansprüche reicht und deshalb gekürzt werden muss.

Rentenkürzung beim Direktanspruch · günstig für Versicherer

Ja. Die Bestimmungen über die Kürzung einer Rente betreffen nicht nur das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Sie bleiben auch dann bedeutsam, wenn Sie als geschädigte Person wegen Ihres Direktanspruchs unmittelbar gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung vorgehen.

Deckungssumme im Schadenersatzprozess · günstig für Geschädigter

Nein. Die Haftpflichtversicherung muss schon im Prozess über den Schadenersatz einwenden, dass die Versicherungssumme für Ihre Ansprüche nicht ausreicht, und diesen Einwand konkret begründen und belegen. Holt sie das dort nicht nach, kann sie es später nicht mehr nachholen, auch nicht bei der Vollstreckung des Urteils.

Forderungsübergang bei Auslandsbezug

Zahlt ein Dritter, etwa eine Versicherung, die Schuld eines anderen, geht die Forderung von Gesetzes wegen auf ihn über. Ob und in welchem Umfang das geschieht, richtet sich nach dem Recht, das das Verhältnis zwischen dem bisherigen Gläubiger und dem Zahler bestimmt.

Verhaltenspflicht oder Ausschluss im Versicherungsvertrag · günstig für Versicherungsnehmer

In Versicherungsbedingungen gibt es zwei verschiedene Arten von Klauseln. Die eine verlangt von Ihnen ein bestimmtes Verhalten, die andere nimmt bestimmte Gefahren von vornherein vom Schutz aus. Welche Art vorliegt, hängt davon ab, was der Versicherer in erster Linie erreichen wollte; nur für Verhaltensregeln gelten die strengen gesetzlichen Schranken.

Grobe Fahrlässigkeit als Risikoausschluss · günstig für Versicherer

Ja. Zahlt der Versicherer nicht, weil Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben, geht es nicht um die Verletzung einer Ihrer Pflichten, sondern um einen Ausschluss vom versicherten Risiko. Daneben können vereinbarte Pflichten weiterhin gelten; beide Fälle stehen gleichrangig nebeneinander.

Leistungsfreiheit bei Rückwärtsversicherung · günstig für Versicherer

Bei einer Rückwärtsversicherung ist der Versicherer frei, wenn der Schaden schon eingetreten war. Diese Regel gilt nach ihrem Wortlaut zwingend. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Versicherer bei Vertragsabschluss davon wusste.

Ausschluss oder verdeckte Verhaltenspflicht

Entscheidend ist der Inhalt der Klausel, nicht ihre Bezeichnung. Beschreibt sie ein bestimmtes Wagnis, für das der Versicherer allein Schutz gewähren will, liegt ein Ausschluss vor. Verlangt sie in erster Linie ein vorbeugendes Verhalten von Ihnen, von dem der Schutz abhängt, handelt es sich um eine Pflicht.

Eigene Regulierung nach abgelehnter Deckung · günstig für Versicherungsnehmer

Ja, wenn die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist. Sie verletzen dann keine Pflicht, wenn Sie den Anspruch ohne den Versicherer durch Urteil, Vergleich oder Anerkenntnis feststellen lassen. Beweisen müssen Sie aber weiterhin, dass die geregelten Ansprüche vom Versicherungsschutz gedeckt waren.

Rangordnung bei zu geringer Versicherungssumme · günstig für Geschädigter

Ja, beim Schmerzengeld haben Sie Vorrang: Reicht die Versicherungssumme nicht aus, wird ein gerichtlich festgestelltes Schmerzengeld bevorzugt befriedigt. In allen anderen Punkten gehen die Ersatzansprüche der Sozialversicherungsträger Ihren Forderungen im Rang vor. Der Sozialversicherungsträger und Sie gelten dabei als getrennte Gläubiger.

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzungen · günstig für Versicherungsnehmer

Ja. Verletzen Sie eine Pflicht bewusst und gewollt, wird der Versicherer ohne weiteres leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit bleibt er dagegen zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch Grund und Umfang seiner Leistung beeinflusst hat.

Ärztekommission als Schiedsgutachten · günstig für Versicherer

Sieht der Versicherungsvertrag vor, dass eine Ärztekommission Art und Umfang der Arbeitsunfähigkeit feststellt, so ist das eine Vereinbarung über ein Schiedsgutachten. Ein Prozess ist dadurch nicht ausgeschlossen. Ihr Anspruch wird aber grundsätzlich erst fällig, wenn dieses Verfahren eingeleitet und durchgeführt wurde, außer die dort zu klärenden Punkte sind ohnehin unstrittig.

Wiederherstellungsklausel in der Neuwertversicherung · günstig für Versicherer

Ja, das kann Ihnen passieren. Die Wiederherstellung ist Voraussetzung für den Anspruch auf den Neuwert und keine bloße Pflicht, deren Verletzung Ihnen vorwerfbar sein müsste. Verzögert sie sich oder unterbleibt sie ganz, verlieren Sie den Anspruch unabhängig davon, ob Sie etwas dafür können.

Sicherstellung der Wiederherstellung · günstig für Versicherungsnehmer

Nein, eine bloße Absichtserklärung reicht in der Regel nicht. Der Anspruch auf den Betrag über dem Zeitwert entsteht schon, wenn die Verwendung des Geldes für die Wiederherstellung sichergestellt ist; Sie müssen also nicht erst bezahlt haben. Wann die Verwendung gesichert ist, wird nach Treu und Glauben beurteilt.

Erfüllungsschäden in der Berufshaftpflicht · günstig für Versicherer

Nein. Gedeckt ist nur der Schaden, der über das Interesse des Kunden an Ihrer vertraglichen Leistung hinausgeht. Verlangt er in Wahrheit die Erfüllung des Vertrags oder Geld an deren Stelle, trägt das Ihr Unternehmerrisiko und nicht die Versicherung.