Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Für ein familiäres Naheverhältnis kommt es nicht darauf an, ob jemand naher Angehöriger oder verwandt ist. Auch eine lose Verbindung über die Familie kann genügen, hier die frühere Lebensgefährtin des Halbbruders des Geschäftsführers der Maklerin. Sie können sich also auch bei entfernteren Verbindungen darauf berufen.
Eine Anpassung des Entgelts nach der Bauvertragsnorm setzt voraus, dass die Leistung von der vereinbarten abweicht. Hat der Auftraggeber keine Änderung angeordnet, muss sich der Leistungsumfang durch eine Störung verändert haben. Diese Störung darf nicht aus dem Bereich des Auftragnehmers stammen und muss den vereinbarten Leistungsumfang samt Ausführungsbedingungen betreffen.
Sowohl der Wegfall der Geschäftsgrundlage als auch die Änderung des Pachtzinses im Kleingartenrecht setzen voraus, dass sich die Sachlage gegenüber dem Vertragsabschluss wesentlich geändert hat. Beide erlauben eine Korrektur des ursprünglich vereinbarten Entgelts. Deshalb können die zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätze auch beim Kleingartenpachtzins herangezogen werden.
Sie können von einem Nichteigentümer nur dann Eigentum erwerben, wenn dieser im eigenen Namen verfügt hat und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Tritt jemand dagegen im Namen des wahren Eigentümers auf, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, hängt Ihr Erwerb davon ab, ob Ihr Vertrauen auf die Vollmacht geschützt ist.
Als wirkliche Übergabe zählen die körperliche Übergabe, die Übergabe durch Zeichen, die Besitzauflassung und die Besitzanweisung. Nicht ausreichend ist es in der Regel, dass der Geber die Sache für den Empfänger bloß weiter innehat. Das Erfordernis der wirklichen Übergabe soll vor übereilten Zusagen schützen.
Das hängt davon ab, warum die Leistung nicht mehr möglich ist. Kann der Verkäufer nur Ihnen gegenüber nicht mehr leisten, weil er sich gegenüber einem anderen ebenso verpflichtet hat, dürfen Sie weiterhin Erfüllung verlangen; er trägt dann die Folgen seines Vertragsbruchs. Ist die Leistung dagegen gegenüber jedermann rechtlich unmöglich geworden, bleiben Ihnen nur die Ansprüche wegen Unmöglichkeit.
Ja, das ist nicht schon deshalb unzulässig, weil es vom Gesetz abweicht, auch wenn es als ungewöhnlich gilt. Wird als Subunternehmer vereinbart, dass Sie erst bezahlt werden, wenn der Auftraggeber selbst sein Geld bekommt, muss dieser Ihre Forderung ohne unnötigen Verzug betreiben und alles zur Eintreibung Gebotene tun. Hat er nur einen Teil der Arbeiten weitergegeben, darf das Risiko auch nur diesen Teil betreffen.
Wer die Ungültigkeit des Vertrags behauptet, muss beweisen, im Zeitpunkt des Abschlusses außerstande gewesen zu sein, die Tragweite gerade dieses Vertrags zu beurteilen. Wurde er von einem Notar seines Vertrauens beraten, kommt es darauf an, ob er einen Verkaufswillen fassen und mitteilen und dem Notar bewusst vertrauen konnte.
Nach derselben Methode wie bei der Preisminderung wegen eines Mangels. Der Preis wird also verhältnismäßig herabgesetzt, sodass das ursprünglich gewollte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederhergestellt wird. Das gilt beim Irrtum ebenso wie bei arglistiger Täuschung.
Wenn Sie einen Vertrag wegen eines Irrtums beseitigen wollen, müssen Sie das bei Gericht geltend machen. Das können Sie tun, indem Sie unter Hinweis auf die Ungültigkeit auf Rückstellung Ihrer Leistung klagen oder der Klage des anderen die Ungültigkeit entgegenhalten. Sobald diese Erklärung dem Gegner im Verfahren zugegangen ist, tritt die Rechtsänderung ein; ein eigener Ausspruch des Gerichts darüber ist dann nicht mehr möglich.
