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Familienrecht

1.443 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Vertraglicher statt gesetzlicher Unterhalt · günstig für Unterhaltsberechtigter

Ja. Stand für beide Seiten zweifelsfrei fest, dass Ihnen nach dem Gesetz kein Unterhalt zusteht, etwa weil Sie arbeitsfähig sind oder Ihr Unterhalt durch eigenes Einkommen gedeckt ist, begründet der Vergleich einen rein vertraglichen Anspruch.

Zerrüttung der Ehe als Rechtsfrage

Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, beurteilt das Gericht als Rechtsfrage. Die Ursachen der Zerrüttung müssen dagegen als Tatsachen festgestellt werden.

Alte Eheverfehlungen bei der Schuldfrage

Auch Verfehlungen, die schon verjährt oder verziehen sind, dürfen bei der Frage des Verschuldens an der Scheidung mitberücksichtigt werden. Ausgeschlossen ist nur, sich nachträglich auf Verhalten zu berufen, das der andere gar nicht als ehezerstörend empfunden hat.

Wert der Liegenschaft bei der Aufteilung

Bei der Aufteilung nach einer Scheidung ist es eine Rechtsfrage, welcher Wert einer Liegenschaft zugrunde zu legen ist. Wie hoch der Verkehrswert tatsächlich ist, ist dagegen eine Tatfrage. Diese können Sie vor dem Obersten Gerichtshof nicht mehr bekämpfen.

Verzeihung im Scheidungsverfahren

Das Verzeihen ist ein innerer Vorgang. Die Gerichte schließen aus Ihrem Verhalten darauf, und diese Beweiswürdigung kann der Oberste Gerichtshof nicht überprüfen. Angenommen wird eine Verzeihung, wenn Ihr Verhalten objektiv zeigt, dass Sie die Ehe fortsetzen wollten.

Währung bei Unterhalt ins Ausland · günstig für Kind

Auch wenn sich der Anspruch nach ausländischem Recht richtet, muss die Zahlung nicht in dieser Währung erfolgen. Bei Unterhalt für Kinder im Ausland steht deren Wohl im Vordergrund, deshalb ist ein Betrag in stabiler Währung zweckmäßig. Verliert die andere Währung laufend erheblich an Wert, ist jedenfalls in Inlandswährung zuzusprechen.

Vereinbarung statt gerichtlicher Aufteilung

Nein. Haben Sie sich mit Ihrem früheren Ehegatten über die Aufteilung und eine Ausgleichszahlung geeinigt, entscheidet das Gericht darüber nicht mehr. Eine solche Vereinbarung kann im Außerstreitverfahren auch nicht an geänderte Verhältnisse angepasst werden.

Umfang der Unterhaltsstreitigkeiten

Ja. Zu den Streitigkeiten über den gesetzlichen Unterhalt zählt jede Rechtsfrage des Unterhaltsrechts. Dazu gehören auch die Anfechtung eines Unterhaltsvergleichs, der Streit darüber, ob die Verpflichtung erloschen ist, und die Rückforderung zu viel gezahlten Unterhalts.

Lebensgemeinschaft ohne Geschlechtsverkehr

Eine Lebensgemeinschaft setzt gemeinsames Wohnen und gemeinsames Wirtschaften voraus, in der Regel auch Geschlechtsverkehr. Dieser ist nicht unter allen Umständen nötig, insbesondere nicht bei Menschen über einem gewissen Alter. Die beiden müssen aber so zusammenleben, wie es Ehegatten unter gleichen Verhältnissen täten.

Übertragung der Pflegschaft an ein anderes Gericht · günstig für Kind

Ja. Zieht das Kind in einen anderen Gerichtssprengel, kann die Zuständigkeit meist auch dann übertragen werden, wenn noch Anträge zur Obsorge, zum Kontaktrecht oder zum Unterhalt offen sind. Anders ist es, wenn das bisherige Gericht die Beteiligten bereits selbst einvernommen hat und deshalb besser entscheiden kann.

