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Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Zustellung an eine Gesellschaft

Wer bei einer juristischen Person berechtigt ist, Schriftstücke entgegenzunehmen, richtet sich zunächst nach den Vorschriften über deren Organisation. Bei einer ausländischen Gesellschaft gelten dafür die Regeln ihres Heimatrechts.

Zuständigkeit der Schiedskommission · günstig für Kläger

Weist das Gesetz die Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche ausnahmsweise einer Verwaltungsbehörde zu, wie der paritätischen Schiedskommission, darf deren Zuständigkeit nicht durch eine ausdehnende Auslegung erweitert werden. Im Zweifel bleibt es daher beim Gericht.

Mindestzahl betroffener Arbeitnehmer

Es genügt nicht, dass mindestens drei Beschäftigte betroffen sein könnten. Bei wenigstens drei von ihnen muss tatsächlich ein unmittelbarer Anlass zur Klageführung bestehen.

Besondere Feststellungsklage im Arbeitsrecht

Gegenstand des besonderen Feststellungsverfahrens ist eine Klage darauf, festzustellen, ob ein Recht oder ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht. Voraussetzung ist ein rechtliches Interesse daran, dass diese Frage bald durch eine gerichtliche Entscheidung geklärt wird.

Umfang des besonderen Feststellungsverfahrens

In diesem besonderen Feststellungsverfahren geht es nicht nur um die Auslegung von Kollektivverträgen. Es können arbeitsrechtliche Fragen jeder Art behandelt werden, gleichgültig ob sie aus einem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem Arbeitsvertrag oder unmittelbar aus dem Gesetz stammen.

Keine Gutachten zu allgemeinen Rechtsfragen

In diesem Verfahren werden keine Gutachten zu bloß allgemein aufgeworfenen Rechtsfragen erstattet. Das Gericht denkt sich auch keine möglichen Fallgruppen aus. Es entscheidet nur im Rahmen der gestellten Anträge und nur so weit, wie der behauptete Sachverhalt das trägt.

Kostenzuspruch im Teilurteil · günstig für Versicherter

Wird über einen Teil Ihrer Ansprüche schon vorab entschieden, können Ihnen die Kosten dafür bereits in diesem Teilurteil zugesprochen werden. Voraussetzung ist, dass dieser Kostenersatz nicht davon abhängt, wie das Verfahren über die restlichen Ansprüche ausgeht.

Beweislast in Sozialrechtssachen

Die besondere Regel über die Beweislast im Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren gilt nur für die dort ausdrücklich genannten Fälle. In allen anderen Fällen gelten auch in Sozialrechtssachen die allgemeinen Grundsätze zur Beweislast. Es gibt also keine allgemeine Erleichterung.

Bindungswirkung der einstweiligen Verfügung · günstig für Beklagter

Für eine einstweilige Verfügung genügt es, den Anspruch glaubhaft zu machen; für ein Urteil muss er bewiesen werden. Eine einstweilige Verfügung hat deshalb nicht dieselbe Richtigkeitsvermutung wie ein Urteil und bindet den späteren Prozess nicht.

Befangenheit von Richter und Schöffen

Nicht schon deshalb. Dass sich ein Richter oder Schöffe vor der Verhandlung eine Meinung gebildet hat, macht ihn noch nicht befangen. Befangen ist er erst, wenn eindeutig erkennbar ist, dass er seine Meinung auch bei gegenteiligen Beweisergebnissen nicht ändern will.

Ablehnung nur des entscheidenden Richters

Sie können einen Richter oder ein Gericht nur dann ablehnen, wenn dort gerade in Ihrer Sache zu entscheiden ist. Fehlt diese Zuständigkeit im konkreten Fall, kommt eine Ablehnung nicht in Betracht.

Aussageverweigerung und Sachverständiger · günstig für Zeuge

Nein. Wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, nicht auszusagen, darf das Gericht seine Feststellungen nicht auf das stützen, was Sie einem Sachverständigen über den Tathergang erzählt haben. Schon das Einbringen solcher Schilderungen in die Verhandlung ist unzulässig.

Vorsatz aus dem äußeren Tatablauf

Ja. Was jemand gewollt oder gewusst hat, lässt sich auch aus den äußeren Umständen der Tat erschließen. Solche Schlüsse sind zulässig, die Feststellungen dazu müssen aber im Urteil ausdrücklich begründet werden.

Rechtsmittel gegen Zurückweisung der Berufung

Weist das Berufungsgericht Ihre Berufung aus formellen Gründen zurück, ohne über die Sache zu entscheiden, können Sie diesen Beschluss immer bekämpfen. Dieses Rechtsmittel ist einseitig, die Gegenseite antwortet also nicht darauf. Sie müssen es innerhalb von vierzehn Tagen einbringen.

Fehlende oder unzureichende Urteilsbegründung · günstig für Angeklagter

Unzureichend begründet ist ein Urteil, wenn für einen entscheidenden Punkt entweder gar keine Gründe genannt sind oder nur solche, aus denen sich nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung der Schluss nicht ziehen lässt. Das gilt auch, wenn der logische Zusammenhang kaum noch erkennbar ist.

Begründung eines Beweisantrags

Ja, wenn es nicht ohnehin auf der Hand liegt. Sie müssen im Beweisantrag angeben, aus welchen Gründen zu erwarten ist, dass der Beweis das von Ihnen behauptete Ergebnis bringt. Je zweifelhafter der Nutzen im Licht der übrigen Ergebnisse erscheint, desto genauer muss die Begründung sein.