Hätten Sie bei einer Warnung des Unternehmers einen zusätzlichen Auftrag außerhalb des Werks erteilt und würde das Werk damit einwandfrei funktionieren, können Sie diese zusätzliche Arbeit nicht über die Gewährleistung verlangen. Sie brauchen dafür eine Anpassung des Vertrags wegen des Irrtums. Ohne eine solche Anpassung dürfen Sie die Zahlung nicht verweigern.
Bei der Anpassung eines Vertrags wegen eines Irrtums wird nicht einfach der Unterschied zwischen vereinbartem und wirklichem Wert abgezogen. Ihre Leistung wird verhältnismäßig gekürzt: Der vereinbarte Preis muss sich zum geminderten Preis so verhalten wie der Wert der Sache ohne Mangel zu ihrem Wert mit Mangel.
Verlangen Sie die Behebung eines Mangels, der auf eine verletzte Warnpflicht zurückgeht, gehen Sie damit über den Vertrag hinaus, weil ein anderes oder größeres Werk hergestellt werden müsste. Der Anspruch scheitert daran nicht zwingend. Er setzt aber voraus, dass Sie den Vertrag wegen des Irrtums ausdrücklich anpassen wollen.
Kündigt der Leasinggeber wegen Ihres Verschuldens vorzeitig, kann er seinen Schaden konkret berechnen. Ist in den Geschäftsbedingungen stattdessen eine pauschale Vertragsstrafe vereinbart, die die offenen Raten, eine Abzinsung und die zu erwartende Weiterverwertung berücksichtigt, ist sie nicht schon deshalb ungültig. Ungültig kann sie aber wegen ihrer Höhe oder wegen eines vertraglichen Ungleichgewichts sein.
Das richtet sich nach der Garantiezusage selbst. Wurde neben der gesetzlichen Gewährleistung eine eigene Verkäufergarantie vereinbart, etwa für ein fabriksneues Auto, und weichen deren Voraussetzungen wesentlich von jenen der Gewährleistung ab, verteilt sich die Beweislast weder nach Gewährleistungs- noch nach Schadenersatzrecht. Maßgeblich ist die Auslegung der frei vereinbarten Garantieklausel.
Eine Haftrücklassgarantie soll bewirken, dass das volle Entgelt ausbezahlt wird und der Erwerber dennoch für Mängel abgesichert ist, die erst später innerhalb der Gewährleistungsfrist entdeckt werden. Sie löst also nur den Betrag ab, den der Erwerber sonst einbehalten dürfte. Ist ein Haftrücklass in bestimmter Höhe vereinbart, kann das Recht, die Zahlung zurückzuhalten, auf diesen Betrag beschränkt sein.
Bleibt die Ursache unklar, geht das zulasten dessen, der die Gewährleistung geltend macht; er muss beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Für Mängel, die kurz nach der Übergabe auftreten, hilft ihm allerdings eine gesetzliche Vermutung. Dass die Sache überhaupt mangelhaft ist, muss stets der Übernehmer beweisen.
Nein. Ein Anspruch, das mangelhafte und nicht verbesserungsfähige Werk vollständig neu herzustellen, steht Ihnen nicht zu. Schadenersatz bekommen Sie nur, wenn den Unternehmer ein Verschulden trifft und Ihnen ein Schaden entstanden ist, der über den Mangel des Werkes selbst hinausgeht, etwa Kosten für Ergänzungs- oder Verbesserungsarbeiten.
Solange Sie die Zahlung wegen offener Verbesserungen zu Recht verweigern, läuft die Verjährung des Werklohns nicht. Sie beginnt erst, wenn der Unternehmer die Mängel behoben hat. Behebt er sie nicht innerhalb angemessener Zeit, beginnt die Frist zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Verbesserung objektiv möglich gewesen wäre. Ob die Mängel schon bei der Übergabe erkennbar waren, spielt dabei keine Rolle.
Bleibt er mit der Verbesserung säumig, beginnt die Verjährungsfrist für seinen Werklohn zu jenem Zeitpunkt zu laufen, zu dem die Verbesserung objektiv hätte abgeschlossen sein können. Dasselbe gilt, wenn er die Verbesserung ablehnt. Haben Sie einen Verbesserungstermin vereinbart, kommt es auf diesen Termin an.