Abgehen von einem Unterhaltsverzicht · günstig für Unterhaltspflichtiger

Ein Verzicht auf Unterhalt während aufrechter Ehe ist zulässig, wenn Sie Ihren Unterhalt tatsächlich aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Von einer solchen Vereinbarung können Sie grundsätzlich nur abgehen, wenn sich die Einkommens-, Vermögens- oder sonstigen Verhältnisse geändert haben. Dass eine Scheidungsklage eingebracht wird, genügt für sich allein in der Regel nicht.

Verwirkung des Ehegattenunterhalts · günstig für Unterhaltsberechtigter

Ja. Ob Ihr Verhalten schwer genug wiegt, um den Unterhalt zu verlieren, wird nicht für sich allein beurteilt. Auch das Verhalten des anderen Teils und die gesamten Umstände sind zu berücksichtigen. Für den vollständigen Verlust gilt ein strenger Maßstab.

Beweislast bei der Lebensgemeinschaft

Ja. Sprechen die äußeren Umstände für eine Lebensgemeinschaft, müssen die Partner ihre innere Einstellung und eine über die intime Beziehung hinausgehende Bindung offenlegen. Das ist eine Frage der Beweislast. Fehlen die äußeren Umstände, kommt es auf die innere Einstellung nicht an.

Sofort wirksamer Unterhaltsverzicht · günstig für Unterhaltspflichtiger

Lebt eine Ehefrau nicht mehr im gemeinsamen Haushalt, kann sie sofort wirksam auf Unterhalt verzichten. Voraussetzung ist, dass sie nicht erwerbsunfähig ist und ihr auch sonst der notwendige Unterhalt nicht fehlt.

Klage auf künftigen Unterhalt · günstig für Unterhaltspflichtiger

Auf Unterhalt für die Zukunft können Sie nur klagen, wenn Ihr Unterhalt bereits verletzt wird oder eine Verletzung zumindest droht. Wird ordentlich gezahlt und ist kein Ausfall zu befürchten, fehlt die Grundlage für eine Verurteilung zu künftigen Zahlungen.

Unterhalt und geänderte Verhältnisse

Bei Unterhalt gilt grundsätzlich, dass sich die Höhe an die tatsächlichen Verhältnisse anpassen lässt. Ändert sich nachträglich etwas, das eine neue Bemessung rechtfertigt, dürfen Sie deswegen erneut klagen. Das gilt überall dort, wo nicht bewiesen ist, dass eine Anpassung ausgeschlossen wurde.

Getrennt wohnen und Verschulden · günstig für Ehegatte

Nur wenn Sie daran ein Verschulden trifft. Ist Ihre Weigerung zwar objektiv unberechtigt, nehmen Sie aber aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte im guten Glauben ein Recht auf getrenntes Wohnen in Anspruch, trifft Sie kein Verschulden. Bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch dürfen Sie diesen aussprechen und auch die Ehewohnung verlassen.

Begriff der Ehewohnung · günstig für Ehegatte

Entscheidend ist, dass die Wohnung zur Stätte des gemeinsamen Wohnens gewidmet und damit zum Schwerpunkt des ehelichen Lebens gemacht wurde. Nicht jede Wohnung, die ein Ehegatte während der Ehe benützt, ist deshalb Ehewohnung. Umgekehrt verliert eine Wohnung diese Eigenschaft nicht schon dadurch, dass sie nicht mehr von beiden gemeinsam benützt wird.

Wohnungsschutz unabhängig von der Rechtsform · günstig für Ehegatte

Der Schutz der Ehewohnung richtet sich gegen nachteilige Maßnahmen jenes Ehegatten, der über die Wohnung verfügen kann. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er Eigentümer, Wohnungseigentümer, Mitglied einer Genossenschaft oder Mieter ist. Eine Räumungsklage ist dadurch allerdings nicht in jedem Fall ausgeschlossen.

Weitere Ausbildung des Unterhaltspflichtigen · günstig für Unterhaltsberechtigter

Ein Kind, das bereits selbst für sich sorgen konnte, kann wieder Unterhalt bekommen, wenn es eine weitere Ausbildung mit deutlich besseren Berufsaussichten beginnt, wobei dafür ein strenger Maßstab gilt. Für Sie als Unterhaltspflichtigen gilt das nicht in gleicher Weise. Entscheiden Sie sich für eine weitere Ausbildung, mindert das Ihre Unterhaltspflicht nicht, weil Sie sich anstrengen müssen.

