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Vertragsrecht

2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Nutzungsersatz neben einem Vertrag

Ein Anspruch auf Ersatz für die Verwendung Ihrer Sache steht Ihnen nicht zu, wenn zwischen den Beteiligten ein Vertragsverhältnis oder ein vertragsähnliches Verhältnis besteht. Ihre Ansprüche richten sich dann nach diesem Verhältnis.

Ausübung eines Wiederkaufsrechts · günstig für Wiederkaufsberechtigter

Grundlage eines Wiederkaufsrechts ist der ursprüngliche Kaufvertrag. Zur Ausübung genügt Ihre einseitige Erklärung, die Sache zurückzuverlangen, und Sie können sie auch noch mit der Klage abgeben. Damit kommt der schon im ersten Kaufvertrag bedingt vereinbarte zweite Kaufvertrag zustande, nun mit vertauschten Rollen.

Vorkaufsrecht einer juristischen Person

Ein Vorkaufsrecht kann auch zugunsten einer juristischen Person eingeräumt werden, etwa einer Gesellschaft oder einer Gemeinde. Es endet, wenn diese juristische Person untergeht.

Anschein einer Vollmacht · günstig für Geschäftsherr

Damit jemand auf eine Vollmacht vertrauen darf, müssen drei Dinge zusammentreffen. Es muss ein Sachverhalt vorliegen, aus dem sich ein Wille zur Vollmachtserteilung ableiten lässt, dieser Sachverhalt muss vom Geschäftsherrn zurechenbar veranlasst worden sein, und der andere darf von der fehlenden Vollmacht weder gewusst noch sie fahrlässig übersehen haben. Wer sich darauf beruft, muss alle drei Punkte beweisen.

Abgrenzung des Glücksvertrags

Nein. Ein Glücksvertrag liegt nur vor, wenn gerade die Hoffnung auf einen noch ungewissen Vorteil den Gegenstand des Vertrags bildet. Dass mit einem Geschäft ein Risiko oder eine Chance verbunden ist, genügt dafür nicht. Wer etwas kauft, um es mit Gewinn weiterzugeben, schließt keinen Glücksvertrag.

Abgrenzung Miete und Werkvertrag

Entscheidend ist, ob Ihnen bloß der Gebrauch der Sache verschafft wird oder ob der Eigentümer den Arbeitserfolg herbeiführen soll. Erzielen Sie den Erfolg mit der fremden Sache selbst, liegt Miete vor, sonst ein Werkvertrag. Eine Verrechnung nach Stunden spricht dabei nicht gegen einen Werkvertrag.

Gerät samt Bedienpersonal mieten

Wenn Ihnen jemand gegen Bezahlung einen Kran samt Kranführer zur Verfügung stellt und Sie damit nach eigenem Belieben arbeiten können, mieten Sie einerseits das Gerät und lassen sich andererseits die Arbeitskraft verschaffen. Es sind also zwei Vertragsarten miteinander verbunden.

Leasing zwischen Kauf und Miete

Je mehr die fest vereinbarte Nutzungsdauer bereits der gesamten Gebrauchsfähigkeit der Sache entspricht, desto näher rückt der Vertrag einem Kauf. Ist er dagegen auf unbestimmte Zeit geschlossen und jederzeit kündbar, sind das sehr gewichtige Anzeichen für eine Miete. Das gilt besonders bei langlebigen Gütern wie einem vom Leasinggeber finanzierten Bauwerk.

Angebot der Gegenleistung bei Zug um Zug · günstig für Beklagter

Wollen Sie erreichen, dass die andere Seite nur Zug um Zug gegen Ihre Gegenleistung verurteilt wird, müssen Sie diese Gegenleistung auch anbieten. Ohne dieses Anbot kann das Gericht nicht Zug um Zug verurteilen.

Gefährdung der Gegenleistung · günstig für Unternehmer

Dann, wenn bei Betrachtung der gesamten Sachlage zu befürchten ist, dass die Gegenleistung nicht vollständig und nicht rechtzeitig kommt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem die andere Seite die Erfüllung verlangt.

Unsicherheitseinrede und Gegenleistung

Die Möglichkeit, wegen schlechter Vermögensverhältnisse des anderen die eigene Leistung zurückzuhalten, gilt nur für Leistungen, die einander im Vertrag gegenüberstehen. Für andere Ansprüche können Sie sich darauf nicht berufen.

