Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Ob Sie den Mangel in angemessener Frist gemeldet haben, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dazu zählen Ihre betrieblichen und persönlichen Verhältnisse, die Eigenart der Ware, der Umfang der Lieferung und die Art des gewählten Rechtsbehelfs.
Für Prüfung und Meldung des Mangels sind insgesamt vierzehn Tage angemessen. Das gilt, solange keine besonderen Umstände für eine kürzere oder längere Frist sprechen.
Nicht nur der Auftraggeber, sondern auch der Unternehmer kann von einem Werkvertrag zurücktreten. Voraussetzung ist, dass er wegen treuwidrigen Verhaltens des Auftraggebers das Vertrauen in ihn verloren hat.
Wer von einem wichtigen Grund erfährt, muss die vorzeitige Auflösung unverzüglich erklären; das gilt für den Unternehmer ebenso wie für den Handelsvertreter. Warten Sie ohne sachliche Rechtfertigung zu, wird das so verstanden, dass Ihnen die Fortsetzung offenbar doch zumutbar ist. Ihr Recht zur sofortigen Auflösung ist dann verwirkt.
Ja. Die Vertragsstrafe ist eine im Voraus festgelegte Pauschale für einen möglichen künftigen Schaden. Sie soll den schwierigen Nachweis des Schadens ersparen und den Vertrag bekräftigen. Deshalb ist sie von der Höhe des wirklich eingetretenen Schadens unabhängig und gebührt grundsätzlich auch dann, wenn gar kein Schaden entstanden ist.
Ist ein Pauschalpreis vereinbart, wissen Sie von vornherein, welchen Betrag Sie nach Fertigstellung schulden. Eine gesonderte Rechnungslegung über die einzelnen Leistungen ist deshalb nicht erforderlich.
Ja. Auch wenn Sie sich die Rückforderung ausdrücklich vorbehalten, erlischt die Schuld mit der Zahlung. Der Vorbehalt hält nur die Möglichkeit offen, das Geld später zurückzufordern.
Ja. Der Notar muss mit Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten besprechen und Sie über die Risiken belehren, dabei aber unabhängig und unparteiisch bleiben. Was in der Urkunde steht, bestimmen Sie und die andere Vertragspartei; der Notar darf Ihren Willen nicht umformen. Erst nach dieser Beratung darf er auch einen unausgewogenen Vertrag errichten und muss dann seine Bedenken vermerken.
Ein Kaufvertrag, der dem internationalen Kaufrecht unterliegt, kann grundsätzlich formlos aufgehoben werden. Das geht mündlich, am Telefon und sogar durch schlüssiges Verhalten.
Grundsätzlich nein. Für eine Information, die er bloß von einem Dritten, etwa von einem seiner beiden Auftraggeber, weitergibt, haftet der Makler in der Regel nicht. Trifft ihn aber ein eigenes Verschulden, haftet er sehr wohl. Besteht kein Anlass, an der Richtigkeit zu zweifeln, muss er die Angabe nicht überprüfen.
Nur in krassen Ausnahmefällen. Der Vertrag muss dem Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwiderlaufen. Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit, und diese wird nur zurückhaltend eingeschränkt.
Der Makler muss Sie nicht erst dann aufklären, wenn er selbst am Geschäft verdient. Es reicht schon, dass er zur anderen Vertragsseite in einem engen Verhältnis steht. Genügend ist, wenn bei sachlicher Betrachtung eine Beeinträchtigung Ihrer Interessen nicht völlig ausgeschlossen erscheint.
Nein. Steht fest, dass das Werk so mangelhaft ist, dass es sich nicht verbessern lässt und damit unbrauchbar ist, ist es sittenwidrig, wenn sich der Unternehmer auf Ihre vertraglich festgelegte Vorleistungspflicht beruft. Diese Berufung bleibt dann unbeachtlich.
Ist der Mangel noch nicht verbessert und fordern Sie als Besteller das Geld für die Behebung im Voraus, steht Ihnen jener Betrag zu, der objektiv für die Behebung notwendig ist.
Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer Daten wirkt nur, wenn Sie wissen, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Eine Vertragsklausel, die als Empfänger nur eine zentrale Evidenzstelle oder Gemeinschaftseinrichtungen von Kreditunternehmen nennt, genügt dafür nicht.
Eine Klausel, mit der Sie der Weitergabe aller Daten rund um Ihr Konto an zentrale Stellen zustimmen, ist unklar und daher unzulässig. Sie lässt nämlich nicht erkennen, wie weit Ihre Zustimmung reicht.
Nein. Eine wirksame Entbindung vom Bankgeheimnis setzt voraus, dass Sie die Erklärung selbst unterschreiben und dass sie klar und deutlich in dem unterschriebenen Schriftstück steht. Eine solche Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen erweckt den irreführenden Eindruck, sie werde schon dadurch Vertragsinhalt, und ist deshalb unzulässig.
