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Erbrecht

242 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Aufteilung einer Eigentumswohnung unter Erben · günstig für Erbe

Mehrere Erben können eine Eigentumswohnung nicht entsprechend ihren Erbquoten unter sich aufteilen. Möglich ist das nur, wenn es genau zwei Erben gibt und jeder die Hälfte bekommt.

Haftung bei unbedingter Erbantrittserklärung · günstig für Nachlassgläubiger

Ja, wenn Sie die Erbschaft unbedingt angetreten haben. Dann haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen für alle Nachlassverbindlichkeiten, auch wenn der Nachlass dafür nicht ausreicht. Dazu zählen auch Kosten, die erst im Zuge der Verlassenschaft entstehen, etwa aus einem verlorenen Prozess.

Schenkung und Pflichtteil, Zweijahresfrist · günstig für Beschenkter

Nein. Hat der Verstorbene mehr als zwei Jahre vor seinem Tod an eine Person geschenkt, die nicht pflichtteilsberechtigt ist, wird diese Schenkung Ihrem Pflichtteil nicht hinzugerechnet. Sie können sich auch nicht darauf berufen, die Schenkung sei nur gemacht worden, um die Anrechnung zu vermeiden.

Unterschrift der Zeugen beim fremdhändigen Testament · günstig für Erbe

Nein. Bei einem Testament, das Sie nicht selbst geschrieben haben, müssen die drei Zeugen auf dem Blatt mit dem Text unterschreiben. Unterschriften auf einem zusätzlichen losen, leeren Blatt reichen nicht; auch eine Heftklammer stellt die nötige Einheit nicht her.

Auskunft über Schenkungen beim Pflichtteil · günstig für Pflichtteilsberechtigter

Ja. Wer die Hinzurechnung von Schenkungen verlangen kann, hat einen Auskunftsanspruch gegen Verlassenschaft, Erben und Beschenkte. Sie sollen Gegenstand und Zeitpunkt der Schenkung erfahren, um Ihren Pflichtteil beziffern oder wenigstens abschätzen zu können; bei Geldschenkungen ist der Betrag zu nennen. Den Wert geschenkter Sachen müssen Sie selbst einschätzen.

Wohnrecht des überlebenden Ehepartners · günstig für Erbe

Das Recht, nach dem Tod des Ehepartners in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben, beruht auf dem Familienrecht und dient der Versorgung. Es endet deshalb genauso wie der Unterhaltsanspruch, wenn Sie wieder heiraten.

Einantwortung einer Eigentumswohnung an mehrere Erben · günstig für Erbe

Eine Einantwortung, durch die mehr als zwei Personen Miteigentümer einer Eigentumswohnung würden, ist nicht zulässig. Einigen sich die Erben nicht, muss das Verlassenschaftsgericht die Wohnung versteigern. Ist die Wohnung Gegenstand eines Vermächtnisses, ist dem Vermächtnisnehmer vorher unter Fristsetzung Gelegenheit zur Klage zu geben.

Einstweiliger Unterhalt gegen den Nachlass · günstig für Erbe

Für Ansprüche des überlebenden Ehegatten gegen den Nachlass steht die einstweilige Verfügung auf Unterhalt nicht zur Verfügung. Diese Sicherungsmöglichkeit ist auf solche Ansprüche nicht anwendbar.

Einstweiliger Unterhalt und Verlassenschaft · günstig für Erbe

Die Regelung über den einstweiligen Unterhalt sollte den Kreis der Verpflichteten nicht erweitern, abgesehen von der Unterhaltspflicht der Ehefrau. Sie gilt daher nicht für Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten gegen den Nachlass des anderen, weil zwischen ihnen kein familienrechtliches Band mehr besteht. Dasselbe gilt für Ansprüche der Witwe gegen den Nachlass.

Mitwirkung im Verlassenschaftsverfahren · günstig für Erbe

Solange Sie im Verlassenschaftsverfahren nicht erklärt haben, die Erbschaft anzunehmen, können Sie auf den Gang des Verfahrens nicht einwirken. Anträge und Rechtsmittel stehen Ihnen dann nicht zu.

