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Schadenersatz

2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Schaden wäre ohnehin eingetreten · günstig für Geschädigter

Nur unter engen Voraussetzungen. Der Halter wird nur frei, wenn ein rechtmäßiges Verhalten des Lenkers nicht bloß zum selben Ablauf, sondern auch zum selben Schaden geführt hätte. Bei einem Schaden durch Unterlassen kommt dieser Einwand überhaupt nicht in Betracht.

Ausgleich auch außerhalb des Sondergesetzes

Ja. Die Regeln über den Ausgleich zwischen den Beteiligten eines Fahrzeugunfalls gelten auch dann, wenn der Anspruch auf das allgemeine bürgerliche Recht gestützt wird.

Anwendungsbereich der Schadensaufteilung

Nein. Die Regel gilt zwar auch für Fahrzeuge, die sonst nicht unter das besondere Haftungsgesetz für Kraftfahrzeuge fallen. Es muss sich aber stets um einen Unfall beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs handeln; beim Betrieb eines Rasenmähtraktors gilt sie zum Beispiel nicht.

Fälligkeit des Umsatzsteuer-Rückersatzes · günstig für Schädiger

Nein. Das Gesetz legt die Fälligkeit dieses Rückersatzanspruchs selbst fest, nämlich mit dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte den Vorsteuerabzug bei unverzüglicher Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung geltend machen könnte. Eine gesonderte Aufforderung ist deshalb nicht nötig.

Amtshaftung trotz Höchstgerichtsentscheidung · günstig für Geschädigter

Ja, das ist möglich. Hat der Oberste Gerichtshof einen Verfahrensmangel als nicht mehr anfechtbar beurteilt, steht der gesetzliche Ausschluss der Amtshaftung für Entscheidungen des Höchstgerichts einem Ersatzanspruch daraus nicht entgegen.

Amtshaftung und Entscheidungen letzter Instanz · günstig für Geschädigter

Nein, nicht allgemein. Die Einschränkung, dass aus einer Entscheidung kein Ersatzanspruch abgeleitet werden kann, gilt nur für die im Gesetz genannten Höchstgerichte. Auf Behörden, die bloß funktionell als letzte Instanz entscheiden, ist sie nicht anzuwenden.

Bindung des Amtshaftungsgerichts · günstig für Geschädigter

Ja. Hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtswidrigkeit eines Bescheids festgestellt oder ihn deshalb aufgehoben, ist das Amtshaftungsgericht daran gebunden. Welchen der beiden Wege er gewählt hat, spielt keine Rolle. Über Punkte, zu denen er nichts gesagt hat, entscheidet das Gericht selbst.

Anwendbares Recht beim Forderungsübergang

Ob und auf wen eine Forderung von Gesetzes wegen übergeht, richtet sich nach jener Rechtsordnung, die die Leistungspflicht des zahlenden Dritten anordnet. Diese bestimmt auch, wer die Forderung erwirbt. Für die übrigen Fälle des Ausgleichs, wenn ein Dritter pflichtgemäß den Gläubiger befriedigt, gilt dasselbe.

Gläubiger gibt eine Sicherheit auf · günstig für Mithaftender

Ein Gläubiger handelt rechtswidrig, wenn er durch den Verzicht auf eine Sicherheit in die Rückgriffsmöglichkeit von Mithaftenden eingreift. Verletzt er diese Pflicht, wird er schadenersatzpflichtig, und zwar unabhängig von einem Verschulden. War der mithaftende Eigentümer gutgläubig, entsteht sein Schaden erst mit der Löschung der Hypothek auf der Liegenschaft des persönlich haftenden Schuldners.

Organstellung Privater bei Amtshaftung · günstig für Geschädigter

Entscheidend ist allein, ob jemand hoheitlich gehandelt hat, nicht welchen Rang oder welche Entscheidungsbefugnis er hatte. Wird ein Privater mit hoheitlichen Aufgaben betraut und hat er selbst ein Interesse daran, spricht man von Beleihung. Auch eine Vertrauensperson, die im behördlichen Auftrag verdeckt ermittelt, ist deshalb ein Organ.

Amtshaftung nach zurückgewiesener Revision · günstig für Kläger

Ja, in Grenzen. Weist der Oberste Gerichtshof Ihre Revision zurück, weil keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt, hat er die Sache selbst nicht abschließend beurteilt. Auf Verhalten der Vorinstanzen, das er nicht überprüfen konnte, können Sie daher Amtshaftungsansprüche stützen; auf Punkte, die er geprüft und verworfen hat, jedoch nicht.

