Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Haben Sie selbst dafür gesorgt, dass eine Verbesserung nicht mehr möglich ist, können Sie sich darauf nicht berufen. Der Übergeber hat Anspruch auf eine zweite Chance, die geschuldete Leistung doch noch zu erbringen. Diese dürfen Sie nicht vereiteln.
Eine Verbesserung durch den Übergeber müssen Sie nur dann nicht mehr hinnehmen, wenn Sie das Vertrauen in seine Fähigkeiten in schwerwiegender Weise verloren haben. Dass seine Leistung mangelhaft war, reicht dafür allein nicht aus.
In einem Verfahren über Allgemeine Geschäftsbedingungen kommt es allein auf den Inhalt der Klausel an. Der Einwand, sie werde in der Praxis anders gehandhabt, ist unerheblich.
Eine Klausel muss in der Regel nicht den ganzen Gesetzestext samt Erläuterungen wiedergeben. Der bloße Hinweis auf eine in einer bestimmten Vorschrift geregelte Ausnahme genügt aber nicht, damit die Regelung erkennbar, verständlich und vollständig ist.
Die Veröffentlichung soll über die Rechtsverletzung aufklären und den betroffenen Kreisen die Gelegenheit geben, sich zu informieren und so vor Nachteilen geschützt zu sein. Gemessen an diesen Zwecken ist es zweckmäßig und angemessen, die verbotenen Klauseln zu veröffentlichen.
Die Beratung muss vollständig, richtig und rechtzeitig sein, damit Sie die Auswirkungen Ihrer Anlageentscheidung erkennen können. Sie muss außerdem in einer für Sie verständlichen Form erfolgen und auf Ihre Kenntnisse und Erfahrungen Rücksicht nehmen. Fremdsprachige und finanztechnische Begriffe sind im Zweifel zu vermeiden, jedenfalls aber zu erklären.
Eine ungewöhnliche Klausel wird schon dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie für Sie nachteilig ist. Eine grobe Benachteiligung ist dafür nicht nötig.
Ja. Die Informationspflichten sollen klare Verhältnisse schaffen, Ihnen den Vergleich mit anderen Angeboten erleichtern und eine überlegte Entscheidung ermöglichen. Wenn Sie eine Information erst über mehrfaches Scrollen und mehrere Verweise finden, ist sie nicht klar und verständlich erteilt.
Trägt ein Unternehmen bei einem Dauervertrag ein hohes wirtschaftliches Risiko, weil es Leistungen vorfinanziert, darf es seine Vertragspartner längere Zeit binden. Nur so kann es sein Risiko durch eine sachgerechte Kalkulation begrenzen.
Ihr Rechtsanwalt muss Sie nicht nur bei der Übernahme des Auftrags aufklären. Diese Pflicht besteht während der gesamten Dauer der Vertretung weiter. Sie beruht auf seiner Treuepflicht Ihnen gegenüber.
Ja. Der Anspruch aus einer Gewinnzusage entsteht schon, sobald Ihnen die Zusage mit dem erforderlichen Inhalt zugegangen ist. Ob Sie danach noch etwas tun müssen, etwa den Gewinn anfordern, ändert daran nichts.
Ein Heimvertrag muss strengere Anforderungen erfüllen als andere Verbraucherverträge. Seine Bestimmungen müssen nicht nur klar und verständlich, sondern auch einfach sowie umfassend und genau umschrieben sein. Eine Klausel, die Sie zwingt, erst in einem anderen Normtext nachzuforschen, ist deshalb unzulässig.
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden danach ausgelegt, wie sie ein durchschnittlicher Kunde dieser Vertragsart versteht. Maßgeblich ist also nicht das Verständnis eines Fachmanns.
Ja, in der Regel. Öffentliche Aussagen des Verkäufers oder seiner Verhandlungsgehilfen werden den konkreten Vertragsverhandlungen stillschweigend zugrunde gelegt. Bei einem Zeitungsinserat oder einer Anzeige auf einer Internetplattform ist das erfüllt, sodass die Angabe Eingang in die Vereinbarung finden kann.
Nein. Wird Ihnen vor dem Kauf offengelegt, dass bestimmte Nachteile bei näherer Untersuchung zutage treten könnten, müssen Sie mit einem Abweichen von der sonst geschuldeten Qualität rechnen. Dann wird nur diese mindere Qualität zum Inhalt des Vertrags.
Nein. Postanschrift und E-Mail-Adresse sind zwei ganz verschiedene Zustellwege. Will sich ein Unternehmen darauf berufen, dass eine Erklärung als zugegangen gilt, muss es an beide zuletzt bekannt gegebenen Adressen zustellen, wenn beide der Abwicklung des Vertrags gedient haben oder dienen sollen. Eine Klausel, die dem Unternehmen die freie Wahl lässt, ist unzulässig.
