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Schadenersatz

2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Schreckreaktion im Straßenverkehr · günstig für Lenker

Nicht in jedem Fall. Wird Ihre falsche Reaktion durch grob verkehrswidriges Verhalten anderer ausgelöst, sind Sie als Lenker dafür keineswegs immer verantwortlich. Entschuldigt ist eine Schreckreaktion aber nur, wenn das Ereignis plötzlich, überraschend und so nah eintritt, dass es überstürztes Handeln erzwingt, und Sie es nicht selbst verschuldet haben.

Haftung für ungesicherte Bodenvertiefung · günstig für Geschädigter

Wer den natürlichen Boden künstlich verändert, muss dafür einstehen, wenn die Anlage schlechter ist, als es ihr sichtbarer Zustand erwarten lässt. Geschützt ist, wer sich im berechtigten Vertrauen auf die Gefahrlosigkeit in ihren Bereich begibt. Für eine künstlich geschaffene, nicht abgedeckte Vertiefung im Boden haftet daher deren Besitzer.

Weg und Haftungsprivileg des Halters · günstig für Wegehalter

Wenn es sich um einen Weg handelt, den jedermann als Fußgänger unter gleichen Bedingungen benützen darf. Dass der Halter zusätzlich einem eingeschränkten Kreis, etwa Anrainern, das Befahren gestattet, ändert daran nichts. Das mildere Haftungsmaß gilt dann gegenüber allen Benützern, unabhängig von der Art der Benützung.

Zumutbare Vorkehrungen des Besitzers

Wie weit Vorkehrungen gegen einen Schaden zumutbar sind, richtet sich nach den Umständen des einzelnen Falls, weil sich das allgemein nur in einem groben Rahmen sagen lässt. Maßgeblich sind die Anforderungen an denjenigen, der die Verfügungsgewalt hatte und die Gefahr daher beherrschen konnte.

Verwahrungspflicht des Tierhalters · günstig für Tierhalter

Als Tierhalter haften Sie, wenn Sie die nötige Verwahrung vernachlässigt haben. Was nötig ist, richtet sich nach den Eigenschaften des Tieres, die Sie kennen oder erkennen können, und danach, was vernünftigerweise von Ihnen erwartet werden kann. Die Anforderungen dürfen nicht so hoch sein, dass das Halten ungefährlicher Haustiere unmöglich wird.

Zinsen als Teil des Schadens · günstig für Geschädigter

Ja. Der Schädiger muss alle zweckmäßigen Aufwendungen zur Behebung des Schadens tragen, auch die Kosten dafür, das nötige Geld zu beschaffen. Zinsen für einen aufgenommenen Kredit gehören dazu. Für Zinsen über dem gesetzlichen Satz müssen Sie den Schädiger allerdings vorher aufgefordert haben, Ihnen das Geld vorzustrecken.

Mindestbetrag des Schadenersatzes · günstig für Geschädigter

Der nach allgemeinen Maßstäben berechnete Schaden ist der Mindestbetrag, der Ihnen zuzusprechen ist. Dieser Betrag gebührt Ihnen auch dann, wenn Ihr persönlicher Nachteil geringer wäre.

Maßstab für die Beaufsichtigung von Tieren · günstig für Geschädigter

Wie sorgfältig ein Tier verwahrt werden muss, hängt vor allem von seiner Gefährlichkeit ab: Je gefährlicher, desto größer die nötige Sorgfalt. Ebenso zählt, wie leicht das Tier Schaden anrichten kann, etwa wenn es mit vielen Menschen oder mit Kindern zusammentrifft. Droht Gefahr für die Gesundheit von Menschen, sind Zaun, Kette, Maulkorb oder Leine dem Halter jedenfalls zumutbar.

Ansprüche gegen Wegehalter und Anrainer · günstig für Geschädigter

Ja, beide kommen in Betracht. Gegenüber dem Halter des Weges gilt das mildere Haftungsmaß, gegenüber dem Anrainer nicht. Ist dieselbe Person beides, können Sie wählen, worauf Sie Ihren Anspruch stützen, und fehlt ein Anrainer, bleibt es beim milderen Maßstab.

Umfang der Wegehalterhaftung · günstig für Geschädigter

Für die Verkehrssicherheit im weitesten Sinn. Dazu zählen nicht nur der Weg selbst, sondern auch Anlagen entlang der Strecke wie Gräben und Pflanzungen, etwa ein tief über die Fahrbahn ragender Ast. Entscheidend ist, ob der Halter die ihm zumutbaren Maßnahmen für eine gefahrlose Benützung getroffen hat.

