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Arbeitsrecht

1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Nachträgliche Vergütung einer Diensterfindung · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Vergütung geeinigt, weil man annahm, die Erfindung bringe bestimmte Vorteile nicht, und können Sie später beweisen, dass es diese Vorteile doch gab, liegt darin eine wesentliche Änderung der Verhältnisse. Dann kann die Vergütung neu bemessen werden. Auch eine Klage auf bloße Feststellung hält die Frist auf.

Parteifähigkeit des Betriebsrats · günstig für Arbeitnehmer

Der Betriebsrat ist keine eigene juristische Person und hat keine eigene Rechtsfähigkeit; er vertritt immer nur die Belegschaft. Trotzdem darf er in Arbeitsrechtssachen als Partei vor Gericht auftreten, und das allgemein und nicht nur in einzelnen Fällen.

Dienstvorschriften als Vertragsvorlage

Dienstvorschriften, die für die Angestellten der Kammern der gewerblichen Wirtschaft erlassen wurden, sind eine Vorlage für die einzelnen Dienstverträge. Sie werden den privatrechtlichen Verträgen zugrunde gelegt und wie ein Vertrag ausgelegt.

Verweis im Kollektivvertrag auf fremde Regeln · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Ein Kollektivvertrag darf nicht auf Beförderungsrichtlinien für Landesbeamte in der jeweils geltenden Fassung verweisen. Weil diese Richtlinien nicht kundgemacht werden, lässt sich der Verweis auch nicht als Verweis auf eine bestimmte ältere Fassung retten. In einzelnen Vereinbarungen ist ein solcher Verweis dagegen zulässig.

Verweisung im Kollektivvertrag auf fremde Regeln · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Ein Kollektivvertrag darf die Regelung nicht fremden Stellen überlassen, indem er auf deren jeweils gültige Vorschriften verweist. Wird der Inhalt dieser fremden Regelung im Kollektivvertrag nicht wiedergegeben und ist sie nicht ordentlich veröffentlicht, bleibt die Verweisung auch nicht eingeschränkt gültig.

Zuständigkeit für die Kollektivvertragszugehörigkeit

Welcher Fachgruppe der Arbeitgeber innerhalb seiner Kammermitgliedschaft angehört und damit welcher Kollektivvertrag gilt, prüft das Gericht nicht selbst; dafür ist allein die Kammer zuständig. Dass ein Betrieb tatsächlich wie ein Industriebetrieb arbeitet, begründet für sich noch nicht die Geltung eines Kollektivvertrags der Industrie.

Grenzen der Mitbestimmung im Kollektivvertrag · günstig für Arbeitgeber

Ein Kollektivvertrag darf die Mitbestimmung der Belegschaft nur so weit regeln, wie es das Arbeitsverfassungsgesetz erlaubt. Werden dem Betriebsrat darüber hinaus Mitspracherechte eingeräumt, greift das in zwingendes Recht ein. Solche Regelungen sind unwirksam.

Unmittelbare Wirkung von Kollektivvertragsregeln

Nein. Ob eine Bestimmung unmittelbar für Ihr Arbeitsverhältnis gilt oder nur die Vertragsparteien untereinander bindet, hängt nicht davon ab, an welcher Stelle sie im Kollektivvertrag steht. Ein und derselbe Satz kann zum Teil unmittelbar wirken und zum Teil nur die Kollektivvertragsparteien verpflichten.

Zuordnung zum richtigen Kollektivvertrag

Maßgeblich ist die Mitgliedschaft des Arbeitgebers so, wie sie tatsächlich gehandhabt wird, also die Zuordnung durch die Kammer zu einem bestimmten Fachverband oder einer Innung. Beim Kollektivvertrag der chemischen Industrie kommt zusätzlich die dort ausdrücklich genannte Hauptbetreuung dazu.

Mehrere Kollektivverträge in einem Betrieb

Ja, aber nur wenn die verschiedenen Tätigkeiten des Betriebs auch organisatorisch voneinander getrennt sind. Dann gilt für jeden Bereich der fachlich passende Kollektivvertrag. Fehlt diese Trennung, gilt für alle nur ein einziger Kollektivvertrag, nämlich jener des wirtschaftlich wichtigsten Bereichs.