Bindungswirkung des Nachlassinventars · günstig für Pflichtteilsberechtigter

Nein. Das Inventar wird nur für das Verlassenschaftsverfahren erstellt und wirkt auch nur dort. Für die Haftung des Erben, für die Berechnung des Pflichtteils oder für Eigentumsfragen ist es nicht bindend. Strittige Fragen können Sie ohne besondere Verweisung im ordentlichen Verfahren austragen.

Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten · günstig für Pflichtteilsberechtigter

Als Pflichtteilsberechtigter sind Sie dem Verlassenschaftsverfahren beizuziehen. So können Sie sich die Grundlagen für die Berechnung Ihres Pflichtteils verschaffen und einer Verkürzung Ihrer Rechte vorbeugen. Über den Pflichtteil selbst wird damit noch nicht entschieden; Ihre Stellung im Verfahren ist auf diese Rechte beschränkt.

Vermächtnis vor der Einantwortung · günstig für Vermächtnisnehmer

Ihr Anspruch aus einem Vermächtnis entsteht in der Regel schon mit dem Tod des Verstorbenen. Für Sie ist es unwesentlich, ob und wann die Erben eine Erklärung abgeben. Nach Eintritt der Fälligkeit können Sie den Anspruch schon vor der Einantwortung gegen die Verlassenschaft geltend machen.

Beiziehung der gesetzlichen Erben · günstig für Testamentserbe

Nicht ohne Weiteres. Gibt es ein Testament, das äußerlich alle Formvorschriften erfüllt, müssen die gesetzlichen Erben nicht von Amts wegen zum Verfahren beigezogen werden. Ob das Testament so unbedenklich ist, muss das Gericht allerdings streng prüfen.

Verständigung bei zweifelhaftem Testament · günstig für Erbe

Ist ein Testament nicht unbedenklich, muss das Gericht auch die gesetzlichen Erben verständigen und zur Erbantrittserklärung auffordern. Unterbleibt das, wird die Einantwortung nicht rechtskräftig und ist auf Rekurs der gesetzlichen Erben aufzuheben. Sie brauchen genug Zeit, um Ihre Rechte geltend zu machen.

Inventar und Pflichtteilsklage · günstig für Pflichtteilsberechtigter

Das im Verlassenschaftsverfahren erstellte Verzeichnis des Nachlasses wirkt nur für dieses Verfahren. Für Ihre Klage auf den Pflichtteil ist es nicht bindend; verlangen können Sie es, um eine Grundlage für die Berechnung Ihres Pflichtteils zu haben.

Schätzung des Nachlasses für den Pflichtteil · günstig für Pflichtteilsberechtigter

Ja. Verlangen Sie als Pflichtteilsberechtigter ein Verzeichnis des Nachlasses, muss das Gericht das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen schätzen lassen. Sie müssen die Schätzung nicht eigens beantragen, und Ihre Beweggründe dafür spielen keine Rolle. Das gilt auch, wenn Sie zugleich gesetzlicher Erbe sind.

Einantwortung und Eintragung im Grundbuch

Nein. Dass eine Liegenschaft im Beschluss über die Einantwortung aufgezählt ist, bedeutet nur, dass sie in das Verlassenschaftsverfahren einbezogen wurde. Ob Sie eingetragen werden, prüft das Grundbuchsgericht eigenständig nach dem Stand des Grundbuchs. War der Verstorbene dort nicht als Eigentümer eingetragen, kommt es zu keiner Eintragung.

Frist für die Erbantrittserklärung · günstig für Erbe

Sie können bis zur Rechtskraft der Einantwortung noch erklären, dass Sie die Erbschaft antreten. Vorher haben Sie im Verlassenschaftsverfahren keine Parteistellung. Wurden Sie vom Erbanfall verständigt, muss Ihre Erklärung noch innerhalb der Rechtsmittelfrist gegen den Einantwortungsbeschluss bei Gericht eingelangt sein, die bloße Aufgabe zur Post genügt nicht.

