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Sozialrecht

209 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Rückgriff des Sozialversicherungsträgers bei Mitverschulden · günstig für Sozialversicherungsträger

Der Sozialversicherungsträger kann vom Schädiger seinen gesamten Aufwand für den Versicherten verlangen. Voraussetzung ist, dass dieser Aufwand in den um das Mitverschulden gekürzten gleichartigen Ansprüchen für denselben Zeitraum Deckung findet. Der Träger wird also vorrangig bedient.

Rückforderung ausbezahlter Leistungen · günstig für Versicherter

Wenn ein Versicherungsträger bereits ausbezahlte Leistungen zurückfordert, müssen Sie zwar formell klagen. In der Sache ist aber der Versicherungsträger derjenige, der etwas fordert. Stützt er seine Rückforderung ausdrücklich auf einen bestimmten Grund, darf das Gericht ihm das Geld nicht aus einem anderen Grund zusprechen.

Übergang von Leistungsansprüchen auf die Sozialhilfe · günstig für Sozialhilfeträger

Sind die Ansprüche kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger übergegangen, tritt dieser in Ihre Rechte ein. Er kann die Zuerkennung oder Erhöhung der Leistung selbst beantragen und gilt auch als Zahlungsempfänger.

Pensionsteilung im bäuerlichen Betrieb · günstig für Ehegatte

Nein. Wird die Pension nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz geteilt, erfüllt die Versicherungsanstalt damit einen eigenen öffentlich-rechtlichen Anspruch des Auszahlungsberechtigten und keine familienrechtliche Pflicht des Pensionisten. Abgegolten wird damit die Mitarbeit im bäuerlichen Betrieb, die über die eheliche Beistandspflicht hinausgeht; nach Auflösung der Ehe bleibt die Teilung für den Unterhalt außer Betracht.

Unterhaltsvorschuss mit Auslandsbezug · günstig für Bund

Die europäischen Regeln für Menschen mit grenzüberschreitendem Berufsverlauf stimmen die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten nur aufeinander ab, sie vereinheitlichen sie nicht. An welche Voraussetzungen ein Unterhaltsvorschuss geknüpft wird, bleibt daher dem nationalen Gesetzgeber überlassen. Fehlt eine inländische Bestimmung, die einen Vorschuss auch bei bloßer Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen vorsieht, scheitert der Antrag.

Rückforderung nach einem Arbeitsunfall · günstig für Arbeitgeber

Fordert ein Sozialversicherungsträger nach einem Arbeitsunfall seinen Aufwand von Ihnen zurück, ist das Gericht an den Bescheid über die Leistung nicht gebunden. Der dort festgelegte Betrag entspricht aber grundsätzlich dem tatsächlichen Aufwand. Sie können einwenden, dass der Träger die Ansprüche vorwerfbar sorglos geprüft hat und der Aufwand sonst geringer gewesen wäre.

Behandlung im Ausland und Kostenersatz · günstig für Krankenkasse

Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Behandlung im Ausland abgelehnt, können Sie diesen Bescheid bekämpfen und feststellen lassen, dass die Ablehnung nicht berechtigt war. Sie können in diesem Verfahren aber nicht stattdessen den Ersatz Ihrer Kosten verlangen. Das Gericht darf nur über das entscheiden, worüber vorher auch die Kasse entschieden hat.

Ausländische Familienleistung und Kinderbetreuungsgeld · günstig für Eltern

Beziehen Sie für Ihr Kind eine ähnliche Familienleistung aus einem anderen Staat, ruht das österreichische Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich. Diese Ruhensregel darf aber nicht angewendet werden, wenn Österreich nach dem Europarecht vorrangig zuständig ist. Dann bleibt Ihr österreichischer Anspruch bestehen.

Vertretung eines Sozialversicherungsträgers

Ein Sozialversicherungsträger ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Neben seinen eigenen Organen kann er sich wie jede andere juristische Person auch durch andere Personen vertreten lassen, wenn diese von den zuständigen Organen bevollmächtigt wurden.