Nachgiebige Regelungen im Kollektivvertrag

Ja, wenn der Kollektivvertrag das selbst zulässt. Die Vertragsparteien dürfen einzelne Bestimmungen ausdrücklich nachgiebig gestalten, sodass Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag davon abweichen können. Im Regelfall bleibt der Kollektivvertrag aber zwingend.

Gruppenvergleich beim Günstigkeitsprinzip

Verglichen werden nicht einzelne Bestimmungen für sich, sondern Gruppen von Regelungen, die rechtlich und sachlich zusammengehören, also denselben Regelungsgegenstand betreffen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem sich der Kollektivvertrag und die abweichende Vereinbarung erstmals gegenüberstanden.

Tendenzschutz kirchlicher Betriebe · günstig für Arbeitgeber

Für Betriebe mit besonderer Zweckbestimmung und für Verwaltungsstellen öffentlich-rechtlicher Einrichtungen gibt es einen eigenen Schutz. Damit achtet der Gesetzgeber die verfassungsrechtlich gewährleistete Eigenständigkeit der Kirchen. Er zieht so für die betriebliche Mitbestimmung eine Grenze zwischen inneren und äußeren Angelegenheiten der Kirche.

Sozialvergleich bei Kündigungsanfechtung · günstig für Arbeitgeber

Nein. Einen Sozialvergleich führt das Gericht nur durch, wenn Sie ihn selbst vorbringen. Sie müssen die Vergleichspersonen namentlich nennen und deren persönliche, familiäre und wirtschaftliche Verhältnisse genau darlegen.

Leitender Angestellter in verschiedenen Gesetzen

Der Begriff des leitenden Angestellten verfolgt in den Gesetzen unterschiedliche Zwecke. Beim Betriebsrat geht es darum, dass solche Personen eine ganz andere Interessenlage haben als die übrigen Beschäftigten. Im Arbeitszeit- und Arbeitsruherecht geht es dagegen darum, dass sich diese Personen ihre Arbeitszeit weitgehend selbst einteilen können und gewöhnlich überdurchschnittlich verdienen.

Einstufung nach Dienstposten oder Tätigkeit

Für Beamte der Bundesbahnen war allein der verliehene Dienstposten maßgebend, nicht die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Für Angestellte und Vertragsbedienstete gilt dagegen, dass sich die Einstufung nach der wirklich geleisteten Arbeit richtet. Nach den späteren Vertragsbedingungen der Bundesbahnen ist auch dort die Tätigkeit entscheidend.

Kündigung und Entlassung in der Disziplinarordnung · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Kündigung und Entlassung gelten nicht als Disziplinarmaßnahmen und können daher auch keine Strafen einer Disziplinarordnung sein. Stehen sie trotzdem in einer solchen Ordnung, wirken sie nur als Beschränkung des Kündigungs- oder Entlassungsrechts, die der Arbeitgeber einhalten muss. Sonst ist die Beendigung unwirksam.

Einspruch gegen die Dienstbeschreibung · günstig für Arbeitnehmer

Wird über Ihren Einspruch gegen die dienstliche Beurteilung nur zum Teil entschieden und die geänderte Gesamtbeurteilung nicht begründet, liegt keine ordnungsgemäße Entscheidung vor. Rechtlich ist es dann so, als wäre über den Einspruch gar nicht entschieden worden. Bis zu einer vollständigen Erledigung bleibt die frühere Beurteilung wirksam.

Funktionszulage und wechselnde Zulagen · günstig für Arbeitnehmer

Diese Regelung betrifft nur solche Teile des Bezuges, die nicht mit der Einreihung nach der dauernden Verwendung zusammenhängen. Gemeint sind Zulagen, die grundsätzlich jeder wegen wechselnder Gegebenheiten bekommen kann, etwa für Belastung, Erschwernis, Gefahr, Nachtdienst oder Schichtarbeit. Eine Zulage für eine bestimmte Funktion gehört nicht dazu.

Ergänzung auf die vollen Dienstbezüge · günstig für Arbeitnehmer

Als Bediensteter eines Sozialversicherungsträgers haben Sie nach der dort geltenden Dienstordnung Anspruch auf Ergänzung auf die vollen Dienstbezüge. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn aus der gesetzlichen Krankenversicherung gerade keine laufenden Geldleistungen ausgezahlt werden.

