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Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Bindung an ein früheres Urteil · günstig für Beklagter

Wurden Sie in einem früheren Verfahren rechtskräftig zur Zahlung verurteilt, können Sie dieses Geld nicht mit einer neuen Klage zurückverlangen. Das gilt auch dann, wenn das frühere Urteil nur ein Versäumungsurteil war. Das Gericht ist an die frühere Entscheidung gebunden.

Abweisung bei teilweise undurchsetzbarem Begehren · günstig für Beklagter

Klagen Sie auf den Abschluss eines Vertrags mit bestimmten Bestimmungen, so muss das Gericht Ihre Klage zur Gänze abweisen, wenn auch nur einzelne dieser Bestimmungen nicht durchsetzbar sind. Das Gericht darf einzelne Bestimmungen nicht herausstreichen oder abändern, weil das etwas anderes wäre als das, was Sie verlangt haben.

Wahl zwischen mehreren Leistungen · günstig für Schuldner

Ja. Steht Ihnen als Gläubiger die Wahl zwischen mehreren Leistungen zu, müssen Sie diese Wahl bereits in der Klage treffen. An die einmal getroffene Wahl sind Sie danach gebunden; sie ist eine Erklärung, die dem anderen zugehen muss.

Auslegung von Erklärungen im Prozess

Was Sie im Verfahren gegenüber dem Gericht erklären, wird nicht danach beurteilt, was Sie sich innerlich dabei gedacht haben. Entscheidend ist, wie das Gericht und die Gegenseite Ihre Erklärung nach dem Zweck des Verfahrens und dem Akt verstehen mussten. Die Regeln für die Auslegung von Verträgen gelten dafür nicht.

Bindung an ein Feststellungsurteil

Nein. Wurde rechtskräftig festgestellt, ob der Rücktritt berechtigt und wirksam war, bindet das alle späteren Verfahren, in denen eine Leistung eingeklagt wird. Diese Frage kann dort nicht mehr aufgeworfen werden.

Gegenleistung im Klagebegehren · günstig für Kläger

Nein. Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie Ihre eigene Bereitschaft zur Gegenleistung nicht in den Klagsantrag aufnehmen. Auch die Tatsache, dass Sie bereits erfüllt haben, muss dort nicht stehen.

Überprüfung durch das Höchstgericht

Hängt die Entscheidung von den Umständen des einzelnen Falls ab, überprüft der Oberste Gerichtshof diese Beurteilung nicht. Er greift nur ein, wenn die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Vertrags auffallend falsch beurteilt wurde.

Bindung des Zivilgerichts an das Strafurteil · günstig für Geschädigter

Ja. Das Zivilgericht ist zwar an eine strafgerichtliche Verurteilung gebunden, darf aber ein darüber hinausgehendes Verschulden annehmen. Es kann daher Feststellungen treffen, die für den Verurteilten ungünstiger sind als jene des Strafurteils. Das gilt auch bei der Prüfung eines Mitverschuldens.

Mutwilliges Bestreiten im Prozess · günstig für Beklagter

Wer im Prozess einen Anspruch bestreitet, wird nur ausnahmsweise zum Schadenersatz verpflichtet. Dafür gilt ein strenger Maßstab, weil vermutet wird, dass jemand das Gericht in gutem Glauben angerufen hat.

Mitverschulden muss eingewendet werden · günstig für Geschädigter

Nein. Geprüft werden dürfen nur jene tatsächlichen Umstände, die der Beklagte tatsächlich eingewendet hat. Wer das in erster Instanz versäumt hat, kann sich im Rechtsmittelverfahren wegen des Neuerungsverbots nicht mehr darauf berufen.

Anwendung ausländischen Rechts vor Gericht

Muss ein österreichisches Gericht fremdes Recht anwenden, hat es das so zu tun, wie dieses Recht in seinem Herkunftsland angewendet wird. Maßgeblich ist dabei in erster Linie, wie die dortigen Gerichte es in der Praxis auslegen.

Schuldanteile im Prozess gegen mehrere · günstig für Geschädigter

Nein. Klagen Sie mehrere, die gemeinsam haften, kommt es auf ihre einzelnen Anteile nicht an. Wie sie sich untereinander ausgleichen, ist nicht Gegenstand Ihres Verfahrens.

Einwendung des Mitverschuldens im Prozess · günstig für Beklagter

Nein. Wendet der Beklagte ein, Sie treffe das Alleinverschulden, ist darin die Einwendung des Mitverschuldens bereits enthalten. Im Rechtsmittelverfahren darf allerdings nur geprüft werden, was er schon in erster Instanz an Umständen vorgebracht hat.

Rechnungslegung während des Prozesses · günstig für Arbeitgeber

Ihr Anspruch auf Rechnungslegung ist damit erfüllt. Es genügt, wenn die Abrechnung spätestens während des Gerichtsverfahrens vorgelegt wird.

Aufhebungsbeschluss ohne Zulassungsausspruch

Hebt das Rekursgericht eine Entscheidung auf und spricht es nicht ausdrücklich aus, dass ein weiteres Rechtsmittel zulässig ist, können Sie dagegen nichts mehr unternehmen. Das gilt auch dann, wenn es um eine besonders bedeutsame Rechtsfrage geht.

