Familienrecht
1.443 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Ja, aber nur dann, wenn der Zuschuss für genau jenes Kind gewährt wird, dessen Unterhalt bemessen wird. Wird er für ein anderes Kind ausbezahlt, bleibt er bei der Berechnung außer Betracht.
Bei einer gemischten Schenkung bleibt nur jener Teil der Sache von der Aufteilung ausgenommen, der mangels gleichwertiger Gegenleistung wirklich als geschenkt anzusehen ist. Eine Schenkung mit einer Auflage, etwa einem lebenslangen Wohnrecht, bleibt eine Schenkung; die Auflage vermindert nur ihren Wert.
Bei Entscheidungen über Pflege, Erziehung oder Kontakte soll ein Kind, das schon zehn Jahre alt ist, möglichst angehört werden. Die Befragung darf aber unterbleiben, wenn sie dem Wohl des Kindes schadet oder das Kind sie nicht verstehen kann. Zulässig ist das etwa, wenn die Befragung das Kind in einen schädlichen Loyalitätskonflikt bringen würde.
Ein im Inland vollstreckbarer Titel liegt auch dann vor, wenn die Prüfung des ausländischen Titels ergibt, dass dieser für Österreich für vollstreckbar zu erklären wäre. Das Gericht prüft das als Vorfrage im Verfahren über den Unterhaltsvorschuss. Eine gesonderte Erklärung ist dafür nicht nötig.
Nein. Ist Ihr Unterhalt vertraglich der Höhe und der Fälligkeit nach genau bestimmt, gerät der Unterhaltspflichtige schon dadurch in Verzug, dass er nicht vollständig zahlt. Eine Mahnung brauchen Sie dafür nicht.
Nur wenn der Betreffende die Vaterschaft bestreitet. Bestreitet er sie nicht, etwa weil er außergerichtlich erklärt hat, es handle sich um sein Kind, genügt ein Nachweis der Vaterschaft. Die übrigen Voraussetzungen für den Vorschuss müssen daneben erfüllt sein.
Beide Ehegatten müssen zur Deckung der angemessenen Bedürfnisse beitragen; wie Sie das aufteilen, bestimmen Sie in erster Linie einvernehmlich. Diese Freiheit ist aber nicht unbegrenzt: Die gesetzlichen Vorgaben können Sie nicht zur Gänze abbedingen. Gegenüber Dritten wirkt Ihre Vereinbarung grundsätzlich nicht.
Ist ein Studium in Abschnitte gegliedert, können die Regeln der Familienbeihilfe als Orientierung dienen. Fehlt eine solche Gliederung, muss das Gericht den laufenden Studienfortschritt eigenständig beurteilen und dazu die tatsächlich erbrachten Leistungen ansehen.
Streiten die beiden Eltern darüber, wer für das Kind sorgen soll, haben die Großeltern keine eigene Stellung im Verfahren. Sie können nur angehört werden. Erst wenn feststeht, dass beide Eltern dazu nicht in der Lage sind, kommen die Großeltern als Beteiligte in Betracht.
Wenn Sie als geschiedener Ehepartner Unterhalt nach der besonderen Billigkeitsregel fordern, müssen grundsätzlich Sie behaupten und beweisen, dass Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten nicht genug Vermögen und Einkommen haben. Nur wenn Ihnen das unverhältnismäßig schwerfällt und die Gegenseite den Beweis wesentlich leichter führen kann, trifft die Beweislast den Prozessgegner.
Nicht unbedingt. Der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Jahre kann das Bild verfälschen, wenn das Einkommen in der Aufbauphase des Betriebs niedrig war. Dann ist von einer gesicherten Grundlage mit steigenden Einnahmen auszugehen. Umgekehrt gilt dasselbe, wenn die Einkünfte erkennbar sinken.
Im Obsorgeverfahren steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Deshalb muss das Höchstgericht aktenkundige Entwicklungen berücksichtigen, welche die bisherige Tatsachengrundlage wesentlich verändern. Das gilt auch dann, wenn sie erst nach den Entscheidungen der Vorinstanzen eingetreten sind.
Der Unterhalt, den Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung vereinbart haben, ist dem gesetzlichen Unterhalt umfassend gleichgestellt. Auf ihn sind daher alle Regeln anzuwenden, die für den gesetzlichen Unterhalt gelten.
Wenn Sie Unterhalt von Ihrem Ehepartner bekommen, werden auch Ihre eigenen Erträge aus Ihrem Vermögen berücksichtigt. Das gilt vor allem dann, wenn diese Erträge schon bisher für den gemeinsamen Lebensunterhalt verwendet wurden. Sie fließen in die Berechnung des Unterhalts ein.
Ja, teilweise. Pflegen Sie im Familienverband ein pflegebedürftiges Kind, wird das dafür bezogene Pflegegeld bei der Unterhaltsbemessung wie eigenes Einkommen behandelt. Das gilt aber nur, soweit das Pflegegeld nicht tatsächlich für notwendige fremde Pflegeleistungen verwendet wird.
Ja. Für den Unterhaltsvorschuss muss die einstweilige Verfügung über den Unterhalt noch nicht rechtskräftig sein. Es genügt, dass sie zugestellt und damit wirksam war, als das Erstgericht den Vorschuss bewilligt hat.
