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Vertragsrecht

2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Zahlung ohne Vorbehalt als Anerkenntnis · günstig für Gläubiger

Zahlen Sie eine Forderung, deren Bestehen zweifelhaft ist, ohne einen Vorbehalt zu erklären, wird das in der Regel als Anerkennung dieser Forderung gedeutet. Besonders im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ist das üblich.

Zahlung gegen den Willen des Gläubigers · günstig für Schuldner

Eine Zahlung ist kein Vertrag, für den der Gläubiger zustimmen müsste. Die Schuld erlischt auch gegen seinen Willen, wenn er die Annahme zwar ablehnt, gleichzeitig aber über das Geld verfügt oder sich eine spätere Verfügung vorbehält.

Erfüllung ohne eigenes Rechtsgeschäft · günstig für Schuldner

Die Erfüllung einer Schuld ist kein eigenes Geschäft, bei dem die Leistung als Erfüllung angeboten und angenommen werden müsste. Es genügt, dass Sie die geschuldete Leistung tatsächlich erbringen und damit der Leistungserfolg eintritt.

Zeitpunkt des Abtretungsbegehrens · günstig für Zahler

Damit die Rechte des Gläubigers auf Sie übergehen, müssen Sie die Abtretung vor oder bei der Zahlung verlangen. Eine erst später abgegebene Abtretungserklärung bestätigt den Übergang nur noch, bewirkt ihn aber nicht.

Zahlung an einen Dritten · günstig für Gläubiger

Nur ausnahmsweise. Eine Zahlung an jemand anderen als Ihren Gläubiger befreit Sie nur, wenn dieser dessen Vertreter oder zum Empfang ermächtigt ist oder wenn Ihr Gläubiger Sie ausdrücklich dazu ermächtigt hat. Sonst müssen Sie noch einmal zahlen.

Eindeutige Erklärung bei der Zahlung · günstig für Schuldner

Erklären Sie bei der Zahlung eindeutig, welche Posten Sie begleichen und welche Sie nicht anerkennen, bleibt für Zweifel kein Raum. Die gesetzliche Reihenfolge greift dann nicht; sie kommt nur zum Zug, wenn Ihre Erklärung unbestimmt ist.

Wer die Zahlung entgegennehmen darf · günstig für Schuldner

Nicht nur, wer eine ausdrückliche Vollmacht zum Empfang hat. Auch ein Dritter, den der Gläubiger dazu ermächtigt hat, kann die Zahlung wirksam entgegennehmen.

Rückforderung bei vermeidbarem Irrtum · günstig für Zahlender

Ja. Wenn Sie etwas gezahlt haben, was Sie nicht schuldeten, können Sie es zurückfordern. Dabei schadet es nicht, dass Ihnen der Irrtum leicht auffallen hätte müssen; auch ein Irrtum über die Rechtslage steht der Rückforderung nicht entgegen.

Anwalt und bestrittenes Honorar · günstig für Mandant

Wenn Sie die Höhe oder Richtigkeit der Honorarforderung Ihres Anwalts bestreiten, darf er das für Sie eingegangene Geld nicht einfach behalten. Er muss es Ihnen entweder ausfolgen oder bei Gericht hinterlegen. Erst dort wird geklärt, wem der Betrag zusteht.

Rückforderung bei verfehltem Zweck · günstig für Leistender

Sind jene Umstände weggefallen, die nach Sinn und Zweck des Geschäfts die Grundlage Ihrer Leistung waren, können Sie das Geleistete zurückverlangen.

Zahlung unter Vorbehalt und Gutgläubigkeit · günstig für Zahler

Nur eingeschränkt. Wird Ihnen etwas ausdrücklich unter Vorbehalt gezahlt, obwohl die Schuld nicht besteht, gelten Sie nicht als gutgläubiger Empfänger. Sie müssen daher damit rechnen, das Erhaltene wieder herausgeben zu müssen.

Rückforderung bei Wegfall des Grundes · günstig für Zahler

Fällt der Grund für eine Leistung weg oder tritt der erwartete Erfolg nicht ein, kann das Geleistete zurückgefordert werden. Wer für eine Tätigkeit bezahlt wurde, mit der der vereinbarte Zweck nicht erreicht wurde, hat darauf keinen Anspruch und muss das Erhaltene zurückzahlen.

Verzicht auf Rechte

Auf ein Recht können Sie grundsätzlich verzichten. Ausgenommen sind Rechte, die nach ihrer Zweckbestimmung unverzichtbar sein müssen, und Fälle, in denen das Gesetz einen Verzicht ausdrücklich ausschließt.

Kurze Verjährung auch bei hohen Beträgen · günstig für Schuldner

Ja. Die dreijährige Frist für Forderungen aus einem geschäftlichen Betrieb gilt unabhängig von der Höhe des Betrags. Sie greift auch bei ungewöhnlichen Geschäften, die nicht zum täglichen Leben gehören, solange sie zu einer der aufgezählten Gruppen zählen.

Verjährungsbeginn beim Werklohn · günstig für Auftraggeber

Fehlt eine andere Vereinbarung, beginnt die Verjährung des Werklohns aus einem geschäftlichen Betrieb in dem Zeitpunkt, in dem eine Rechnungslegung objektiv möglich ist. Dieser Zeitpunkt fällt in der Praxis mit der Vollendung des Werkes zusammen.

