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Arbeitsrecht

1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Nachweis der Begünstigteneigenschaft · günstig für Arbeitgeber

Dass Sie zum Kreis der begünstigten Behinderten gehören, müssen Sie mit einem rechtskräftigen Bescheid nachweisen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, nach dem das Gericht die Sach- und Rechtslage zu beurteilen hat.

Betriebsrat bei Arbeitskräfteüberlassung

Ein Betriebsrat kann nur für den Betrieb tätig werden, für den er gewählt wurde. Betrifft eine Feststellungsklage die weiterbestehenden Beziehungen der überlassenen Arbeitnehmer zum Überlasser, ist der Betriebsrat des Überlasserbetriebs zuständig; betrifft sie die Beziehungen zum Einsatzbetrieb, der dort gewählte Betriebsrat. Der Betriebsrat des Überlasserbetriebs kann daher nicht gegen den Einsatzbetrieb klagen.

Auskunftspflicht gegenüber dem Betriebsrat · günstig für Arbeitgeber

Der Betriebsinhaber führt und leitet den Betrieb grundsätzlich allein; die Belegschaft ist nur dort zu beteiligen, wo das Gesetz es vorsieht. Die allgemeine Auskunftspflicht gegenüber dem Betriebsrat entsteht erst, wenn dieser ausreichend konkret danach verlangt. Die Informationsrechte sollen der Belegschaft ermöglichen, auf betriebliche Entwicklungen zu reagieren und Vorschläge zu erstatten.

Angestelltengesetz für Gemeindebedienstete · günstig für Arbeitnehmer

Für Landes- und Gemeindebedienstete, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ein Landesgesetz geregelt ist, gilt das Angestelltengesetz als allgemeines Arbeitsvertragsrecht. Daran hat auch die Verfassungsänderung von 1999 nichts geändert.

Diensterfindung und Abfertigung · günstig für Arbeitnehmer

Ja, das ist möglich. Auch eine Vergütung für eine Diensterfindung kann ein Entgeltbestandteil sein, der sich auf die Abfertigung auswirkt. Sie bleibt bei der Berechnung also nicht zwingend außer Betracht.

Stellung der Sicherheitsfachkraft im Betrieb · günstig für Arbeitnehmer

Sicherheitsfachkräfte erfüllen Aufgaben, die eigentlich den Arbeitgeber treffen. Sie üben damit Arbeitgeberfunktionen aus und sind gewissermaßen Gehilfen des Arbeitgebers bei dessen Pflichten zur Arbeitssicherheit gegenüber den Arbeitnehmern.

Vorgedruckte Stimmzettel bei Betriebsratswahl · günstig für Betriebsrat

Nein. Ein bereits vorgedruckter Stimmzettel, den der Wähler nicht selbst ausgefüllt hat, zählt nicht als eindeutige Stimme für die angegebene Liste. Wird er trotzdem gezählt, können Sie die Wahl innerhalb der Frist bei Gericht anfechten. Von selbst nichtig ist die Wahl deswegen aber nicht, und der Arbeitgeber darf sie nicht einfach ignorieren.

Ausbildungsphase bei Vertragsbediensteten · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Bei Vertragsbediensteten gibt es die für die Bezahlung maßgebliche Ausbildungsphase nur am Beginn des Dienstverhältnisses. Wechseln Sie später in eine Verwendung in einer höheren Entlohnungsgruppe, beginnt keine neue Ausbildungsphase, auch wenn Sie sich dafür neu einarbeiten oder ausbilden müssen.

Anwendung des Kollektivvertrags im Arbeitsprozess

Nein. Ist ein Kollektivvertrag einmal Gegenstand des Verfahrens, wendet ihn das Gericht zur Gänze an. Er wirkt dann nicht nur zugunsten jener Partei, die sich ausdrücklich auf ihn beruft, sondern mit seinem gesamten Inhalt auf den gesamten Streitstoff, also auch mit jenen Bestimmungen, die gegen sie sprechen.