Rechtsnatur des Architektenvertrags · günstig für Bauherr

Der übliche Architektenvertrag umfasst Planung, Oberleitung und örtliche Bauaufsicht und ist in der Regel ein Werkvertrag. Soll der Architekt nur Pläne erstellen, ist es jedenfalls ein Werkvertrag. Übernimmt er auch die Bauaufsicht, nimmt er zusätzlich Ihre Interessen gegenüber den Firmen wahr.

Pflichten der örtlichen Bauaufsicht · günstig für Bauherr

Übernimmt der Architekt die örtliche Bauaufsicht, muss er überwachen, dass die beauftragten Firmen die technischen Regeln und die behördlichen Vorschriften einhalten, und Ihre Interessen umfassend wahrnehmen. Er darf allerdings wie Sie selbst auf fachgerechte Arbeit vertrauen und muss nur dort einschreiten, wo Fehler für ihn erkennbar sind.

Nachzahlung bei Verkürzung über die Hälfte · günstig für Beklagter

Ja. Erklärt der Beklagte, den auf den vollen Wert fehlenden Betrag nachzuzahlen, muss das Gericht das im Urteil berücksichtigen. Die Erklärung muss bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung abgegeben werden; ein genauer Betrag muss dabei nicht genannt werden.

Untaugliche Pläne und Warnpflicht · günstig für Besteller

Der Besteller muss taugliche Pläne zur Verfügung stellen. Warnt der Unternehmer nicht, obwohl ihm die Untauglichkeit auffallen musste, trifft ihn ein Mitverschulden am Schaden. Ein Mitverschulden des Bestellers kommt nur in Betracht, wenn ihn solche Pflichten selbst treffen.

Haftung für ein Gutachten · günstig für Sachverständiger

Nicht, wenn er nach den Regeln seines Fachs gearbeitet hat - auf ein bestimmtes Ergebnis haben Sie keinen Anspruch. Er muss Sie aber auf mögliche Risiken hinweisen, vor allem wenn er weiß, dass Sie Ihr weiteres Verhalten vom Inhalt des Gutachtens abhängig machen.

Mitverschulden des Bauherrn bei Planungsfehlern · günstig für Unternehmer

In der Regel muss Sie der Unternehmer als Fachmann beraten und vor Fehlern warnen. Werden Sie aber selbst von einem Sachverständigen vertreten und hätte dieser erkennen können, dass Ihre Anweisung oder die vereinbarte Arbeitsweise verfehlt ist, kann Sie ein Mitverschulden treffen. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer nicht gewarnt hat.

Mehrkosten durch Behinderung des Auftraggebers · günstig für Unternehmer

Ja. Zwingen Sie Umstände aus dem Bereich des Auftraggebers zu höherem Arbeitseinsatz und höheren Aufwendungen, steht Ihnen dafür eine Aufstockung des Werklohns zu. Eine Verzögerung der Arbeiten muss damit nicht verbunden sein. Ist eine ÖNORM vereinbart, geht deren Regelung vor; eine reine Preiserhöhung ohne geänderte Leistung ist davon aber nicht gedeckt.

Fälligkeit des Entgelts bei Abbestellung · günstig für Unternehmer

Ab dem Tag, an dem endgültig feststeht, dass das Werk unterbleibt. Anderes gilt nur, wenn eine von der Fertigstellung unabhängige Fälligkeit vereinbart wurde. Sie müssen von dem Unterbleiben auch erfahren haben; es genügt allerdings, wenn es Ihnen nur deshalb unbekannt blieb, weil Sie eine gebotene Nachfrage unterlassen haben.

Abweichende Vereinbarungen beim Werkvertrag

Ja. Die gesetzlichen Bestimmungen über das Unterbleiben der Werkausführung und über die Warnpflicht des Unternehmers sind nachgiebiges Recht. Sie können also durch Vereinbarung abgeändert werden, etwa durch die Einbeziehung technischer Normen für Bauverträge.

