Arbeitsrecht
1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Im Zweifel gilt der vereinbarte Betrag als abgeleiteter Nettolohn. Maßgeblich für Ihren Entgeltanspruch bleibt dann der Bruttobetrag. Ein echter Nettolohn darf vom Gericht nur angenommen werden, wenn eine der Parteien das auch vorgebracht hat.
Es genügt, dass eines der im Gesetz aufgezählten Merkmale zutrifft. Dann ist die Tätigkeit wirtschaftlich eine Überlassung von Arbeitskräften. Wie die beiden Firmen ihre Vereinbarung nennen, etwa als Werkvertrag, ist dafür nicht entscheidend.
Ja. Wird Ihr freies Dienstverhältnis nachträglich als echtes Dienstverhältnis nach dem Vertragsbedienstetengesetz eingestuft und haben Sie tatsächlich keinen Erholungsurlaub verbraucht, steht Ihnen nach dem Ende grundsätzlich eine Urlaubsersatzleistung zu. Bei der Berechnung ist aber das zwingende Entgeltschema dieses Gesetzes zu beachten. Dasselbe gilt für das Feiertagsentgelt.
Bei einer freiwilligen Betriebsvereinbarung können die Betriebspartner die Geltungsdauer befristen, die Vereinbarung einvernehmlich beenden oder sie schriftlich kündigen, mangels anderer Regelung mit drei Monaten Frist. Haben sie nichts über die Geltungsdauer vereinbart und endet die Vereinbarung durch eine einseitige Erklärung, gilt sie für die bisher erfassten Arbeitnehmer bis zu einer neuen Vereinbarung weiter. Diese Nachwirkung können die Betriebspartner aber wirksam ausschließen.
Ja. Wird ein altersdiskriminierendes Gehaltssystem durch ein neues ersetzt, darf sich Ihre erste Einstufung nicht nach dem alten, diskriminierenden Gehalt richten. Sie haben Anspruch auf die Differenz zu jenem Gehalt, das Sie ohne Benachteiligung bezogen hätten. Auch die Regel, Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern nur bis zu zehn Jahren anzurechnen, ist unzulässig.
In dem entschiedenen Fall ja. Eine Notariatsangestellte wollte sich nicht an die Weisung ihres Arbeitgebers halten und beharrte darauf, einen islamischen Gesichtsschleier zu tragen. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung war keine verbotene unmittelbare Benachteiligung wegen der Religion, weil eine gesetzliche Ausnahme eingriff.
Ja. Hat der Behindertenausschuss der Kündigung zugestimmt, prüfen die Arbeits- und Sozialgerichte im Anfechtungsverfahren die inhaltlichen und formellen Voraussetzungen der Kündigung dennoch selbständig. Nur die vom Ausschuss vorgenommene Abwägung der Interessen dürfen sie nicht nachprüfen.
Arbeiten Sie als überlassene Arbeitskraft in einem Betrieb, in dem die Arbeitszeit nur innerbetrieblich verkürzt wurde, darf sich das nicht auf Ihren Lohn auswirken. Eine Teilzeitvereinbarung mit dem Überlasser, die bloß diese innerbetriebliche Verkürzung nachbildet, ohne Ihre Arbeitszeit tatsächlich zu verkürzen, ist unwirksam. Wird Ihre Arbeitszeit dagegen wirklich verkürzt, sind darüber hinausgehende Stunden als Mehrarbeit zu bezahlen.
Das Verfahren umfasst sowohl den innerbetrieblichen Weg als auch ein gerichtliches Verfahren. Der besondere Schutz vor Kündigung und Entlassung endet vier Wochen nach dem Ende dieses Verfahrens. Bringen Sie keine Klage ein, endet er vier Wochen nach dem Ende des außergerichtlichen Verfahrens. Ein Schutz aus anderen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
War eine Betriebsvereinbarung unzulässig, wurde ihr Inhalt aber Teil Ihres Arbeitsvertrags, bleiben darin vorgesehene Änderungs- und Beendigungsvorbehalte des Arbeitgebers grundsätzlich bestehen. Er darf sie nur nach billigem Ermessen ausüben und muss die allgemeinen Schranken des Arbeitsvertrags beachten. Bei Vorbehalten, die konkrete Ansprüche betreffen, muss der Betriebsrat nicht mehr mitwirken.
Nein. Nach dem älteren steiermärkischen Landeslehrergesetz darf der Dienstgeber ein vereinbartes Teilzeitausmaß nicht von sich aus ändern. Die neuere Fassung räumt ihm ein solches Recht ein, aber nur bei dauerhafter Änderung des Arbeitsumfangs; wer damit nicht einverstanden ist, kann begünstigt selbst kündigen.
Nur zu Ihren Gunsten. Wird Ihre Abfertigung nach Zeiten unterschiedlicher Arbeitszeit im Durchschnitt berechnet, darf eine andere Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag für Sie nur günstiger sein. Eine Verschlechterung dieser Rechtsposition ist nicht zulässig.
Nein. Kündigen Sie als Vertragsbediensteter während einer Teilzeitbeschäftigung selbst, bleibt Ihre Abfertigung erhalten. Das gilt nicht nur bei Teilzeit nach dem Mutterschutz- oder Väter-Karenzgesetz, sondern sinngemäß auch bei einer Herabsetzung der Wochendienstzeit nach dem Vertragsbedienstetengesetz.
