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Eigentum und Grundbuch

1.179 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Inhalt der Vollmacht für Grundbuchgeschäfte

Sie muss den Gegenstand des Vertrags, die Vertragspartner und bei entgeltlichen Geschäften auch den Preis nennen, damit sie als Vollmacht für dieses bestimmte Geschäft gilt. Eine im Kaufvertrag erteilte Untervollmacht ändert daran nichts, denn ein Mangel der Hauptvollmacht wirkt auch auf sie durch. Niemand kann mehr Rechte übertragen, als er selbst hat.

Rechtsmittel gegen Grundbuchsbeschlüsse · günstig für Eigentümer

Nur wenn dadurch Ihre eigenen im Grundbuch eingetragenen Rechte verletzt werden. Wer sich gegen einen Grundbuchsbeschluss wehrt, kann ausschließlich die Verletzung eigener bücherlicher Rechte geltend machen.

Besondere Vollmacht für die Einverleibung

Sie muss entweder auf das bestimmte Geschäft lauten oder darf nicht älter als drei Jahre sein. Wer für den Veräußerer die Erklärung abgibt, dass die Eintragung erfolgen darf, muss dazu ausdrücklich bevollmächtigt sein. Soll die Eintragung auf eine Privaturkunde gestützt werden, muss die Unterschrift des Vollmachtgebers zudem beglaubigt sein, denn die Vollmacht ist selbst eine Grundlage der Eintragung.

Klage bei Störung einer Dienstbarkeit · günstig für Servitutsberechtigter

Auf Beseitigung der Störung und auf Unterlassung künftiger Störungen können Sie jeden Störer klagen, auch einen Dritten, der nicht Eigentümer ist. Die Feststellung des Rechts und die Eintragung im Grundbuch können Sie dagegen nur vom Eigentümer des belasteten Grundstücks verlangen. Daneben kommt Ersatz des Schadens in Betracht.

Löschung einer ungültigen Grundbuchseintragung · günstig für Grundeigentümer

Eine Löschungsklage steht Ihnen zu, wenn die Eintragung von Anfang an nichtig war oder der Rechtsgrund, auf dem sie beruht, nachträglich weggefallen ist. Das ist etwa bei Zwang, Betrug, Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte der Fall. Der Wegfall muss auch dazu geführt haben, dass der zugrunde liegende Anspruch nicht mehr besteht.

Originalurkunde im Grundbuchsverfahren

Ja. Die Vorlage des Originals ist auch dann erforderlich, wenn Sie die Urkunde bei einem früheren Antrag schon vorgelegt haben und sich eine beglaubigte Abschrift in der Urkundensammlung befindet. Liegt das Original bereits bei Gericht, müssen Sie im Antrag genau angeben, wo es aufbewahrt wird.

Erkundigungspflicht des Grundstückskäufers · günstig für Wegeberechtigter

Anzeichen wie Lage, Geländeform oder Bewirtschaftung der Grundstücke können Ihre Pflicht verstärken, sich vor dem Kauf zu erkundigen. Das gilt schon, wenn diese Anzeichen noch nicht so deutlich sind, dass die dienende Funktion offenkundig ist. Ob Sie sich erkundigen mussten, hängt vom Einzelfall ab.

Vertrauen auf das Grundbuch bei Wegerechten · günstig für Wegberechtigter

Ja. Wer eine Liegenschaft kauft, darf sich grundsätzlich auf das Grundbuch verlassen. Erfährt er aber ernst zu nehmende Hinweise, etwa von einem Nachbarn, dass ein Fahrtrecht bestehe, muss er nachfragen und nachforschen. Unterlässt er das und bleiben die Bedenken offen, verliert er den Schutz des Vertrauens auf das Grundbuch und muss das Recht gegen sich gelten lassen.

Auslegung eines Dienstbarkeitsvertrags · günstig für Berechtigter

Zuerst zählt der Wortlaut der Vereinbarung. Vorrang hat aber, was beide Seiten beim Abschluss übereinstimmend darunter verstanden haben. Lässt sich das nicht klären, wird nach dem Zweck der Einräumung ausgelegt, gemessen an der Beschaffenheit der beteiligten Grundstücke. Ist das beanspruchte Recht vom Wortlaut und vom damaligen Verständnis gedeckt, kommt eine Einschränkung nicht mehr in Betracht.

