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Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Berichtigung der Parteibezeichnung

Die Bezeichnung der Partei darf nicht so berichtigt werden, dass an die Stelle des Geklagten ein anderes, bisher nicht geklagtes Rechtssubjekt tritt. Ist der Geklagte aber Gesamtrechtsnachfolger geworden, ist die Berichtigung zulässig.

Klagseinschränkung und Anspruchsverzicht · günstig für Kläger

Nein. Schränken Sie Ihre Klage auf einen kleineren Betrag ein, verzichten Sie damit noch nicht auf den Rest. Sie können später wieder ausdehnen oder neu klagen, sofern sich aus der Begründung der Einschränkung kein ausdrücklicher Verzicht ergibt.

Bedingte Prozesshandlungen und Bezeichnung des Gegners · günstig für Beklagter

Schritte im Verfahren dürfen nur ausnahmsweise unter eine Bedingung gestellt werden, und nur dann, wenn der weitere Ablauf ohnehin schon gesichert ist. Wen Sie klagen, müssen Sie eindeutig angeben. Die Bezeichnung des Gegners kann nicht bedingt erfolgen.

Nicht erledigter Teil des Begehrens · günstig für Beklagter

Hat das Gericht Ihr Begehren nicht zur Gänze erledigt und beanstanden Sie das weder in der Berufung noch in der Revision, gilt dieser Teil als aus dem Verfahren ausgeschieden. Sie müssen den Mangel also selbst und rechtzeitig aufgreifen.

Zwischenantrag auf Feststellung

Ein Zwischenantrag auf Feststellung ist nur zulässig, wenn er ein bestimmtes, im Verfahren strittig gewordenes Rechtsverhältnis oder Recht betrifft. Gemeint ist damit eine konkrete rechtliche Beziehung zwischen Personen oder einer Person zu einer Sache. Der Antrag kann nicht dazu dienen, eine allgemeine Regelung überprüfen zu lassen.

Richtigstellung auf die Erben · günstig für Kläger

Haben Sie den Nachlass als beklagte Partei genannt, obwohl die Erbschaft schon vor der Klage an die Erben übergegangen war, wird die Bezeichnung nur richtiggestellt. Es kommt dadurch keine neue Partei in das Verfahren.

Einschränkung der Klage im Rechtsmittelverfahren · günstig für Kläger

Sie dürfen Ihr Klagebegehren auch noch im Rechtsmittelverfahren einschränken, solange eine vollständige Zurücknahme der Klage überhaupt möglich wäre. Für die bloße Einschränkung gelten dabei nicht die strengeren Voraussetzungen der Klagsrücknahme.

Klagsrücknahme mit oder ohne Anspruchsverzicht · günstig für Kläger

Ein Verzicht auf den Anspruch erledigt die Sache endgültig und muss deshalb eindeutig erklärt werden. Die Zustimmung zu einer Klagsrücknahme ohne Anspruchsverzicht kann dagegen auch stillschweigend erteilt werden. Dafür genügt, dass der Beklagte von der Zurückziehung erfuhr und es dabei bewenden ließ.

Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht · günstig für Beklagter

Nehmen Sie eine Klage unter Verzicht auf den Anspruch zurück, entsteht dadurch ein Hindernis für ein neues Verfahren. Eine spätere Klage über denselben Anspruch ist förmlich zurückzuweisen.

Umwandlung als bloße Namensänderung · günstig für Kläger

Nein. Wird eine Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt, bleibt es dasselbe Unternehmen. Für das Verfahren bedeutet das nur eine Änderung des Namens und keinen Wechsel der Partei.

Zuständigkeit nach den Klagsangaben · günstig für Beklagter

Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.

Schiedsvereinbarung und staatliches Gericht

Haben Sie ein Schiedsgericht vereinbart und klagt die andere Seite trotzdem beim staatlichen Gericht, müssen Sie sich darauf selbst berufen. Sie machen dabei die Unzuständigkeit des Gerichts geltend und nicht, dass der Weg zum Gericht überhaupt versperrt wäre. Das Gericht achtet nicht von sich aus darauf.

Bedeutung der Beweislast im Prozess

Die Regeln darüber, wer etwas beweisen muss, greifen nur dann ein, wenn das Beweisverfahren kein verwertbares Ergebnis gebracht hat. Konnte das Gericht den Sachverhalt feststellen, spielt die Beweislast keine Rolle.

Beweislast bei ungeklärtem Sachverhalt

Erst wenn sich eine strittige und für die Entscheidung wesentliche Tatsache nicht beweisen lässt, kommt es darauf an, wer die Beweislast trägt. Gelingt der Beweis, spielt die Verteilung der Beweislast keine Rolle.

Beweisantrag zur bloßen Erkundung · günstig für Beklagter

Sie können keine Beweisaufnahme beantragen, nur um aus deren Ergebnis überhaupt erst zu erfahren, was Sie im Verfahren behaupten könnten. Die rechtlich wesentlichen Tatsachen müssen Sie zuerst vorbringen, erst dann werden sie bewiesen.