Anwendbares Recht für Stadtbedienstete

Für Bedienstete oberösterreichischer Städte mit eigenem Statut hat das Land keine eigenen Regeln erlassen. Auf diese Dienstverhältnisse sind daher die allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts und des Angestelltengesetzes anzuwenden. Die Dienstordnung der Stadt gilt nur als Inhalt des Vertrags.

Arbeitsrecht für Revierjäger

Ein selbständiger Revierjäger, dem die Pirschführung, das Ausmachen und Bestätigen des Wildes und gelegentlich die Wildverwertung obliegt, fällt unter das Gutsangestelltengesetz. Dieses enthält keine Regelungen über Überstunden. Für Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft gelten die Arbeitszeitregeln des Landarbeitsgesetzes und der Landarbeitsordnungen, nicht die allgemeinen Arbeitszeitvorschriften.

Schlichtungsklausel vor der Klage

Eine Klausel, die vor dem Gang zum Gericht eine Schlichtung vorschreibt, muss klar und bestimmt sein. Außerdem muss die Zusammensetzung der Schlichtungsstelle sicherstellen, dass sie unparteiisch arbeitet. Erfüllt eine solche Klausel diese Mindestanforderungen nicht, ist sie nicht wirksam.

Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags

Der Kollektivvertrag geht davon aus, dass der Dienstnehmer stillschweigend eine Verlängerung beantragt, die der Unternehmer bis zum 31. Jänner schriftlich ablehnen kann. Der Vertrag bleibt dabei ein befristeter Dienstvertrag. Erklären Sie, nicht zu verlängern, beenden Sie damit kein unbefristetes Dienstverhältnis, sondern lehnen nur einen neuen Vertrag nach Ablauf der Befristung ab.

Pensionsordnung als Vertragsgrundlage

Die Pensionsordnung der Bundesbahnen ist keine gesetzliche Regel, sondern wird erst durch Ihren Dienstvertrag wirksam. Sie können sich dieser Ordnung auch stillschweigend und in der jeweils geltenden Fassung unterwerfen.

Vergütung für eine Diensterfindung · günstig für Arbeitnehmer

Der Anspruch entsteht mit der Überlassung der Erfindung oder der Einräumung des Benützungsrechts; fällig wird er ohne abweichende Vereinbarung erst mit der jeweiligen Benützung. Die Höhe setzt das Gericht nach freier Überzeugung fest und berücksichtigt dabei vor allem die wirtschaftliche Bedeutung der Erfindung, ihre sonstige Verwertung und den Anteil von Anregungen, Erfahrungen und Hilfsmitteln des Unternehmens. Die Vergütung soll dem Gesamtwert der Erfindung während der Schutzdauer entsprechen.

Beginn der Begünstigung für Behinderte · günstig für Arbeitnehmer

Der Bescheid, mit dem die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten festgestellt wird, schafft die Begünstigung nicht, sondern hält sie nur fest. Sie tritt kraft Gesetzes ein, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Frühestens wirkt sie ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingebracht wurde.

Begriff des Monatsentgelts im Dienstrecht · günstig für Arbeitgeber

Im Recht der Vertragsbediensteten bedeutet Monatsentgelt nicht die gesamte Entlohnung. Gemeint ist der Hauptbezug samt bestimmten dazugehörenden Zulagen. Die übrigen Entlohnungen und Nebengebühren stehen daneben.

Fristen für Vertragsbedienstete

Die Regeln des Vertragsbedienstetengesetzes über die Ansprüche bei vorzeitiger Beendigung entsprechen inhaltlich den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts. Deshalb gilt auch die dort vorgesehene sechsmonatige Ausschlussfrist für die gerichtliche Geltendmachung.

Eingliederung eines Helfers in fremden Betrieb · günstig für Arbeitnehmer

Wer in einem fremden Betrieb mithilft, ist nur dann eingegliedert, wenn er mit dem Einverständnis des Unternehmers handelt. Er muss außerdem zumindest bereit sein, den Weisungen des Unternehmers oder seines Vertreters zum Arbeitsablauf zu folgen. Ein bloßes Recht, Hinweise zu Sicherheitsfragen zu geben, genügt dafür nicht.