Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Sie können Geld statt der vereinbarten Naturalleistungen verlangen, wenn Ihnen deren Annahme wegen des Verhaltens des Liegenschaftseigentümers billigerweise nicht mehr zumutbar ist. Entscheidend ist also, wie sich der Verpflichtete Ihnen gegenüber verhält.
Hat Sie der Verpflichtete schuldhaft daran gehindert, die vereinbarten Naturalleistungen zu beziehen, können Sie stattdessen eine Geldrente verlangen. Diese Rente tritt an die Stelle der ursprünglichen Leistung und behält im Übrigen deren Eigenschaften.
Unter den guten Sitten versteht man jene Regeln, die im Gesetz nicht ausdrücklich stehen, sich aber aus der richtigen Betrachtung der rechtlichen Interessen ergeben. Sie werden dem ungeschriebenen Recht gleichgesetzt; dazu zählen neben allgemeinen Rechtsgrundsätzen auch die allgemein anerkannten Regeln der Moral.
Ein Geschäft kann nicht nur wegen seines Inhalts gegen die guten Sitten verstoßen, sondern auch wegen seines Gesamtcharakters. Dabei werden Inhalt, Beweggrund und Zweck zusammen gewürdigt; es kommt daher auch auf alle Umstände an, unter denen das Geschäft geschlossen wurde.
Ja. Ein Geschäft ist auch dann unwirksam, wenn es zwar gegen kein geschriebenes Gesetz verstößt, aber offenbar rechtswidrig ist, weil es ungeschriebene und oberste Rechtsgrundsätze verletzt. Maßstab ist, was dem Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht. Darunter kann etwa ein grobes Missverhältnis zwischen den Interessen beider Seiten fallen.
Besorgen Sie nicht nur ein fremdes, sondern zugleich auch Ihr eigenes Geschäft, liegt keine Geschäftsführung ohne Auftrag vor. Sie können aber Ersatz verlangen, wenn Sie in einer Notlage eigenes Vermögen aufgeopfert haben, um größeren Schaden abzuwenden: Dann müssen alle, die daraus Vorteil gezogen haben, Sie anteilig entschädigen. Uneigennützig müssen Sie dabei nicht handeln.
Ja. Die Regeln über den Rücktritt bei nicht gehöriger Erfüllung sind nachgiebiges Recht. Die Vertragsparteien können daher abweichende Vereinbarungen treffen, die das Setzen einer Nachfrist entbehrlich machen.
Ja. Auch nach Auflösung des Pachtvertrags können Sie einer Klage auf Zahlung des Pachtzinses entgegenhalten, dass Sie um mehr als die Hälfte verkürzt wurden, und verlangen, dass der Wert der von Ihnen bezogenen Früchte gegen den bereits bezahlten Pachtzins aufgerechnet wird.
Der Vorbehalt, eine verkaufte Sache später wieder einlösen zu dürfen, ist kein Vorvertrag, sondern ein bedingter Kauf. Die Regel, dass eine Zusage bei wesentlich geänderten Umständen nicht mehr bindet, ist darauf nicht anzuwenden.
Der Oberste Gerichtshof hat diese Regel in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2021 nicht angewendet; sie ist deshalb unsicher. Der Rechtssatz selbst besagt: Fehlt einer Kuh die zugesagte Trächtigkeit, ist das ein Mangel des Tieres, und die Frist beginnt erst zu jenem Zeitpunkt zu laufen, zu dem sich dieser Mangel mit Sicherheit erkennen lässt.
Nur wenn eine echte Gesamtschuld besteht. Der Rückgriff setzt voraus, dass beide Seiten aufgrund eines Vertrags oder des Gesetzes für dieselbe Schuld haften, sodass die Zahlung des einen zugleich als Zahlung des anderen wirkt. Das gilt nicht nur für vertragliche, sondern auch für gesetzliche Gesamtschulden.
Dann darf der Schuldner wählen. Kann eine Leistung auf mehrere Arten erbracht werden und steht die Wahl dem Gläubiger zu, der damit säumig ist, kann der Schuldner die Wahl an seiner Stelle treffen. Er muss den Gläubiger davon verständigen und ihm zugleich eine angemessene Frist für eine andere Wahl setzen.
Wer durch ein gesetzliches Verbot geschützt ist, kann sich auf die Ungültigkeit des Geschäfts berufen. Er kann das Geschäft aber auch gelten lassen und ausdrücklich bestätigen. Dann ist er daran gebunden und kann nachträglich nichts anderes daraus ableiten.
Der Oberste Gerichtshof hat diese Regel in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2021 nicht angewendet; sie ist deshalb unsicher. Der Rechtssatz selbst besagt, dass die frühere sechswöchige Fallfrist des Gewährleistungsrechts für das Geltendmachen rechtlicher Mängel nicht gilt.
Wer bei der Errichtung und Abwicklung von Verträgen für beide Vertragspartner tätig wird, muss die Interessen beider wahrnehmen, auch wenn er sonst nur eine Seite vertritt. Er tritt damit auch zum Vertragspartner seines Klienten in ein Pflichtverhältnis. Das gilt nicht nur für Rechtsanwälte und Notare, sondern auch für andere, die solche Geschäfte übernehmen, die üblicherweise Anwälte oder Notare besorgen.