Wurde Ihrem früheren Lebensgefährten das Betreten der Wohnung befristet verboten, kann dieses Verbot bis zum rechtskräftigen Ende eines Räumungsstreits verlängert werden. Es schadet nicht, wenn nicht Sie selbst, sondern die Gegenseite dieses Verfahren eingeleitet hat.
Ja, Ihre eigene Wahl steht an erster Stelle, ebenso eine Anregung naher Angehöriger. Erst wenn niemand gewählt oder vorgeschlagen wurde oder die Person nicht geeignet ist, kommt ein nahestehender Mensch in Frage, danach der zuständige Verein und zuletzt ein Rechtsanwalt oder Notar. Im Mittelpunkt steht immer Ihr Wohl.
Das entscheidet sich immer nach dem einzelnen Fall. Abzuwägen sind vor allem, wie lange die Pflicht verletzt wurde, wie sich der Unterhaltspflichtige bisher verhalten hat und aus welchen Gründen er nicht gezahlt hat. Eine allgemeine Grenze gibt es dafür nicht.
Haben Sie jemandem eine Vollmacht für den Fall erteilt, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, ist eine gerichtliche Vertretung nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie ist nur so weit unzulässig, als durch die Vollmacht im nötigen Ausmaß vorgesorgt ist. Handelt der Bevollmächtigte zu Ihrem Nachteil, ist er überfordert, wird er nicht tätig oder gefährdet er Ihr Wohl, kann das Gericht dennoch einen Vertreter bestellen.
Nur anteilig. Bei der Anrechnung von Wohnungskosten auf den Unterhalt kommt es darauf an, wer die Wohnung wirtschaftlich zur Verfügung stellt. Stellen beide Elternteile jeweils die halbe Wohnung bereit, wird der anzurechnende fiktive Mietwert nochmals halbiert.
Zahlt der geldunterhaltspflichtige Elternteil die Kosten der Wohnungsbenützung, leistet er damit Naturalunterhalt. Diese Kosten werden nach Köpfen auf alle Personen aufgeteilt, die die Wohnung benützen und unterhaltsrechtlich mit ihm verbunden sind, und auf deren Unterhaltsansprüche angerechnet. Das gilt auch für die Prämien einer Haushaltsversicherung.
Nein, in der Regel nicht. Der Unterhaltspflichtige darf seine Kinder durch sein Verhalten nicht schlechter stellen; verlässt er die Wohnung, geht das zu seinen Lasten. Sein Kopf wird bei der Aufteilung der anzurechnenden Wohnkosten daher weiterhin mitgezählt.
Mehrere Bestimmungen sehen vor, dass ein Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch verlieren kann. Sie bilden zusammen einen durchgehenden Schutz für den Unterhaltspflichtigen. Verhindert werden soll, dass jemand Unterhalt fordert, obwohl er sich zu seinem eigenen Vorteil über alle Bindungen aus der Ehe hinwegsetzt.
Nein. Die Vertretungsmacht des Jugendwohlfahrtsträgers endet mit Ihrer Volljährigkeit, ohne dass er förmlich enthoben werden muss. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie dem Verfahren persönlich beizuziehen; gehen Ihre Ansprüche auf den Bund über, tritt dieser insoweit in das Verfahren ein.
Das Gericht darf im Außerstreitverfahren Zwangsmittel einsetzen, wenn eine durchsetzbare Pflicht besteht. Eine solche Pflicht kann sich in Unterhaltssachen aus der Auskunftspflicht ergeben. Wer die Auskunft verweigert, kann daher dazu angehalten werden.
Zurückzahlen müssen Sie einen Unterhaltsvorschuss nur, wenn Sie ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig erwirkt haben; auf den Verbrauch kommt es nicht an. Grob fahrlässig handeln Sie nur, wenn auch für einen einfachen Menschen die hohe Wahrscheinlichkeit erkennbar war, dass das Geld nicht zusteht. Dass Sie mit dem Beschluss eine Rechtsbelehrung erhalten haben, genügt dafür allein nicht.
Auch wenn sich der Unterhalt nach dem Recht eines anderen Staates bemisst, kann die in Österreich entwickelte Obergrenze gelten. Sind die Lebenshaltungskosten dort deutlich niedriger als bei uns, wird der Unterhalt mit etwa dem Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs begrenzt.
Ob wegen einer erteilten Vorsorgevollmacht kein gerichtlicher Vertreter bestellt werden muss, hängt von zwei Punkten ab. Entscheidend ist, ob die betroffene Person bei der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig war und ob der Bevollmächtigte durch sein Handeln ihr Wohl gefährdet. Das gilt nach österreichischem wie nach deutschem Recht.
Investitionen eines Selbständigen, die weiteren Einnahmen dienen und nicht unangemessen hoch sind, werden auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgezogen. Als Anhaltspunkt dient die steuerliche Abschreibung. Abziehbar sind zusätzlich die Zinsen einer Kreditfinanzierung, nicht aber daneben auch noch die tatsächlichen Kreditrückzahlungen.