Zweifel an der Handlungsfähigkeit im Grundbuch · günstig für Betroffener

Das Grundbuchsgericht darf eine Eintragung schon dann ablehnen, wenn aus beachtlichen Gründen anzunehmen ist, dass die Verfügungsfähigkeit eingeschränkt war. Wurde für die betroffene Person ein Vertreter bestellt, wirkt das als Anzeichen für höchstens ein Jahr vor der Bestellung. Für einen längeren Zeitraum braucht es konkrete Belege.

Überbau über die eigene Grundstücksgrenze · günstig für Eigentümer

Baut der Eigentümer über die Grenze zwischen zwei eigenen Grundstücken, wächst die überbaute Fläche jenem Grundstück zu, auf dem der Hauptteil des Bauwerks steht. Grenzkataster und Grundbuchsmappe sind entsprechend richtigzustellen.

Rechtsbesitz als Grundlage der Ersitzung · günstig für Ersitzender

Für eine Ersitzung brauchen Sie den Besitz des Rechts. Diesen erwerben Sie, indem Sie ein wirkliches oder auch nur behauptetes Recht gegenüber jemandem gebrauchen und dieser sich fügt. Dass der andere die Nutzung hinnimmt, gehört also zu dem, was Sie brauchen.

Ersitzung trotz behördlichen Verbots · günstig für Grundeigentümer

Nein. Wenn ein Gesetz oder eine behördliche Vorschrift die Nutzung zwingend verbietet, können Sie durch jahrelange Ausübung kein Recht daran erwerben. Das Verbot muss die Nutzung selbst unmissverständlich untersagen; nicht jede fehlende Genehmigung genügt dafür.

Gemeingebrauch an einem Weg · günstig für Allgemeinheit

Ja, wenn der Weg über sehr lange Zeit von der Allgemeinheit benutzt wurde, kann daran ein Gemeingebrauch entstehen. Zusätzlich muss ein echtes Verkehrsbedürfnis bestehen, der Weg also tatsächlich gebraucht werden.

Wohnrecht und Teilung des Miteigentums · günstig für Teilungskläger

Nein. Ein bloß vertragliches Wohn- oder Benützungsrecht steht der Teilung grundsätzlich nicht entgegen. Es wirkt sich erst bei den Versteigerungsbedingungen aus, etwa auf den Ausrufpreis. Auch ein bestrittenes Recht kann dort aufgenommen werden; dann ist auch der Ersteher daran gebunden.

Belastungsverbot und Stiefkinder · günstig für Stiefkind

Ja. Der Kreis der begünstigten Angehörigen wird auf Stiefkinder ausgedehnt, ebenso umgekehrt auf die Stiefmutter. Endet aber die Ehe, die diese Verbindung vermittelt, zählen Stiefkinder nicht mehr dazu, sofern sie nicht Pflegekinder sind.

Aufgabe des Eigentums an Grundstücken · günstig für Eigentümer

Ja. Sie können nicht nur bewegliche Sachen, sondern auch ein Grundstück aufgeben und damit herrenlos machen. Bei Wohnungseigentum und bei bloßen Miteigentumsanteilen ist das aber nicht zulässig.

Grundverkehrsnachweis für die Eintragung

Ja. Alle Rechtserwerbe an einem Grundstück, die nicht ausdrücklich ausgenommen sind, brauchen für die Eintragung im Grundbuch eine der im Grundverkehrsgesetz vorgesehenen Urkunden. Ob eine Genehmigung nötig ist, beurteilt allerdings nicht das Grundbuchsgericht, sondern die Grundverkehrsbehörde.

Vertrag zugunsten Dritter im Grundbuch · günstig für Begünstigter

Nein. Wer aus einem Vertrag nur begünstigt wird, ist nicht Vertragspartei; er kann das Recht bloß zurückweisen. Seine beglaubigte Unterschrift auf der Eintragungsurkunde ist deshalb nicht erforderlich.

Belastungsverbot und Pfandrecht · günstig für Grundeigentümer

Ja. Ist im Grundbuch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot eingetragen, kann das Grundbuchsgericht eine vom anderen Gericht bewilligte zwangsweise Vormerkung eines Pfandrechts nicht vollziehen. Hat das bewilligende Gericht das Hindernis erkennbar übersehen, muss das Grundbuchsgericht die Eintragung ablehnen. Die inhaltliche Richtigkeit der Bewilligung prüft es dagegen nicht.

Anmerkungen im Grundbuch

Nein, nicht ohne besondere gesetzliche Grundlage. Die Anmerkung persönlicher Verhältnisse betrifft Beschränkungen, die mit den Eigenschaften des Berechtigten zusammenhängen, etwa Minderjährigkeit oder ein eröffnetes Insolvenzverfahren. Für rechtsgeschäftlich eingegangene Bindungen braucht eine Anmerkung eine eigene gesetzliche Zulassung.

Verkauf von öffentlichem Gut

Nein. Solange die Widmung für den allgemeinen Gebrauch besteht, sind private Verfügungen darüber nicht möglich. Diese Widmung kann nur durch ein Gesetz oder durch die zuständige Behörde aufgehoben werden, nicht durch eine Erklärung des Eigentümers.

Bestimmtheit eines Wohnrechts im Grundbuch

Nein. Der Ausdruck Wohnrecht ist unklar, weil er eher ein Überbegriff als eine eindeutige Festlegung ist, und erfüllt die Anforderungen an die Bestimmtheit nicht. Auch die Bezeichnung als Wohnungsrecht genügt nicht. Ausreichend ist es dagegen, wenn die Urkunde durch einen genauen Verweis klarstellt, welches Recht gemeint ist.

Umfang eines eingetragenen Fahrrechts · günstig für Erwerber

Entscheidend ist allein, welchen Umfang Sie dem eingetragenen Geh- und Fahrrecht bei vernünftiger Betrachtung entnehmen durften. Was die ursprünglichen Vertragsparteien untereinander gemeint haben, ist dafür nicht maßgeblich.

Räumliche Beschränkung einer Dienstbarkeit

Ja. Eine Dienstbarkeit darf auf genau bezeichnete räumliche Grenzen beschränkt werden. Wird sie ausdrücklich nur auf bestimmte Grundstücke bezogen, braucht es dafür keinen Lageplan; der Berechtigte darf die Leitungen dann aber überall auf diesen Grundstücken verlegen.

Behauptung eines Rechts am Grundstück · günstig für Eigentümer

Ja, wenn er es gegenüber Dritten behauptet und dadurch ein Eingriff in Ihr Grundstück droht. Dann können Sie schon vorbeugend auf Unterlassung klagen. Ist dagegen keine tatsächliche Störung zu erwarten, liegt noch keine Anmaßung vor.

Ende der Treuhand durch Tod · günstig für Treugeber

Im Zweifel endet mit dem Tod des Treuhänders das Treuhandverhältnis, und das ist zugleich der Rechtsgrund dafür, dass das Eigentum an den früheren Treugeber zurückgeht. Bei Liegenschaften brauchen Sie zusätzlich die Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch. Die dafür nötigen Erklärungen können Sie von der Verlassenschaft oder den Erben einklagen.

Ersitzung von Wegerechten im Wald · günstig für Wegbenützer

Ja, grundsätzlich schon. Bloßes Spazierengehen zur Erholung genügt aber nicht, weil Ihnen das Forstgesetz das ohnehin erlaubt. Erst wenn Sie einen sichtbar dafür bestehenden Weg regelmäßig als Verbindung benützen, geht das darüber hinaus und kann zu einem Wegerecht führen.

Bestandteil und Zugehör einer Sache

Eine Sache wird zum unselbständigen Teil einer Hauptsache, wenn sie sich nur unter Verletzung der Substanz oder nur auf unwirtschaftliche Weise wieder trennen lässt. Maßstab ist, ob nach der Trennung Hauptsache oder Teil wirtschaftlich etwas anderes wären. Eine im Wesentlichen fertige Aufzugsanlage und lose Einzelteile für eine solche Anlage sind wirtschaftlich nicht dasselbe.

Beweislast bei der Ersitzung · günstig für Grundeigentümer

Wenn Sie sich auf Ersitzung berufen, müssen Sie beweisen, dass die dafür nötige Zeit bereits vollständig abgelaufen ist. Ob das der Fall ist, richtet sich nach den Umständen Ihres Falls.