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Familienrecht

1.443 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Ehebruch als Reaktionshandlung

Nein. Ein Ehebruch ist niemals eine zulässige Reaktionshandlung. Er lässt sich also nicht damit rechtfertigen, dass Ihr Partner zuerst untreu war oder sich sonst falsch verhalten hat.

Beschimpfungen in der Ehe · günstig für Ehegatte

Ja. Wiederholte grundlose Beschimpfungen verletzen die Pflicht der Ehegatten, einander anständig zu begegnen, und gelten als schwere Eheverfehlung. Häufige emotionale Ausbrüche ohne Beschimpfungen wurden dagegen angesichts schwieriger Lebensumstände nicht als solche gewertet.

Körperliche Gewalt in der Ehe · günstig für Opfer

Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Partners ist für sich bereits eine sehr schwere Eheverfehlung. Besonderes Gewicht bekommt er, wenn er durch häufige Wiederholung das Verhältnis prägt. Auf die Schwere der Beeinträchtigung kommt es grundsätzlich nicht an, und Gewalt lässt sich weder durch Beschimpfungen noch als Entgleisung des Umfelds entschuldigen.

Unheilbare Zerrüttung der Ehe

Eine Ehe ist unheilbar zerrüttet, wenn die geistige, seelische und körperliche Gemeinschaft aufgehört hat. Das muss objektiv der Fall sein und wenigstens einer der beiden muss es auch so empfinden. Es genügt, dass der klagende Teil die eheliche Gesinnung verloren hat.

Ehebruch nach dem Scheitern der Ehe

Nach der neueren Rechtsprechung spielt ein Ehebruch, der erst nach dem endgültigen Scheitern der Ehe begangen wurde, bei der Abwägung der Schuld keine entscheidende Rolle. Das gilt vor allem für die Frage, wem das überwiegende Verschulden zugewiesen wird. Die frühere gegenteilige Rechtsprechung ist überholt.

Dauerhafte Verweigerung der Scheidung · günstig für Kläger

Auch die größte Härte für einen Ehegatten kann die Scheidung nicht auf Dauer verhindern. Nur ganz besonders schwerwiegende Umstände rechtfertigen es daher, das Scheidungsbegehren abzuweisen.

Gewalt als Reaktion auf den Partner · günstig für Opfer

Nein. Jede körperliche Misshandlung liegt außerhalb dessen, was als Reaktion auf vorangegangenes ehewidriges Verhalten unter normal gesitteten Eheleuten noch verständlich und entschuldbar wäre. Sie ist daher als schwere Eheverfehlung zu werten. Auch der Einwand, so etwas habe dem normalen Zustand der Beziehung entsprochen, hilft nicht.

Getrenntleben in derselben Wohnung · günstig für Kläger

Ja. Auch wenn Sie beide in der Wohnung bleiben, kann die Wohnungsgemeinschaft verneint werden. Dafür muss aber ein Zustand bestehen, durch den die persönliche Berührung zwischen Ihnen weitgehend ausgeschaltet ist. Ob das zutrifft, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beantworten.

Überwiegendes Verschulden an der Scheidung

Trifft beide Teile ein Verschulden, wird ein überwiegendes Verschulden nur bei einem sehr erheblichen Unterschied angenommen. Dabei zählt nicht nur, wer mit der schuldhaften Zerrüttung begonnen hat, sondern auch, wer entscheidend dazu beigetragen hat, dass die Ehe unheilbar zerrüttet wurde.

Gespräche trotz aufgehobener Gemeinschaft · günstig für Kläger

Ja. Verlangt ist die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft, nicht der Abbruch jedes persönlichen Kontakts. Gespräche über gemeinsam zu regelnde Angelegenheiten wie die Kindererziehung gelten im Allgemeinen nicht als Ausdruck einer ehelichen Wohngemeinschaft, selbst wenn sie in der früheren Ehewohnung stattfinden. Anders ist es, wenn daraus über das notwendige Mindestmaß hinaus ein regelmäßiger Austausch wird.

Unterhalt nach einvernehmlicher Scheidung

Auch für Unterhaltsvergleiche, die bei einer einvernehmlichen Scheidung geschlossen werden, gilt die Anpassung an geänderte Verhältnisse. Ändern sich die Verhältnisse wesentlich, kann der Unterhaltsanspruch neu bestimmt werden.

Sittliche Rechtfertigung der Scheidung · günstig für Beklagter

Ob ein Scheidungsbegehren sittlich gerechtfertigt ist, hängt immer von den besonderen Umständen des einzelnen Falls ab. Zu berücksichtigen ist dabei auch, ob der beklagte Ehepartner trotz der Verfehlungen des anderen an der Ehe festhält.

Prozentsätze bei der Unterhaltsbemessung

Der Unterhalt wird nicht als mathematisch exakter Prozentsatz berechnet. Die Prozentsätze sind eine wichtige Orientierungshilfe für die Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen. Sie sollen dafür sorgen, dass vergleichbare Fälle annähernd gleich behandelt werden.

Was in die eheliche Aufteilung fällt

Geteilt wird grundsätzlich nur das Vermögen, das Sie beide während der Ehe gemeinsam geschaffen haben und zu dessen Erwerb Sie beigetragen haben. Was nicht auf diese Weise entstanden ist, bleibt außerhalb der Aufteilung.

Eingebrachtes Vermögen bei der Scheidung · günstig für Eigentümer

Was Sie in die Ehe eingebracht haben, bleibt bei der Aufteilung nach der Scheidung außer Betracht. Das gilt auch dann, wenn Sie ein Haus mit früher verdientem Geld gekauft haben. Auch der Ersatz für solches Vermögen wird nicht aufgeteilt.