Auskunftspflichten der Pensionskasse · günstig für Arbeitnehmer

Ja, das kann sein. Die im Pensionskassengesetz aufgezählten Auskunftsrechte sind nicht abschließend. Die Pensionskasse kann Sie darüber hinaus aufgrund allgemeiner Grundsätze informieren müssen.

Kollektivvertrag für Rettungs- und Krankentransporte

Nein. Rettungs- und Krankentransporte fallen nicht unter das Mietwagengewerbe im Sinn des Kollektivvertrags für das Personenbeförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen. Dieser Kollektivvertrag ist auf solche Transporte daher nicht anzuwenden.

Fälligkeit des Entgelts nach Kündigungsanfechtung · günstig für Arbeitnehmer

Haben Sie die Kündigung erfolgreich angefochten, so werden die nachzuzahlenden Entgeltansprüche mit der Rechtskraft des stattgebenden Urteils fällig. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie die Zahlung verlangen.

Anrechnung von Vordienstzeiten im Orchester · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Zeiten, die der Kollektivvertrag als Vordienstzeiten nennt, sind für die Berechnung Ihrer Entgeltansprüche zu berücksichtigen, sobald diese Ansprüche den Zeitraum ab dem Inkrafttreten dieser Regel betreffen. Das gilt auch dann, wenn die anzurechnenden Zeiten schon vor dem Inkrafttreten zurückgelegt wurden.

Gesichtsschleier und Religionsfreiheit · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Es kommt nicht darauf an, ob konkrete Religionsvorschriften das Tragen des Gesichtsschleiers verlangen. Es genügt, dass es Ausdruck religiöser Gebräuche und einer ernsthaften Gewissensentscheidung ist; das trifft auf den islamischen Gesichtsschleier zu.

Ausnahme vom Diskriminierungsverbot · günstig für Arbeitnehmer

Nur ausnahmsweise. Eine Ungleichbehandlung ist zulässig, wenn das Merkmal eine besondere berufliche Anforderung für die konkrete Tätigkeit ist. Diese Ausnahme ist eng zu verstehen und erfasst nur Anforderungen, die für die Arbeit wesentlich und entscheidend sind.

Ausnahme für Einrichtungen mit religiösem Ethos · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Die Ausnahme vom Verbot der Benachteiligung wegen der Religion gilt nur für Kirchen und andere Einrichtungen, deren Leitbild auf religiösen Grundsätzen beruht. Ein Notariat ist neutral und fällt nicht darunter.

Abberufung von einem Funktionsdienstposten · günstig für Arbeitgeber

Ja, solange es nicht willkürlich geschieht. Für Gemeindevertragsbedienstete in Niederösterreich gilt eine besondere Regel, die die Versetzung von einem Funktionsdienstposten erweitert. Unzulässig ist die Abberufung nur dann, wenn sie willkürlich erfolgt.

Erfindervergütung und Abfertigung · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Haben Sie regelmäßig Vergütungen für Erfindungen bezogen, obwohl Sie nicht als Erfinder angestellt und auch nicht vorwiegend damit beschäftigt waren, gehören diese Zahlungen zur Grundlage, aus der Ihre Abfertigung berechnet wird.

Einseitige Änderung des Dienstvertrags bei Gemeindebediensteten · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Für Vertragsbedienstete steirischer Gemeinden sieht das Gesetz keine einseitige Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen vor. Ihr Dienstgeber kann solche Punkte also nicht ohne Ihre Zustimmung abändern.

Fraktionsstimmzettel bei der Betriebsratswahl

Ja. Wählen Beschäftigte mit dem Stimmzettel einer Fraktion, obwohl ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt wurde, ist das zulässig und kein Grund, die Wahl anzufechten. Auch das Verteilen solcher Stimmzettel direkt vor dem Wahllokal schadet nicht, weil es bei der Betriebsratswahl keine Verbotszone gibt.

