Verfahrensrecht
3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Wurden Sie in einem früheren Verfahren rechtskräftig zur Zahlung verurteilt, können Sie dieses Geld nicht mit einer neuen Klage zurückverlangen. Das gilt auch dann, wenn das frühere Urteil nur ein Versäumungsurteil war. Das Gericht ist an die frühere Entscheidung gebunden.
Klagen Sie auf den Abschluss eines Vertrags mit bestimmten Bestimmungen, so muss das Gericht Ihre Klage zur Gänze abweisen, wenn auch nur einzelne dieser Bestimmungen nicht durchsetzbar sind. Das Gericht darf einzelne Bestimmungen nicht herausstreichen oder abändern, weil das etwas anderes wäre als das, was Sie verlangt haben.
Ja. Steht Ihnen als Gläubiger die Wahl zwischen mehreren Leistungen zu, müssen Sie diese Wahl bereits in der Klage treffen. An die einmal getroffene Wahl sind Sie danach gebunden; sie ist eine Erklärung, die dem anderen zugehen muss.
Was Sie im Verfahren gegenüber dem Gericht erklären, wird nicht danach beurteilt, was Sie sich innerlich dabei gedacht haben. Entscheidend ist, wie das Gericht und die Gegenseite Ihre Erklärung nach dem Zweck des Verfahrens und dem Akt verstehen mussten. Die Regeln für die Auslegung von Verträgen gelten dafür nicht.
Nein. Wurde rechtskräftig festgestellt, ob der Rücktritt berechtigt und wirksam war, bindet das alle späteren Verfahren, in denen eine Leistung eingeklagt wird. Diese Frage kann dort nicht mehr aufgeworfen werden.
Nein. Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie Ihre eigene Bereitschaft zur Gegenleistung nicht in den Klagsantrag aufnehmen. Auch die Tatsache, dass Sie bereits erfüllt haben, muss dort nicht stehen.
Hängt die Entscheidung von den Umständen des einzelnen Falls ab, überprüft der Oberste Gerichtshof diese Beurteilung nicht. Er greift nur ein, wenn die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Vertrags auffallend falsch beurteilt wurde.
Ja. Das Zivilgericht ist zwar an eine strafgerichtliche Verurteilung gebunden, darf aber ein darüber hinausgehendes Verschulden annehmen. Es kann daher Feststellungen treffen, die für den Verurteilten ungünstiger sind als jene des Strafurteils. Das gilt auch bei der Prüfung eines Mitverschuldens.
Wer im Prozess einen Anspruch bestreitet, wird nur ausnahmsweise zum Schadenersatz verpflichtet. Dafür gilt ein strenger Maßstab, weil vermutet wird, dass jemand das Gericht in gutem Glauben angerufen hat.
Nein. Geprüft werden dürfen nur jene tatsächlichen Umstände, die der Beklagte tatsächlich eingewendet hat. Wer das in erster Instanz versäumt hat, kann sich im Rechtsmittelverfahren wegen des Neuerungsverbots nicht mehr darauf berufen.
Muss ein österreichisches Gericht fremdes Recht anwenden, hat es das so zu tun, wie dieses Recht in seinem Herkunftsland angewendet wird. Maßgeblich ist dabei in erster Linie, wie die dortigen Gerichte es in der Praxis auslegen.
Nein. Klagen Sie mehrere, die gemeinsam haften, kommt es auf ihre einzelnen Anteile nicht an. Wie sie sich untereinander ausgleichen, ist nicht Gegenstand Ihres Verfahrens.
Nein. Wendet der Beklagte ein, Sie treffe das Alleinverschulden, ist darin die Einwendung des Mitverschuldens bereits enthalten. Im Rechtsmittelverfahren darf allerdings nur geprüft werden, was er schon in erster Instanz an Umständen vorgebracht hat.
Ihr Anspruch auf Rechnungslegung ist damit erfüllt. Es genügt, wenn die Abrechnung spätestens während des Gerichtsverfahrens vorgelegt wird.
Hebt das Rekursgericht eine Entscheidung auf und spricht es nicht ausdrücklich aus, dass ein weiteres Rechtsmittel zulässig ist, können Sie dagegen nichts mehr unternehmen. Das gilt auch dann, wenn es um eine besonders bedeutsame Rechtsfrage geht.
