Verfahrensrecht
3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Ja, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigt haben. Das kann über die förmliche Postvollmacht geschehen, aber auch auf andere Weise, denn eine besondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben. Eine solche Vollmacht kann sogar stillschweigend erteilt werden.
Das ist unter Umständen möglich. Grundsätzlich kann nur eingeklagt werden, was bereits fällig ist. Bei Dauerschuldverhältnissen und bei Verträgen über laufende Lieferungen kann diese Regel bei besonderer Interessenlage aber auch auf noch nicht fällige Leistungen ausgedehnt werden.
Ändert sich zwingendes Recht, legt das Rechtsmittelgericht die neue Rechtslage von sich aus seiner Entscheidung zugrunde. Das gilt auch dann, wenn sich Ihr Fall schon vor dem Inkrafttreten ereignet hat. Etwas anderes gilt nur, wenn die Übergangsbestimmungen es anders regeln.
Das hängt davon ab, ob Ihnen ein Verschulden vorzuwerfen ist. Dass Sie im früheren Verfahren etwas nicht behauptet oder ein Beweismittel nicht genannt haben, schadet nur dann, wenn dessen Bedeutung ohne weiteres erkennbar gewesen wäre. Bei anwaltlicher Vertretung gilt ein strenger Maßstab, die Grenze bildet aber die zumutbare Sorgfalt.
Bei diesen Fristen kommt es darauf an, wann die Erklärung bei Gericht einlangt, nicht wann Sie sie abgeschickt haben. Das gilt für Klagen ebenso wie für Anträge, die eine Klage ersetzen.
Wenn die Gegenseite in einem früheren Verfahren mit ihrem Anspruch durchgedrungen ist, können Sie in einem späteren Verfahren keine Einwände mehr erheben, die es damals schon gab und die Sie nicht vorgebracht haben. Nur in diesem Umfang steht die Rechtskraft einer neuen Auseinandersetzung entgegen.
Wenn Sie bewusst und beharrlich eine bestimmte Gesellschaft klagen, obwohl erkennbar eine andere Ihre Dienstgeberin war, können Sie das im Rechtsmittelverfahren nicht mehr als bloße Berichtigung der Bezeichnung nachholen. Das gilt besonders dann, wenn Sie eine Berichtigung in erster Instanz gar nicht wollten.
Es kann nachträglich in Ordnung gebracht werden. Dafür muss der bestellte Erwachsenenvertreter ausdrücklich erklären, dass er das bisherige Verfahren genehmigt; er ist dazu aufzufordern. Dass die betroffene Person durch einen Anwalt vertreten war, genügt für sich allein nicht, wenn sie den Prozess von Anfang an nicht überblicken konnte.
Das ist möglich. Wer etwas einklagt und dafür selbst noch eine Gegenleistung schuldet, kann diese Verknüpfung schon in das Klagebegehren aufnehmen. Tut er das nicht und wendet der Beklagte die Zug-um-Zug-Pflicht ein, darf das Gericht auch ohne ausdrücklichen Antrag so verurteilen. Voraussetzung ist ein entsprechendes Begehren, eine erkennbare Bereitschaft des Klägers oder die Einwendung des Beklagten.
Nein. Bei der Genehmigung einer Klage wird der spätere Prozess nicht vorweggenommen. Das Gericht wägt nur das Risiko ab und fragt, ob ein verantwortungsbewusster Vertreter in einem vergleichbaren Fall klagen würde. Dazu werden die Tatsachen und ihre Beweisbarkeit möglichst vollständig erhoben.
Für Streitigkeiten über Rechte an einem Grundstück ist ausschließlich jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel das Grundstück liegt. Damit werden solche Verfahren dort gebündelt, wo die Sache liegt, weil das Gericht die Verhältnisse vor Ort am besten beurteilen kann. Geregelt wird damit nur, welches Gericht örtlich zuständig ist.
Ob eine Anschrift eine gültige Abgabestelle war, wird nachträglich und nach sachlichen Gesichtspunkten beurteilt. Maßgeblich ist nicht allein der Zeitpunkt der Zustellung. Es kommt auch nicht darauf an, wie sich die Lage dem Zusteller darstellte oder was der Empfänger beabsichtigte.
Ein Verfahren über Schäden aus einem Verkehrsunfall kann an das Gericht des Unfallorts übertragen werden. Dafür spricht, wenn ein Zeuge nicht weit von diesem Gericht wohnt und beide Seiten ein Sachverständigengutachten beantragt haben, das zweckmäßig von diesem Gericht eingeholt wird.
Ist eine Gesellschaft vollständig beendet, kann gegen sie kein Verfahren mehr begonnen werden. Ein bereits laufendes Verfahren kann nur dann fortgesetzt werden, wenn es schon vor der Beendigung wirksam zustande gekommen ist.
Die Menschenrechtskonvention erlaubt es den Staaten, den Zugang zu Gericht im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege zu regeln. Die Verfahrenshilfe stellt sicher, dass auch wirtschaftlich schwächere Menschen zu ihrem Recht kommen. Wird sie für ein aussichtsloses Verfahren begründet abgelehnt, ist Ihnen der Zugang zu Gericht damit nicht verwehrt.