Ja. Die Regeln über Arbeitszeit und Überstunden für Land- und Forstarbeiter in Tirol zählen zum Schutz der Beschäftigten. Dazu gehört auch die Bezahlung von Überstunden sowie von Sonn- und Feiertagsarbeit, weil der Schutz sonst ohne wirksames Mittel zur Durchsetzung bliebe.
Prämien, die auf gemessenen oder statistisch ermittelten Vorgabezeiten beruhen, dürfen im Betrieb mit Betriebsrat nur durch eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat geregelt werden. Eigene Absprachen mit Ihnen sind dann wirkungslos, und der Arbeitgeber kann die Zahlung jederzeit beenden. Beruht die Vorgabe dagegen bloß auf einer Schätzung des Arbeitgebers, gilt das nicht, und Sie können sehr wohl Ansprüche erwerben.
Für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis gelten erhöhte Zinsen. Beruht die verspätete Zahlung aber auf einer vertretbaren Rechtsansicht des Arbeitgebers, gelten nur die gewöhnlichen Zinsen. Ob die Ansicht vertretbar war, prüft das Höchstgericht nur daraufhin, ob die Vorinstanz das nicht grob falsch beurteilt hat.
Für Angestellte im Außendienst von Versicherungen gelten für die Abfertigung die Regeln des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag sieht zusätzlich einen Zuschlag zur gesetzlichen Abfertigung vor. Diesen Zuschlag erhalten Sie aber nur, wenn Ihnen überhaupt eine gesetzliche Abfertigung nach dem Angestelltengesetz zusteht, also die sogenannte Abfertigung alt.
Nur eingeschränkt. In bereits angefallene Leistungen darf auch ein Kollektivvertrag nicht beliebig eingreifen; die Schutzbestimmung dazu bindet auch die Kollektivvertragsparteien. Bei einem Eingriff durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung wird zusätzlich der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz herangezogen.
Ja. Private Dienstverhältnisse von Ärzten fallen unter das Angestelltengesetz. Dass die Tätigkeit der Ausbildung dient, ändert daran nichts: Das Verhältnis zur Ausbildungsstätte ist typischerweise ein Arbeitsverhältnis.
Nein, Bezug ist mehr als das Gehalt. Er umfasst alles, was Sie dafür bekommen, dass Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Der Begriff ist weit zu verstehen und bedeutet dasselbe wie Entgelt.
Ja. Genau dazu dient der Buchauszug. Er soll Ihnen eine klare Übersicht über die von Ihnen verdienten Provisionen geben und Sie in die Lage versetzen, die Abrechnung Ihres Arbeitgebers selbst zu überprüfen.
Ja. Ein Dienstverhältnis kann von jeder Seite ohne Kündigungsfrist aus wichtigen Gründen gelöst werden. Dasselbe gilt sinngemäß für freie Dienstverträge, auch wenn sie zwischen Unternehmern geschlossen wurden.
Ist unklar, was tatsächlich vorgefallen ist, und kann Ihr Arbeitgeber das mit seinen Mitteln nicht aufklären, darf er mit der Entlassung zuwarten, bis die zuständige Behörde die Sache klargestellt hat. Das gilt vor allem, wenn gegen Sie der Vorwurf einer strafbaren Handlung erhoben wurde.
Ein Sondervertrag im öffentlichen Dienst kann nicht stillschweigend genehmigt werden. Die Genehmigung muss ausdrücklich erfolgen; eine bloß gelebte Praxis genügt nicht.
Das Gericht darf ein betriebliches Disziplinarerkenntnis umfassend nachprüfen. Diese Nachprüfung erstreckt sich auch auf die Tatsachenfeststellungen der Disziplinarkommission.
Ob eine Entlassung rechtzeitig ist, wird auch danach beurteilt, wie ein Betrieb aufgebaut ist und was im Wirtschaftsleben üblich ist. Ein Unternehmen mit komplizierter Organisation darf dadurch aber nicht bessergestellt werden als ein einfach aufgebautes.
Sie verlieren das Recht, die Wahl des Betriebsrats zu bekämpfen, nicht dadurch, dass Sie gegen die Wählerliste keinen Einspruch erhoben haben.
Wird eine Betriebsratswahl angefochten, bleibt der gewählte Betriebsrat bis zur Entscheidung des Gerichts im Amt und muss alle nötigen Handlungen setzen. Die Anfechtung allein vernichtet seine Handlungen nicht. Erst die Entscheidung des Gerichts beendet die Amtszeit vorzeitig.
Ein Betrieb setzt sich aus mehreren Merkmalen zusammen. Dazu gehören der Inhaber, die Betriebsmittel, die Beschäftigten, der Zweck, eine einheitliche Organisation und die Dauerhaftigkeit.
Dass der Leiter einer Arbeitsstätte nicht berechtigt ist, Arbeitnehmer aufzunehmen oder zu kündigen, spricht nicht entscheidend gegen eine eigene organisatorische Einheit. Dieser Umstand allein schließt einen eigenen Betrieb also nicht aus.