Hoheitliches oder privatwirtschaftliches Handeln

Ob eine Aufgabe hoheitlich oder wie von einem Privaten zu besorgen ist, ergibt sich allein aus den maßgeblichen Rechtsvorschriften. Überschreitet die Verwaltung eine gesetzlich gezogene Leistungsgrenze mit privatrechtlichen Mitteln, verstößt sie in der Regel gegen das Gesetz. Fehlt es an einer ausreichend genauen gesetzlichen Vorgabe, spricht das dafür, dass die Aufgabe nicht hoheitlich ist.

Doppelfunktion staatlicher Organe

Nein. Dieselbe Person kann teils hoheitlich auftreten, teils als gewöhnlicher Wirtschaftsteilnehmer für den Staat. Dazu können noch weitere Rollen außerhalb des Dienstes kommen, etwa in einer Partei, einem Verein oder im Geschäftsleben. Es kommt daher immer darauf an, mit welcher dieser Rollen das beanstandete Verhalten zusammenhängt.

Gasversorger und übertragene Prüfaufgaben · günstig für Geschädigter

Ja, die Tätigkeiten werden gleich behandelt. Die Tätigkeit von Gasversorgungsunternehmen kann so weit jener von Vereinen und Gewerbetreibenden gleichgehalten werden, die vom Landeshauptmann zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen ermächtigt wurden.

Repräsentant einer juristischen Person · günstig für Unternehmen

Es kommt auf die Stellung dieser Person an. Als Repräsentant gilt nur, wer eine Stellung innehat, die ihn tatsächlich und in entscheidender Weise an der Willensbildung des Verbandes teilnehmen lässt; eine bloß mittelbare Berufung durch die Satzung genügt dafür. Ein Flugbetriebsleiter hat allein aufgrund dieser Funktion keine solche Stellung.

Amtshaftung nach Zurückweisung der Revision · günstig für Bund

In diesem Fall nicht mehr. Weist der Oberste Gerichtshof eine Revision zurück, weil keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt, hat er damit zugleich gesagt, dass die Rechtsansicht des Berufungsgerichts vertretbar war. Einen groben Auslegungs- oder Denkfehler hätte er nämlich schon von sich aus aufgreifen müssen.

Amtshaftung nach unterlassenem Rechtsbehelf · günstig für Rechtsträger

Ja, aber nur diesen Teil. Wer ein Rechtsmittel schuldhaft unterlässt, mit dem der Schaden hätte abgewendet werden können, bekommt nur den Schaden ersetzt, der schon entstanden war, bevor das Rechtsmittel hätte helfen können. Bedeutsam ist das vor allem bei Entscheidungen, die sofort vollstreckt werden. Soweit das Rechtsmittel den Schaden vermindert hätte, entsteht kein Anspruch.

Amtshaftung und unterlassenes Rechtsmittel · günstig für Rechtsträger

Wenn Sie den Rechtsträger wegen einer fehlerhaften Entscheidung klagen, müssen Sie behaupten und beweisen, welcher Teil Ihres Schadens auch dann entstanden wäre, wenn Sie das mögliche Rechtsmittel erhoben hätten. Nur dieser Teil ist ersatzfähig. Sie müssen Ihre Forderung daher entsprechend aufgliedern.

Prüfung der Rettungspflicht von Amts wegen

Das Gericht muss bei einer Klage gegen den Staat auch ohne entsprechenden Einwand darauf achten, ob Sie zumutbare Rechtsmittel ergriffen haben, wenn sich das aus dem Akt ergibt. Haben Sie ein offenkundig aussichtsloses Rechtsmittel unterlassen, schadet Ihnen das nicht. Aussichtslos ist ein Rechtsmittel auch dann, wenn es einer einhelligen und ständigen Rechtsprechung widerspricht.

Verjährung von Amtshaftungsansprüchen · günstig für Geschädigter

Ja. Für die Verjährung von Amtshaftungsansprüchen gelten neben den Sonderregeln auch die allgemeinen Hemmungs- und Unterbrechungsgründe. Dazu zählt ein Feststellungsurteil, das für alle künftigen Ansprüche aus diesem Verhältnis wirkt; ein solches Urteil ist zulässig, wenn ernste Unsicherheit über den Bestand des Rechts besteht.