Zeitpunkt der Schadensbewertung · günstig für Geschädigter

Grundsätzlich der Zeitpunkt der Beschädigung. Dieser Grundsatz gilt aber nur in wirtschaftlich normalen Zeiten uneingeschränkt. Sind die Preise inzwischen erheblich gestiegen, etwa im Baubereich, ist das zu berücksichtigen.

Nachweis der Reparatur beim Autoschaden · günstig für Schädiger

Wollen Sie mehr Geld als den bloßen Wertunterschied Ihres Autos vor und nach dem Unfall, müssen Sie die Voraussetzungen dafür behaupten und beweisen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Ohne diesen Nachweis bekommen Sie nur den Wertunterschied ersetzt.

Instandhaltung und Beschilderung von Straßen · günstig für Verkehrsteilnehmer

Ja. Zur Instandhaltung der Straße gehört auch, sie mit allen vorgeschriebenen Verkehrseinrichtungen auszustatten, vor Gefahrenstellen mit Zeichen zu warnen und beschädigte oder entfernte Schilder sogleich zu ersetzen. Ist die Verkehrssicherheit nicht gegeben, muss unmissverständlich gewarnt oder der Verkehr eingeschränkt werden; Zweifel gehen zu Lasten des Straßenerhalters.

Grobe Fahrlässigkeit beim Wegehalter · günstig für Wegehalter

Wer für einen Weg verantwortlich ist, haftet nur bei besonders schwerem Verschulden. Das ist der Fall, wenn die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlicher Weise verletzt wurde und ein Schaden nicht bloß möglich, sondern geradezu wahrscheinlich war.

Zeitwert statt voller Reparaturkosten · günstig für Schädiger

Beim Schadenersatz wird wirtschaftlich gerechnet. Wenn zerstörte Teile den Gesamtwert eines Hauses nicht wesentlich beeinflussen, bekommen Sie nur deren Zeitwert nach der bisherigen Lebensdauer ersetzt, nicht die vollen Reparaturkosten.

Wertersatz bei rein persönlich nutzbaren Sachen · günstig für Geschädigter

Bei Sachen, die nur Ihnen persönlich nützen, gibt es keinen Marktwert; der Wert richtet sich dann nach den Kosten der Neuherstellung. Der sonst übliche Abzug für die bisherige Abnützung ist hier nicht allgemein anwendbar. Er kommt nur in Betracht, wenn die neue Sache Ihnen tatsächlich sicher länger nützt als die beschädigte.

Zweckmäßige Kosten der Schadensbehebung · günstig für Schädiger

Ersetzt werden die Mittel, die zur Behebung des Schadens zweckmäßig sind, also das, was auch ein wirtschaftlich vernünftiger Mensch ausgeben würde, der den Schaden selbst tragen müsste. Beurteilt wird das aus der Sicht vor der Ausgabe. Dass die Aufwendungen sinnvoll und zweckmäßig waren, müssen Sie als Geschädigter behaupten und beweisen.

Übergabe des Tieres an eine andere Person · günstig für Tierhalter

Die Anforderungen an die Beaufsichtigung eines Tieres dürfen nicht überspannt werden; Sie müssen nur vorkehren, was nach dem bisherigen Verhalten des Tieres billigerweise erwartet werden kann. Übergeben Sie das Tier jemand anderem zur Verwahrung, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt, solange Sie weder an dieser Person noch wegen der Eigenart des Tieres zweifeln mussten.

Maßstäbe für den Fahrlässigkeitsgrad

Der Grad der Fahrlässigkeit hängt vom einzelnen Fall ab. Anhaltspunkte sind die Gefährlichkeit der Lage, der Wert der gefährdeten Interessen, Ihr eigenes Interesse an der Vorgangsweise und Ihre persönlichen Fähigkeiten. Im Versicherungsvertragsrecht gilt als grob fahrlässig, wer schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht anstellt und Maßnahmen unterlässt, die jedem einleuchten müssen.

Wer den Schaden behebt · günstig für Geschädigter

Nein. Im Haftpflichtrecht gilt die Regel nicht, dass der Ersatzpflichtige den früheren Zustand selbst herstellen muss. Die Behebung bleibt Ihnen überlassen, die Kosten trägt aber der Ersatzpflichtige. Bei Mängeln an einer gekauften Sache kann dagegen die Verbesserung oder der Austausch durch den Vertragspartner vorrangig sein.