Verletzt der Makler seine Pflicht, Sie schriftlich hinzuweisen, entsteht der Anspruch auf Provision gar nicht. Es kommt dann nicht bloß zu einer Kürzung, weil ein Anspruch, der nie entstanden ist, auch nicht gemindert werden kann.
Die Anforderungen an Ihre Mängelmeldung dürfen nicht überspannt werden, sie muss den Fehler aber genau beschreiben. Pauschale und allgemein gehaltene Beanstandungen genügen nicht, weil der Verkäufer sonst nicht angemessen reagieren kann. Es reicht, wenn Sie ihm das wesentliche Ergebnis einer ordentlichen Untersuchung mitteilen, sodass er sich ein Bild vom Mangel machen kann.
Ja. Wird der Hinweis auf weitere Bedingungen nur versteckt angebracht, etwa klein gedruckt auf der Innenseite des Kuverts, dann zählt die Gewinnzusage so, wie sie auf den ersten Blick wirkt. Das Unternehmen ist daran gebunden.
Dass der Auftraggeber den Kaufpreis für die vermittelte Liegenschaft nicht aufbringen kann, ist für sich allein kein Grund, dem Makler die Provision abzuerkennen. Das gilt besonders dann, wenn das Kaufangebot nicht davon abhängig gemacht wurde, dass der Preis finanzierbar ist.
Ihr Rechtsanwalt bekommt kein Honorar, wenn Sie beweisen, dass und aus welchen Gründen seine Leistung wertlos ist. Weisen Sie nach, dass er eine für den Ausgang des Prozesses wesentliche Weisung nicht befolgt hat, ist damit die schlechte Erfüllung bereits bewiesen. Er behält sein Honorar dann nur, wenn er selbst beweist, dass sein weisungswidriges Handeln dem Erfolg nicht geschadet hat.
Als Empfänger trifft Sie eine gewisse Pflicht vorzusorgen, dass Erklärungen, die Sie betreffen, Sie auch erreichen können. Diese Pflicht wiegt umso schwerer, je eher Sie damit rechnen müssen, dass solche Erklärungen eintreffen.
Auch die Verständigung von angeblichen Gewinnen aller Art soll als unerwünschte Werbemethode verhindert werden. Deshalb können Sie einen zugesagten Preis einfordern. Ausgenommen sind nur Zusendungen, die von vornherein keinen Zweifel daran lassen, dass der Gewinner erst durch eine Ziehung oder auf andere Weise ermittelt werden muss.
Wer als neue Partei zur Gänze in einen bestehenden Vertrag eintritt, setzt die Person der bisherigen Partei fort. Sie haben daher auch für deren schuldhafte Verletzungen der Vertragspflichten einzustehen. Das betrifft nicht nur Schäden am Mietgegenstand selbst, sondern auch Schäden an den übrigen Gütern des Vermieters.
Ja. Der Anspruch aus einer Gewinnzusage setzt nicht voraus, dass sie mit der Anbahnung eines Kaufs verbunden war. Es genügt jede unseriöse Gewinnzusage, mit der ein Unternehmen aus erkennbarer Gewinnabsicht Ihr Verhalten als Verbraucher unsachlich beeinflussen will.
Nein. Ist der Anspruch aus einer Gewinnzusage einmal entstanden, wird er nicht dadurch beseitigt, dass Sie später von Fachkundigen über den wahren Inhalt aufgeklärt werden. Es ist auch nicht Voraussetzung, dass Sie die Absicht des Unternehmens zum Zeitpunkt Ihrer Forderung noch immer nicht durchschaut haben.
Nein, in der Regel nicht. Eine Kündigung zum falschen Zeitpunkt wird grundsätzlich so behandelt, als wäre sie unter Einhaltung der vorgeschriebenen Frist zum nächstzulässigen Termin erklärt worden. Voraussetzung ist, dass das dem erkennbaren Willen des Kündigenden entspricht.
Ihr Rechtsanwalt muss jeden übernommenen Auftrag sorgfältig und redlich erledigen. Er muss außerdem in einer dem Fall angemessenen Frist vollständig, leicht überprüfbar und nachvollziehbar abrechnen. Verlangen Sie diese Abrechnung, muss er dem kurzfristig nachkommen.
Nein. Niemand darf aus dem eigenen rechtswidrigen Verhalten einen Vorteil ziehen. Wird jemandem Rechtsmissbrauch vorgeworfen, verlangen die Gerichte dafür im Wesentlichen ein krasses Missverhältnis zwischen seinen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des Betroffenen oder überwiegend unlautere Beweggründe.