Machen Sie in einer Klage mehrere Schadenersatzansprüche geltend, muss jeder einzelne davon mit einem eigenen Betrag angeführt und näher beschrieben sein. Kürzt das Gericht etwa das Schmerzengeld, können Sie den Abstrich nicht einfach als weiteren Verdienstentgang zugesprochen bekommen.
Ändert sich die Rechtslage, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens berücksichtigen, sofern die neuen Bestimmungen auf Ihren Fall passen. Ob eine Gesetzesänderung für ein bereits laufendes Verfahren gilt, richtet sich nach den Übergangsbestimmungen.
Klagen Sie auf Erhöhung einer Rente nach der Tötung eines Menschen, richtet sich der Streitwert nach dem dreifachen Jahresbetrag der begehrten Erhöhung. Der gesamte Rentenbetrag nach der Erhöhung ist dafür nicht maßgeblich.
Eine Gemeinde muss die Vollmacht für einen Prozess so ausstellen, wie es die Gemeindeordnung für Urkunden über privatrechtliche Verpflichtungen vorschreibt. In Tirol ist auf der Vollmacht der Beschluss des Gemeinderats anzuführen. Zusätzlich müssen der Bürgermeister und zwei Gemeinderatsmitglieder mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass dieser Beschluss zustande gekommen ist.
Ob im Einzelfall die Gefahr besteht, dass sich ein Verhalten wiederholt, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Das ist grundsätzlich keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, mit der sich der Oberste Gerichtshof befasst.
Auf Widerruf oder Unterlassung wegen des Inhalts seines Gutachtens nicht. Wer vom Gericht als Sachverständiger bestellt wurde, ist davon ausgenommen, damit die Rechtspflege ordnungsgemäß arbeiten kann. Ihre Einwände gegen das Gutachten müssen Sie in jenem Verfahren vorbringen, in dem es erstattet wurde.
Nicht, wenn Ihr Anspruch mit einem hoheitlichen Handeln dieses Staates zusammenhängt. Dann sind die österreichischen Gerichte dafür nicht zuständig. Das gilt etwa für Schäden aus einem Umschuldungsgesetz oder aus der Informationspolitik einer Notenbank.
Nein. Wird Ihre Verpflichtung durch ein Urteil festgestellt, bleibt es dieselbe Schuld wie zuvor; ein neuer Rechtsgrund entsteht dadurch nicht. Diese Umwandlung tritt außerdem erst ein, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Nur wer das Recht selbst hat, um das es geht. Das Recht zu klagen folgt aus dem eigenen Anspruch und kann davon nicht getrennt werden.
Nein. Nach österreichischem Recht kann das Recht, einen Prozess zu führen, nicht für sich allein übertragen werden, wenn sonst keine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten besteht. Wer klagt, muss sich auf das Recht selbst stützen, nicht bloß auf die abgetretene Befugnis zu klagen.
Ob eine Hinterlegung bei Gericht zu Recht erfolgt ist, wird im Hinterlegungsverfahren selbst nicht geprüft. Diese Frage ist erst in einem anderen Verfahren zu klären.
Nein. Das Gericht nimmt den Erlag an, ohne seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Das gilt auch für die Hinterlegung der Entschädigung in einem Enteignungsverfahren.
Wenn Sie eine Schuld bei Gericht hinterlegen wollen, müssen Sie im Antrag bestimmt und möglichst genau angeben, zu wessen Gunsten die Hinterlegung erfolgt.
Wer Geld oder eine Sache bei Gericht hinterlegen will, muss das tatsächlich tun. Das Gesetz sieht keine Entscheidung darüber vor, ob eine erst geplante Hinterlegung angenommen wird.
Nur der Schuldner kann erreichen, dass das Gericht eine Sache in Verwahrung nimmt oder einen Verwahrer bestellt. An diesem Verfahrensschritt sind Sie als Gläubiger nicht beteiligt und haben keine Parteistellung. Ihre Interessen sind in diesem Stadium noch nicht berührt.