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Exekution

293 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Widerspruch bei der Erlösverteilung · günstig für Widersprechender

Nur dann, wenn die Entscheidung von Tatsachen abhängt, die in der Verhandlung behauptet wurden und strittig geblieben sind. Geht es bloß um Rechtsfragen, muss das Gericht selbst entscheiden und darf Sie nicht auf einen eigenen Prozess verweisen.

Simultanhypothek und Ersatzhypothek · günstig für Gläubiger

Haften für dieselbe Forderung mehrere Liegenschaften gemeinsam, darf der Gläubiger die Haftung eines seiner Schuldner auf die eines Bürgen beschränken. Ein nachrangig Berechtigter verliert dadurch die Möglichkeit, eine Ersatzhypothek zu bekommen.

Nachrangiger Gläubiger geht leer aus · günstig für Gläubiger

Zwischen dem vorrangigen Gläubiger und einem nachrangigen Pfandgläubiger besteht keine besondere Rücksichtspflicht. Der vorrangige Gläubiger darf einen Pfandschuldner aus der Haftung entlassen, auch wenn der nachrangige Gläubiger bei einer späteren Versteigerung deswegen einen Ausfall erleidet. Er wird dadurch nicht ersatzpflichtig, sofern nicht ausnahmsweise die allgemeinen Regeln über den Eingriff in fremde Rechte greifen.

Rückgriff nach Zahlung der Pfandschuld · günstig für Pfandeigentümer

Zahlt der Eigentümer einer mithaftenden Liegenschaft die Pfandforderung, kann er sich bei den übrigen Pfandschuldnern zurückholen. Maßgeblich ist zunächst, was zwischen ihnen vereinbart ist, sonst wird anteilig aufgeteilt. Ein nachrangiger Pfandgläubiger hat diesen Rückgriff nicht.

Ersatzansprüche bei der Erlösverteilung

Wurde eine Liegenschaft versteigert und wird der Erlös verteilt, müssen Sie bestimmte Ersatzansprüche spätestens bei der Verhandlung über die Verteilung geltend machen. Melden Sie sich erst später, sind diese Ansprüche verloren.

Versäumter Ersatzanspruch bei der Verteilung · günstig für Liegenschaftseigentümer

Wer als nachrangiger Pfandgläubiger seinen Ersatzanspruch im Verteilungsverfahren nicht geltend gemacht hat, kann später nichts mehr fordern. Gegen den Eigentümer der nicht versteigerten Liegenschaft steht ihm auch kein Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu.

Ausfall des nachrangigen Pfandgläubigers · günstig für Pfandeigentümer

Nein. Wird eine von mehreren haftenden Liegenschaften versteigert und dabei über Gebühr herangezogen, steht der Ausgleichsanspruch nur dem bisherigen Eigentümer dieser Liegenschaft zu. Gehen Sie als nachrangiger Pfandgläubiger dabei leer aus, können Sie den Eigentümer der entlasteten Liegenschaft nicht unmittelbar in Anspruch nehmen.

Art der gepfändeten Forderung bleibt gleich · günstig für Drittschuldner

Durch die Pfändung ändert sich die Art des Anspruchs nicht. Wer eine Forderung zur Einziehung überwiesen bekommt, kann sie nur so geltend machen, wie sie dem Schuldner gegen den Drittschuldner zusteht; aus einem behördlichen Anspruch wird dadurch kein zivilrechtlicher.

Umfang des Drittschuldnerprozesses · günstig für Drittschuldner

Die Überweisung zur Einziehung berechtigt den Gläubiger nur zu jenen Schritten gegenüber dem Drittschuldner, die zur Einbringung der Forderung nötig sind. Im Prozess gegen den Drittschuldner geht es daher allein darum, ob die Forderung besteht.

Exekution auf Erlag einer Geldsumme · günstig für Gläubiger

Muss jemand einen Geldbetrag erlegen, wird das so durchgesetzt wie eine gewöhnliche Geldforderung. Die Regeln über das Erzwingen von Handlungen kommen dafür nicht zur Anwendung.

