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Vertragsrecht

2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Eigentumsvorbehalt beim Ratenkauf · günstig für Käufer

Beim Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum erst mit vollständiger Bezahlung über, der Kauf selbst ist aber schon unbedingt geschlossen und bindet beide Seiten. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Verkäufer nicht mehr und der Käufer noch nicht voller Eigentümer. Der Verkäufer kann die Sache nicht beliebig zurückverlangen, sondern nur, wenn Sie mit der Zahlung in Verzug sind.

Pflichten des Leasinggebers · günstig für Leasingnehmer

Der Leasinggeber muss Ihnen die Sache brauchbar verschaffen, das ist seine Gegenleistung für die Raten. Diese Pflicht darf er nicht durch Klauseln aushöhlen, die Ihnen das gesamte Risiko aufbürden, ohne zu unterscheiden, ob Sie die Sache überhaupt ordentlich bekommen haben. Auch wenn Sie eine unrichtige Übernahmebestätigung unterschrieben haben, verlieren Sie diesen Anspruch nicht; fehlen zugesagte Eigenschaften, hat der Leasinggeber seine Pflicht verletzt.

Finanzierungsleasing als Kreditgeschäft

Beim Finanzierungsleasing steht nicht die vorübergehende Nutzung im Vordergrund. Sie haben sich für den dauernden Einsatz einer bestimmten Sache entschieden und wählen das Leasing nur aus Gründen der Finanzierung; der Leasinggeber hat daher vor allem die Rolle eines Kreditgebers. Die Laufzeit entspricht meist der üblichen Nutzungsdauer, der Vertrag ist für Sie meist unkündbar und Sie tragen in der Regel die volle Gefahr.

Ablieferung als Beginn der Gewährleistungsfrist · günstig für Käufer

Die Frist knüpft an die Ablieferung an, und die ist nicht durchwegs dasselbe wie die Übergabe des Eigentums. Es kommt darauf an, wann Sie die Leistung tatsächlich in die Hand bekommen und dadurch überprüfen können.

Drittfinanzierter Kauf und Einwendungen · günstig für Käufer

Ja, wenn Kauf und Finanzierung wirtschaftlich eine Einheit bilden. Dann können Sie dem Geldgeber dieselben Einwände entgegenhalten, die Ihnen gegen den Verkäufer zustehen, und die Zahlung insoweit verweigern. Fehlt diese Einheit, sind die beiden Verträge voneinander unabhängig.

Zahnbehandlung als Werkvertrag · günstig für Patient

Der zahnärztliche Behandlungsvertrag ist ein gemischter Vertrag, der auch Elemente eines Werkvertrags enthält - etwa bei der Herstellung einer Prothese. Was im Einzelnen gilt, hängt von der vereinbarten Leistung ab. Stellt ein Zahntechniker nur die Brücke her, ist das ein reiner Werkvertrag.

Entlohnung ohne Arbeitsvertrag · günstig für Leistender

Wenn der andere Ihre Arbeitsleistung bewusst entgegennimmt, ohne dass ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, kann trotzdem ein angemessenes Entgelt gebühren. Die Regel über die Bezahlung von Arbeit wird in einem solchen Fall sinngemäß angewendet.

Verjährungsbeginn bei unvollendetem Werk · günstig für Auftraggeber

Wird ein Werkvertrag nicht zur Gänze erfüllt, kommt es darauf an, wann der Auftragnehmer erkennen konnte, dass der Besteller das Werk für vollendet hält oder die Vollendung offenbar nicht mehr will. Dabei sind die Übung im Geschäftsverkehr und bei großen Vorhaben auch Verzögerungen in Organisation und Budget zu berücksichtigen. Ab diesem Zeitpunkt hätte abgerechnet und binnen drei Jahren geklagt werden müssen.

Zusammenarbeit beim Bauvorhaben

Beim Bauen wirken Bauherr, ausführende Firmen und Fachleute wie Statiker typischerweise zusammen. Neben der Pflicht, das Werk herzustellen, besteht deshalb immer auch die Nebenpflicht zur Zusammenarbeit mit gegenseitigen Aufklärungs- und Kontrollpflichten.

Reisebüro als Veranstalter oder Vermittler · günstig für Konsument

Das hängt davon ab, wie es aufgetreten ist. Wer das Programm zusammenstellt und die Reise selbst zur Buchung anbietet, ist Veranstalter; wer nur einen Anspruch auf fremde Leistungen besorgt, ist Vermittler. Bleibt das unklar - etwa weil eigene Prospekte verwendet oder der Veranstalter verschwiegen wird -, wird das Reisebüro als Veranstalter behandelt.