Gegenüber dem Gericht und der Gegenseite erst mit der Mitteilung an sie, auch wenn das Vollmachtsverhältnis untereinander schon vorher endet. Bis der entsprechende Schriftsatz einlangt, behandelt das Gericht den bisherigen Vertreter als voll befugt, selbst wenn es auf anderem Weg schon davon erfahren hat.
Das Recht auf ein faires Verfahren verbietet es, Beteiligten die Akteneinsicht und Kopien allgemein zu verweigern, wenn sie diese brauchen, um ihre Rechte zu verfolgen oder ein Rechtsmittel zu erheben. Einschränkungen sind nur in sehr geringem Umfang möglich und brauchen eine eigene gesetzliche Grundlage. Die im Gesetz genannten Ausnahmen sind abschließend, soweit nicht Sonderregeln bestehen.
Ein Urteil oder Beschluss eines ausländischen Gerichts wirkt im Inland nur, wenn es aufgrund eines Staatsvertrags anerkannt oder vollstreckt werden kann. Ohne eine solche Grundlage bindet die ausländische Entscheidung die inländischen Gerichte nicht.
Ja, wenn die Ermittlungen geeignet waren, die Tatsachengrundlage des Verfahrens zu erweitern, etwa weil dadurch eine behauptete völlige Arbeitsunfähigkeit widerlegt wurde. Lässt sich die Höhe der ersatzfähigen Kosten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand belegen, darf das Gericht den Betrag selbst festsetzen.
Nur wenn die Leistungen auf einem einheitlichen Auftrag beruhen oder eine Gesamtzahlung vereinbart war. Dass es sich um gleichartige Leistungen oder um denselben Gegner handelt, genügt nicht. Entscheidend ist die Zahl der Aufträge, nicht die Zahl der Vollmachten.
Bisher wurde angenommen, dass derjenige, für den erlegt wird, den Beschluss über die Annahme des Erlags nicht bekämpfen kann. An dieser Auffassung wird nach neuerlicher Prüfung nicht mehr uneingeschränkt festgehalten.
Eine Vereinbarung über das zuständige Gericht ist auch dann schriftlich zustande gekommen, wenn sie nicht im Vertrag selbst steht, sondern in den Geschäftsbedingungen. Voraussetzung ist, dass der Vertragstext ausdrücklich auf diese Bedingungen verweist.
Erst dann, wenn es keinen Hauptanspruch mehr gibt. Das ist der Fall, wenn die Sache selbst schon durch Zahlung, Verzicht oder Anerkenntnis erledigt ist. Solange der Hauptanspruch besteht, gehören die Kosten in das Verfahren darüber.
Stellen Sie während der Rekursfrist einen Antrag auf Verfahrenshilfe für einen Rechtsanwalt, wird die Frist dadurch unterbrochen. Das gilt auch, wenn ein schon früher gestellter Antrag erst nach der Entscheidung erster Instanz rechtskräftig abgewiesen wird. Die Frist beginnt dann erst mit der Abweisung des zweiten Antrags zu laufen.
Ein rechtskräftiger strafgerichtlicher Schuldspruch bindet gegenüber jedermann. Damit steht fest, dass Sie die Tat so begangen haben, wie es das Urteil feststellt. Sie können sich niemandem gegenüber darauf berufen, die Tat doch nicht begangen zu haben.
Die Sonderregeln für Verbraucher sollen Sie als wirtschaftlich schwächere und rechtlich weniger erfahrene Vertragspartei schützen. Ihnen soll der Entschluss zur Klage nicht dadurch erschwert werden, dass Sie im Land Ihres Vertragspartners klagen müssten. Diese Regeln gelten für private Endverbraucher, die nicht beruflich oder gewerblich handeln und einen der dort genannten Verträge geschlossen haben.
Ja. Der Begriff wird europaweit einheitlich verstanden und umfasst auch Schadenersatzansprüche wegen Vertragsverletzungen. Ebenso zählen Rückforderungen dazu, die sich aus einem nichtigen Vertrag ergeben.
Ob eine Zahlung aus der Sicht des Empfängers als stillschweigendes Anerkenntnis zu verstehen war und deshalb nicht zurückgefordert werden kann, hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab. Der Oberste Gerichtshof überprüft eine solche Beurteilung daher in der Regel nicht.
Nein. Der Zivilrichter darf keine Feststellungen treffen, die vom Strafurteil abweichen, wenn es um den Nachweis der strafbaren Handlung, ihre Zurechnung und den Zusammenhang zwischen Tat und Folgen geht. Es ist davon auszugehen, dass der Verurteilte die Tat begangen hat und sein Handeln für den Schaden ursächlich war.
Die Schriftform bei einer Vereinbarung über den Gerichtsort soll verhindern, dass eine solche Klausel unbemerkt in den Vertrag gelangt, und die andere Seite vor einem überraschenden Gerichtsort schützen. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass beide Seiten der Abweichung von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln tatsächlich zugestimmt haben.