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Vertragsrecht

2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Abtretung künftiger Forderungen · günstig für Gläubiger

Auch künftige Forderungen können wirksam abgetreten werden, wenn sie ausreichend genau bestimmt sind. Ob das der Fall ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Wer der Schuldner sein wird, muss nur dann bekannt sein, wenn das Geschäft sonst nicht eindeutig zu erkennen ist.

Bestätigung einer Schuld als Wissenserklärung · günstig für Gläubiger

Teilen Sie bloß mit, dass eine Schuld besteht, ist das kein verbindliches Anerkenntnis, sondern nur eine Wissenserklärung. Sie begründet die Forderung nicht neu, verschiebt aber die Beweislast zu Ihren Lasten.

Anerkenntnis ohne vorherigen Streit · günstig für Schuldner

Nein. War über den Anspruch noch gar kein Streit entstanden, gab es auch keinen Anlass, ihn durch einen neuen, eigenständigen Verpflichtungsgrund zu bereinigen. Dann ist kein Grund vorhanden, ein verbindliches Anerkenntnis anzunehmen.

Anerkenntnis ohne Streit · günstig für Schuldner

Nein. Ein bindendes Anerkenntnis ist nur möglich, wenn tatsächlich ein Streit oder ein ernsthafter Zweifel über den Bestand der Forderung besteht und dieser bereinigt werden soll. Ohne solchen Streit lässt sich damit keine vom Schuldgrund losgelöste Verpflichtung schaffen.

Auslegung von Garantieerklärungen

Auch eine Garantie ist ein Rechtsgeschäft und wird wie jeder Vertrag ausgelegt. Es kommt nicht nur auf den Wortlaut an, sondern darauf, was die Beteiligten wirklich wollten; die strenge Bindung an den Text gilt nur so weit, wie sie diesem Willen entspricht.

Rückforderung vom Forderungskäufer · günstig für Schuldner

Haben Sie an denjenigen gezahlt, dem die Forderung übertragen wurde, obwohl Sie nichts schuldeten, richtet sich Ihre Rückforderung gegen ihn. Er ist der richtige Beklagte, nicht der ursprüngliche Gläubiger.

Erfüllung ohne Erfüllungswillen · günstig für Schuldner

Eine Verbindlichkeit erlischt, wenn tatsächlich das geleistet wird, was geschuldet ist. Ein besonderer Wille, damit erfüllen zu wollen, ist nicht nötig, solange der Bezug auf die bestimmte Schuld offenkundig ist.

Aufrechnungsverbot bei eigenmächtiger Wegnahme · günstig für Geschädigter

Nimmt Ihnen jemand eigenmächtig eine Sache weg, um sich selbst zu helfen, können Sie sie zurückfordern. Gegen diesen Anspruch darf die Gegenseite nicht mit eigenen Forderungen aufrechnen. Durch eine solche Wegnahme wird auch keine Zahlung geleistet, sondern ein Schaden verursacht, dessen Ersatz Sie verlangen können.

Voraussetzung der gesetzlichen Zahlungsanrechnung

Nur dann, wenn derselbe Schuldner mehrere voneinander abgegrenzte Schulden bei demselben Gläubiger hat. Gibt es nur eine Schuld, greift die Regel nicht.

Folgen eines Formfehlers

Welche Folge es hat, wenn eine gesetzliche Formvorschrift missachtet wird, ergibt sich aus der jeweiligen Vorschrift oder aus ihrem Sinn und Zweck. Ungültig ist ein Geschäft in der Regel nur, wenn das Gesetz das ausdrücklich anordnet; oft bleibt der Formfehler folgenlos oder wird nur bestraft. Baurechtliche Vorschriften machen ein Geschäft im Zweifel nicht nichtig.

Anrechnung von Teilzahlungen · günstig für Gläubiger

Besteht eine laufende Geschäftsverbindung, bilden alle Posten grundsätzlich ein Ganzes. Ihre Teilzahlungen werden daher nicht auf einzelne bestimmte Rechnungen angerechnet, sondern auf das Ganze.

Gesetzliche Reihenfolge der Schuldtilgung

Zuerst zählt, welche Schuld bereits eingefordert wurde, danach, welche fällig ist. Erst wenn sich daraus keine Reihung ergibt, kommt es darauf an, welche Schuld für Sie am beschwerlichsten ist. Als eingefordert gilt auch das außergerichtlich Verlangte.

Beweislast bei der Bereicherungsklage · günstig für Beklagter

Wenn Sie Geld oder eine Leistung zurückverlangen, weil sich der andere ungerechtfertigt bereichert hat, müssen Sie alle Voraussetzungen dafür beweisen.

Vertrag geht dem Bereicherungsrecht vor

Nein. Haben Sie eine vertragliche Regelung getroffen, können Sie sich nicht zusätzlich auf die Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung stützen. Verträge dürfen damit nicht nachträglich korrigiert werden, auch nicht bei einem Kalkulationsfehler.

Voraussetzung der Rückforderung

Eine Rückforderung setzt voraus, dass überhaupt etwas aus Ihrem Vermögen in ein anderes gelangt ist und dies ohne Rechtsgrund geschah, also rückgängig gemacht werden soll. Fehlt es daran, besteht kein Rückforderungsanspruch.

Wann ein Erlag bei Gericht zulässig ist · günstig für Schuldner

Nein. Beim Gericht hinterlegen dürfen Sie, wenn die Rechtslage unklar ist oder mehrere Personen dieselbe Forderung für sich beanspruchen. Besteht die Unklarheit nur zwischen Ihnen und Ihrem einzigen Gläubiger, ist die Hinterlegung nicht zulässig, weil der Streit dadurch nicht vermieden wird.

