Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Ein Irrtum über das Baujahr eines Gebrauchtwagens ist ein wesentlicher Irrtum. Er betrifft also einen Punkt, der für den Vertrag entscheidend ist.
Ja. Zu den Sorgfaltspflichten des Verkäufers gehört die wahrheitsgemäße und vollständige Aufklärung über bekannte Vorschäden, besonders wenn Sie ausdrücklich danach fragen oder erkennbar Wert darauf legen. Für die Anfechtung wegen Irrtums kommt es dabei nicht auf ein Verschulden des Verkäufers an; das zählt erst beim Schadenersatz.
Ein genereller Verzicht auf Ersatzansprüche im Voraus wird als anstößig empfunden. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine so weit gehende Abweichung von den gesetzlichen Regeln nicht hingenommen. Im Zweifel gilt sie nicht als vereinbart oder wird eng ausgelegt.
Auch wenn Sie teilweise darauf verzichtet haben, den Kauf rückgängig zu machen oder den Preis zu mindern, sind Sie nicht endgültig gebunden. Misslingt die Verbesserung oder lehnt der Verkäufer sie ab, können Sie statt der Verbesserung die Rückabwicklung verlangen.
Beim Leasing trägt der Leasingnehmer das Risiko für die Sache ähnlich wie ein Käufer, und der Vertrag ist für ihn grundsätzlich nicht kündbar. Das sind Wesensmerkmale des Leasingvertrags und für sich allein nicht sittenwidrig.
Eine Vereinbarung, die den geschuldeten Betrag an die Geldentwertung anpasst, verstößt für sich weder gegen das Gesetz noch gegen die guten Sitten. Unzulässig ist sie nur dort, wo sie ausdrücklich verboten ist.
Haben Sie sich mit der anderen Seite mündlich über die Sache und den Preis geeinigt und nur die schriftliche Ausfertigung auf später verschoben, so liegt bereits ein fertiger Kaufvertrag vor. Es handelt sich dann nicht bloß um die Zusage, später einen Vertrag zu schließen.
Halten Sie eine mündliche Vereinbarung nachträglich schriftlich fest und weicht die Schrift durch einen Fehler vom Vereinbarten ab, gilt das tatsächlich Vereinbarte. Wollten die Parteien nur festhalten, was sie ohnehin vereinbart hatten, kann sich aus dem Schriftstück keine andere Rechtslage ergeben.
Wenn ein Vertrag beide Seiten verpflichtet und schriftlich sein muss, ist die Form nur erfüllt, wenn beide Seiten unterschrieben haben. Die Unterschrift nur einer Seite genügt nicht.
Ja, grundsätzlich. Im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs muss, wer eine Urkunde ungelesen unterschreibt, deren Inhalt als seine eigene Erklärung gegen sich gelten lassen; das gilt auch, wenn er gar nicht lesen kann. Anders kann es sein, wenn der Vertragspartner die rechtzeitige Kenntnisnahme kleingedruckter oder überraschender Klauseln verhindert hat oder wenn erkennbar überhaupt keine Rechtsfolgen gewollt waren.
Das Antragsformular zeigt auch, wie weit die Abschlussvollmacht des Vertreters reicht. Trifft der Vertragspartner mit Ihnen persönlich eine mündliche Vereinbarung, die davon abweicht, kann sich später keine Seite auf die widersprechende Klausel im Formular berufen. Es wäre unredlich, zuerst etwas zuzusagen und sich dann auf das Gedruckte zu stützen.
Haben Sie eine bestimmte Form für den Vertrag vereinbart, wird vermutet, dass Sie erst mit Einhaltung dieser Form gebunden sein wollten. Es ist aber möglich, dass der Vertrag schon mündlich bindend war und die Urkunde nur noch festhalten sollte, was gilt. Wer sich darauf beruft, muss das beweisen.
Haften mehrere Schuldner solidarisch für dieselbe Forderung, kann der Gläubiger frei wählen, wen er in welcher Reihenfolge und in welchem Ausmaß in Anspruch nimmt. Erhalten darf er die Schuld aber nur ein einziges Mal.
Setzt die Ermittlung des Entgelts nach der Art des Geschäfts eine genaue Abrechnung der erbrachten Leistungen und der aufgewendeten Kosten voraus, wird das Entgelt erst mit einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig. Vorher müssen Sie also nicht zahlen.
Ist weder eine Zahlungsfrist noch ein Zahlungstag vereinbart, geraten Sie erst in Verzug, wenn der Gläubiger gemahnt hat. Die Mahnung ist an keine Form gebunden, sie muss nur erkennen lassen, dass die Leistung gefordert wird. Ob schon die Übersendung einer Rechnung eine Mahnung ist, hängt von den Umständen des Falls ab.
