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Schadenersatz

2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Zahl der Verstöße und Fahrlässigkeitsgrad · günstig für Arbeitgeber

Nein. Entscheidend ist nicht, wie viele Vorschriften verletzt wurden, sondern wie schwer der Sorgfaltsverstoß wiegt und wie wahrscheinlich ein Schaden dadurch war. Geprüft wird vor allem, ob ganz einfache und naheliegende Überlegungen unterlassen wurden. Auch eine Reihe für sich harmloser Fehler kann in ihrer Gesamtheit schwer wiegen.

Vorhersehbarkeit bei grober Fahrlässigkeit · günstig für Schädiger

Ja. Grobe Fahrlässigkeit liegt nur vor, wenn jemand ungewöhnlich und auffallend sorglos handelt und der Schaden dabei als wahrscheinlich vorhersehbar war. Fehlt diese Vorhersehbarkeit, bleibt es bei leichter Fahrlässigkeit.

Wer ist Aufseher im Betrieb · günstig für Arbeitnehmer

Als Aufseher im Betrieb gilt nur, wer über die Durchführung betrieblicher Abläufe bestimmen kann. Wer als Lenker bloß Anweisungen zum Verhalten im Fahrzeug geben kann, ist damit noch kein Aufseher.

Aufseherstellung im Betrieb

Für die Stellung als Aufseher kommt es darauf an, dass jemand im Zeitpunkt des Unfalls einen eigenen Pflichtenkreis und eine selbständige Stellung hatte. Ob er dabei selbst einem Vorgesetzten unterstand, spielt keine Rolle. Auch eine dauerhafte Funktion im Betrieb ist nicht nötig.

Betriebliche Mitnahme von Arbeitskollegen · günstig für Arbeitgeber

Entscheidend ist, ob die Mitnahme eines Kollegen nicht aus persönlicher Gefälligkeit, sondern im Interesse des Betriebs und im Rahmen einer übertragenen Aufgabe erfolgt ist. Die Fahrt selbst muss dafür nicht eigens angeordnet worden sein. Es genügt, wenn sie zur Erledigung dieser Aufgabe gehört oder nach der bestehenden Übung dazu dient.

Lenker als Betriebsaufseher · günstig für Arbeitnehmer

Ein Lenker ist nur dann Betriebsaufseher, wenn ihm eine Weisungsbefugnis zukommt, die über die Verantwortung hinausgeht, die jeder Fahrer gegenüber seinen Mitfahrern hat. Die bloße Rolle als Fahrer reicht nicht.

Beförderung im Auftrag des Betriebs · günstig für Arbeitgeber

Wer über Auftrag der Betriebsleitung andere Betriebsangehörige im eigenen Fahrzeug zu Arbeitsstätten befördert, ist dabei Aufseher im Betrieb. Er erfüllt in diesem Teilbereich eine betriebliche Aufgabe, die sich auf die mitgeführten Kollegen erstreckt.

Aufseher im Betrieb bei kleiner Partie · günstig für Aufseher

Auch bei einer Zweier-Partie gibt es einen Aufseher im Betrieb. Das ist derjenige, der wenigstens für eine bestimmte ihm aufgetragene Arbeit entscheiden darf. Es genügt, dass er den ganzen Arbeitsgang der Partie auftragsgemäß leitet.

Eingliederung des Geschädigten in den Betrieb

Von einem Aufseher im Betrieb kann man nur sprechen, wenn der Geschädigte in den Betrieb wie ein Beschäftigter eingegliedert war. Er muss dem Aufseher untergeordnet gewesen sein wie einem Vorgesetzten mit Weisungsrecht.

Vorsatz des Arbeitgebers beim Arbeitsunfall · günstig für Arbeitgeber

Nein, das allein genügt nicht. Ihr Arbeitgeber haftet Ihnen nur, wenn er den Unfall mit böser Absicht herbeigeführt hat, den Schaden also mit Wissen und Willen verursacht hat. Der Vorsatz muss dabei den Eintritt und den Umfang des Schadens umfassen; grobe Sorglosigkeit reicht nicht aus.