Beginn der Verjährungsfrist

Ob man klagen kann, wird nach objektiven Maßstäben beurteilt. Hindernisse, die nur in Ihrer Person liegen, verschieben den Beginn der Verjährungsfrist in der Regel nicht.

Verjährung vereinbarter Zinsen · günstig für Schuldner

Ja. Für Zinsen gilt die dreijährige Verjährungsfrist, gleich ob sie im Vertrag vereinbart oder gesetzlich vorgesehen sind. Ein Unterschied wird dabei nicht gemacht.

Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist · günstig für Gläubiger

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt zu jenem Zeitpunkt, ab dem der Geltendmachung Ihres Anspruchs kein rechtliches Hindernis mehr entgegensteht. Fehlt es etwa noch an der Fälligkeit, läuft die Frist noch nicht.

Verjährungsbeginn ohne Preisvereinbarung · günstig für Unternehmer

Wurde für die Arbeit im Vorhinein kein fester Preis vereinbart, beginnt die Frist nicht schon mit der Fertigstellung, sondern erst, wenn die Rechnung beim Auftraggeber einlangt. Wurde ein Zeitpunkt für die Rechnungslegung vereinbart, zählt dieser.

Beginn der Verjährung · günstig für Schuldner

Die Verjährung beginnt grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem das Recht zuerst hätte ausgeübt werden können. Das ist der Zeitpunkt, ab dem der Geltendmachung kein rechtliches Hindernis mehr entgegensteht, etwa weil die Forderung fällig geworden ist.

Frist für die Anfechtung wegen Irrtums · günstig für Vertragspartner

Wollen Sie einen Vertrag wegen eines Irrtums anfechten, haben Sie dafür drei Jahre Zeit. Diese Frist beginnt schon mit dem Abschluss des Vertrages. Das gilt für den Fall, dass der andere Teil Sie nicht arglistig getäuscht hat.

Verjährungsbeginn und Fälligkeit · günstig für Gläubiger

Die Verjährung beginnt nicht, bevor Ihre Forderung fällig ist. Sie setzt erst zu dem Zeitpunkt ein, ab dem Sie den Anspruch tatsächlich einklagen könnten.

Fristbeginn bei Anfechtung wegen Irrtums · günstig für Vertragsgegner

Nein. Wollen Sie einen Vertrag wegen eines Irrtums aufheben lassen, läuft die dreijährige Frist ab dem Vertragsabschluss. Wann Sie den Irrtum entdeckt haben oder wann er aufgeklärt wurde, spielt keine Rolle. Solche Fragen sollen im Interesse der Sicherheit im Geschäftsverkehr rasch geklärt sein.

Hindernisse und Verjährungsbeginn

Schwierigkeiten oder Hindernisse verschieben den Beginn der Verjährung nicht. Das gilt grundsätzlich für alle Verjährungsfristen. Nur wo das Gesetz eine Ausnahme vorsieht, etwa bei Ersatzansprüchen, ist es anders.

Anerkennung unterbricht die Verjährung · günstig für Gläubiger

Als Anerkennung gilt jede Handlung des Schuldners, die Ihr Recht als Gläubiger denknotwendig voraussetzt oder seine Absicht deutlich erkennen lässt, die Schuld anzuerkennen. Eine ausdrückliche Erklärung ist dafür nicht nötig.

Anerkennung dem Grunde nach · günstig für Gläubiger

Für die Unterbrechung der Verjährung und für einen wirksamen Verzicht auf die Einrede der Verjährung genügt eine Anerkennung dem Grunde nach. Die Höhe der Forderung muss dabei nicht anerkannt werden.

Ausschlussfrist ohne Verschulden versäumt · günstig für Schuldner

Bei einer Ausschlussfrist verlieren Sie Ihr Recht, sobald die Frist abgelaufen ist. Das gilt auch dann, wenn Sie die Geltendmachung ohne eigenes Verschulden unterlassen haben.

Anforderungen an eine Rechnungslegung · günstig für Auftraggeber

Wer Rechnung legen muss, schuldet eine ordentlich zusammengestellte und formell vollständige Rechnung. Es genügt nicht, Ihnen bloß die Belege zur Einsicht zu überlassen. Auch wer keine eigenen Aufzeichnungen und Belege hat, wird von der Pflicht zur Rechnungslegung nicht frei.

Belege als Teil der Abrechnung · günstig für Auftraggeber

Ja. Eine ordentliche Abrechnung muss alles enthalten, was Sie brauchen, um sie überprüfen zu können. Dazu gehört auch, dass Ihnen die dazugehörigen Belege zur Einsicht vorgelegt oder in Kopie überlassen werden.

Voraussetzungen der Unterlassungsklage · günstig für Kläger

Eine Unterlassungsklage setzt voraus, dass Ihre vertraglichen Rechte bereits einmal rechtswidrig verletzt wurden; ein Verschulden ist dafür nicht nötig. Dazu muss die Gefahr bestehen, dass sich die Störung wiederholt und nur ein gerichtliches Verbot dem vorbeugen kann.