Voraussetzungen einer Beweislastverschiebung

Die Beweislast wird nur ausnahmsweise verschoben. Dafür muss ein Beweisnotstand bestehen, der für jeden in gleicher Weise gilt. Zusätzlich müssen typische, auf allgemeiner Erfahrung beruhende Abläufe für denjenigen sprechen, der den Anspruch erhebt.

Beweislast als letzte Regel

Die Regeln über die Beweislast kommen erst zum Zug, wenn die Beweisergebnisse nicht ausreichen, um einen wesentlichen Umstand als erwiesen oder als nicht erwiesen anzusehen. Solange sich das Gericht ein Bild machen kann, spielt die Beweislast keine Rolle.

Pauschales Bestreiten im Prozess · günstig für Kläger

Bestreitet die Gegenseite eine Behauptung nur allgemein, ohne dazu je konkret Stellung zu nehmen, kann das ausnahmsweise wie ein Zugeständnis gewertet werden. Das gilt vor allem dann, wenn die Behauptung offenkundig leicht zu widerlegen gewesen wäre.

Beweis und fehlendes Zugeständnis

Ob eine Tatsache im Prozess bewiesen werden muss, hängt davon ab, ob die Gegenseite sie zugestanden hat. Entscheidend ist also, dass ein Zugeständnis fehlt, und nicht, ob die Gegenseite ausdrücklich widersprochen hat.

Unzulässiger Erkundungsbeweis im Prozess

Ein Beweisantrag ist unzulässig, wenn er erst klären soll, was überhaupt geschehen ist, und die Partei den Sachverhalt selbst nicht angeben kann. Nennen Sie dagegen einen konkreten Sachverhalt als Beweisthema, ist der Antrag zulässig. Das gilt auch, wenn Sie selbst nicht überzeugt sind, dass er zutrifft.

Fortsetzung des Verfahrens nach Überweisung · günstig für Kläger

Ja. Die Überweisung soll den bereits begonnenen Rechtsstreit fortführen, das Verfahren bildet eine Einheit. Das neue Gericht setzt dort fort, wo das bisherige aufgehört hat, und Sie müssen Ihr früheres Vorbringen gegen sich gelten lassen.

Widerruf eines Tatsachengeständnisses

Haben Sie im Verfahren eine Tatsache zugestanden, können Sie dieses Zugeständnis widerrufen. Anders ist es beim Anerkenntnis des Anspruchs selbst. Wie der Widerruf zu bewerten ist, beurteilt das Gericht nach freier Beweiswürdigung.

Anwendbares Recht bei Auslandsbezug

Welches Recht auf einen Fall mit Auslandsbezug anzuwenden ist, muss das Gericht von sich aus richtig beurteilen. Es muss das auch dann tun, wenn keine der Parteien das aufgreift oder sogar beide etwas anderes wollen.

Anerkenntnis im Prozess · günstig für Beklagter

Wenn Sie im Prozess den Anspruch anerkennen, akzeptieren Sie damit das Begehren des Gegners insgesamt. Sie geben damit aber nicht zu, dass die einzelnen behaupteten Tatsachen stimmen. Das unterscheidet das Anerkenntnis vom Geständnis.

Nicht bestrittenes Vorbringen im Prozess

Bestreitet eine Partei eine Behauptung nicht, kann das Gericht sie als zugestanden ansehen. Ob das im Einzelfall zu Recht geschehen ist, ist eine Frage des Verfahrens. Es ist keine Frage der rechtlichen Beurteilung.

Schlüssiges Zugeständnis im Prozess

Neben dem ausdrücklichen Zugeständnis gibt es auch ein Zugeständnis, das sich schlüssig aus dem Verhalten ergibt. Ob die Behauptungen der anderen Seite in diesem Sinn als zugestanden gelten, beurteilt das Gericht sorgfältig anhand des gesamten Vorbringens der Gegenseite.

Übereinstimmendes Vorbringen der Parteien

Ein Sachverhalt ist schon dann außer Streit gestellt, wenn das Vorbringen der einen Partei inhaltlich mit den entsprechenden Behauptungen der anderen übereinstimmt. Eine ausdrückliche Erklärung dazu ist nicht nötig.

Zugeständnis von Tatsachen im Prozess

Wenn die Gegenseite eine Tatsache im Verfahren ausdrücklich zugesteht, muss diese nicht mehr bewiesen werden. Das Gericht legt sie seiner Entscheidung ohne Weiteres zugrunde. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist ein solches Zugeständnis nicht bindend.

Wirkung eines Zugeständnisses im Prozess

Was die Gegenseite im Prozess ausdrücklich zugesteht, muss das Gericht ohne weitere Prüfung seiner Entscheidung zugrunde legen. Stellt es dennoch das Gegenteil fest, können Sie das mit Berufung bekämpfen. Über allgemein bekannte oder von Amts wegen zu prüfende Umstände kann es aber kein wirksames Zugeständnis geben.

Wann ein Geständnis vorliegt

Ein Geständnis liegt vor, wenn Ihrer Erklärung einwandfrei zu entnehmen ist, dass Sie bestimmte Tatsachenbehauptungen der Gegenseite als richtig zugeben. Erklärt jemand etwa, nur dem Grunde nach zu bestreiten, gibt er die übrigen Angaben damit zu.