Vermögensangabe im Vollstreckungsverfahren · günstig für Drittschuldner

Ansprüche auf Angabe des Vermögens, die im Zwangsvollstreckungsverfahren entstehen, können Sie nur in den Formen geltend machen, die dieses Verfahren vorsieht. Als betreibender Gläubiger fehlt Ihnen dafür das notwendige privatrechtliche Interesse, weil Ihr Anspruch verfahrensrechtlicher Natur ist. Sie können daher vom Drittschuldner keine eidliche Angabe der Ansprüche des Verpflichteten verlangen.

Rechtsmittel im gerichtlichen Teilungsverfahren

Teilweise ja. Der Ausschluss von Rechtsmitteln im Teilungsverfahren wird eng ausgelegt. Gegen die Einstellung des Verfahrens, gegen Entscheidungen über Kosten und gegen Eintragungen im Grundbuch können Sie vorgehen; gegen die bloße Fortsetzung des Verfahrens dagegen nicht.

Sicherstellung ohne Gefahrenbescheinigung · günstig für Gläubiger

Nein. In den vom Gesetz besonders genannten Fällen wird angenommen, dass Ihre Forderung höchstwahrscheinlich besteht. Sie müssen daher weder eine Gefährdung bescheinigen noch eine Sicherheit leisten; ein Ermessen des Gerichts besteht dabei nicht.

Kostenvorschuss bei der Ersatzvornahme

Nein. Trägt Ihnen das Gericht auf, die Kosten für eine Ersatzvornahme im Voraus zu zahlen, und hat das Gericht zweiter Instanz darüber entschieden, ist der Rechtszug beendet. Das ist eine Kostenentscheidung und kann nicht weiter angefochten werden. Die Kosten der Ersatzvornahme selbst zählen zu den Kosten der Exekution.

Einstweilige Verfügung gegen die Vollstreckung · günstig für Gläubiger

Eine einstweilige Verfügung darf nicht dazu dienen, die Wirkungen einer rechtskräftigen Entscheidung zu beseitigen. Das gilt auch dann, wenn die Vollstreckung nur gegen eine Sicherheitsleistung aufgeschoben wurde.

Nachträgliche Kaution und Grundbuch · günstig für Antragsteller

Wurde ein Belastungs- und Veräußerungsverbot aufgrund des erstgerichtlichen Beschlusses bereits im Grundbuch eingetragen, bleibt dieser Vollzug bestehen. Daran ändert sich nichts, wenn erst das Rekursgericht nachträglich eine Sicherheit auferlegt. Andernfalls wäre der Sicherungszweck der Verfügung vereitelt.

Widerspruch und Rekurs gegen einstweilige Verfügung

Gegen eine einstweilige Verfügung können Sie gleichzeitig Widerspruch erheben und Rekurs einbringen. Sinnvollerweise wird zuerst der Rekurs vorgelegt und erst danach über den Widerspruch entschieden, weil der Widerspruch nach der Erledigung des Rekurses oft bedeutungslos wird. Wird zuerst der Widerspruch abgewiesen und diese Entscheidung nicht bekämpft, ist danach über den Rekurs zu entscheiden.

Urteil statt Unterschrift im Grundbuch · günstig für Kläger

Ja. Verpflichtet ein rechtskräftiges Urteil die andere Seite, einen bestimmten Vertrag zu unterschreiben, ersetzt dieses Urteil die beglaubigte Unterschrift. Sie können sich im Grundbuchsantrag darauf berufen oder Exekution führen. Die Unterschrift mit Zwangsmitteln zu erzwingen, ist dagegen unzulässig.

Klage nach der Verteilung des Meistbots · günstig für Gläubiger

Ja, aber nur in engen Grenzen. Sie können den zu Unrecht Begünstigten klagen, wenn Sie Ihren Anspruch auf einen Umstand stützen, über den im Verteilungsbeschluss nicht entschieden wurde. Geht es dagegen um etwas, worüber bereits entschieden wurde, steht die Rechtskraft des Beschlusses entgegen.

Sicherstellung und Befriedigung in der Exekution · günstig für Gläubiger

Ja. Ob das Urteil vollstreckbar ist, kann nur einheitlich beurteilt werden. Wird deshalb die Exekution zur Befriedigung abgelehnt und nur jene zur Sicherstellung bewilligt, hängen beide Teile untrennbar zusammen. Sie können daher auch den bestätigten Teil noch bekämpfen.