Bedingungen für die Mängelbehebung · günstig für Unternehmer

Wenn Sie eine Verbesserung verlangen, dürfen Sie dafür eine angemessene Frist setzen. Sie dürfen aber nicht darüber hinaus bestimmen, wie, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen gearbeitet wird, wenn das nicht schon der Vertrag vorsieht. Stellen Sie trotzdem solche Bedingungen, behalten Sie zwar Ihr Recht auf Verbesserung, dürfen aber das Entgelt nicht mehr deshalb zurückhalten.

Unverhältnismäßiger Aufwand bei Mängelbehebung · günstig für Unternehmer

Der Aufwand für die Beseitigung eines Mangels ist nur dann unverhältnismäßig, wenn Ihr Vorteil aus der Behebung im offensichtlichen Missverhältnis zu den Kosten und der Arbeit steht. Die Behebung muss sich also erkennbar nicht lohnen. Ein bloß hoher Aufwand genügt dafür nicht.

Mängel nach Ablauf der Gewährleistung · günstig für Besteller

Ja, unter einer Bedingung. Geht der Mangel auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten der Firma zurück, können Sie den Schaden auch nach dem Ende der Gewährleistungsfrist ersetzt verlangen, solange die Verjährungsfrist läuft. Gewährleistung und Schadenersatz bestehen nebeneinander.

Beweis der Ersparnis beim Werkvertrag · günstig für Unternehmer

Bleibt die Arbeit aus Gründen auf Ihrer Seite aus und verlangt der Unternehmer trotzdem sein Entgelt, müssen Sie als Auftraggeber genau behaupten und beweisen, was er sich dadurch erspart hat. Die eigene Arbeitsleistung, die er nicht erbringen musste, gilt dabei nicht als Ersparnis.

Entgelt bei abgebrochener Werkleistung · günstig für Unternehmer

Wenn Sie zur Arbeit bereit waren und der Auftraggeber Sie daran hindert, steht Ihnen das Entgelt trotzdem zu. Das gilt auch, wenn er Ihnen die Arbeit untersagt oder sie einem anderen überträgt. Voraussetzung ist aber, dass Sie selbst nichts falsch gemacht haben.

Entlohnung nach enttäuschter Erberwartung · günstig für Leistender

Ja. Wenn Sie zunächst unentgeltlich gearbeitet haben, weil Sie erkennbar auf einen späteren Vermögensvorteil vertraut haben, und diese Erwartung enttäuscht wird, steht Ihnen eine angemessene Entlohnung zu. Mehr als die ortsübliche Entlohnung bekommen Sie dafür nicht, auch nicht wegen einer unterbliebenen Anmeldung zur Sozialversicherung.

Bezahlung ohne ausdrückliche Vereinbarung · günstig für Leistender

Nein. Entscheidend ist nicht, was Sie sich dabei gedacht haben, sondern ob der Empfänger Ihrer Leistungen erkennen konnte, auf welcher Grundlage Sie arbeiten, und ob er sie veranlasst hat. War beiden Seiten diese Grundlage schon bei der Leistung klar, brauchen Sie keine ausdrückliche Vereinbarung über ein Entgelt.

Entschädigung für Bauverzögerung · günstig für Unternehmer

Ja. Verzögert sich Beginn, Durchführung oder Ende Ihrer Arbeit allein aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, steht Ihnen für den Zeitverlust eine angemessene Entschädigung zu. Sie richtet sich nach der Größe des Zeitverlusts und nach dem Entgelt für das Werk, wobei der Auslagenersatz herausgerechnet wird. Was in der frei gewordenen Zeit anderweitig verdient oder absichtlich nicht verdient wurde, ist abzuziehen.

Werk unterbleibt ohne Verschulden · günstig für Unternehmer

Nein. Es genügt, dass die Umstände, die das Werk verhindern, aus dem Bereich des Auftraggebers stammen; ein Verschulden ist nicht nötig. Auch eine Abbestellung zählt dazu. Beruhen diese Umstände allerdings auf einem schuldhaften Verhalten des Unternehmers, gelten sie nicht als Umstände auf Seite des Auftraggebers.

Keine Pflicht zur Abnahme eines Werkes · günstig für Auftraggeber

Der Handwerker kann nicht verlangen, dass Sie ihn das Werk herstellen lassen oder es abnehmen. Ihre Pflicht besteht darin, das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Wenn Sie nicht mitwirken und die Arbeit dadurch unterbleibt, treffen Sie nur die Folgen, die das Gesetz für diesen Fall vorsieht.