Eheliche Lebensgemeinschaft und Wohnen

Die eheliche Lebensgemeinschaft ist mehr als das gemeinsame Wohnen. Sie besteht vor allem aus der geistigen, seelisch-körperlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Gemeinsamkeit der Eheleute. Getrenntes Wohnen allein sagt daher noch nicht, dass sie beendet ist.

Besondere Härte bei der Scheidung · günstig für Kläger

Wer sich gegen die Scheidung wehrt, muss konkrete Umstände aufzeigen, aus denen sich für ihn eine über den Normalfall hinausgehende Härte ergibt. Ein bloß unbestimmtes inneres Unbehagen über das Scheitern der Ehe genügt dafür nicht.

Zeitraum der aufzuteilenden Ersparnisse · günstig für Ehegatte

Aufgeteilt wird nur, was während der aufrechten ehelichen Gemeinschaft dem Gebrauch beider gedient hat oder in dieser Zeit angespart wurde. Ersparnisse aus der Zeit vor der Hochzeit bleiben außen vor. Dasselbe gilt für Ersparnisse, die Sie nach dem Ende der Gemeinschaft angesammelt haben, auch wenn die Ehe formal noch bestand.

Arbeitspflicht nach der Scheidung · günstig für Unterhaltspflichtiger

Auch wenn Sie während der Ehe nicht berufstätig waren, kann Ihnen nach der Scheidung eine Arbeit zugemutet werden. Zumutbar ist eine Tätigkeit in Ihrem erlernten Beruf, selbst wenn Sie früher eine höhere Position hatten. Eine Hilfsarbeit müssten Sie dagegen nicht annehmen.

Zweck der Härteklausel bei Scheidung · günstig für Beklagter

Die Härteregel soll verhindern, dass der schuldlose Ehegatte plötzlich mit der vollen Härte der Scheidung konfrontiert wird. In Ausnahmefällen soll ihm damit eine Frist gegeben werden, sich auf die neue Lage einzustellen.

Geschenke zwischen Ehegatten bei der Scheidung

Sachen, die ein Ehegatte dem anderen geschenkt hat, sind von der Aufteilung bei der Scheidung nicht ausgenommen. Sie fallen daher grundsätzlich in die Aufteilung.

Verschulden bei der Vermögensaufteilung · günstig für Schuldiger

Bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens zählt die Verschuldensentscheidung aus dem Scheidungsverfahren nicht zu den ausdrücklich genannten Gründen. Wird sie überhaupt berücksichtigt, hat sie gegenüber den ausdrücklich genannten Umständen nur untergeordnete Bedeutung. Die Aufteilung soll kein Mittel sein, um ehewidriges Verhalten zu bestrafen oder ehegerechtes zu belohnen.

Zumutbare Arbeit nach der Scheidung

Eine allgemeine Regel gibt es dafür nicht. Das Gericht sieht sich Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand, Ihre Ausbildung, Ihre frühere Berufstätigkeit, die Erziehung von Kindern und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt an. Auch Ihr Verhalten in früheren Zeiträumen kann eine Rolle spielen, wenn Sie sich den Unterhalt vorbehalten haben.

Neue Beziehung und Unterhalt · günstig für Unterhaltsberechtigter

Nein. In einer Beziehung zu einem Mann liegt für sich allein noch kein anstößiger Lebenswandel. Der Unterhalt fällt nur weg, wenn Sie einen Lebenswandel führen, der den allgemeinen Moralvorstellungen widerspricht, und Ihr früherer Partner dadurch selbst bei großzügiger Betrachtung in Verruf gebracht wird.

Unternehmen und Aufteilung nach Scheidung · günstig für Unternehmer

Alle Sachen, die zu einem Unternehmen gehören, bleiben bei der Aufteilung außer Betracht. Sie werden aus der Aufteilungsmasse ausgeschieden.

Aufteilung möglichst ohne Geldausgleich

Das Vermögen wird bei der Scheidung so aufgeteilt, dass eine Geldzahlung möglichst vermieden wird. Erst wenn sich eine billige Aufteilung der vorhandenen Sachen nicht durchführen lässt, soll ein Ausgleich in Geld erfolgen.

Gemeinsames Bleiben in der Ehewohnung

Nein. Bestehen zwischen Ihnen tiefgreifende persönliche Spannungen, die sogar zu Tätlichkeiten geführt haben, dürfen Sie nicht beide in der Ehewohnung bleiben, wenn Sie die Nebenräume gemeinsam benützen müssten. Das widerspräche dem Ziel, Ihre Verbindung möglichst vollständig zu lösen.

Ausgleichszahlung für die Ehewohnung · günstig für weichender Ehegatte

Bleibt die Ehewohnung bei einem der beiden Ehegatten, kann es der Billigkeit entsprechen, dass dieser den anderen mit einer Geldzahlung dabei unterstützt, eine neue Wohnung zu finden.

Zuweisung der Ehewohnung bei gleichen Beiträgen · günstig für Elternteil

Haben beide Ehegatten gleich gewichtige Beiträge geleistet, entspricht es der Billigkeit, die Ehewohnung jenem zu überlassen, der stärker darauf angewiesen ist. Das ist in der Regel jener Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder bleiben.

Haushaltsführung als Beitrag bei der Aufteilung · günstig für Haushaltsführender

Bei der Aufteilung nach der Scheidung zählt nicht nur die Mitarbeit im Betrieb als Beitrag. Auch die Führung des gemeinsamen Haushalts sowie Pflege und Erziehung der Kinder werden berücksichtigt. Selbst wenn der andere Teil Inhaber des Unternehmens war, kann eine Aufteilung etwa zur Hälfte angemessen sein.