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Exekution

293 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Verstoß gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot · günstig für Verpflichteter

Nur wenn das Verhalten eindeutig gegen das im Titel ausgesprochene Verbot verstößt, kann das Gericht deswegen eine Strafe verhängen. Das Gericht hält sich dabei streng an den Wortlaut des Spruchs und leitet daraus keine weitergehenden Ansprüche ab. Bleibt unklar, ob das Verhalten erfasst ist, geht das zu Ihren Lasten.

Zahlung trotz laufendem Rechtsmittel · günstig für Schuldner

Ja. Zahlen Sie aufgrund eines Urteils, das noch bekämpft werden kann, ist das erkennbar nur für den Fall gemeint, dass dieses Urteil hält. Wird es später aufgehoben oder der Anspruch aberkannt, können Sie das Gezahlte zurückfordern; eine bewilligte Zwangsvollstreckung ist auf Ihren Antrag einzustellen.

Unmöglichkeit als Einwand gegen die Exekution · günstig für Verpflichteter

Dass eine Leistung unmöglich geworden ist, kann den Anspruch zwar zum Erlöschen bringen. Gegen eine laufende Zwangsvollstreckung hilft das aber nur, wenn die Unmöglichkeit erst nach dem maßgeblichen Zeitpunkt eingetreten ist; das müssen Sie behaupten und nötigenfalls beweisen.

Wirkung des Urteils über Einwendungen · günstig für Schuldner

Stellt ein Gericht auf Ihre Klage hin fest, dass ein bestimmter Anspruch erloschen ist, hat dieses Urteil dieselbe Wirkung wie ein Feststellungsurteil. Es steht damit rechtskräftig fest, dass der Anspruch nicht mehr besteht.

Reichweite des stattgebenden Urteils · günstig für Schuldner

Ein Urteil, das Ihren Einwendungen gegen den Anspruch stattgibt, betrifft den Anspruch selbst und wirkt daher über das laufende Vollstreckungsverfahren hinaus. Es ändert das im Titel festgehaltene Recht. Die Einstellung der laufenden Vollstreckung ist nur eine Folge davon.

Schadenersatz wegen zu weitgehender Pfändung · günstig für Gläubiger

Es genügt nicht zu behaupten, es sei zu viel gepfändet worden und Ihnen sei dadurch ein Schaden entstanden. Sie müssen konkret darlegen, dass der Gläubiger Sie absichtlich und zu Unrecht schädigen wollte. Auf ein Zuviel an Pfand hat nämlich in erster Linie das Gericht zu achten, und Sie können rechtzeitig eine Einschränkung beantragen.

Erfolgsaussicht beim Aufschub der Exekution · günstig für Verpflichteter

Beim Aufschub der Zwangsvollstreckung prüft das Gericht nicht, ob Ihre Klage gute Aussichten hat. Es kommt nur darauf an, ob sie als offenbar aussichtslos anzusehen ist.

Unbestimmte Gegenleistung im Titel · günstig für Schuldner

Nein. Ist die Zug um Zug zu erbringende Gegenleistung im Urteil nicht bestimmt genug beschrieben, können Sie daraus nicht vollstrecken, auch wenn die geschuldete Hauptleistung selbst genau bezeichnet ist.

Abbruch eines benützten Bauwerks · günstig für Schuldner

Nein. Wird das Bauwerk noch benützt oder befinden sich Sachen des Verpflichteten darin, muss spätestens gleichzeitig mit dem Abbruch auch die Räumung beantragt werden. Versäumt der Gläubiger diesen Antrag, wird sein Begehren abgewiesen; eine Frist zum Nachholen bekommt er nicht.

Veräußerungsverbot und Zwangsversteigerung · günstig für Eigentümer

Ja. Ein vertraglich vereinbartes Veräußerungsverbot verhindert die Zwangsversteigerung der Liegenschaft. Dieser Schutz gilt aber nur so lange, wie das Verbot besteht.

Belastungsverbot und Zwangsverwaltung · günstig für Gläubiger

Nein. Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot steht der Zwangsverwaltung nicht entgegen. Gläubiger können daher trotz des Verbots auf die Nutzungen und Einkünfte der Liegenschaft greifen.

Redlichkeit beim Erwerb in der Versteigerung · günstig für Ersteher

Wer bei einer Versteigerung erwirbt und dabei unredlich war, wird nicht geschützt, auch wenn er sich auf den Stand des Grundbuchs berufen kann. Im Zweifel wird aber vermutet, dass der Erwerb redlich war. Die Unredlichkeit muss daher beweisen, wer daraus Rechte ableiten will.

Verzugszinsen und Zinseszinsen · günstig für Schuldner

Nicht ganz. Auch Zinseszinsen setzen einen Verzug voraus. Im üblichen Sprachgebrauch sind mit Verzugszinsen aber nur die Zinsen vom fälligen Kapital gemeint, während die Zinsen für die Säumnis bei der Zinsenzahlung Zinseszinsen heißen. Darauf kommt es bei der Anmeldung im Verteilungsverfahren an.

Haftung des Verwahrers nach einer Räumung · günstig für Verpflichteter

Der vom Gericht bestellte Verwahrer betreut Ihre Sachen aufgrund eines angenommenen Vertragsverhältnisses und nicht als Behörde. Vernachlässigt er die gebotene Sorgfalt und entsteht dadurch ein Schaden, haftet er persönlich. Verwahrer kann auch der betreibende Gläubiger sein.

Pfändung ändert die Forderung nicht

Wird eine Forderung gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, darf der bisherige Gläubiger darüber nicht mehr frei verfügen. Die Forderung selbst bleibt inhaltlich unverändert bestehen.