Einwendungen gegen den Werklohn · günstig für Unternehmer

Klagt ein Unternehmer sein Entgelt ein, weil die Arbeit aus Gründen auf Ihrer Seite unterblieben ist, muss er nicht selbst behaupten, dass er sich nichts erspart oder anderweitig nichts verdient hat. Solche Einwendungen müssen Sie als Auftraggeber erheben.

Entgelt nach Abbestellung eines Werkes · günstig für Unternehmer

Wenn die Arbeit aus Gründen unterbleibt, die beim Auftraggeber liegen, bekommt der Unternehmer trotzdem das vereinbarte Entgelt. Diese Zahlung ist Entgelt für die Leistung und kein Schadenersatz. Für Sie bedeutet das, dass es nicht auf ein Verschulden ankommt.

Subunternehmer und Bauherr

Der Subunternehmer hat einen Vertrag nur mit dem Generalunternehmer, nicht mit dem Bauherrn; gegenüber dem Bauherrn ist er selbständiger Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers. Die Auslegung der Verträge kann aber ergeben, dass die beiden Verträge teilweise verknüpft sind, sodass sich etwa eine Änderung des Leistungsumfangs auch auf den Vertrag mit dem Subunternehmer auswirkt.

Wer trägt das Risiko beim Werkvertrag · günstig für Unternehmer

Ja. Liegen die Umstände, die die Ausführung des Werkes unmöglich gemacht haben, in Ihrem Bereich als Besteller, behält der Unternehmer seinen Anspruch auf das Entgelt. Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs beider Seiten liegen, gehen dagegen zu Lasten des Unternehmers. Erschwert sich die Ausführung durch Umstände aus Ihrem Bereich, kann der Unternehmer eine verhältnismäßige Erhöhung des Werklohns verlangen.

Vom Besteller vorgegebenes Material · günstig für Werkunternehmer

Nein, insoweit nicht. Haben Sie den Stoff geliefert oder Anweisungen zur Ausführung gegeben und dadurch das Misslingen verursacht, entfällt in diesem Umfang die Gewährleistung des Unternehmers. Das gilt aber nur, wenn ihm keine schuldhafte Verletzung seiner Warnpflicht vorzuwerfen ist; er muss Ihren Beitrag verkehrsüblich prüfen und bei offenbarer Untauglichkeit warnen.

Kosten der Mängelbehebung ohne Nachbesserung · günstig für Besteller

Nein. Sie können die Kosten für die Behebung des Mangels auch dann als Schadenersatz verlangen, wenn Sie den Mangel bereits anders beseitigt oder die Firma nie zur Verbesserung aufgefordert haben. Sie müssen die Kosten nicht vorstrecken, sind aber verpflichtet, den Schaden gering zu halten. Eine deutlich verlängerte Lebensdauer des Werks wird abgezogen.

Rücktritt des Unternehmers vom Werkvertrag · günstig für Unternehmer

Wirkt der Auftraggeber nicht mit, dürfen Sie als Unternehmer nach Setzen einer Frist zurücktreten. Dieses Recht schließt andere Fälle nicht aus. Auch wenn Umstände auf Seiten des Auftraggebers die Arbeit verzögern oder erschweren und der Schwebezustand für Sie unzumutbar wird, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

Festpreis oder veränderlicher Preis am Bau

Nach der allgemein anerkannten Bauvertragsnorm gelten Preise im Zweifel als Festpreise, wenn die Arbeiten binnen vier Monaten nach dem Angebot fertig sein sollen. Zieht sich die Arbeit vertragsgemäß länger hin oder verzögert sie sich ohne Verschulden des Unternehmers, sind die Preise veränderlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Rechnungslegung und Beginn der Verjährung · günstig für Unternehmer

Ein Unternehmer darf die Fälligkeit seines Entgelts nicht dadurch hinausschieben, dass er die Rechnung ungebührlich spät legt. Für die Abrechnung steht ihm aber so viel Zeit zu, wie nach Art des Geschäfts, der Branche und den Umständen üblich ist. Mit der rechtzeitigen Rechnungslegung wird die Forderung fällig und die Verjährung beginnt zu laufen.

Teilzahlungen beim Werkvertrag

Ob ein Werk in einzelnen Abschnitten erbracht wird, richtet sich in erster Linie nach dem, was Sie vereinbart haben. Fehlt dazu eine Abrede, kommt es nach äußeren Merkmalen darauf an, ob der einzelne Teil für sich genommen als selbständige Leistung gilt.