Aufgliederung mehrerer Schadenersatzansprüche · günstig für Beklagter

Machen Sie in einer Klage mehrere Schadenersatzansprüche geltend, muss jeder einzelne davon mit einem eigenen Betrag angeführt und näher beschrieben sein. Kürzt das Gericht etwa das Schmerzengeld, können Sie den Abstrich nicht einfach als weiteren Verdienstentgang zugesprochen bekommen.

Neues Gesetz im laufenden Verfahren

Ändert sich die Rechtslage, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens berücksichtigen, sofern die neuen Bestimmungen auf Ihren Fall passen. Ob eine Gesetzesänderung für ein bereits laufendes Verfahren gilt, richtet sich nach den Übergangsbestimmungen.

Streitwert bei Erhöhung einer Rente · günstig für Kläger

Klagen Sie auf Erhöhung einer Rente nach der Tötung eines Menschen, richtet sich der Streitwert nach dem dreifachen Jahresbetrag der begehrten Erhöhung. Der gesamte Rentenbetrag nach der Erhöhung ist dafür nicht maßgeblich.

Prozessvollmacht einer Gemeinde

Eine Gemeinde muss die Vollmacht für einen Prozess so ausstellen, wie es die Gemeindeordnung für Urkunden über privatrechtliche Verpflichtungen vorschreibt. In Tirol ist auf der Vollmacht der Beschluss des Gemeinderats anzuführen. Zusätzlich müssen der Bürgermeister und zwei Gemeinderatsmitglieder mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass dieser Beschluss zustande gekommen ist.

Wiederholungsgefahr als Rechtsfrage

Ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass sich ein Verhalten wiederholt, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Das ist grundsätzlich keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, mit der sich der Oberste Gerichtshof befasst.

Klage gegen den Gerichtssachverständigen · günstig für Sachverständiger

Auf Widerruf oder Unterlassung wegen des Inhalts seines Gutachtens nicht. Wer vom Gericht als Sachverständiger bestellt wurde, ist davon ausgenommen, damit die Rechtspflege ordnungsgemäß arbeiten kann. Ihre Einwände gegen das Gutachten müssen Sie in jenem Verfahren vorbringen, in dem es erstattet wurde.

Klage gegen einen ausländischen Staat · günstig für Beklagter

Nicht, wenn Ihr Anspruch mit einem hoheitlichen Handeln dieses Staates zusammenhängt. Dann sind die österreichischen Gerichte dafür nicht zuständig. Das gilt etwa für Schäden aus einem Umschuldungsgesetz oder aus der Informationspolitik einer Notenbank.

Urteil und Bestand der Schuld

Nein. Wird Ihre Verpflichtung durch ein Urteil festgestellt, bleibt es dieselbe Schuld wie zuvor; ein neuer Rechtsgrund entsteht dadurch nicht. Diese Umwandlung tritt außerdem erst ein, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Klagerecht und materielles Recht · günstig für Beklagter

Nur wer das Recht selbst hat, um das es geht. Das Recht zu klagen folgt aus dem eigenen Anspruch und kann davon nicht getrennt werden.

Prozessführung für fremde Ansprüche · günstig für Beklagter

Nein. Nach österreichischem Recht kann das Recht, einen Prozess zu führen, nicht für sich allein übertragen werden, wenn sonst keine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten besteht. Wer klagt, muss sich auf das Recht selbst stützen, nicht bloß auf die abgetretene Befugnis zu klagen.

Prüfung im Erlagsverfahren

Ob eine Hinterlegung bei Gericht zu Recht erfolgt ist, wird im Hinterlegungsverfahren selbst nicht geprüft. Diese Frage ist erst in einem anderen Verfahren zu klären.

Annahme des Gerichtserlags ohne Prüfung · günstig für Erleger

Nein. Das Gericht nimmt den Erlag an, ohne seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Das gilt auch für die Hinterlegung der Entschädigung in einem Enteignungsverfahren.

Bezeichnung der Gläubiger im Erlagsantrag · günstig für Gläubiger

Wenn Sie eine Schuld bei Gericht hinterlegen wollen, müssen Sie im Antrag bestimmt und möglichst genau angeben, zu wessen Gunsten die Hinterlegung erfolgt.

Gerichtliche Hinterlegung muss erfolgen

Wer Geld oder eine Sache bei Gericht hinterlegen will, muss das tatsächlich tun. Das Gesetz sieht keine Entscheidung darüber vor, ob eine erst geplante Hinterlegung angenommen wird.

Keine Parteistellung des Gläubigers beim Erlag · günstig für Schuldner

Nur der Schuldner kann erreichen, dass das Gericht eine Sache in Verwahrung nimmt oder einen Verwahrer bestellt. An diesem Verfahrensschritt sind Sie als Gläubiger nicht beteiligt und haben keine Parteistellung. Ihre Interessen sind in diesem Stadium noch nicht berührt.