Auto als vermehrtes Bedürfnis · günstig für Geschädigter

Das ist möglich. Brauchen Sie ein Fahrzeug nach der Verletzung, um sich überhaupt frei bewegen und Ihrem Beruf oder Ihrer Ausbildung nachgehen zu können, gehören Anschaffung und Erhaltung zu den vermehrten Bedürfnissen. Weil ein Auto nicht ewig hält, kann später auch ein weiteres Fahrzeug zu ersetzen sein. Mehrere Fahrzeuge nebeneinander schuldet der Schädiger aber grundsätzlich nicht.

Zweckmäßige Heilungskosten · günstig für Schädiger

Nur den zweckmäßigen Aufwand. Kosten, die der Besserung Ihres verletzungsbedingten Zustands nicht dienen, werden nicht ersetzt, und ob Sie das erkennen konnten, spielt keine Rolle. Gibt es zwei Wege zum selben Ziel, ist nur der deutlich billigere zweckmäßig. Auch die Kosten der Rehabilitation zählen zu den Heilungskosten.

Verdienstentgang ohne laufendes Einkommen · günstig für Geschädigter

Ein Anspruch, weil Sie nach einer Verletzung nicht mehr oder weniger arbeiten können, setzt in der Regel voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Verletzung erwerbstätig waren. Er besteht aber auch dann, wenn anzunehmen ist, dass Sie eine Arbeit gesucht und gefunden hätten.

Feststellung der Erwerbsunfähigkeit

Nein. Ob und in welchem Ausmaß Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist, stellt das Gericht selbst fest; der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers oder die Einschätzung Ihrer Dienstbehörde bindet es nicht. Beeinträchtigt ist die Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in einer Ihrer Ausbildung und bisherigen Tätigkeit entsprechenden Stellung weniger oder gar nichts mehr verdienen können. Nicht entscheidend ist die rein medizinische Arbeitsfähigkeit.

Künftiger Nachteil durch verminderte Erwerbsfähigkeit · günstig für Geschädigter

Grundsätzlich setzt ein Anspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit voraus, dass Sie diese im Erwerbsleben auch eingesetzt haben. Ein Nachteil kann aber auch erst in Zukunft eintreten, obwohl Sie zur Zeit des Unfalls nichts verdient und vielleicht auch nicht vorgehabt haben, etwas zu verdienen.

Zeitwert als Grenze des Sachschadens · günstig für Schädiger

Grundsätzlich nein. Der zu ersetzende Sachschaden findet seine Grenze im Zeitwert der beschädigten Sache. Eine mäßige, wirtschaftlich vertretbare Überschreitung durch die Reparatur schadet aber nicht; wird tatsächlich repariert, sind die Kosten auch dann zu ersetzen, wenn sie den Wiederbeschaffungswert geringfügig übersteigen.

Ersatzkraft als Verdienstentgang · günstig für Geschädigter

Ja. Wird wegen Ihrer Verletzung eine Ersatzkraft nötig, etwa eine Haushaltshilfe, wird dieser Aufwand wie Verdienstentgang behandelt. Der Anspruch besteht auch, wenn Sie keine Hilfskraft bezahlen, sondern die Einschränkung mit mehr Zeit und Mühe selbst ausgleichen. Gerechnet wird dann mit dem, was eine bezahlte Haushaltshilfe kosten würde.

Höhere Verpflegungsklasse und Privatarzt · günstig für Geschädigter

Das entscheidet sich nicht allein nach medizinischen Gesichtspunkten. Es sind alle Umstände zu berücksichtigen, etwa Ihr berechtigtes Anliegen nach bestmöglicher Behandlung und Pflege und Ihre sonstige Lebenshaltung. Bringt die Behandlung im öffentlichen Spital keine Besserung, sind auch die Kosten eines Privatarztes gerechtfertigt.

Zulagen beim Verdienstentgang · günstig für Geschädigter

Ja. Verdienst ist jeder Arbeitserwerb, ob selbständig oder unselbständig, also auch Erschwernis-, Gefahren-, Sonntags- oder Feiertagszulagen und Prämien. Bei Aufwandsentschädigungen und Diäten wird aber nur der Betrag ersetzt, der über dem tatsächlichen Mehraufwand liegt.

Arbeitskraft als eigener Vermögenswert · günstig für Geschädigter

Die wirtschaftlich eingesetzte Arbeitskraft ist für sich ein Wert. Wird sie ganz oder teilweise, dauernd oder vorübergehend zerstört, muss der Schädiger das ersetzen. Daran ändert sich nichts, wenn Sie die bisherige Gegenleistung weiterhin von jemandem erhalten, der damit nicht den Schädiger entlasten will.