Zuständiges Gericht in der Exekution · günstig für Gläubiger

Kann in Österreich vollstreckt werden, fehlt aber eine Regel, welches Gericht örtlich zuständig ist, wird ein inländisches Gericht bestimmt. Ihr Antrag darf deshalb nicht einfach zurückgewiesen werden.

Einwendungen im Anfechtungsprozess · günstig für Anfechtungsgegner

Ja. Wird gegen Sie eine Vermögensverschiebung angefochten, dürfen Sie im Prozess auch einwenden, dass die zugrunde liegende Forderung des Gläubigers schon damals nicht bestand. Das gilt auch dann, wenn der Schuldner selbst diesen Einwand nicht mehr erheben könnte.

Wirkung der Gläubigeranfechtung · günstig für Gläubiger

Hat der Schuldner eine Sache in anfechtbarer Weise an jemand anderen übertragen, können Sie als Gläubiger nicht die Herausgabe der Sache verlangen. Der Erwerber muss aber dulden, dass Sie zur Hereinbringung Ihrer Geldforderung auf diese Sache greifen. Es wird so behandelt, als wäre die Sache nie übertragen worden.

Zuständigkeit bei Unterlassungsexekution · günstig für Gläubiger

Soll jemand zur Einhaltung eines Unterlassungstitels gezwungen werden, richtet sich das zuständige Gericht nach seinem Wohnsitz. Hat er im Inland keinen Wohnsitz, wird von Amts wegen ein Gericht bestimmt; Ihr Strafantrag darf aus diesem Grund nicht zurückgewiesen werden.

Pfändung von Rechten des Schuldners · günstig für Schuldner

Nein. Ein Recht darf nur gepfändet werden, wenn es dem Schuldner zum Zeitpunkt der Pfändung tatsächlich zusteht. Wie weit dieses Recht im Einzelnen reicht, spielt für die Bewilligung dagegen keine Rolle.

Anrechnung bei exekutiver Zuweisung · günstig für Schuldner

Nein. Bei einer exekutiven Zuweisung steht es nicht im Belieben des Gläubigers, den Betrag abweichend von den gesetzlichen Regeln auf eine weniger gesicherte Forderung zu verrechnen. Auf eine Vereinbarung mit dem Schuldner, Zahlungen nach eigenem Ermessen anzurechnen, kann er sich dann nicht berufen. Für Zahlungen während eines Exekutionsverfahrens gilt diese Regel dagegen nicht.

Kostenersatz im Meistbotsverteilungsverfahren · günstig für obsiegende Partei

Ja, in einem solchen Zwischenstreit. Widerspricht eine Partei bei der Verteilung des Versteigerungserlöses, entsteht ein eigener Streit zwischen den Beteiligten. Für die Kostenentscheidung gelten dann die Vorschriften der Zivilprozessordnung, obwohl im Verteilungsverfahren sonst kein Kostenersatz vorgesehen ist.

Strafe wegen Verstoßes gegen Unterlassungsgebot · günstig für Verpflichteter

Ja. Wurde über Sie eine Strafe verhängt, weil Sie einem gerichtlichen Unterlassungsgebot zuwidergehandelt haben sollen, können Sie diesen Beschluss mit einer eigenen Klage bekämpfen. Sie haben Erfolg, wenn Sie darlegen, dass Sie das Gebot ohne jedes Verschulden verletzt oder ihm überhaupt nicht zuwidergehandelt haben. Dass Sie den Titel vertretbar anders verstanden haben, genügt allein nicht.

Zustellung an den Vertreter im Exekutionsverfahren

Haben Sie im Exekutionsverfahren einen Vertreter bekanntgegeben, sind die Beschlüsse über die grundbücherlichen Eintragungen und Löschungen nach dem Zuschlag diesem Vertreter zuzustellen. Die Vollmacht deckt auch Zustellungen in unmittelbar damit zusammenhängenden Angelegenheiten.

Taugliche Einwendungen gegen die Exekution · günstig für Gläubiger

Nein. Wer sich gegen eine Exekution wendet, muss sich auf einen Umstand stützen, der spätestens bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz eingetreten ist. Wird die Anfechtung wegen Irrtums oder List oder eine Preisminderung erst in diesem Prozess geltend gemacht, wirkt sie erst mit der Rechtskraft des Urteils und kommt damit zu spät. Ein Rücktritt vom Vertrag kann dagegen ein tauglicher Grund sein.