Rechte nach Überweisung zur Einziehung · günstig für Drittschuldner

Wird eine gepfändete Forderung einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, darf er sie genau so geltend machen, wie sie dem Schuldner gegen den Drittschuldner zusteht. Mehr Rechte als der Schuldner selbst erhält er dadurch nicht.

Klagerecht nach Pfändung der Forderung · günstig für Gläubiger

Ist Ihre Forderung gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, darf grundsätzlich nur mehr er sie gegen den Drittschuldner geltend machen. Für eine eigene Klage fehlt Ihnen in diesem Umfang die Berechtigung.

Einwendungen des Drittschuldners bei Pfändung · günstig für Drittschuldner

Ja. Durch die Pfändung ändert sich Ihre Stellung als Drittschuldner nicht. Sie können dem Gläubiger alle Einwendungen und Gegenansprüche entgegenhalten, die Ihnen schon vor der Pfändung zustanden, und mit vorher bestehenden Forderungen aufrechnen.

Pfändung von Vorschüssen des Handelsvertreters · günstig für Gläubiger

Ja. Auch Vorschüsse zählen zu den laufenden Bezügen eines Handelsvertreters. Hat er nach Eingang der Aufträge sofort Anspruch darauf, können diese Beträge gepfändet werden.

Pfändung von Tantiemen · günstig für Gläubiger

Ja. Laufende, immer wiederkehrende Tantiemen, die ein Komponist aus seinem Rechtsverhältnis zur Verwertungsgesellschaft bezieht, unterliegen der Pfändung. Sie werden wie andere wiederkehrende Bezüge behandelt.

Pfändung künftiger Mietzinse und Kautionen · günstig für Gläubiger

Ja. Ein Gläubiger kann Mietzinse und Kautionen auch dann pfänden, wenn sie erst in Zukunft fällig werden. Nur soweit das Mietrechtsgesetz die Exekution ausdrücklich beschränkt, ist das nicht möglich. Ein einziger Pfändungsakt erfasst dabei auch die künftigen Beträge.

Zugriff auf ein Bankschließfach · günstig für Gläubiger

Ja. Das Gericht kann den Gläubiger ermächtigen, Ihre Rechte aus dem Schließfachvertrag einmalig in Ihrem Namen auszuüben. Er ist gegenüber der Bank dann zu all dem berechtigt, wozu vorher Sie berechtigt waren.

Bindung an die Drittschuldnererklärung · günstig für Drittschuldner

Nein. Die Erklärung, die Sie als Drittschuldner über die gepfändete Forderung abgeben, ist nur eine Auskunft über Ihr Wissen. Sie ist weder ein Anerkenntnis noch ein Geständnis vor Gericht und bindet Sie daher nicht.

Aufrechnung gegen gepfändete Forderung · günstig für Drittschuldner

Ja, wenn Ihnen die Gegenforderung schon vor Entstehen des Pfandrechts zur Aufrechnung zur Verfügung stand. Dann können Sie sie auch jenem Gläubiger entgegenhalten, dem die Forderung überwiesen wurde.

Pfändung eines GmbH-Geschäftsanteils · günstig für Gläubiger

Ja. Ihr Geschäftsanteil ist die Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die Ihnen als Gesellschafter zukommen, und gilt als bewegliche, nicht körperliche Sache. Ein Gläubiger greift darauf mit der Exekution auf andere Vermögensrechte zu.

Unterschrift als Zustimmungserklärung · günstig für Gläubiger

Verpflichtet Sie ein Urteil, eine Zustimmungserklärung zu unterschreiben, ist damit zugleich die Abgabe der Zustimmung selbst gemeint. Ob im Titel steht, Sie hätten einer Regelung zuzustimmen oder eine Urkunde darüber zu unterfertigen, macht keinen Unterschied.

Erklärung gilt als abgegeben · günstig für Gläubiger

Muss jemand nach einem Urteil eine Erklärung abgeben, gilt diese Erklärung mit Eintritt der Vollstreckbarkeit als abgegeben. Das wirkt nicht nur gegenüber der Gegenseite, sondern auch gegenüber anderen, etwa dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Eine eigene Bewilligung der Vollstreckung ist dafür nicht nötig.

Vollzug eines Teilungsurteils durch beide Seiten · günstig für Beklagter

Ja. Ein Urteil, das die Aufhebung des Miteigentums durch gerichtliche Versteigerung ausspricht, kann jede der beiden Seiten durchsetzen. Wer die Exekution führt, entscheidet allein, wer den Antrag zuerst einbringt. Ist die Exekution schon bewilligt, ist ein weiterer Antrag unzulässig.

Unterlassungspflicht bei Störungen vom Nachbargrund · günstig für Nachbar

Wer verpflichtet ist, Sie nicht mehr zu stören, muss dafür sorgen, dass die Einwirkungen bei Ihnen nicht mehr ankommen. Auf welche Weise er das erreicht, bleibt ihm überlassen. Die Pflicht richtet sich dauerhaft auf die Zukunft.

Aufhebung einer einstweiligen Verfügung · günstig für Verpflichteter

Eine angeordnete einstweilige Verfügung kann aufgehoben oder eingeschränkt werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Das gilt etwa, wenn die gesicherte Partei ein Pfandrecht, ein Zurückbehaltungsrecht oder eine sonstige Sicherheit erlangt hat oder sich die Vermögensverhältnisse des Gegners wesentlich geändert haben. Ebenso, wenn ein Ehegatte, für den ein vorläufiger Unterhalt festgesetzt wurde, später über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt.