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Eigentum und Grundbuch

1.179 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Höchstbetragshypothek und einzelne Forderung · günstig für Gläubiger

Bei einer Hypothek, die einen Kreditrahmen bis zu einem Höchstbetrag sichert, haftet Ihr Grundstück grundsätzlich für den ganzen Rahmen. Nur wenn der Kredit ausdrücklich auf eine einzelne Forderung eingeschränkt wurde und für alle Beteiligten klar ist, dass der Rahmen nicht mehr neu ausgenützt werden soll, haftet die Hypothek allein für diese Forderung.

Übertragung einer Höchstbetragshypothek · günstig für Eigentümer

Nein. Sichert die Hypothek einen ganzen Kreditrahmen, haftet sie nicht an einer einzelnen Forderung. Ein neuer Gläubiger kann sie nur übernehmen, wenn entweder das Kreditverhältnis selbst übertragen wird oder der Rahmen auf eine einzelne Forderung eingeschränkt und die Hypothek im Grundbuch umgewandelt wird. Dafür braucht es eine Erklärung des Schuldners.

Verjährungseinwand des Besitzers · günstig für Besitzer

Ja. Nicht nur der Eigentümer des belasteten Grundstücks, sondern auch dessen Besitzer gilt als der Verpflichtete. Wird er wegen einer Störung der Dienstbarkeit geklagt, kann auch er einwenden, dass das Recht durch Nichtgebrauch untergegangen ist und er es deshalb nicht anerkennen muss. Ein bloß fremder Störer kann sich dagegen nur auf die dreißigjährige Frist berufen.

Dienstbarkeit für eine bestimmte Person · günstig für Berechtigter

Ja. Eine Beschränkung, die sonst dem jeweiligen Eigentümer eines Nachbargrundstücks zugutekommt, kann auch einer bestimmten Person oder einer juristischen Person allein eingeräumt werden. Man spricht dann von einer unregelmäßigen Dienstbarkeit.

Anrechnung der Besitzzeit des Vorgängers · günstig für Grundeigentümer

Bei einem Recht, das nur einer bestimmten Person zusteht, nicht. Die Zeit, in der ein Vorgänger die Sache genutzt hat, wird Ihnen dabei nicht angerechnet.

Persönliches und grundstücksgebundenes Recht

Ein Recht, das nur einer bestimmten Person zusteht, ist gegenüber einem Recht, das am Grundstück hängt, nichts Geringeres, sondern etwas ganz anderes. Verlangen Sie das eine statt des anderen, bekommen Sie deshalb nicht wenigstens einen Teil zugesprochen. Mischformen können nicht ins Grundbuch eingetragen werden, zwei gleich weite Rechte nebeneinander dagegen schon.

Persönliches Recht am Grundstück · günstig für Berechtigter

Ja. Auch ein Recht, das üblicherweise einer bestimmten Person zusteht, etwa ein Fruchtgenussrecht, kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks eingeräumt werden. In diesem Fall ist es nur mit einer zeitlichen Begrenzung möglich. Ein unbefristetes Recht dieser Art können Sie nicht ersitzen.

Abtrennung eines Teilstücks und Dienstbarkeit

Als Teilung gilt jede Abschreibung eines Teils vom Grundbuchskörper, ganz gleich, was mit dem abgetrennten Stück weiter geschieht. Wird das Teilstück einem anderen Grundbuchskörper zugeschrieben, besteht die Dienstbarkeit nur zugunsten dieses Teilstücks weiter. Das Teilstück muss dafür räumlich genau begrenzt sein, und die Belastung darf nicht größer werden.

Leistungselemente innerhalb der Dienstbarkeit

Nein. Die Regel, dass der belastete Eigentümer nur dulden oder unterlassen muss, ist nicht zwingend. Muss er ausnahmsweise auch selbst etwas leisten, enthält die Dienstbarkeit eben solche Leistungselemente. Man muss deshalb nicht annehmen, dass daneben noch ein zweites, eigenes Recht besteht.

Ersitzung und Grundzusammenlegung · günstig für Grundeigentümer

Nein. War die nötige Zeit beim Ende eines Zusammenlegungsverfahrens noch nicht abgelaufen, kann nicht weiter ersessen werden; die Frist beginnt mit dem Abschluss des Verfahrens neu. Ob sich die Grenzen der betroffenen Grundstücke dabei geändert haben, macht keinen Unterschied.