Befreiende Hinterlegung bei Gericht · günstig für Schuldner

Hinterlegen Sie eine Schuld rechtmäßig bei Gericht, befreit Sie das grundsätzlich von Ihrer Verbindlichkeit. Rechtmäßig ist das aber nur, wenn Sie in der geschuldeten Art leisten, also genau so, wie es vereinbart war.

Grenzen der gerichtlichen Hinterlegung · günstig für Gläubiger

Nicht jede fremde Forderung berechtigt Sie, das Geld bei Gericht zu hinterlegen. Sind die konkurrierenden Ansprüche offensichtlich unbegründet und können Sie das leicht erkennen, müssen Sie an den richtigen Empfänger zahlen. Das gilt besonders streng, wenn Sie rechtskundig sind.

Unberechtigte Hinterlegung beim Gericht · günstig für Gläubiger

Dann stehen Sie als Gläubiger so da, als hätte es die Hinterlegung nie gegeben. Der Schuldner muss im richtigen Umfang leisten und kann sich nicht darauf berufen, durch den Erlag von jeder weiteren Haftung befreit worden zu sein.

Rückabwicklung bei mehreren Beteiligten

Waren mehrere Personen an einer Vermögensverschiebung beteiligt, ist zu klären, wer nach der bei der Leistung vorgestellten Zweckbestimmung leisten und wer empfangen sollte. Die Rückabwicklung findet dann zwischen genau diesen beiden Personen statt.

Gleichartigkeit der aufgerechneten Forderungen · günstig für Aufrechnender

Ja. Entscheidend ist nur, dass beide Forderungen denselben Gegenstand haben, nicht aus welchem Grund sie entstanden sind. Sind beide auf Geld gerichtet, sind sie gleichartig, gleichgültig ob es um Unterhalt, Schadenersatz oder Aufwendungen geht.

Verjährung der Zinsen bei Rückforderung · günstig für Empfänger

Ja. Für die Zinsen, die Sie zusätzlich zum zurückgeforderten Betrag verlangen, gilt die kurze Frist von drei Jahren. Sie verjähren damit unabhängig davon, wie lange Sie den Hauptbetrag noch fordern können.

Aufrechnungserklärung und Zustimmung · günstig für Aufrechnender

Nein. Die Schuld erlischt erst, wenn einer der Beteiligten die Aufrechnung erklärt, gerichtlich oder außergerichtlich; die Zustimmung des anderen ist dafür nicht nötig. Auch schlüssiges Verhalten genügt, etwa wenn Sie in der Klage die Gegenforderung bereits abziehen.

Beweis der außergerichtlichen Aufrechnung · günstig für Gläubiger

Stehen einander zwei gleichartige Forderungen gegenüber, sind sie damit noch nicht getilgt. Wer sich darauf beruft, dass außerhalb des Gerichts aufgerechnet wurde, muss auch darlegen, dass er die Aufrechnung tatsächlich erklärt hat. Erst dann erlöschen die Forderungen, und zwar rückwirkend auf den Zeitpunkt, in dem sie einander erstmals aufrechenbar gegenüberstanden.

Wirkung der Aufrechnung von Forderungen

Treffen zwei aufrechenbare Forderungen zusammen, sind sie damit noch nicht automatisch verrechnet. Sie haben nur das Recht, auf die Aufrechnung zu dringen. Erklären Sie die Aufrechnung, wirkt sie auf den Zeitpunkt zurück, in dem sich die Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden.

Aufrechnungsverbot bei entzogenem Geld · günstig für Geschädigter

Das Verbot, gegen Ansprüche aus eigenmächtig entzogenen Sachen aufzurechnen oder sie zurückzubehalten, gilt auch für Geld, selbst wenn es mit eigenem Geld vermengt wurde. Es gilt ebenso, wenn sich der Anspruch auf Herausgabe in einen Anspruch auf Geldersatz verwandelt hat. Auch veruntreute Sachen zählen dazu, weil der Missbrauch als Vertrauensbruch empfunden wird.

Anerkennung durch außergerichtliche Aufrechnung · günstig für Gläubiger

Wer außerhalb eines Verfahrens gegenrechnet, erklärt das unbedingt. Damit erkennt er die Forderung der Gegenseite an und behauptet nur noch, sie sei durch die Gegenrechnung bereits getilgt.

Rückwirkung der Aufrechnung · günstig für Schuldner

Erklären Sie die Aufrechnung erst später, wirkt sie auf jenen Zeitpunkt zurück, in dem die beiden Forderungen einander erstmals aufrechenbar gegenüberstanden. Für die Zeit danach gelten die Schulden also als getilgt.

Aufrechnung mit verjährter Forderung · günstig für Schuldner

Ja, wenn sich die beiden Forderungen zu einem Zeitpunkt aufrechenbar gegenüberstanden, als Ihre Gegenforderung noch nicht verjährt war. Die Aufrechnung wirkt auf diesen Zeitpunkt zurück und ist daher auch später noch möglich. Ist Ihre Forderung dagegen wegen Ablaufs einer Ausschlussfrist erloschen, geht das nicht.

Form beim schenkungsweisen Schulderlass · günstig für Schuldner

Nein. Wer schenkungsweise auf eine Forderung verzichtet, braucht dafür keine besondere Form, weil der Verzicht schon vollzogen wird und kein bloßes Versprechen ist. Das gilt auch für Hypotheken und andere im Grundbuch eingetragene Rechte, etwa den Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht.