Sozialrecht
209 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Bei Infektionskrankheiten ist der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besonders schwer nachzuweisen. Das Gesetz stellt deshalb auf bestimmte Unternehmen ab, in denen die Beschäftigten der Ansteckungsgefahr in besonderem Ausmaß ausgesetzt sind. Den Kreis der geschützten Unternehmen oder Personen zu erweitern, kann nur der Gesetzgeber.
Der Versicherungsträger muss einen Vorschuss zwar tatsächlich auszahlen, aber darüber keinen Bescheid erlassen. Die Verständigung darüber, dass Ihnen ein Vorschuss gewährt wird, ist kein Bescheid. Sie eröffnet Ihnen daher auch kein Recht, deswegen zu klagen.
Die Einkünfte, die bei der Ermittlung Ihres Nettoeinkommens außer Betracht bleiben, sind abschließend aufgezählt. Eine weitere Ausnahme gilt nur dann, wenn ein anderes Gesetz das ausdrücklich anordnet.
Die Regel über das Ruhen bei Verbüßung einer Freiheitsstrafe darf nicht weit ausgelegt werden. Unter Freiheitsstrafe fällt daher nur die Strafhaft, nicht die Untersuchungshaft. Das gilt auch dann, wenn die Untersuchungshaft später auf die Strafe angerechnet wird.
Die Integritätsabgeltung ist eine Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie soll einen gewissen Ausgleich für körperliche Schmerzen, Leid, verminderte Lebensfreude, beeinträchtigten Lebensgenuss und ähnliche seelische Belastungen bieten, etwa auch für eine dauernde Verunstaltung. Damit ist sie dem Schmerzengeld verwandt.
In der Regel nicht. In Sozialrechtssachen tragen minderjährige Kläger wegen der besonderen Kostenvorschriften auch bei einem verlorenen Prozess keine Verfahrenskosten. Droht auch kein Honoraranspruch des einschreitenden Anwalts, etwa weil dieser ausdrücklich für die Mutter einschreitet, besteht kein Prozessrisiko und es bedarf keiner Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht.
Die einzelnen Sozialversicherungssysteme für Angestellte, Selbständige und Bauern sind wegen ihrer unterschiedlichen Beiträge und Leistungen nicht miteinander vergleichbar. Aus dem Gleichheitssatz lässt sich daher keine einheitliche Regelung dieser Systeme ableiten.
Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Pension wegen verminderter Arbeitsfähigkeit in allen Systemen gleich zu regeln. Gegen unterschiedliche Regelungen bestehen daher keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
In dem Verfahren, in dem über die Feststellung der Behinderteneigenschaft entschieden wird, hat nur die betroffene Person selbst Parteistellung. Andere können daran nicht als Partei teilnehmen, weil es dabei nicht um den Ausgleich zwischen den Interessen von Betrieb und Beschäftigten geht.
Nein. Der Betrieb ist in diesem Verfahren nicht Partei, obwohl ihn die Feststellung berührt, etwa durch den erhöhten Kündigungsschutz. Solche mittelbaren Auswirkungen genügen nicht; es geht allein um die Behinderung der betroffenen Person selbst.
Die Feststellung der Behinderteneigenschaft wirkt wie eine Entscheidung über den Status einer Person und entfaltet Wirkungen in mehreren Richtungen. Deshalb müssen und können nicht alle Betroffenen dem Verfahren beigezogen werden. Es geht dabei auch um höchstpersönliche Umstände, für die ein Verfahren mit vielen Beteiligten ungeeignet ist.
Wurde ein Arbeitsunfall dadurch verursacht, dass Schutzvorschriften grob fahrlässig missachtet wurden, und tragen Sie eine schwere dauernde Beeinträchtigung davon, kann Ihnen eine Integritätsabgeltung zustehen. Dass auch Sie selbst Schutzvorschriften grob fahrlässig missachtet haben, schadet dabei nicht. Anders ist es nur, wenn ausschließlich Sie diesen Vorwurf trifft.
Ja. Der Ersatzanspruch gegen den Erben nach dem Wiener Sozialhilfegesetz kann weiter reichen als der Anspruch gegen den Hilfeempfänger selbst. Anders ist es beim Anspruch gegen den Nachlass, denn dieser leitet sich vom Anspruch gegen den Hilfeempfänger ab.
Nein. Angelegenheiten der Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber sind keine Leistungssachen, sondern Verwaltungssachen; der Weg zu den Gerichten ist dafür nicht offen. Rückständige Beiträge treibt der Sozialversicherungsträger im Verwaltungsverfahren ein.
Der Gleichheitssatz gilt auch im Verhältnis von Ausländern untereinander. Eine Ungleichbehandlung von Fremden ist nur zulässig, soweit dafür ein vernünftiger Grund erkennbar und die Ungleichbehandlung nicht unverhältnismäßig ist. Als sachliche Rechtfertigung kommen insbesondere der EU-Beitrittsvertrag und der EWR-Vertrag in Betracht.
Der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung soll kleine und mittlere Betriebe entlasten und steht Dienstgebern zu, die in ihrem Unternehmen weniger als 51 Personen beschäftigen. Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten beim jeweiligen Dienstgeber. Dass Gebietskörperschaften wie Gemeinden davon ausgenommen wären, lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen.
Ja. Beziehen Sie aus der Wohlfahrtseinrichtung Ihrer Kammer eine Krankengeldhilfe, ruht Ihr Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Dasselbe gilt für Wochengeld, das Ihnen aufgrund einer darauf gestützten Versicherung zusteht, und für die Entgeltfortzahlung als vergleichbare Leistung.
Es kommt darauf an, wie die Tätigkeit aussieht. Wesentlich ist, dass sie ihrer Art nach einer unselbständigen Beschäftigung entspricht und dass sie nicht zu Ihrem eigenen betrieblichen Aufgabenbereich gehört. Nur dann sind Sie als aus Gefälligkeit Helfender in das fremde Unternehmen eingegliedert.
Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist verboten, sondern nur eine diskriminierende. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen in ähnlicher Lage ohne sachlich vernünftigen Grund ungleich behandelt werden, wenn also ein berechtigtes Ziel fehlt. Sie liegt auch vor, wenn das gewählte Mittel gemessen am Ziel unverhältnismäßig ist.
In der Regel nicht. Die EU-Grundrechte-Charta gilt nur, wenn ein Bezug zum Unionsrecht besteht; das Sozialrecht der Mitgliedstaaten bleibt grundsätzlich unberührt, und die Union kann die Sozialleistungssysteme nicht vereinheitlichen. Ob eine Berufskrankheit vorliegt und welche Leistung gebührt, richtet sich daher nach dem Recht jenes Staates, in dem Sie versichert sind.
Für diese begünstigte Berechnung kommt es darauf an, ob Sie überhaupt noch einer zumutbaren Arbeit nachgehen können. Es genügt nicht, dass Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Ihre bisherige Arbeit und Ihre Ausbildung spielen aber bei der Frage der Zumutbarkeit eine Rolle.
Das Übergangsgeld gleicht aus, dass Sie in dieser Zeit kein Erwerbseinkommen haben. Ihm entspricht daher der Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz des entgangenen Verdienstes. Dieser Anspruch geht insoweit auf den Versicherungsträger über.
Im Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren wird das Verfahren nur bei den dafür ausdrücklich genannten Vorfragen unterbrochen. In anderen Fällen kommt bloß eine Unterbrechung nach den allgemeinen Regeln in Betracht. Eine vorläufige Leistung wird Ihnen nur bei einer Unterbrechung aus den besonders geregelten Gründen zugesprochen.
Nein. Verlangt ein Sozialversicherungsträger vom Dienstgeber Ersatz für seine Leistungen, ist das Gericht an den Bescheid über diese Leistungen nicht gebunden. Die festgesetzte Höhe entspricht zwar in der Regel dem tatsächlichen Aufwand, doch können Sie einwenden, der Träger habe die Ansprüche nachlässig geprüft und der Aufwand wäre sonst geringer gewesen. Bis 2020 ging die Rechtsprechung dagegen von einer Bindung aus; der Rechtssatz gibt diese ältere Ansicht wieder.
Steht der Anspruch des Sozialversicherungsträgers dem Grunde nach fest, ist die Höhe noch in zwei Richtungen offen. Sie richtet sich danach, was der Verletzte vom Schädiger fordern könnte, und zugleich danach, welche Leistungen ihm der Versicherungsträger zu erbringen hat.
Ja. Ein Urteil wirkt nur für den Teil des Anspruchs, über den entschieden wurde. Stellen Sie später einen neuen Antrag, etwa wegen Verschlimmerung, darf der Versicherungsträger den Grund des Anspruchs erneut bestreiten. Das Gericht prüft ihn dann neu.
Der Gesetzgeber ist in seinen politischen Zielsetzungen frei. Gerade in der Sozialversicherung muss er auf den Regelfall abstellen, wodurch sich Härten in Einzelfällen nicht vermeiden lassen. Knüpft er für bestimmte begünstigte Zeiten zunächst an den tatsächlichen Verdienst an und greift nur ersatzweise auf Durchschnittssätze zurück, ist das nicht gleichheitswidrig.
Wurde Ihr Antrag mit Bescheid erledigt, dürfen Sie schon in der Klage die Höhe der begehrten Leistung ausweiten, solange Sie dafür keinen neuen Grund geltend machen. Die kurze Frist, die für die Geltendmachung gilt, ist auf diese zulässige Erweiterung nicht anzuwenden.
Gehen Ihre Versicherungszeiten überwiegend auf eine Arbeitertätigkeit zurück, wird Ihr Anspruch nicht nach den Regeln für Angestellte beurteilt. Es gelten sinngemäß die Regeln über die Invalidität von Arbeitern.
Die Integritätsabgeltung soll jene Ansprüche ersetzen, die gegen den geschützten Arbeitgeber nicht durchgesetzt werden können. Sie tritt an die Stelle von Schadenersatz und setzt daher voraus, dass eine andere Person als der Verletzte die grob fahrlässige Verletzung der Schutzvorschriften zu verantworten hat. Für ein Verschulden allein des Verletzten gibt es sie nicht.