Vertretung des Nachlasses vor der Einantwortung

Bis die Verlassenschaft rechtskräftig eingeantwortet ist, besteht sie als eigener Rechtsträger fort. Einer von mehreren Erben, die eine Erbantrittserklärung abgegeben haben, kann sie nur dann vertreten, wenn ihn die anderen Erben dazu bestimmt haben. Ebenso ist es, wenn ihm das Verlassenschaftsgericht die Verwaltung und Besorgung des Nachlasses überlassen hat.

Nachlass vor der Einantwortung

Nein. Bis zur Einantwortung bildet der Nachlass ein eigenes Vermögen, dem Sie als Erbe wie fremdem Vermögen gegenüberstehen; daran ändert es nichts, wenn Sie ihn verwalten und benützen dürfen. Erst mit der Einantwortung geht alles auf Sie über. Bis dahin kann nur die Verlassenschaft klagen und geklagt werden.

Erbteilungsübereinkommen unter Erben

Nein. Wenn sich die Erben untereinander über die Aufteilung des Nachlasses einigen, ist das kein erbrechtlicher Titel, sondern ein gewöhnliches Rechtsgeschäft unter Lebenden. Es gilt als entgeltliches Geschäft, und zwar auch dann, wenn es schon vor der Einantwortung geschlossen wurde.

Schätzung im Verlassenschaftsverfahren · günstig für Erbe

Nein. Eine gerichtliche Schätzung kostet Geld und ist deshalb nur gerechtfertigt, wenn dadurch die Interessen von Pflichtteilsberechtigten oder anderer Dritter gewahrt werden müssen. Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter ein Verzeichnis des Nachlasses, ist dieses zu errichten, und geschätzt wird, wenn das für die Abhandlung Bedeutung haben könnte.

Auslegung eines Testaments · günstig für Erbe

Es kommt auf den wirklichen Willen des Verstorbenen an, nicht auf den Buchstaben. Das Gericht berücksichtigt alle Umstände und legt so aus, dass der gewollte Erfolg möglichst eintritt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das Testament errichtet wurde.

Beginn der Erbenhaftung für Nachlassschulden · günstig für Erbe

Erst nach der Einantwortung. Bis dahin richten sich die Forderungen der Gläubiger gegen die Verlassenschaft und nicht gegen Sie. Das gilt auch, wenn Sie unbedingt angetreten haben; mehrere unbedingte Erben haften nach der Einantwortung gemeinsam für das Ganze.

Erbverzicht und späteres Testament · günstig für Verzichtender

Haben Sie auf Ihr Erbrecht verzichtet, kann der Verstorbene Sie trotzdem in einem Testament bedenken. Der Verzicht betrifft nur die Aussicht auf die Erbschaft, nicht Ihre Fähigkeit zu erben. Sie können daher auch aufgrund eines Testaments erwerben, das vor dem Widerruf des Verzichts errichtet wurde.

Lücke im Testament · günstig für Erbe

Dann wird gefragt, was der Verstorbene angeordnet hätte, wenn er diese spätere Lage vorausgesehen hätte. Die Lücke ist in seinem Sinn und nach seinen Absichten zu schließen. Ein ausdrücklich erklärter Wille darf dabei aber nicht durch einen bloß gedachten Willen ersetzt werden.

Nur der gültig erklärte Wille zählt

Maßgeblich ist nicht jeder Wille des Verstorbenen, sondern nur jener, den er gültig erklärt hat. Sonst könnten die Formvorschriften für ein Testament umgangen werden.

Grenzen der Testamentsauslegung

Der Wille des Verstorbenen entscheidet, er muss aber im Wortlaut des Testaments zumindest angedeutet sein. Eine noch so deutlich bewiesene Absicht bleibt unbeachtlich, wenn sie im Text keine Deckung findet. Umgekehrt ist der Wortlaut nach dem erkennbaren Willen zu verstehen.

Schenkung auf den Todesfall · günstig für Beschenkter

Nach dem Tod wird eine solche Schenkung wie ein Vermächtnis behandelt, vor allem gegenüber Pflichtteilsberechtigten und Nachlassgläubigern. Anders als bei einem Testament kann der Schenker sie aber nicht mehr frei widerrufen, wenn er darauf verzichtet hat und ein Notariatsakt errichtet wurde. Fehlt diese Form, kann die Zusage unter Umständen als Vermächtnis gelten.