Sphäre des Bestellers beim Werkvertrag · günstig für Unternehmer

Zu Ihrem Bereich zählt alles, was von Ihnen kommt: das beigestellte Material, Ihre Anweisungen und sonstige Umstände auf Ihrer Seite, die die Herstellung stören. Auch eine Abbestellung des Werks und geänderte Kalkulationsgrundlagen fallen darunter. Nicht dazu zählt, was zwar aus Ihrem Bereich stammt, aber auf ein schuldhaftes Verhalten des Unternehmers zurückgeht.

Haftung des Baumeisters für Bewilligungen · günstig für Bauherr

Ja, das kann er. Wer mit dem Umbau eines Geschäfts betraut ist, hat auch dafür einzustehen, dass die geänderte Nutzung baubehördlich bewilligt werden kann. Er muss Sie außerdem warnen, wenn das Vorhaben gegen die Bauvorschriften verstößt.

Zweck der Warnpflicht des Unternehmers · günstig für Besteller

Die Warnung soll verhindern, dass Ihr Material und Ihr sonstiges Vermögen zu Schaden kommen. Vor allem soll sie Ihnen ermöglichen, an der ordentlichen Herstellung mitzuwirken, indem Sie den untauglichen Stoff oder die falsche Anweisung ändern. Deshalb gehört sie zur Hauptleistung, wenn das Werk nach einer solchen Änderung gelingen kann; ist es von vornherein aussichtslos, ist sie eine Nebenpflicht.

Anzeige der Kostenüberschreitung · günstig für Unternehmer

Sie fällt ganz weg. Liegen die Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in Ihrem Bereich als Auftraggeber, muss der Unternehmer eine unvermeidliche beträchtliche Überschreitung nicht unverzüglich anzeigen, um seinen Anspruch darauf zu behalten. Das gilt sogar bei einem Kostenvoranschlag, für dessen Richtigkeit er einstehen wollte. Die Frist wird also nicht bloß verlängert.

Widerruf der Schenkung wegen Undanks · günstig für Schenker

Schwere Beschimpfungen können auch dann groben Undank begründen und den Widerruf der Schenkung tragen, wenn Sie als Schenker dazu Anlass gegeben haben. Auch eigene schwere Verfehlungen nehmen dem Verhalten des Beschenkten diesen Charakter nicht ohne Weiteres. Beurteilt wird das Verhalten beider Seiten; haben Sie den Beschenkten gereizt, schließt das groben Undank häufig aus.

Bedeutung von ÖNORMen · günstig für Besteller

Solche Regelwerke fassen zusammen, welche Sorgfalt von einem Unternehmer üblicherweise erwartet wird. Ein Gesetz sind sie nicht, sondern bloß Richtlinien, die als Bestandteil des Vertrags gelten sollen. Für die Beurteilung, ob sorgfältig gearbeitet wurde, haben sie dennoch Gewicht.

Deutlichkeit der Warnung · günstig für Besteller

Die Warnung muss erkennen lassen, dass Ihre Anweisung dazu führen kann, dass das Werk misslingt. Der bloße Hinweis, etwas sei unzweckmäßig, genügt nicht, denn unzweckmäßig heißt noch nicht schädlich. Je größer die möglichen Schadensfolgen sind, desto strenger ist der Maßstab; ob eine Warnung ausreichend war, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Offensichtlich unrichtige Anweisung des Bestellers · günstig für Unternehmer

Eine Anweisung des Auftraggebers ist nicht nur dann offensichtlich unrichtig, wenn das jedem sofort auffällt. Sie ist es auch dann, wenn der Fehler bei der Sachkenntnis, die beim Auftraggeber vorausgesetzt wird, bei sachgemäßer Ausführung der Arbeit erkannt werden muss.

Geldablöse des Ausgedinges rückwirkend · günstig für Berechtigter

Wenn Ihnen statt der vereinbarten Naturalleistungen Geld zusteht, können Sie dieses Geld auch für die Vergangenheit verlangen. Sie sind nicht auf die Zeit ab Ihrer Forderung beschränkt.

Höhe der Geldablöse beim Ausgedinge · günstig für Berechtigter

Ob die Umwandlung in Geld schon im Übergabsvertrag vorgesehen war oder nicht, macht keinen Unterschied. Der Verpflichtete muss Ihnen einen Betrag zahlen, mit dem Sie sich die geschuldeten Leistungen anderweitig beschaffen können.