Bauordnung als Schutzgesetz · günstig für Geschädigter

Die Bauordnung ist ein Gesetz, das zufälligen Schäden vorbeugen soll. Wer dagegen verstößt, haftet daher für jeden Nachteil, der ohne den Verstoß nicht eingetreten wäre.

Verjährung vorhersehbarer Folgeschäden · günstig für Schädiger

Schäden, die aus demselben Ereignis stammen und bereits absehbar sind, bilden bei der Verjährung eine Einheit mit dem ersten Schaden. Für sie läuft keine eigene Frist. Wollen Sie solche künftigen Schäden sichern, müssen Sie innerhalb der Verjährungsfrist eine Feststellungsklage einbringen.

Organstellung ohne Dienstverhältnis · günstig für Geschädigter

Für die Stellung als Organ ist kein Dienstverhältnis zum beauftragten Unternehmen nötig. Besorgt eine Person hoheitliche Aufgaben, ist sie Organ. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie dauernd, vorübergehend oder nur für einen Einzelfall herangezogen wurde und ob ihr Verhältnis zum Rechtsträger öffentlich oder privat geregelt ist.

Voraussetzungen der Aufseherstellung

Ein Aufseher im Betrieb muss eine Stellung mit einem eigenen Pflichtenkreis und einer gewissen Selbständigkeit haben. Er muss außerdem dafür verantwortlich sein, dass Menschen und Technik im Betrieb zusammenspielen.

Mitverschulden beim Ölaustritt · günstig für Schädiger

Ja, das kann sein. Wer eine Ölfeuerungsanlage betreibt, muss sicherstellen, dass Errichtung und Betrieb den dafür erlassenen Vorschriften entsprechen. Unterlässt er das, muss er den Schaden mittragen, der durch das Überfüllen des Tanks außerhalb eines nicht ordnungsgemäß ausgeführten Tankraums entsteht. Kein Mitverschulden trifft ihn in der Regel, wenn er einen befugten Gewerbetreibenden beauftragt und die behördliche Genehmigung erwirkt hat.

Ursächlichkeit bei zwei gleichzeitigen Ursachen · günstig für Geschädigter

Für die Ursächlichkeit kommt es auf das Geschehen so an, wie es tatsächlich eingetreten ist. Wirken zwei oder mehrere Umstände gleichzeitig und unabhängig voneinander, ist jeder von ihnen ursächlich, auch wenn schon einer allein denselben Erfolg herbeigeführt hätte.

Falsche Vorwürfe in Anzeige und Beschwerde · günstig für Anzeiger

Wenn Sie jemanden anzeigen und sich der Vorwurf als objektiv unrichtig erweist, handeln Sie nur dann rechtswidrig, wenn Sie den Vorwurf gegen Ihr besseres Wissen erhoben haben. Voraussetzung ist, dass Ihr Vorbringen sachdienlich bleibt. Dasselbe gilt für Beschwerden bei einer vorgesetzten Behörde.

Außergewöhnliche Verkettung und Haftung · günstig für Schädiger

Wenn das schädigende Ereignis nach allgemeiner Lebenserfahrung für den Schaden gleichgültig war und nur durch eine außergewöhnliche Verkettung von Umständen dazu beigetragen hat. Für solche atypischen Folgen muss der Schädiger nicht einstehen. War die Möglichkeit des Schadens dagegen nicht so weit entfernt, dass vernünftigerweise niemand damit rechnen musste, wird gehaftet.

Hersteller, Zulieferer und Erfüllungsgehilfe · günstig für Händler

In der Regel nicht. Wer Ware herstellt und an einen Händler liefert, der sie weiterverkauft, ist kein Erfüllungsgehilfe dieses Händlers. Ebenso ist der Zulieferer eines Produzenten üblicherweise nicht dessen Erfüllungsgehilfe. Steht allerdings die Herstellereigenschaft im Vordergrund, kann das anders zu beurteilen sein.

Berufsregeln der Anwälte und Haftung · günstig für Rechtsanwalt

Nicht allein deshalb. Die Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung über die Vertretung sind keine Schutzgesetze, aus deren Verletzung sich für sich genommen eine Haftung ergibt. Sie fassen nur zusammen, welche Sorgfalt von einem Fachmann erwartet wird.