Formfehler bei der Betriebsratsumlage · günstig für Betriebsrat

Nein. Der Antrag auf Einhebung der Betriebsratsumlage soll zwar bestimmte Angaben enthalten, etwa wofür die Mittel verwendet werden. Fehlen sie, ist das nur ein Verstoß gegen eine Ordnungsvorschrift; die Umlage wird dadurch nicht nichtig. Dasselbe gilt für die Kundmachung.

Anrechnung von Vorerfahrung an Universitäten · günstig für Arbeitnehmer

Ja, das ist möglich. Zeiten als medizinisch-wissenschaftlicher Projektmitarbeiter im klinischen PhD können bei einer anschließenden Tätigkeit als Arzt in Facharztausbildung im selben Fachbereich als tätigkeitsbezogene Vorerfahrung angerechnet werden. Ob das im Einzelfall passt, ist gesondert zu beurteilen.

Anrechnung des Präsenzdienstes als Vordienstzeit · günstig für Arbeitgeber

Nein. Eine Regel, die die Verzögerung in der Laufbahn der Einberufenen durch Anrechnung als Vordienstzeit zumindest teilweise ausgleicht, verstößt nicht gegen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Nachteile, die sich aus der nur für Männer bestehenden Wehrpflicht ergeben, sind Folge einer zulässigen Entscheidung des Gesetzgebers.

Überwachungsrecht des Betriebsrats · günstig für Betriebsrat

Der Betriebsrat darf überwachen, ob im Betrieb jene Vorschriften eingehalten werden, die für die Beschäftigten gelten. Darunter fallen nicht nur Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen. Auch eingelebte betriebliche Übungen zählen dazu, wenn sie zumindest einen Teil der Belegschaft betreffen.

Betriebsratsumlage trotz Beschlussmängeln · günstig für Betriebsrat

Nein, außer bei Verstößen gegen ganz grundlegende Regeln der Betriebsversammlung. Der Arbeitgeber muss die beschlossene Umlage einbehalten und an den Betriebsratsfonds abführen; er kann nicht einwenden, der Beschluss sei ungültig. Dass Beginn und Ende der Versammlung um einige Minuten abwichen, ist kein solcher grundlegender Verstoß.

Aktienoptionen und Abfertigung · günstig für Arbeitgeber

Nein. Aktienoptionen, die nach einem festen Plan in mehreren Tranchen in Aktien umgewandelt und Ihnen noch während des Dienstverhältnisses zugeteilt wurden, zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der Abfertigung. Dasselbe gilt für die Erlöse aus dem Verkauf dieser Aktien.

Anrechnung von Ausbildungszeiten beim Gehalt · günstig für Arbeitgeber

Für Ihre Einstufung als Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter werden Ausbildungszeiten nicht zweimal angerechnet. Wenn Sie neben dem Beruf studiert haben, müssen Sie dafür keine zusätzliche Anrechnung bekommen. Das Gericht sieht darin keine unsachliche Regelung.

Neufassung des Kollektivvertrags

Nein. Wird eine zusammengefasste Gesamtfassung des Kollektivvertrags samt Anhängen vereinbart und kundgemacht, treten damit alle früheren Vereinbarungen der Kollektivvertragsparteien außer Kraft. Das gilt auch für eine frühere Auslegungsregel, die ausdrücklich als Ergänzung bezeichnet war.

Aufenthaltsort bei Bereitschaftsdienst · günstig für Arbeitgeber

Nein. Die Anordnung, sich in einem Gebiet aufzuhalten, aus dem der Dienstort in längstens eineinhalb Stunden erreichbar ist, verpflichtet Sie nicht zum Aufenthalt an einem bestimmten Ort.

Pflegeberufe im oberösterreichischen Gemeindedienstrecht · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Erfasst sind alle Tätigkeiten in einem pflegenden, therapeutischen oder diagnostischen Gesundheitsberuf, und zwar unabhängig davon, wer Ihr Dienstgeber war. Es kommt auch nicht darauf an, ob Sie in einer stationären Einrichtung gearbeitet haben; auch die mobile Altenpflege zählt dazu.