Ist ein Fall im Vertrag nicht geregelt, weil ihn niemand bedacht hat, wird gefragt, was redliche und vernünftige Parteien dafür vereinbart hätten. Dabei werden die übrigen Vertragsbestimmungen und der von den Parteien verfolgte Zweck herangezogen.
Für die rechtliche Art eines Vertrags kommt es nicht darauf an, wie ihn die Parteien benannt haben. Entscheidend ist, welche Wirkungen sie mit dem Vertrag erreichen wollten.
Bei einem schriftlichen Vertrag ist zuerst der Wortlaut maßgeblich, sofern er klar und deutlich ist. Erst wenn feststeht, dass der Text die Absicht der Beteiligten nicht richtig wiedergibt, wird nach dem wirklichen Willen gefragt und der Vertrag ergänzt.
Bei der Auslegung eines Vertrages kommt es nicht allein auf den Wortlaut an. Zu erforschen ist, was die Beteiligten wollten, und der Vertrag ist so zu verstehen, wie es im redlichen Verkehr üblich ist. Das schriftlich Festgehaltene allein entscheidet daher nicht.
Ein Pauschalpreis soll das genaue Abrechnen der Mengen ersparen. Er bleibt gleich, auch wenn am Ende deutlich mehr oder weniger Arbeit anfällt als geschätzt. Beide Seiten tragen damit ein Wagnis: Sie zahlen nicht mehr, bekommen aber auch nichts zurück.
Ja. Sie können die Übernahme einer mangelhaften Sache verweigern, gleich ob der Mangel so schwer wiegt, dass Sie die Aufhebung des Vertrags verlangen könnten, oder ob er nach der Übernahme nur zu einer Verbesserung oder Preisminderung führen würde. Ob das auch bei ganz unwesentlichen Mängeln gilt, ist offen geblieben.
Verträge, die auf Dauer angelegt sind, können Sie bei einem wichtigen Grund vorzeitig auflösen. Die sonst vereinbarten Kündigungsfristen und Kündigungstermine müssen Sie dabei nicht einhalten. In der Regel müssen Sie auch keine Nachfrist setzen.
Ein begründeter und wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag löst den Vertrag rückwirkend auf. Er gilt damit so, als wäre er von Anfang an nicht geschlossen worden.
Ja. Ein Beförderungsvertrag im Linienflugverkehr mit bestimmten Hin- und Rückflugterminen ist ein Fixgeschäft, weil Natur und Zweck der Termine schon allgemein zeigen, dass Sie an einer verspäteten Beförderung kein Interesse haben. Wollen Sie die Leistung dennoch später erhalten, müssen Sie das unverzüglich anzeigen.
Solange der Übergeber Ihr Verlangen nach Verbesserung nicht erfüllt hat, dürfen Sie Ihre eigene Leistung zurückhalten. Das Leistungsverweigerungsrecht steht Ihnen also auch zugunsten von Gewährleistungsansprüchen zu.
Normale Verschleiß- und Abnützungserscheinungen sind kein Mangel. Beim Gebrauchtwagen müssen Sie Mängel in einem gewissen Rahmen hinnehmen, vor allem solche, die dem Alter und den gefahrenen Kilometern entsprechen. Auch das Risiko größerer Reparaturen gehört dazu.
Ja. Wenn der Verkäufer weiß oder erkennen muss, wofür Sie die Sache brauchen, und Sie nicht darüber aufklärt, dass sie dafür untauglich ist, gilt die Eignung als stillschweigend zugesagt. Er muss dann dafür einstehen.
Der Anspruch auf Verbesserung ist ein Rest Ihres ursprünglichen Anspruchs darauf, dass der Vertrag ordentlich erfüllt wird. Verlangen können Sie deshalb nur das, wozu sich Ihr Vertragspartner vertraglich verpflichtet hat, nicht mehr.
Gewährleistung können Sie nur für Mängel verlangen, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Der Mangel muss damals zumindest im Ansatz bestanden haben, auch wenn er erst später sichtbar wurde. Für Mängel, die erst danach entstehen, gibt es keine Gewährleistung.
Wer im Gebrauchtwagenhandel ein Fahrzeug kauft und selbst abholen soll, darf davon ausgehen, dass es fahrbereit ist. Üblichen Verschleiß müssen Sie hinnehmen, grobe Mängel, die die Fahrbereitschaft erheblich beeinträchtigen, aber nicht. Ein Wagen, dessen Bremsflüssigkeit fehlt, sodass die Bremsen schon nach kurzer Strecke völlig versagen, ist nicht fahrbereit.