Postenbesetzung und Ersatz bei Willkür · günstig für Bewerber

Auf eine bestimmte Stelle im öffentlichen Dienst haben Sie keinen Anspruch. Missbraucht die entscheidende Stelle aber ihren Spielraum und verstößt sie dabei gegen tragende Grundsätze des Rechtsstaats, etwa weil parteipolitische Gründe den Ausschlag gaben, können Sie Ersatz Ihres Schadens verlangen.

Amtshaftung bei Kompetenzüberschreitung · günstig für Geschädigter

Ein ausreichend enger Zusammenhang mit der hoheitlichen Aufgabe besteht auch dann, wenn ein ordnungsgemäß bestelltes Organ etwas tut, wozu es gar nicht berufen ist. Das gilt selbst dann, wenn es seine Zuständigkeit überschreitet oder sein Amt missbraucht.

Amtssachverständiger und Amtshaftung · günstig für Geschädigter

Ja, wenn das Gutachten hoheitlich erstattet wurde. Erstellt ein Amtssachverständiger ein gesetzlich zwingend vorgesehenes Gutachten als Grundlage für die Erteilung der Lenkerberechtigung, übt er dabei eine hoheitliche Tätigkeit aus. Das gilt aber nur, wenn seine Tätigkeit einer hoheitlich zu besorgenden Verwaltungsaufgabe zuzuordnen ist.

Rente oder Kapital beim Verdienstentgang · günstig für Beklagter

In der Regel als Rente. Der Ersatz für entgangenen Verdienst und für das, was Hinterbliebenen entgeht, wird normalerweise laufend gezahlt. Ein Kapitalbetrag kommt nur aus besonderen Gründen in Betracht, und nicht schon deshalb, weil Sie ihn verlangen und die Gegenseite nicht zustimmt.

Verjährungsbeginn beim Rückersatz · günstig für Regressberechtigter

Erst mit Ihrer Zahlung. Hat Ihr Rückersatzanspruch zugleich den Charakter eines Schadenersatzanspruchs, läuft die Frist nicht schon ab der Kenntnis von Schaden und Schädiger, sondern erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den geschädigten Dritten bezahlt haben. Ein wichtiger Anwendungsfall sind mangelhafte Leistungen eines Subunternehmers.

Verjährungsbeginn und Strafverfahren · günstig für Schädiger

Nein. Dass Sie sich dem Strafverfahren gegen den Schädiger nicht angeschlossen haben und deshalb nichts über dessen Verlauf erfuhren, schiebt den Beginn der Verjährungsfrist allein nicht hinaus. Die Frist läuft, sobald Ihnen Schaden und Schädiger bekannt sind.

Haftung bei Schwarzfahrt · günstig für Geschädigter

Ja, gemeinsam mit dem unbefugten Benützer, wenn er die Schwarzfahrt schuldhaft ermöglicht hat. Dasselbe gilt für den Betriebsunternehmer einer Eisenbahn. Schuldhaft ermöglicht hat es, wer selbst oder durch seine Leute eine für die unbefugte Benützung günstige Bedingung geschaffen hat.

Beratungspflichten der Bank als Einzelfall

Ob eine Bank ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt hat, hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab. Der Oberste Gerichtshof greift hier nur ein, wenn die Beurteilung grob falsch ist und im Interesse der Rechtssicherheit korrigiert werden muss.

Schaden wäre ohnehin eingetreten · günstig für Geschädigter

Ja, aber er muss es beweisen. Wer sich darauf beruft, trägt die Behauptungs- und Beweislast. Lässt sich der frühere Schadenseintritt nur innerhalb eines größeren Zeitraums feststellen, gilt die für Sie als Geschädigten günstigere Variante. Steht überhaupt nicht fest, wann der Schaden sonst eingetreten wäre, kann er sich darauf nicht berufen.

Vertretungskosten im Amtshaftungsprozess · günstig für Geschädigter

Über das hinaus, was Ihnen die Behörde selbst zugesprochen hat, können Sie die Kosten Ihrer Vertretung im Verfahren ersetzt bekommen. Voraussetzung ist, dass diese Kosten dazu dienten, die Rechtswidrigkeit des behördlichen Vorgehens feststellen zu lassen, und dass sie zweckmäßig und angemessen waren.