Weil die Regel über Änderungsvorbehalte die Vertragstreue des Unternehmers sichern soll. Sie schützt Ihr Vertrauen darauf, dass die vertragliche Zusage Ihres Partners hält.
Eine Klausel in einem Vertrag mit einem Verbraucher, die nicht ausgehandelt wurde und missbräuchlich ist, wird nicht auf ein gerade noch zulässiges Maß zurückgeschnitten. Sie fällt zur Gänze weg.
Nein. Wird das Entgelt für die Nutzung einer Sache mit einem Wort bezeichnet, das nach einer Sicherheitsleistung klingt, ist das für Sie nicht durchschaubar. Eine solche Klausel ist unwirksam, weil damit nicht deutlich genug zum Ausdruck kommt, dass Sie in Wahrheit ein Entgelt zahlen.
Sie können von Ihrer Bank verlangen, dass Ihnen die Kontoinformationen einmal im Monat übermittelt werden. Dafür darf die Bank nur den tatsächlichen Aufwand, also das Porto, verrechnen. Eine zusätzliche Gebühr für den Kontoauszug ist nicht zulässig.
Wenn ein Fehler so versteckt ist, dass er bei einer Prüfung gar nicht auffallen konnte, beginnt die Frist für Ihre Mängelmeldung erst in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Fehler zutage tritt. Vorher kann Ihnen niemand vorwerfen, zu spät gewesen zu sein.
Nein. Eine Vertragsbestimmung, wonach eine elektronische Erklärung schon mit dem Eintreffen einer SMS über deren Abrufbarkeit als zugegangen gilt, ist unzulässig. Die Behauptung in der SMS kann nämlich unrichtig sein und die Erklärung selbst noch gar nicht in Ihren Machtbereich gelangt sein.
Ja. Das Verbot betrifft alle rechtlich bedeutsamen Erklärungen des Unternehmers an Sie, nicht nur Willenserklärungen. Erfasst sind also Erklärungen mit nachteiligen Folgen für Sie, etwa eine Mahnung, eine Fristsetzung, eine Kündigung, eine Rechnung oder ein Rücktritt.
Nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Die Grenze der Zumutbarkeit ist bei einer Kündigung wegen des Verhaltens deutlich höher angesetzt als sonst. Auch dementen, depressiven, verwirrten oder unter starken Schmerzen leidenden Bewohnern soll der Platz erhalten bleiben, selbst wenn ihr Verhalten in einem Mietverhältnis eine Kündigung rechtfertigen würde.
Nein. Eine Bedingung einer Fluglinie, nach der erflogene und auch zugekaufte Prämienmeilen nach zwanzig Monaten verfallen, ist unzulässig, auch wenn eine Verlängerung durch bestimmte Aktivitäten vorgesehen ist. Weil aus der Klausel weder hervorgeht, welche Aktivitäten die Gültigkeit verlängern, noch wo das bekanntgegeben wird, ist sie außerdem unklar.
Nein. Eine Klausel in Geschäftsbedingungen, die Ihnen einseitig das Risiko anlastet, wenn eine Überweisung ohne nähere Angaben zum Absender oder Vertragskonto schwer zuzuordnen ist, benachteiligt Sie gröblich und ist unwirksam.
Ja. Eine Klausel muss klar und verständlich sein. Erschließt sich ihr Sinn bestenfalls erst nach einer ausführlichen Analyse des Zusammenhangs, ist sie unzulässig. Das gilt etwa, wenn für einen aufmerksamen Leser nicht erkennbar ist, ob eine Bestimmung nur für Unternehmer gelten soll.
Ja. Erhalten Sie vom Telefonanbieter Gutschriften, etwa für die Entgegennahme bestimmter Anrufe, darf der Vertrag enden, bevor Sie die Gutschrift ganz verbraucht haben. Dass Sie das Restguthaben nicht ausbezahlt bekommen, verstößt weder gegen Ihr Kündigungsrecht noch benachteiligt es Sie grob.
Nein. Damit die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Vertragsinhalt werden, muss er sie Ihnen übermitteln oder zugänglich machen. Sie müssen sich nicht von sich aus danach erkundigen.
Ja. Eine Klausel, die Sie zum Ersatz des fehlenden Tankinhalts verpflichtet, wenn Sie das Fahrzeug entgegen Ihrer Pflicht nicht vollgetankt zurückstellen, benachteiligt Sie nicht grob. Das gilt auch dann, wenn die verrechneten Kosten deutlich über dem Marktwert liegen und dadurch jene wenigen überproportional belastet werden, die besonders krass gegen den Vertrag verstoßen.