Ersitzung auf zugeschriebenen Teilflächen · günstig für Berechtigter

Ja. Wurden dem belasteten Grundstück während der Ersitzungszeit unselbständige Teilflächen aus dem öffentlichen Gut zugeschrieben, weil die Straße verlegt wurde, zu der der Weg immer führte, erstreckt sich Ihr Wegerecht auch auf diese Flächen. Ausgenommen sind nur Teilflächen, die bereits im Grenzkataster erfasst sind.

Übertragung auf abgetrennte Grundstücke · günstig für Berechtigter

Nein. Ein Recht, das am begünstigten Grundstück hängt, kann auch ohne Zustimmung des Belasteten auf einen neuen Grundbuchskörper übertragen werden, der aus abgetrennten Teilen gebildet wird. Voraussetzung ist eine genau bezeichnete räumliche Begrenzung. Beim belasteten Grundstück wird die Teilung nur ersichtlich gemacht.

Bedeutung eingetragener Vermerke

Nein. Ist eine Verpflichtung zur Übergabe des Guts einmal im Grundbuch ersichtlich, muss das Gericht sie bei der Entscheidung über die Übertragung des Eigentums berücksichtigen. Ob eine solche Eintragung überhaupt zulässig war, spielt dabei keine Rolle. Maßgeblich ist immer der Stand des Grundbuchs.

Allgemeine Benützung gegen eingetragenes Recht · günstig für Berechtigter

Nein. Wer seine Befugnisse nur daraus ableitet, dass eine Fläche allgemein benützt werden darf, kann denjenigen, für den ein entgegenstehendes Recht im Grundbuch eingetragen ist, nicht darauf klagen, dass dieses Recht nicht besteht. Auch für einen Unterlassungsanspruch, der sich nur auf die allgemeine Benützung stützt, steht der Rechtsweg nicht offen.

Reallast, Inhalt und Grenzen

Eine solche Last verpflichtet den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks zu Leistungen. Diese Leistungen müssen mit dem Ertrag des Grundstücks nicht zusammenhängen. Die Last darf aber nicht dazu benützt werden, die strengeren Regeln für Pfandrechte zu umgehen; in Zweifelsfällen ist die Eintragung nur zulässig, wenn der Versorgungszweck außer Zweifel steht.

Grundbuch und angemerkte Nacherbschaft · günstig für Nacherbe

Das Grundbuchsgericht weist das Gesuch schon dann ab, wenn begründete Bedenken bestehen, ob der Eigentümer frei verfügen darf. Eine angemerkte Nacherbschaft ist eine solche Beschränkung. Ergibt sich aus Einantwortung und Grundbuch keine Beschränkung, etwa bei einer Nacherbschaft auf den Überrest, bestehen dagegen keine Bedenken.

Welche Gemeinschaftsregeln gelten

Steht mehreren Personen ein Recht an einer Sache gemeinsam zu, etwa Eigentum oder ein Fruchtgenussrecht, gelten die Regeln über die Gemeinschaft. Geht es dagegen um mehrere Beteiligte in einem Schuldverhältnis, gelten andere Regeln, aus denen nur einzelne Bestimmungen übernommen werden. Ausnahmen sind die Erbengemeinschaft und mehrere Mieter.

Teilung eines Gebäudes auf fremdem Grund

Soll ein gemeinsames Gebäude auf fremdem Grund ohne Zerstörung der Substanz geteilt werden, muss der Grundeigentümer bis zum Schluss der Verhandlung zustimmen. Außerdem muss Ihr Klagebegehren darauf lauten, dass Gebäude und Bestandrecht gemeinsam versteigert werden.

Teilungsanspruch und Grundbuch

Nein. Das Recht, die Gemeinschaft aufzuheben, ergibt sich unmittelbar aus Ihrem Anteil an der Sache. Es ist kein eigenständiges Recht, das für sich im Grundbuch eingetragen werden könnte, sondern nur eine Befugnis wie das Mitreden bei Verwaltung und Nutzung.

Stockwerkseigentum und Teilung · günstig für Stockwerkseigentümer

Nein. Bei der alten Teilung von Gebäuden nach materiellen Anteilen gehört jedem sein Stockwerk allein; echtes Miteigentum besteht daran nicht mehr. Alleineigentum kann eine Teilungsklage nicht erfassen. Anders ist es, wenn an einem solchen Anteil selbst mehrere Personen beteiligt sind.