Falsche Wiedergabe von Beweismitteln im Urteil · günstig für Angeklagter

Gibt das Urteil den Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wieder, ist es aktenwidrig; das können Sie rügen. Es genügt aber nicht, wenn Ihnen nur die Schlüsse oder die Feststellungen des Gerichts nicht passen.

Nachträgliche Begründung eines Antrags

Nein. Ob Ihr Antrag berechtigt war, wird danach beurteilt, wie die Lage im Zeitpunkt der Antragstellung war und was Sie damals dazu vorgebracht haben. Gründe, die Sie erst im Rechtsmittel nachschieben, bleiben unbeachtet.

Beweiswürdigung im Rechtsmittel angreifen

Nein. Es genügt nicht zu behaupten, das Gericht habe die Beweisergebnisse bedenklich gewürdigt oder eine für glaubwürdig gehaltene Aussage sei in Wahrheit unglaubwürdig. Nötig ist der Vergleich konkreter Aktenstellen mit den entscheidenden Feststellungen; eine Überprüfung wie bei einer Schuldberufung gibt es nicht.

Wahl zwischen mehreren Rechtsbehelfen · günstig für Antragsteller

Wenn Ihnen das Gesetz für Ihren Fall mehrere Möglichkeiten gibt, sich zu wehren, dürfen Sie wählen. Sie können auch mehrere davon gleichzeitig ergreifen.

Anfechtung der sachlichen Zuständigkeit · günstig für Kläger

Nein. Bejaht ein Gericht nach Beginn des Verfahrens seine sachliche Zuständigkeit, ist diese Entscheidung nicht anfechtbar, gleichgültig womit sie begründet wurde. Das gilt selbst dann, wenn ein schwerer Verfahrensfehler oder die Verletzung zwingenden Rechts behauptet wird. Der Sinn ist, den bereits geleisteten Verfahrensaufwand nicht zu verlieren.

Kostenentscheidung zweiter Instanz

Nein. Entscheidet das Gericht zweiter Instanz über die Prozesskosten, ist das grundsätzlich nicht mehr anfechtbar, weder mit einem eigenen Rechtsmittel noch als Teil einer Revision. Das gilt auch dann, wenn Sie meinen, die Entscheidung sei nichtig.

Zustellung an den falschen Empfänger · günstig für Empfänger

Nein. Ein Schriftstück ist nur dann wirksam zugestellt, wenn schon die Anordnung des Gerichts und das Schriftstück selbst den richtigen Empfänger nennen. Dass jemand den Inhalt tatsächlich erfahren hat, ersetzt die Zustellung nicht und verpflichtet Sie auch nicht, nachzufragen.

Hinterlegung bei Gericht, Berechtigung

Das entscheidet nur ein Gerichtsverfahren zwischen den Beteiligten. Legt ein Schuldner Geld oder eine Sache bei Gericht hinter, wird im Hinterlegungsverfahren selbst nicht geprüft, ob das zu Recht geschah. Diese Frage wird ausschließlich im Prozess geklärt.

Konkretes Interesse am Prozessbeitritt

Ihr rechtliches Interesse am Beitritt muss konkret sein. Die bloße Möglichkeit, dass die Entscheidung Ihre Rechte berühren könnte, genügt nicht. Ein solches Interesse hat etwa ein Mitschuldner im Prozess gegen den anderen Mitschuldner oder ein Bürge im Prozess zwischen Hauptschuldner und Gläubiger.

Auslegung von Erklärungen im Verfahren · günstig für Partei

Erklärungen, die Sie im Verfahren abgeben, werden danach ausgelegt, wie sie objektiv zu verstehen sind. Sind mehrere Deutungen möglich, wird jener der Vorzug gegeben, bei der Ihre Erklärung als wirksame Verfahrenshandlung gilt.

Umdeutung fehlerhafter Prozesserklärungen · günstig für Partei

Eine fehlerhafte Erklärung im Prozess darf umgedeutet werden, auch wenn es sich um einen Antrag zur Sache handelt. Das Gericht ermittelt dabei sachlich, was Sie mit Ihrem gesamten Vorbringen und in der jeweiligen Verfahrenslage erkennbar wollten. Auf die genaue Wortwahl kommt es also nicht allein an.

Heilung einer fehlerhaften Zustellung · günstig für Empfänger

Nein, nicht ohne Weiteres. Ein Zustellfehler wird nur dann geheilt, wenn sowohl die Anordnung des Gerichts als auch das Schriftstück selbst den richtigen Empfänger nennen. Ist dort eine falsche Person angeführt, hilft es nicht, dass das Schriftstück beim empfangsberechtigten Vertreter gelandet ist.

Klagevorbringen entscheidet über den Zusammenhang · günstig für Kläger

Ob zwischen mehreren Forderungen ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht, richtet sich allein nach dem, was Sie als Kläger vorbringen. Ob das Erstgericht diese Behauptungen dann auch festgestellt hat, spielt dafür keine Rolle.

Einordnung des Fristsetzungsantrags

Der Antrag, dem säumigen Gericht eine Frist zu setzen, eröffnet kein eigenes Verfahren. Er ist ein Rechtsbehelf, über den das übergeordnete Gericht entscheidet, und wird zum bestehenden Akt genommen.