Arbeitsrecht
1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Vor dem Arbeits- und Sozialgericht können nur bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, also Streitigkeiten des Privatrechts, ausgetragen werden. Streitigkeiten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis von Beamten gehören in den Verwaltungsweg. Nur wenn von oder gegen Beamte Ansprüche zivilrechtlicher Art erhoben werden, sind die Arbeits- und Sozialgerichte zuständig.
Arbeiten Sie als Vertragsbediensteter bei einer Gemeinde, kann Ihre Personalvertretung für Sie tätig werden. Sie gilt als Vertretung der Arbeitnehmerschaft und darf eine Feststellungsklage über Rechte einbringen, die mehrere Bedienstete betreffen.
Der Betriebsrat ist weder eine juristische Person noch ein sonstiges Gebilde mit eigener Rechtsfähigkeit. Ihm fehlt eine gesetzliche Befugnis, Regelungen zu treffen; von ihm abgeschlossene betriebliche Vereinbarungen entfalten deshalb keine Wirkung.
Welcher Kollektivvertrag für die Beschäftigten eines Unternehmens gilt, richtet sich allein nach der Zuordnung durch die Wirtschaftskammer; diese Zuordnung bindet die Gerichte. Ein einzelner Arbeitnehmer kann daher nicht mit einer Klage erzwingen, dass ein anderer Kollektivvertrag angewendet wird.
Wer nur aufgrund einer Vereinbarung wie ein Angestellter behandelt wird, zählt für die betriebliche Mitbestimmung nur dann zur Gruppe der Angestellten, wenn ihm alle Angestelltenrechte unentziehbar zukommen. Werden diese Rechte nur unter dem Vorbehalt des Widerrufs gewährt, ändert sich die Gruppenzugehörigkeit nicht. Damit sollen Manipulationen ausgeschlossen und nur dauerhafte Änderungen berücksichtigt werden.
Ja, unter einer Bedingung. Der besondere Schutz greift auch dann, wenn objektiv eine Überschreitung der Befugnisse vorliegt, sofern das Betriebsratsmitglied der Meinung sein durfte, in Ausübung seines Mandats zu handeln. Die eigene Einschätzung zählt aber nur, wenn sie auch objektiv vertretbar war.
Ob Ihre Tätigkeit den Merkmalen einer bestimmten Verwendungsgruppe entspricht, betrifft nur Ihren eigenen Fall. Lässt sich die Einordnung schon aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes lösen und ist sie in der Fachliteratur unstrittig, ist das auch dann keine bedeutsame Rechtsfrage, wenn es dazu noch keine Entscheidung gibt.
Der Rechtsträger des Krankenhauses. Er hebt die Gebühren der Sonderklasse als eigenen gesetzlichen Anspruch ein und hat sie, soweit er sich zur Weitergabe verpflichtet hat, abzüglich der eigenen Aufwendungen nach billigem Ermessen aufzuteilen. Von der Haftung für die ordnungsgemäße Aufteilung befreit er sich nicht, indem er den Verteilungsschlüssel dem Abteilungsvorstand überlässt.
Im Arbeitsrecht gibt es ein besonderes Verfahren, mit dem Rechte geklärt werden können, die mehrere Beschäftigte betreffen. Es dient der Vorbeugung und der Ersparnis späterer Prozesse. Rein theoretische Fragen ohne praktische Bedeutung werden darin nicht beantwortet.
Das Schauspielergesetz zählt die Gründe für eine Entlassung ohne Kündigungsfrist nur beispielhaft auf. Deshalb darf diese Aufzählung weit ausgelegt werden. Vergleichbare Gründe aus dem Angestelltengesetz können sinngemäß herangezogen werden.
Ja. Bei journalistischen und programmgestaltenden Mitarbeitern des Rundfunks dürfen befristete Arbeitsverhältnisse ohne zahlenmäßige Grenze und auch unmittelbar hintereinander geschlossen werden. Ein unbefristeter Vertrag liegt nur vor, wenn ein außenstehender Beobachter aus dem Verhalten des Arbeitgebers zweifelsfrei eine Dauerbindung erkennen könnte.
Die Auslegung einer Bestimmung des Kollektivvertrags betrifft in der Regel einen größeren Kreis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Deshalb hat eine solche Frage regelmäßig erhebliche Bedeutung und kann vom Obersten Gerichtshof behandelt werden.
Nein. Gemeldet werden müssen nur Beendigungen, die vom Betrieb ausgehen und den Beschäftigtenstand verringern. Kündigungen, die von den Beschäftigten selbst ausgesprochen werden, bleiben dabei außer Betracht.
Die Personalvertretung darf dem Vorhaben der Dienststelle nur zustimmen, wenn sie überzeugt ist, dass der behauptete Kündigungs- oder Entlassungsgrund wirklich vorliegt. Ist erkennbar, dass es dafür keine Anhaltspunkte gibt, ist ein zustimmender Beschluss gesetzwidrig. Prüft sie den Sachverhalt aber ausreichend und kommt sie vertretbar zum Ergebnis, das Vorgehen sei gerechtfertigt, handelt sie nicht rechtswidrig.
Nein, wenn die nötige Genehmigung fehlt. Eine zusätzliche privatrechtliche Entlohnung für Aufgaben, zu denen Sie ohnehin dienstlich verpflichtet sind und für die Sie bereits voll bezahlt werden, braucht zumindest die ausdrückliche Genehmigung des zuständigen Organs. Dass untergeordnete Stellen eine gesetzwidrige Übung jahrelang geduldet haben, verpflichtet den Dienstgeber für die Zukunft nicht, auch wenn Sie gutgläubig waren.
Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse so, dass sie bei Entstehung der Regelung noch gar nicht bedacht sein konnten, ist nach dem ursprünglichen und weiterhin gültigen Zweck der Regelung zu entscheiden. Die Gefahrenzulage soll die erhöhte Gesundheitsgefährdung bei der Betreuung ansteckender Patienten abgelten. Kommt es weiterhin zu einem vergleichbaren Infektionsrisiko, bleibt der Anspruch bestehen.
Die Verletzung wesentlicher Wahlregeln führt nicht automatisch zur Aufhebung der Wahl. Es kommt darauf an, ob der Fehler im konkreten Fall objektiv geeignet war, das Wahlergebnis zu beeinflussen. Eine bloß abstrakte Möglichkeit genügt nicht.
Selbstverwaltungskörper wie Kammern dürfen die Arbeitsverhältnisse mit ihren Beschäftigten nicht einseitig durch eigene Vorschriften oder Bescheide regeln. Dienst- und Bezugsordnungen sind daher bloße Vertragsmuster. Sie gelten für Sie nur, soweit sie durch Ihren Dienstvertrag übernommen wurden.
Auch eine neutral formulierte Regel kann eine verbotene Benachteiligung wegen des Geschlechts sein. Das ist dann der Fall, wenn sie tatsächlich einen wesentlich höheren Anteil eines Geschlechts benachteiligt und dafür keine sachlichen Gründe bestehen, die nichts mit dem Geschlecht zu tun haben. Ob das zutrifft, haben die Gerichte im Einzelfall zu prüfen.
Nein. Das Landeskrankenanstaltengesetz gibt Abteilungsleitern keinen Anspruch auf Sonderhonorare unmittelbar aus dem Gesetz. Ein Anspruch besteht nur, wenn es dazu eine eigene Vereinbarung mit dem Träger des Krankenhauses gibt; eine solche Vereinbarung kann auch durch ständige Übung schlüssig zustande kommen.
Mit einem Versicherungsvertreter kann für die Zeit nach Vertragsende keine wirksame Konkurrenzklausel vereinbart werden. Das gilt auch dann, wenn er nur für einen Auftraggeber arbeitet und wirtschaftlich unselbständig ist. Er bleibt darauf angewiesen, seine bestehenden geschäftlichen Verbindungen weiter zu nutzen.
Nein. Wenn Sie sich als Bediensteter eines Versicherungsträgers auf eine für Sie günstige Sondervereinbarung berufen wollen, etwa auf zusätzliche Überstundenentgelte, müssen die Formvorschriften des Gesetzes eingehalten sein. Das gilt auch dann, wenn sich die Begünstigung aus einer betrieblichen Übung ergeben soll.
Ja. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass eine Disziplinarkommission als Dritte über die Entlassung entscheidet und das Entlassungsrecht des Arbeitgebers damit eingeschränkt wird. Die Grenze liegt dort, wo die Entscheidung dieser Kommission im Kernbereich des Entlassungsrechts offensichtlich unrichtig ist.
Nein. Ein Organ der Arbeitnehmerschaft kann im besonderen Feststellungsverfahren nur für die Beschäftigten seines Betriebs auftreten. Für ehemalige Arbeitnehmer, also Pensionisten, gilt das auch dann nicht, wenn es um Nachwirkungen aus deren früherem Arbeitsverhältnis geht; eine dennoch eingebrachte Klage wird zurückgewiesen.
Wird ein Bereich aus der Landesverwaltung ausgegliedert und entsteht dadurch ein Betrieb, verliert das Land die Zuständigkeit für die Interessenvertretung in diesem Bereich. Sind Beamte oder Vertragsbedienstete des Landes dauerhaft einem solchen Betrieb zugeteilt, sind sie Arbeitnehmer dieses Betriebs. Sie dürfen daher uneingeschränkt wählen und gewählt werden.
Wenn Sie als Ensemblemitglied nicht beschäftigt werden, steht Ihnen die dafür vorgesehene Vergütung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Eine davon ist, dass Sie Ihren Vertrag gerade wegen der Nichtbeschäftigung vorzeitig aufgelöst haben. Bleiben Sie im Vertrag, gibt es diese Vergütung nicht.
Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats sind auch gerichtlich durchsetzbar. Der Betriebsrat kann verlangen, dass etwas unterlassen oder wieder beseitigt wird, und diese Ansprüche zusätzlich durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen.
Ob der Arbeitgeber zu lange gewartet hat, bevor er Umstände aus Ihrer Person als Kündigungsgrund geltend macht, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falls ab. Eine allgemeine Frist gibt es dafür nicht. Das Höchstgericht befasst sich mit solchen Einzelfragen daher nicht.
In der Regel nicht. Ob ein Betriebsübergang vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb begründet diese Frage meist keine erhebliche Rechtsfrage, und der Oberste Gerichtshof befasst sich damit nicht mehr.
Nein. Sie dürfen mit Ihrem Dienstgeber nach der Meldung einer Erfindung eine pauschale Vergütung vereinbaren, und diese Vereinbarung ist grundsätzlich wirksam. Ein darin enthaltener Verzicht hindert Sie aber nicht daran, die Summe später anpassen zu lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.