Verfahrensrecht
3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Ein Kurator für Zustellungen darf nur bestellt werden, wenn Ihr Aufenthalt unbekannt ist und Sie im Verfahren etwas tun oder vor Gericht erscheinen müssten. Hatten Sie als Partei eine bekannte Anschrift und wurde dorthin ordnungsgemäß zugestellt, ist die Bestellung ausgeschlossen. Ändert sich Ihr Aufenthalt erst später, wird stattdessen hinterlegt.
Nein, wenn Sie mit ihm keinen Vertrag haben. Der Vertragsgerichtsstand setzt eine freiwillig gegenüber dem anderen eingegangene Verpflichtung voraus; der spätere Erwerber einer Sache kann den Hersteller, der nicht sein Verkäufer war, dort wegen Mängeln nicht klagen. Zu den Ansprüchen aus Vertrag zählen aber auch Schadenersatz und Rückerstattung, die an die Stelle einer nicht erfüllten Pflicht treten, selbst wenn sie sich erst aus dem Gesetz ergeben.
Für eine Unterlassungsklage kommt es nicht darauf an, ob sich der Gegner am Ende der Verhandlung noch rechtswidrig verhält, sondern ob künftige Rechtsverletzungen drohen. Holt er während des Verfahrens die Baubewilligung nach, kann Ihrer Klage trotzdem stattgegeben werden. Er müsste beweisen, dass eine neuerliche Verletzung bei Aufhebung der noch anfechtbaren Bewilligung nicht äußerst unwahrscheinlich ist.
Ja. Hat Ihr Verein eine eigene Schlichtungseinrichtung, müssen Sie diese zuerst ausschöpfen, bevor Sie einen Anspruch aus dem Vereinsverhältnis bei Gericht geltend machen. Klagen Sie vorher, wird die Klage nicht zurückgewiesen, sondern abgewiesen; das muss der Verein aber einwenden.
Steht nach den europäischen Regeln fest, dass österreichische Gerichte entscheiden dürfen, sagen diese Regeln oft nicht, welches Gericht im Inland örtlich zuständig ist. Dann gilt ergänzend das innerstaatliche Recht, und notfalls bestimmt der Oberste Gerichtshof ein zuständiges Gericht.
Schreibt kein Gesetz eine bestimmte Bewertungsmethode vor, ist das Ergebnis eines Gutachtens eine Tatfrage und wird vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine von vornherein ungeeignete Methode gewählt wurde oder die Schlüsse gegen Logik und Erfahrung verstoßen.
Nein, meist nicht. Bei Schädigungen über Grenzen hinweg können Sie am Ort der Handlung und am Ort des Erfolgs klagen. Als Erfolgsort zählt aber nur jener Ort, an dem sich die Schädigung zuerst auswirkt; bloße Folgewirkungen an Ihrer Person oder Ihrem Vermögen machen Ihren Sitz nicht zum Erfolgsort. Äußert sich der Beklagte bei Geschäftspartnern abfällig über Sie, fallen Handlungs- und Erfolgsort zusammen.
Der Frachtführer, der den Schaden verursacht hat, muss im Verfahren zur Aufklärung beitragen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann das für das Gericht Anlass sein, bestimmte Behauptungen des Geschädigten für wahr zu halten, obwohl dieser das grobe Verschulden beweisen müsste.
Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung oder des Geschäftslokals droht, steht der Weg zum Höchstgericht unabhängig vom Wert offen. Das gilt auch für Entscheidungen, die mit der Auflösung des Mietverhältnisses so eng zusammenhängen, dass sie nicht getrennt behandelt werden sollen, etwa die Berichtigung von Fehlern im Räumungsurteil.
Der Oberste Gerichtshof beurteilt Vertragsklauseln nicht in jedem Fall. Er tut es, wenn das Gericht davor von seiner Rechtsprechung abgewichen ist oder eine grundsätzliche Frage zu lösen ist. Bei Klauseln, die eine Branche gegenüber vielen Kunden verwendet und die er noch nie beurteilt hat, ist das regelmäßig der Fall.
Dazu gehören alle Auseinandersetzungen, die in Ihrer Mitgliedschaft wurzeln, etwa über Mitgliedsbeiträge oder andere damit verknüpfte Zahlungen an den Verein. Es macht keinen Unterschied, ob die Mitgliedschaft noch besteht oder schon beendet ist. Beruht Ihr Anspruch dagegen auf einem eigenen Vertrag, der auch ohne Mitgliedschaft möglich wäre, zählt er nicht dazu.
Nein, jedenfalls nicht in vollem Umfang. Nahe Angehörige können nicht bekämpfen, dass überhaupt ein Erwachsenenvertreter bestellt wurde oder mit welchem Aufgabenbereich er betraut wurde. Dieselbe Beschränkung gilt auch für das Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof.
Ja. Wenn Sie nicht völlig einsichtsunfähig sind und mit Ihrem Vertreter über eine Maßnahme uneinig sind, die das Pflegschaftsgericht genehmigen muss, können Sie eine Entscheidung, die dem Willen Ihres Vertreters folgt, selbst bekämpfen. Das gilt auch dann, wenn die Sache in seinen Wirkungskreis fällt.