Einfache Regelungen und Gleichheitsgrundsatz

Ein Gesetz verstößt nicht schon deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sein Ergebnis nicht in jedem Fall befriedigt. Der Gesetzgeber darf eine einfache und leicht handhabbare Regelung treffen.

Gleichheitsgrundsatz und sachliche Unterscheidung

Der Gleichheitsgrundsatz verbietet willkürliche und sachlich nicht begründete Unterscheidungen, und zwar sowohl bei den Gesetzen als auch bei ihrer Anwendung. Der Gesetzgeber verletzt ihn, wenn er Gleiches ungleich behandelt.

Auskunft über Beitragsrückstände · günstig für Versicherungsträger

Die Mitteilung über offene Sozialversicherungsbeiträge beruht auf einem Auskunftsrecht des öffentlichen Rechts. Solche Pflichten können Sie nicht als Anspruch auf Rechnungslegung vor dem Zivilgericht durchsetzen. Daran ändert es nichts, dass das Sozialversicherungsrecht in anderen Bereichen Berührungspunkte mit dem Zivilrecht hat.

Sachliche Vergabe von Kassenstellen · günstig für Bewerber

Die Ärztekammer wirkt bei der Auswahl privatrechtlich mit und ist dabei an die Grundrechte gebunden, besonders an die Gleichbehandlung. Vergabe, Besetzungsvorschläge und die zugrundeliegenden Richtlinien müssen daher auf objektiven und nachprüfbaren Erwägungen beruhen, die durchschaubar und sachlich gerechtfertigt sind. Einen Anspruch auf den Vertrag hat aber auch der am besten qualifizierte Bewerber nicht.

Arbeitslosengeld und Übergang des Anspruchs

Beim Arbeitslosengeld, auf das ein unbedingter Anspruch besteht, deckt die Leistung denselben Nachteil wie der Schadenersatz. Der Anspruch geht daher auf den Sozialversicherungsträger über. Bei der Notstandshilfe gilt das nicht.

Feststellungsinteresse des Sozialversicherungsträgers · günstig für Sozialversicherungsträger

Ja. Kommen für den Sozialversicherungsträger weitere Rückforderungen gegen den Schädiger in Betracht, reicht das für ein rechtliches Interesse an der Feststellung aus. Bestreitet der Schädiger jede künftige Leistung, muss der Träger allerdings darlegen, warum er sie für möglich hält.

Forderungsübergang auf ausländische Sozialversicherung

Ob, wann und mit welcher Wirkung Ihr Schadenersatzanspruch auf einen ausländischen Sozialversicherungsträger übergeht, richtet sich nach jenem Recht, dem Ihr Versicherungsverhältnis unterliegt. Davon getrennt zu beurteilen ist der Schadenersatzanspruch selbst; für ihn gilt das Recht, das für die Schädigung maßgeblich ist.

Deckungsgleichheit von Sozialleistung und Schadenersatz

Eine Leistung der Sozialversicherung und ein Schadenersatzanspruch decken denselben Schaden, wenn beide denselben Ausgleichszweck verfolgen. Nur dann ist die Deckungsgleichheit gegeben. Auf diese Frage kommt es an, wenn geprüft wird, ob der Anspruch auf den Versicherungsträger übergeht.

Haftpflichtdeckung als Voraussetzung · günstig für Arbeitgeber

Die Ausnahme, mit der der Haftungsschutz des Arbeitgebers durchbrochen wird, greift nur, wenn der Schaden von einer Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Ohne solche Deckung bleibt es beim Schutz des Arbeitgebers. Die Versicherungsdeckung ist also Voraussetzung.

Ausgleichszweck beider Ansprüche

Die Deckungsgleichheit ist zu bejahen, wenn die Leistung der Sozialversicherung und der Schadenersatzanspruch denselben Ausgleichszweck haben. Das ist der Fall, wenn beide darauf abzielen, denselben Schaden zu decken.

