Arbeitsrecht
1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Nein. Eine Schiedsvereinbarung, die schon im Kollektivvertrag steht, ist unwirksam. Zulässig bleibt dagegen eine Klausel, nach der vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist. Sie macht den Weg zu Gericht nicht unzulässig, führt aber bei rechtzeitigem Einwand dazu, dass die Klage abgewiesen wird.
In einem besonderen Feststellungsverfahren, das mehrere Arbeitnehmer betrifft, muss das Gericht den Sachverhalt für jeden einzelnen betroffenen Arbeitnehmer feststellen und rechtlich beurteilen. Nur so kann sich die Entscheidung auf spätere Leistungsansprüche der Arbeitnehmer auswirken.
Läuft ein besonderes Feststellungsverfahren, sind die Fristen aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehemmt, die von den beteiligten Vertretungen erfasst sind und auf die der behauptete Sachverhalt zutrifft. Weicht Ihr eigener Anspruch davon ab, gilt die Hemmung für Sie nicht, auch wenn die Fälle einander ähneln.
Ja, aber nur befristet. Bis zur Ungültigerklärung übt auch ein ungültig gewählter Betriebsrat sein Amt aus; die Entscheidung des Gerichts wirkt erst ab ihrer Wirksamkeit und nicht auf die Wahl zurück. Ihr besonderer Schutz endet daher drei Monate nach dem Erlöschen Ihrer Mitgliedschaft.
Ja. Nach den im entschiedenen Fall gegebenen Umständen fällt auch die Tätigkeit von Röntgenassistenten und Operationsgehilfen unter diese Bestimmung. Das Gleiche wurde für Rettungssanitäter angenommen.
Gründet die öffentliche Hand neue Träger, darf das nicht dazu dienen, den Schutz beim Betriebsübergang zu umgehen. Fehlt ein Vertrag zwischen altem und neuem Träger, fällt das weniger ins Gewicht, wenn die übrigen Merkmale eines Betriebsübergangs deutlich vorliegen.
Die Regeln, mit denen man sich bei gewöhnlichen Verträgen von einer weggefallenen Grundlage lösen kann, lassen sich auf Kollektivverträge nicht ohne Weiteres übertragen. Deren allgemein geltende Bestimmungen sind anders zu beurteilen als eine Abmachung zwischen zwei Vertragspartnern.
Verliert ein Betriebsrat durch ein Urteil seine Handlungsfähigkeit, darf während des laufenden Rechtsmittelverfahrens nur der alte Betriebsrat die Neuwahl einleiten. Wird darüber hinweggegangen, obwohl auf die Gesetzwidrigkeit hingewiesen wurde, widerspricht die Wahl den elementarsten Grundsätzen einer Wahl. Sie ist dann nichtig.
Nein. Für Vertragsbedienstete des Landes Kärnten gilt die Regel des Bundes über die besondere Zustimmung zu Sonderverträgen nicht, auch wenn das Bundesgesetz als Vertragsinhalt vereinbart wurde. Auch das Kärntner Landesrecht sieht ein solches Erfordernis nicht vor. Solche Sonderverträge dürfen daher jene Stellen abschließen, die auch sonst Dienstverträge abschließen.
Der Antrag muss ein Recht betreffen, das nicht von bestimmten einzelnen Personen abhängt. Es genügt die Behauptung, dass die Frage für mindestens drei Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Bedeutung hat; diese Behauptung wird nicht weiter überprüft, und die Gegenseite kann dazu nur rechtliche Argumente vorbringen.
Trifft den Arbeitgeber ein eigenes Verschulden, ist das schon vor der Herabsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen, weil die Strafe ein pauschalierter Schadenersatz ist. Sinkt sie dadurch unter den tatsächlichen Schaden, darf sie zusätzlich noch weiter herabgesetzt werden.
Das richtet sich nach österreichischem Recht und nicht nach einem eigenen europäischen Begriff. Erfasst sind alle, die für Rechnung eines anderen weisungsgebunden gegen Bezahlung arbeiten. Leiharbeitskräfte, die dem Betrieb nicht ständig überlassen sind, gehen nicht automatisch mit über.
Ja. Als Unstimmigkeit über die Einstufung gilt nicht nur der Streit über die Einreihung in Gehaltstafel, Beschäftigungsgruppe, Berufsjahr und Gehaltsgebiet. Erfasst ist auch der Streit über das Entgelt, das sich aus dieser Einreihung nach dem Kollektivvertrag ergibt.
Nur wenn während einer Nachtarbeit von mindestens sechs Stunden zumindest vier Stunden auf unmittelbare Betreuung und Behandlung entfallen. Sind diese zeitlichen Voraussetzungen erfüllt, haben Sie Anspruch auf die vorgesehenen Leistungen gegenüber der Unfallversicherungsanstalt.
Ja. Als unmittelbare Betreuung und Behandlung gelten auch das Vorbereiten, Säubern und Sterilisieren von Operationstisch, Instrumenten und Geräten, und zwar unabhängig davon, ob der Patient schon anwesend ist oder erst erwartet wird. Dazu zählen ebenso die Wege des Patienten zwischen Station und Operationsbereich, die anschließende Betreuung außerhalb des Operationsbereichs sowie im Röntgenbereich die Betreuung während der Wartezeit.
Nein. Untersteht Ihr Dienstverhältnis aufgrund einer Vereinbarung dem Kündigungsschutz des Vertragsbedienstetengesetzes, ist der allgemeine Kündigungsschutz daneben überflüssig. Dass der Dienstgeber nur aus wichtigen Gründen kündigen darf, ist der Ausgleich für die Anfechtungsrechte, die sonst der Belegschaftsvertretung zustehen.