Freiwillige Leistungen bei rückwirkender Erhöhung · günstig für Unterhaltsberechtigter

Hat ein Elternteil neben dem festgesetzten Geldunterhalt freiwillig Sachleistungen erbracht, ist zu prüfen, ob er das auch getan hätte, wenn er damals von der später erhöhten Pflicht gewusst hätte. Im Zweifel wird eine solche Absicht nicht angenommen. Diese Leistungen werden dann nicht abgezogen.

Vorschuss der Mutter auf Kindesunterhalt · günstig für Kind

Erbringt die Mutter anstelle des unterhaltspflichtigen Vaters eine Leistung für das Kind, gilt sie im Zweifel als bloßer Vorschuss. Macht das Kind mit Wissen der Mutter den Anspruch selbst geltend, zeigt das ihren Willen, das Geld nur vorgestreckt zu haben. Anderes gilt, wenn sie den Betrag zusätzlich selbst fordert.

Ausgewogene Anrechnung beim Unterhalt · günstig für Unterhaltsberechtigter

Ob und wie weit anrechenbare Leistungen berücksichtigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Alle Bedürfnisse müssen dabei ausgewogen gedeckt bleiben. Wird ein Bereich ohne sachlichen Grund übermäßig bedient, darf das nicht zu einer Kürzung in einem anderen Bereich führen.

Mehrere Unterhaltsansprüche nebeneinander · günstig für Unterhaltspflichtiger

Ja. Auch andere gesetzliche Unterhaltspflichten werden berücksichtigt, gleich ob dafür schon ein Titel besteht oder nicht. Damit alle grundsätzlich gleichberechtigten Ansprüche gleichmäßig behandelt werden, geht das Gericht von einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage aus.

Änderung der Unterhaltsvereinbarung

Nicht unverändert. Auch eine Vereinbarung, nach der ein Elternteil allein für den Unterhalt der Kinder aufkommt, und der daraus folgende Rückersatzanspruch des anderen stehen unter der Bedingung gleichbleibender Verhältnisse. Ändern sich diese wesentlich, kann die Regelung angepasst werden.

Entnahmen als Grundlage des Unterhalts · günstig für Unterhaltsberechtigter

Nimmt der Zahlungspflichtige mehr Geld aus seinem Unternehmen, als es erwirtschaftet, greift er die Substanz an. Genau darin zeigt sich, wie er lebt, und daran sind die Bedürfnisse des Kindes zu messen. Die Entnahmen bilden daher die Berechnungsgrundlage, selbst wenn der Betrieb bilanziell Verlust macht.

Nicht beantragte Leistungen und Unterhalt · günstig für Kind

Ja. Unterlassen Sie aus Gründen, die in Ihrer Sphäre liegen, den Antrag auf eine staatliche Leistung, wird Ihnen dieses mögliche Einkommen für den Unterhalt angerechnet. Ihre Lebensgemeinschaft müssen Sie dafür nicht aufgeben; dann werden Sie aber unter Umständen einen Teil dessen, was Ihnen Ihr Lebensgefährte gibt, für den Unterhalt der Kinder verwenden müssen.

Prozesskostenvorschuss für Kinder · günstig für Kind

Notwendige Prozess- und Anwaltskosten gehören zum Unterhalt. Reicht der laufende Unterhalt dafür nicht aus, ist ein Vorschuss zuzusprechen, wenn er dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich zumutbar ist. Für unterhaltsberechtigte Kinder gilt dasselbe.

Neufestsetzung nach Rechtsprechungsänderung

Ja. Der Unterhalt kann neu festgesetzt werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Einer solchen Änderung steht es gleich, wenn sich das Gesetz oder die Rechtsprechung tiefgreifend geändert hat. Das können sowohl der Berechtigte als auch der Verpflichtete verlangen.

Erbschaft und Unterhaltsbemessung · günstig für Unterhaltsberechtigter

Ja, soweit sie es ermöglicht, den angemessenen Unterhalt zu leisten. Geld, das dem Unterhaltspflichtigen zur Abfindung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen zufließt, darf bei der Beurteilung seiner Kräfte nicht unberücksichtigt bleiben. Auch ein Verzicht auf solche Ansprüche darf nicht zulasten des Berechtigten gehen.