Eigener Rückgriffsanspruch der Sozialversicherung · günstig für Sozialversicherungsträger

Der Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers steht diesem aus eigenem Recht zu. Er wird nicht erst von der verletzten Person auf ihn übertragen. Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die verletzte Person selbst einen Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger hat.

Kostenersatz im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren · günstig für Versicherter

In einem Rechtsstreit zwischen einem Versicherten und einem Versicherungsträger gilt die gesetzliche Regel über den Kostenersatz auch für die Kosten des Berufungsverfahrens. Eine abweichende Übergangsbestimmung dazu gibt es nicht.

Arbeitnehmerbegriff und soziale Vergünstigungen

Nein. Für die europarechtlichen Vergünstigungen kommt es darauf an, ob jemand Arbeitnehmer ist; maßgeblich sind dabei die Fremdbestimmtheit der Arbeit und das unternehmerische Risiko. Auch die Vergünstigungen für Familienangehörige setzen einen sachlichen Zusammenhang mit dieser Arbeitnehmereigenschaft voraus. Auf Kinder von Selbständigen lassen sie sich daher nicht ausdehnen.

Vereinfachungsregel der Sozialversicherung vor Gericht · günstig für Versicherter

Nein. Diese Regelung soll bloß das Verfahren vor dem Versicherungsträger vereinfachen. Im Verfahren vor dem Sozialgericht wird sie nicht angewendet; dort wird Ihr Anspruch nach den allgemeinen Regeln geprüft.

Auslegung des ärztlichen Gesamtvertrags

Der Gesamtvertrag zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer hat zwei Teile. Der Teil, der nur die Vertragspartner untereinander bindet, wird wie ein gewöhnlicher Vertrag ausgelegt: Es zählt, was die Parteien gewollt haben. Der Teil, der wie eine Norm für alle Kassenärzte gilt, wird dagegen nach den Regeln für Gesetze ausgelegt.

Pensionsaufgaben der Versicherungsanstalt

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter erledigt Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 nicht in eigener Sache. Sie handelt dabei als Organ der Republik Österreich. Die Verantwortung liegt daher beim Bund und nicht bei der Anstalt selbst.

Regress der Sozialversicherung bei Behandlungsfehlern · günstig für Krankenkasse

Ja. Dass die Behandlung in einer über den Landesgesundheitsfonds finanzierten Krankenanstalt unter anderem durch Pauschalbeiträge der Sozialversicherung bezahlt wird, schließt den Rückgriff nicht aus. Der Anspruch des Geschädigten geht daher insoweit auf den Versicherungsträger über. Voraussetzung bleibt, dass die Leistungen gerade wegen des schädigenden Ereignisses zu erbringen waren.

Übergang von Ansprüchen nach Arbeitsunfall · günstig für Sozialversicherungsträger

Ansprüche gegen den Arbeitgeber, die bei einem Fahrzeugunfall trotz des Haftungsschutzes bestehen, gehen auf den Sozialversicherungsträger über. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht nach dem Kraftfahrzeughaftungsrecht, sondern nach den allgemeinen bürgerlichen Regeln haftet. Voraussetzung ist, dass eine Versicherung leisten muss.

Übergang von Sozialleistungen auf den Sozialhilfeträger

Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet zwischen echten Ersatzansprüchen und Fällen, in denen ein Anspruch von Gesetzes wegen auf den Sozialhilfeträger übergeht. Geht es um eine Leistung, die auf diesem Weg übergegangen ist, handelt es sich um eine Leistungssache und nicht um einen Ersatzstreit.

Begrenzung von Sonderpensionen · günstig für Arbeitgeber

Ja. Der Gesetzgeber wollte Sonderpensionen einheitlich begrenzen. Deshalb können auch Leistungen als vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz erfasst gelten, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, aber unter die entsprechende Zuständigkeitsregel fallen.