Eine dauernde Einstellung meint die Phase, in der die Beschäftigten und die Betriebsmittel abgebaut werden und die Schließung erst geplant ist. Ist der Betrieb bereits aufgelöst, endet das Mandat ohnehin von selbst, und das Gericht muss nicht mehr eingeschaltet werden.
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis war das Entgelt nur in dem Umfang gesichert, der einer gesetzlichen Kündigungsfrist und einem gesetzlichen Kündigungstermin entspricht. Das galt auch in der Zeit zwischen der Wiedereinführung des Schadenersatzanspruchs 1994 und dem Inkrafttreten der Novelle 1997.
Ja. Haben Sie als Betriebsübernehmer Ansprüche der Arbeitnehmer erfüllt, für die auch der Veräußerer haftet, sagt das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz dazu nichts. Der Ausgleich richtet sich nach den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts über Mitschuldner. Nach Ablauf der Fünfjahresfrist ist der Veräußerer allerdings auch von der Haftung im Rückgriffsweg befreit.
Eine Klage auf Feststellung hält die Verjährung nur für das Rechtsverhältnis auf, um das es dabei geht, und für die daraus abgeleiteten Ansprüche. Wenn Sie feststellen lassen wollen, dass Ihr Dienstverhältnis fortbesteht, sind Ansprüche aus dessen Beendigung davon nicht erfasst. Um deren Verfall oder Verjährung zu verhindern, müssen Sie zusätzlich ein Eventualbegehren stellen.
Nicht bei den ordentlichen Gerichten. Die Versetzung oder Verwendungsänderung eines Beamten geschieht in Ausübung der Diensthoheit und kann nur im Verwaltungsweg überprüft werden. Sie müssen daher einen Bescheid Ihrer Dienstbehörde erwirken und diesen dort bekämpfen.
Alter und neuer Betriebsinhaber haften Ihnen gemeinsam. Untereinander wird danach aufgeteilt, welchen Nutzen jeder aus Ihrer Arbeitsleistung gezogen hat und welche Entgeltbestandteile diesen Nutzen abgelten sollten. Bei der Abfertigung trägt der Veräußerer jenen Betrag, der dem Anspruch im Zeitpunkt des Betriebsübergangs entspricht.
Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Versetzungen setzen voraus, dass der Dienstgeber überhaupt einen Spielraum hat. Regelt das Dienstrecht die Versetzung so genau, dass kein Spielraum bleibt, gibt es insoweit auch kein Mitspracherecht zum Inhalt der Versetzung. Der Betriebsrat behält aber die allgemeinen Rechte auf Verständigung, Information und Beratung.
Ja. Eine Vereinbarung über den Übertritt in das System „Abfertigung neu“, die schon vor dem 1. Jänner 2003 geschlossen wurde, ist nicht allein deswegen nichtig. Wirksam werden soll der Übertritt aber erst ab jenem Zeitpunkt, ab dem auch neu begründete Arbeitsverhältnisse diesem System unterliegen.
Ja. Wollen Sie sich gegenüber Ihrem Dienstgeber auf Dienstunfähigkeit berufen, müssen Sie zuerst ein Pensionsfeststellungsverfahren durchführen; endet es negativ, brauchen Sie ein rechtskräftiges abweisendes Urteil des Sozialgerichts. Der Dienstgeber kann eine Ruhestandsversetzung aber auch von sich aus vornehmen und muss darauf nicht warten.
Nicht unbedingt. Wenn eine ungewöhnliche Vertragsgestaltung eine Ausbeutungssituation auf Kosten des Insolvenz-Entgelt-Fonds schafft und Sie das über viele Jahre bewusst hinnehmen, müssen Sie geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Tun Sie das nicht, gilt es grundsätzlich als Rechtsmissbrauch, das Finanzierungsrisiko auf den Fonds abzuwälzen.
Für die Übergangsregelung kommt es nicht darauf an, ob eine alte kollektivvertragliche Bestimmung den Ausbildungskostenrückersatz unmittelbar anordnet oder nur den zulässigen Inhalt einer erst zu schließenden Vereinbarung festlegt. Seit der Gesetzesänderung 2015 kann eine Rückersatzpflicht aber überhaupt nicht mehr auf eine solche alte kollektivvertragliche Regelung gestützt werden.
Der Anspruch bestimmter Beamter auf eine betriebliche Pensionskassenzusage wurzelt in ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung. Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung des Bundes und nicht um eine Zusage nach dem Zivilrecht. Eine einklagbare Pflicht des Bundes, darüber einen Kollektivvertrag abzuschließen, besteht nicht.
Ja. Eine Entsendebestätigung A1 aus dem Herkunftsstaat ändert nichts an den österreichischen Regeln über die Urlaubskasse für Bauarbeiter, weil der arbeitsrechtliche Urlaubsanspruch nicht zur sozialen Sicherheit zählt. Diese Regeln schränken die Dienstleistungsfreiheit nicht unzulässig ein, sofern eine Doppelbelastung des Arbeitgebers für dieselben Zeiträume vermieden wird.
Die Regel, dass ein Dienstverhältnis nach einer bestimmten Zeit der Dienstverhinderung von selbst endet, ist nicht verfassungswidrig. Der öffentliche Dienstgeber darf selbst entscheiden, ob er auf diesem Ende besteht; diese Wahlmöglichkeit beruht auf nachvollziehbaren Gesichtspunkten.