Realteilung bei belasteten Anteilen · günstig für Kläger

Nur unter Bedingungen. Der Fruchtnießer muss sein Recht auf jenen Anteil beschränken, der dem Beklagten zufällt. Außerdem muss dieser bereit sein, die Sachhaftung für die Pfandrechte auf seinem Anteil zu übernehmen. Sonst bleibt nur der Verkauf durch gerichtliche Versteigerung.

Treuepflicht in der Eigentumsgemeinschaft · günstig für Beklagter

Weil zwischen Miteigentümern eine weiter gehende Treuepflicht besteht als sonst zwischen Vertragspartnern. Der Einwand, die Aufhebung komme zur Unzeit, ist Ausdruck dieser Rücksichtnahme. Er kann nur gegen die Auflösung solcher Gemeinschaften erhoben werden, etwa einer Eigentumsgemeinschaft oder einer Gesellschaft.

Zustimmung beim geschlossenen Hof · günstig für Miteigentümer

Das Gericht kann die fehlende Zustimmung ersetzen, wenn der Antrag auf Aufhebung der Hofeigenschaft der Vorbereitung einer Teilungsklage dient. Sind sich die Miteigentümer darüber einig, den Hof bestmöglich zu verkaufen, spricht das dafür, dass die Antragstellung bei der Höfebehörde vorteilhaft ist.

Antrag als Kündigung der Nutzungsvereinbarung · günstig für Antragsteller

Im Zweifel nicht. Beantragen Sie beim Gericht eine neue Regelung der Nutzung, liegt darin zugleich die außerordentliche Aufkündigung einer bisher bestehenden Vereinbarung. Anders ist es, wenn Ihr Antrag gerade darauf zielt, die bestehende Vereinbarung durchzusetzen; das müssen Sie im ordentlichen Rechtsweg verfolgen.

Teilungsvorschlag bei der Teilungsklage · günstig für Beklagter

Nicht immer, aber oft. Grundsätzlich muss eine Klage auf körperliche Teilung keinen Vorschlag enthalten. Erscheint eine solche Teilung aber unwahrscheinlich, etwa bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mit unterschiedlich gutem Boden und mit Inventar, müssen Sie zumindest mit einem konkreten Vorschlag zeigen, dass sie ohne wesentlichen Wertverlust möglich ist.

Realteilung bei belasteten Anteilen · günstig für Miteigentümer

Nicht in jedem Fall. Wäre bei einer körperlichen Teilung anderen Miteigentümern gegen ihren Willen ein mit Ihren Schulden belastetes Grundstück zuzuteilen, können Sie auf dieser Teilung nicht bestehen. Das gilt vor allem, wenn nach Art und Höhe der Belastung mit einer Verwertung zu rechnen wäre und die Abwehr beschwerlich ist.

Beweislast bei der Teilungsklage · günstig für Beklagter

Wer auf Versteigerung klagt, muss beweisen, dass eine Teilung in Natur unmöglich oder untunlich ist. Es genügt nicht, einzelne Teilungsvorschläge der Gegenseite zu widerlegen. Erscheint eine Teilung von vornherein unwahrscheinlich, trifft die Beweislast umgekehrt denjenigen, der auf die Teilung drängt.

Rechtsmittel gegen Grundbuchsbeschluss · günstig für Miteigentümer

Ja. Betrifft ein Grundbuchsbeschluss das gemeinsame Gut, können Sie ihn auch dann bekämpfen, wenn Sie am Verfahren bisher nicht beteiligt waren. Ist der Beschluss rechtswidrig, wird er auch zugunsten des anderen Gemeinschafters aufgehoben, selbst wenn dieser ihn nicht angefochten hat.

Eintragung des Gläubigerwechsels

Durch Einverleibung. Auch wenn das Pfandrecht bereits außerhalb des Grundbuchs auf den neuen Gläubiger übergegangen ist, wird der Wechsel nicht bloß angemerkt, sondern einverleibt. Ist mit der Berichtigung des Grundbuchs ein Rechtserwerb verbunden, ist stets die Einverleibung die richtige Eintragungsart.

Streitanmerkung im Grundbuch · günstig für Liegenschaftseigentümer

Nur dann, wenn das Grundbuchsgesetz oder ein anderes Gesetz diese Anmerkung vorsieht und festlegt, welche Wirkungen sie hat. Eine Übertragung auf ähnliche Fälle ist möglich, aber nur bei Klagen, die einer vorgesehenen Klage nach Grund und Zweck entsprechen. Wer selbst nicht als Miteigentümer eingetragen ist, kann eine Teilungsklage daher nicht anmerken lassen.