Ja, wenn Geldgeber und Unternehmer eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dann wird der Geldgeber gegenüber Ihnen so behandelt, als wären auch die Bestimmungen aus dem Vertrag mit dem Unternehmer mit ihm vereinbart worden. Das Risiko, an die Bank weiter zahlen zu müssen, obwohl das finanzierte Geschäft nicht ordentlich abgewickelt wird, sollen Sie dann nicht tragen.
Grundsätzlich ja: Sie dürfen die gesamte Gegenleistung bis zur ordentlichen Verbesserung verweigern, auch wenn die Behebungskosten nur einen Bruchteil der offenen Rechnung ausmachen. Das Zurückhalten soll Druck ausüben; seine Grenze ist der Rechtsmissbrauch, etwa wenn Sie das Werk längst benützen und die Behebung keine besondere Fachkenntnis erfordert. Ist die Leistung teilbar, dürfen Sie nur den Teil zurückhalten, der auf den mangelhaften Teil entfällt.
Lässt sich der Betrag nicht genau berechnen, darf ihn das Gericht nach freier Überzeugung festsetzen. Löhne aus Kollektivverträgen werden dabei nicht ohne Weiteres herangezogen, wenn die Umstände eher für ein familiäres als für ein Arbeitsverhältnis sprechen. Bei Pflege liegt der Nutzen in den ersparten Kosten für eine fremde Pflegekraft, die üblicherweise brutto ermittelt werden.
Sobald eine Verbesserung nicht mehr in Betracht kommt. Das Zurückhalten soll den Unternehmer zur Behebung antreiben; besteht kein Anspruch auf Behebung mehr, dürfen Sie auch nicht mehr zurückhalten. Das ist etwa der Fall, wenn Sie die Fertigstellung verhindern, das Werk von einem Dritten vollenden lassen oder auf Preisminderung oder Vertragsauflösung umsteigen.
Ein Auftrag, der neben der Gesamtsumme auch die einzelnen Leistungen und deren Preise anführt, ist keine Pauschale in diesem Sinn. Bei einer echten Pauschale trägt der Unternehmer das Risiko der Mehrarbeit und behält umgekehrt den Vorteil, wenn die Arbeit billiger oder leichter wird; eine Preiserhöhung kann er dann nicht fordern. Ändert sich später der vereinbarte Leistungsinhalt, schulden Sie für die Mehrleistung allerdings ein angemessenes zusätzliches Entgelt.
Ja. Hat die Bank nur den Kauf finanziert und sonst nichts damit zu tun, können Sie ihr Einwände aus dem gescheiterten Anlagegeschäft nicht entgegenhalten. Das gilt auch dann, wenn Sie den Vertrag ohne die Finanzierung nie geschlossen hätten. Anders ist es nur, wenn die Bank für die Anlage geworben, besonderes Vertrauen geschaffen oder das Projekt mitentwickelt hat.
Nein, oft nicht. Manche Verträge werden erst wirksam, wenn eine Behörde oder ein Gericht sie genehmigt; diese Bedingung haben nicht die Vertragsparteien vereinbart, sie steht im Gesetz. Ob der Vertrag bis dahin in der Schwebe bleibt oder schon gilt und wieder wegfällt, ergibt sich aus dem Gesetz, sonst aus dem Vertrag selbst.
Zuerst wird geprüft, ob die Klausel überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist, weil sie ungewöhnlich und für Sie nachteilig ist. Erst danach wird geprüft, ob ihr Inhalt Sie gröblich benachteiligt und sie deshalb unwirksam ist.
Haften Sie für einen Angehörigen mit und liegt die Schuld weit über Ihrem Einkommen und Vermögen, kann die Haftung sittenwidrig sein. Dazu muss aber dazukommen, dass Sie unerfahren waren, keinen eigenen Vorteil hatten und die Bank das kannte oder kennen musste. Alle diese Umstände müssen Sie selbst behaupten und beweisen.
Das Gericht prüft in einer Gesamtschau alle Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bedeutsam sind etwa die Höhe der Haftung, eine fehlende Obergrenze, die aussichtslose Verschuldung des Hauptschuldners sowie eine Verharmlosung des Risikos durch die Bank, eine Überrumpelung, das Ausnützen einer seelischen Zwangslage und geschäftliche Unerfahrenheit.