Die Garantien eines fairen Verfahrens gelten auch für vorläufige Anordnungen, wenn damit tatsächlich über einen Anspruch oder eine Pflicht entschieden wird. Muss eine Entscheidung ganz rasch fallen, damit sie überhaupt wirkt, können nicht alle Garantien sofort eingehalten werden. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts müssen aber immer gewahrt bleiben.
Die Sonderregel über den Verbrauchergerichtsstand ist eine Ausnahme von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln und daher eng auszulegen. Sie greift also nicht schon deshalb, weil eine Website auch bei Ihnen abrufbar ist. Der Unternehmer muss seine Tätigkeit auf Ihren Wohnsitzstaat ausgerichtet haben.
Ja. Bei Unterhaltssachen mit Auslandsbezug bietet das europäische Recht vier gleichwertige Gerichtsstände an. Sie können als Antragsteller frei wählen, welches dieser Gerichte Sie anrufen. Die Regel bestimmt zugleich, welches Gericht im Land örtlich zuständig ist.
Ob und wie die Lücke gefüllt wird, die eine verbotene Klausel hinterlässt, wird nicht in dem Verfahren geklärt, das die Vertragsbedingungen allgemein prüft. Darüber entscheidet das Gericht in Ihrem eigenen Verfahren gegen das Unternehmen. Ein Unternehmen darf auch nicht den Eindruck erwecken, es könne die verbotene Klausel einseitig ergänzen.
Mehrere Mitmieter oder Mitpächter bilden bei einer Kündigung oder Räumung grundsätzlich eine einheitliche Partei und müssen gemeinsam einbezogen werden. Hat ein Mitmieter außerhalb des Verfahrens zugestimmt und besteht keine Gefahr, dass er das widerruft, ist seine Einbeziehung nicht geboten. Dann braucht es trotz des gemeinsamen Sachverhalts keine einheitliche Entscheidung.
Wohnen, leben oder arbeiten Sie als Verbraucher im Inland, darf ein Unternehmer Sie nur bei dem Gericht belangen, in dessen Sprengel Ihr Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Arbeitsort liegt. Dieser Schutz gilt auch beim gerichtlichen Auftrag, den Mietgegenstand zurückzustellen, weil dieser einer Klage gleichsteht.
Für Angehörige ist das Rechtsmittel gegen die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters auf die Person des Vertreters beschränkt. Diese Beschränkung gilt nur für den endgültigen Vertreter. Bei der Bestellung eines Rechtsbeistands oder eines einstweiligen Vertreters gilt sie nicht.
Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt. Geklärt werden soll, nach welchem Recht sich Schadenersatzansprüche eines Spielers gegen ein Organ einer Gesellschaft richten, die ohne Konzession Onlineglücksspiel anbietet, und wo der Schaden eintritt.
Geprüft wird, ob nach österreichischen Regeln irgendein Gericht des anderen Staates zuständig gewesen wäre, sofern Österreich diese Sache nicht ausschließlich für sich beansprucht. Es muss nicht gerade jenes Gericht sein, das entschieden hat. Ob die Klage nach dem Recht des anderen Staates dort eingebracht werden durfte, spielt keine Rolle.
Ja. Hat das Erstgericht im Kündigungsverfahren zugelassen, dass Einwendungen nachgeschoben wurden, greift das Berufungsgericht das nicht von sich aus auf. Das ist kein schwerer Fehler, den es beachten müsste; Sie müssen das Verfahren in Ihrer Berufung ausdrücklich als mangelhaft rügen.
Nur eingeschränkt. Bei einer einstweiligen Verfügung dürfen Sie auch dann weitergehen, wenn beide Vorinstanzen gleich entschieden haben. Alle übrigen Beschränkungen bleiben aber bestehen: Der Oberste Gerichtshof entscheidet nur, wenn eine bedeutsame Rechtsfrage zu lösen ist, und bei geringem Streitwert gar nicht.
Was ein Urteil genau anordnet, ergibt sich aus seinem Spruch. Ist dessen Tragweite unklar, wird die Begründung der Entscheidung zur Auslegung herangezogen.
In der Klage müssen Sie die Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, selbst vorbringen. Ein bloßer Hinweis auf beigelegte Urkunden reicht dafür nicht aus.
Enthält eine Entscheidung mehrere Beschlüsse, für die eigentlich unterschiedlich lange Fristen gelten würden, so haben Sie immer die längere Frist. Das gilt gleich, welchen Teil der Entscheidung Sie bekämpfen.
Auch unbeglaubigte Fotokopien können grundsätzlich zur Glaubhaftmachung dienen. Ob ihnen im einzelnen Fall wegen der fehlenden Beglaubigung ein geringerer oder gar kein Beweiswert zukommt, entscheidet das Gericht in freier Würdigung.
Ob die vorgelegten Urkunden im konkreten Fall zur Glaubhaftmachung taugen, entscheidet das Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung. Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten.
Ihr rechtliches Gehör ist nicht nur dann verletzt, wenn Sie sich im Verfahren überhaupt nicht äußern konnten. Es ist auch dann verletzt, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen Sie nicht Stellung nehmen konnten.