Sofortmaßnahmen der Wasserbehörde · günstig für Geschädigter

Greift die Bezirksverwaltungsbehörde bei Gefahr für ein Gewässer sofort ein, handelt sie hoheitlich, und zwar auch dann, wenn sie eine Firma damit beauftragt. Solche Maßnahmen dienen überwiegend dem Schutz der Allgemeinheit. Fehler dabei sind deshalb nach den Regeln der Staatshaftung zu beurteilen.

Zweck einer Vorschrift und Haftung

Bei der Auslegung einer Vorschrift ist entscheidend, was sich bei wertender Beurteilung als ihr eigentlicher Sinn ergibt. Dieser Zweck begrenzt zugleich, für welche Schäden gehaftet wird. Dem Gesetzgeber darf dabei weder ein zweckloser oder kaum vollziehbarer Wille unterstellt noch ein sich aufdrängender Zweck einfach ausgeklammert werden.

Produkthaftung bei misslungener Herstellung · günstig für Hersteller

Nein. Eine Sache, die erst hergestellt wird, kann noch nicht beschädigt werden; mangelhafte Herstellung und Beschädigung schließen einander aus. Die Kosten der Nachbearbeitung und ein geringerer Werklohn sind daher reine Vermögensschäden und nach der Produkthaftung nicht zu ersetzen.

Wann eine Rechtsansicht Werturteil ist · günstig für Äußernder

Je weniger sich eine Aussage über Rechtsfolgen einfach aus dem Gesetz ablesen lässt und je mehr sie auf einer eigenen gedanklichen Auseinandersetzung beruht, desto eher liegt ein Werturteil vor. Dafür spricht auch, wenn Sie die Grundlagen Ihrer Überlegung ausführlich darlegen und deutlich machen, dass Sie eine persönliche Überzeugung im Meinungsstreit vertreten.

Hinterbliebenenrente und Schadenersatz

Nein. Zahlt die Rechtsanwaltskammer nach der Tötung eines Rechtsanwalts eine Hinterbliebenenrente, geht Ihr Ersatzanspruch gegen den Schädiger in diesem Umfang auf die Kammer über, soweit sie gleichartige Forderungen beglichen hat. Der Schädiger wird dadurch nicht doppelt belastet, weil die Rente bei Ihren eigenen Ansprüchen gegengerechnet wird.

Trägerwechsel beim Regress · günstig für Schädiger

Ja. Der gleichartige Ersatzanspruch geht schon mit dem Eintritt des Versicherungsfalls auf den ersten Sozialversicherungsträger über und bleibt nie beim Geschädigten. Für den Schädiger ist der Wechsel nur ein Gläubigerwechsel. Der zweite Träger muss sich alles anrechnen lassen, was der zuerst zuständige getan oder unterlassen hat, etwa einen Verzicht auf die Verjährung.

Übergang des Verdienstentgangs auf den Bund · günstig für Geschädigter

Das ist derzeit unsicher. Nach diesem Rechtssatz erwirbt der Bund, der wegen der Unfallfolgen eine Berufsunfähigkeitspension zahlt, Ihre Ansprüche auf Verdienstentgang nicht kraft Gesetzes, und ein Quotenvorrecht ist ihm gegenüber nicht zu wahren. Der Oberste Gerichtshof hat diese Regel in seiner jüngsten Entscheidung dazu allerdings nicht angewendet, sondern gegenteilig entschieden.

Haftung des Gutachters gegenüber Dritten · günstig für Geschädigter

Ein Sachverständiger, der im Strafverfahren ein unrichtiges Gutachten erstattet, kann auch gegenüber Personen haften, die nicht angeklagt sind. Geschützt ist, wer durch das Gutachten selbst in Verdacht gerät, etwa als möglicher weiterer Täter oder wegen einer angeblich falschen Zeugenaussage. Ob Sie im Verfahren als Zeuge vernommen wurden, spielt dabei keine Rolle.

Rechtfertigung des Medieninhabers · günstig für Medium

Auch wenn keine üble Nachrede vorliegt, kann sich der Inhaber eines Mediums bei einer ehrverletzenden oder rufschädigenden Behauptung auf jenen Rechtfertigungsgrund berufen, den das Medienrecht dafür vorsieht.

Wissen des schädigenden Vertreters · günstig für Geschädigter

Hat ein Vertreter die von ihm vertretene Person selbst geschädigt, wird sein Wissen davon der geschädigten Seite nicht zugerechnet. Die Verjährungsfrist beginnt für sie daher nicht schon mit seinem Wissen. Das gilt auch dann, wenn Ansprüche gegen einen Dritten durchgesetzt werden sollen.