Der Rechtsanwalt haftet dafür, wenn er rechtlich notwendige Ergänzungen unterlässt. Es war aber nicht seine Aufgabe, im Übrigen auf eine Änderung der Verträge hinzuwirken.
Nein. Besteht auf eine Leistung kein Anspruch, können Sie sie auch nicht mit dem Hinweis erzwingen, die Ablehnung sei schikanös. Ein Vermieter mit nur einem einzigen Haus hat etwa keine so starke Marktstellung, dass er zum Vertragsabschluss verpflichtet wäre.
Sie können den Ersatz eines Aufwands nicht nur dann verlangen, wenn der andere durch ein Gesetz dazu verpflichtet war. Es genügt, dass ihn irgendein Rechtsgrund dazu verpflichtet hat.
So lange, wie der Anspruch besteht, dem die Abrechnung dient. Rechnungslegung und Bucheinsicht sind bloß Nebenansprüche und verjähren gemeinsam mit dem Hauptanspruch. Anders ist es, wenn sich die Abrechnung keinem bestimmten Hauptanspruch zuordnen lässt, etwa beim Miteigentümer gegenüber dem Verwalter.
Ja. Ein Vertreter darf mit sich selbst nur abschließen, wenn Sie es erlaubt oder nachträglich genehmigt haben oder wenn jede Gefährdung für Sie ausgeschlossen ist. Fehlt beides, handelt er ohne Vertretungsmacht. Ihre Zustimmung heilt diesen Mangel.
Einen Anspruch auf Ersatz für die Verwendung Ihrer Sache haben Sie nur, wenn weder eine Geschäftsführung ohne Auftrag noch ein Vertrag besteht, der die Vermögensverschiebung rechtfertigt. Das gilt auch dann, wenn ein solcher Vertrag nicht mit dem Bereicherten, sondern mit einem Dritten besteht. Der Anspruch scheidet ebenso aus, wenn Sie sich auf ein vertragsähnliches Verhältnis stützen können.
Nein. Ob Sie selbst gehandelt haben oder jemand, den Sie zur Erfüllung eingesetzt haben, bleibt bei der Herabsetzung einer Vertragsstrafe außer Betracht.
Eine Auflösung wirkt schon dann, wenn sie gegenüber dem Vertragspartner ausdrücklich erklärt wird. Die Gründe dafür dürfen Sie auch erst im Verfahren vorbringen. Aus Ihrer Erklärung muss aber deutlich hervorgehen, dass Sie den Vertrag außerordentlich auflösen und nicht bloß gewöhnlich kündigen.
Die Vorschrift, dass nur befugte Personen mit Befähigungsnachweis als Handelsagent tätig werden dürfen, soll übermäßige Konkurrenz und die Berufsausübung durch ungeeignete Personen verhindern. Sie soll aber nicht dazu führen, dass Vereinbarungen mit einem unbefugten Vermittler rückgängig gemacht werden und dessen Geschäftspartner dadurch Vermögensvorteile erhält.
Der Frachtführer ist schon dann befreit, wenn ein unabwendbares Ereignis vorliegt; höhere Gewalt ist dafür nicht nötig. Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn sich der Schaden auch bei äußerster, nach den Umständen möglicher und zumutbarer Sorgfalt nicht verhindern ließ.
Eine Vollmacht kann nur dann unwiderruflich vereinbart werden, wenn damit ein Zweck über die bloße Geschäftsbesorgung hinaus verfolgt wird und der Verzicht zeitlich begrenzt ist. Selbst dann bleibt Ihnen der Widerruf aus wichtigem Grund erhalten. Ein unbefristeter Auftrag kommt einem unbefristeten Verzicht gleich und muss sachlich gerechtfertigt sein.
Ob eine strafbare Handlung auch einen groben Undank gegenüber dem Schenker zeigt, entscheidet sich nach dem Einzelfall. Der Oberste Gerichtshof überprüft das nur, wenn dem Berufungsgericht ein grober Fehler unterlaufen ist.
Schreibt das Gesetz für eine Erklärung eine bestimmte Form vor, ist im Zweifel nach dem Zweck dieser Vorschrift zu fragen. Erst daraus ergibt sich, wie weit die Formvorschrift reicht.
Alle Arten von Zinsen aus einer fälligen Geldsumme, die zurückzuzahlen ist, gelten als Verzögerungszinsen, unabhängig vom Grund der Zahlungspflicht. Das gilt auch für Zinsen aus Geld, das ohne Rechtsgrund geleistet wurde. Solche Zinsen verjähren in drei Jahren.
Nein. Weitere Zinsen fallen erst dann weg, wenn der Rückstand die ursprüngliche Hauptschuld erreicht hat. Sinkt die Schuld durch Ihre Rückzahlungen so weit, dass die aufgelaufenen Zinsen den Rest übersteigen, gilt diese Grenze nicht.