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Vertragsrecht

2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Unerschwinglichkeit einer Leistung · günstig für Schuldner

Wäre die Leistung unvernünftig und wirtschaftlich sinnlos, steht das der Unmöglichkeit gleich und die Pflicht entfällt. Die üblichen Verluste eines Geschäfts genügen dafür nicht; es müsste zumindest eine erhebliche Verschlechterung Ihrer Existenz drohen.

Dauernde Unmöglichkeit der Leistung

Ob eine Leistung dauerhaft unmöglich ist, ist teils eine Frage der Tatsachen und teils eine Frage der Bewertung. Eine rein rechnerische Antwort gibt es darauf nicht.

Anwendungsbereich der kurzen Verjährung · günstig für Gläubiger

Ob für eine Forderung die kurze Verjährungszeit gilt, richtet sich allein danach, ob genau diese Forderung im Gesetz aufgezählt ist. Andere Überlegungen sind dafür nicht maßgeblich.

Beweis der unmöglichen Leistung · günstig für Kläger

Nein. Wer eine zugesagte Leistung nicht erbringt und sich darauf beruft, sie sei unmöglich, muss das auch beweisen. Der bloße Hinweis, ein Dritter verweigere seine Zustimmung, reicht nicht: Sie müssen zeigen, dass Sie alles redlich Zumutbare versucht haben, ihn zur Mitwirkung zu bewegen.

Dreijahresfrist bei Geschäftsforderungen · günstig für Unternehmer

Nein. Die kurze Frist von drei Jahren gilt für Forderungen eines Betriebs auf Bezahlung gelieferter Waren oder erbrachter Arbeiten. Will das Unternehmen dagegen einen Teil der eigenen Leistung zurück, weil es zu viel geliefert hat, gilt diese kurze Frist nicht.

Arglist und Beginn der Verjährung · günstig für Gläubiger

Ja. Dass Sie von Ihrem Recht nichts wussten, hält die Frist grundsätzlich nicht auf. Nur wenn der Verpflichtete Sie arglistig getäuscht hat, beginnt die Verjährung nicht zu laufen.

Unkenntnis des eigenen Anspruchs · günstig für Schuldner

Ja. Die Frist beginnt, sobald Sie Ihr Recht rechtlich geltend machen könnten, unabhängig davon, ob Sie davon wussten. Ein Irrtum oder Ihre Unkenntnis ändert daran nichts. Nur beim Schadenersatz kommt es ausnahmsweise auf Ihre Kenntnis an.

Frist bei fehlender Geschäftsfähigkeit · günstig für Betroffener

Dafür gilt die lange Frist von dreißig Jahren. War eine Vertragspartei nicht handlungsfähig, ist der Vertrag nichtig; die kurze Frist von drei Jahren kommt hier nicht zur Anwendung.

Beginn der dreißigjährigen Verjährung · günstig für Schuldner

Rechte, die Sie nicht ausüben, verfallen in der Regel nach dreißig Jahren. Die Frist beginnt, sobald Sie das Recht geltend machen könnten, also kein rechtliches Hindernis mehr entgegensteht. Auch Rechte wie ein vereinbartes Wiederkaufsrecht unterliegen dieser Frist.

Verjährung des Rechnungslegungsanspruchs · günstig für Auftraggeber

Ja. Der eigenständige Anspruch darauf, dass Ihnen jemand Rechnung legt, verjährt erst nach dreißig Jahren. Hängt er allerdings nur an einem anderen Anspruch, verjährt er gemeinsam mit diesem.

Bindung an den Verjährungsverzicht · günstig für Gläubiger

Wer vor Ablauf der Frist darauf verzichtet hat, sich auf die Verjährung zu berufen, ist daran gebunden, sobald er sich zu Beginn des Prozesses zu diesem Verzicht bekennt. Er kann später nicht umschwenken und doch noch Verjährung einwenden.

Verkürzte Verjährungsfrist im Vertrag · günstig für Unternehmer

Sie können mit Ihrem Vertragspartner vereinbaren, dass ein Anspruch früher verjährt, als es das Gesetz vorsieht. Eine solche Verkürzung der Verjährungsfrist ist zulässig.

Buchauszug für den freien Vertreter · günstig für Handelsvertreter

Ja. Auch wer nicht angestellt, sondern als freier Vertreter tätig ist, kann verlangen, dass ihm das Unternehmen einen Auszug aus seinen Büchern vorlegt. Auf dieser Grundlage können Sie Ihre Provision anschließend beziffern und einfordern.

Haftung bei Übernahme eines Unternehmens · günstig für Gläubiger

Wer ein Vermögen oder ein Unternehmen übernimmt, haftet den Gläubigern für die dazugehörigen Schulden, die er bei der Übergabe kannte oder kennen musste. Damit soll verhindert werden, dass den Gläubigern durch die Übertragung genau jenes Vermögen entzogen wird, auf das sie zugreifen könnten.

Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch

Eine Abrechnung können Sie vom anderen nur dann verlangen, wenn Sie die nötigen Angaben nicht auf anderem Weg erfahren können. Kommen Sie ohne seine Auskunft nicht dazu, Ihre Forderung dem Grund und der Höhe nach zu beziffern, steht Ihnen der Anspruch zu. Können Sie sich die Angaben selbst beschaffen, brauchen Sie ihn nicht.

Pflicht zur Rechnungslegung · günstig für Berechtigter

Eine Pflicht zur Rechnungslegung besteht überall dort, wo es das Wesen des Vertragsverhältnisses mit sich bringt, dass Sie entschuldbar nicht wissen, ob und in welchem Umfang etwas vorhanden ist. Voraussetzung ist außerdem, dass der andere die Auskunft leicht geben kann und ihm das nach Treu und Glauben auch zumutbar ist.

Abrechnung für den selbständigen Vertreter · günstig für Handelsvertreter

Ja. Auch der selbständige Handelsvertreter kann verlangen, dass ihm ein Auszug aus den Büchern vorgelegt wird, und seine Provision danach beziffern. Die Abrechnung muss ausführlich sein; bloße Endsummen oder das Überlassen von Belegen genügen nicht.

Förderung als privatrechtlicher Vertrag

Eine Förderung nach privatem Recht entsteht durch einen eigenen Vertrag zwischen Förderungsgeber und Empfänger. Ein solches Verhältnis kann auch umfassen, dass Personal auf Kosten des Förderungsgebers zur Verfügung gestellt wird.

Irrtum beim Schenkungsvertrag · günstig für Beschenkter

Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen. Sie müssen zeigen, dass die andere Seite den Irrtum verursacht hat, dass er ihr auffallen musste oder dass er noch rechtzeitig aufgeklärt wurde. Ein bloß falscher Beweggrund reicht für sich allein nicht.

Frist für den Vergleichswiderruf

Die vereinbarte Frist für den Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs ist keine reine Verfahrensfrist. Sie ist eine zwischen den Parteien vereinbarte Ausschlussfrist mit Wirkung im bürgerlichen Recht. Ist sie abgelaufen, ist der Widerruf nicht mehr möglich.

Verkauf oder Vermietung fremder Sachen · günstig für Käufer

Wer eine fremde Sache verkauft oder vermietet, kann sich später nicht darauf berufen, dass er über sie gar nicht verfügen durfte. Nur der Dritte, dem die Sache gehört, kann die Unwirksamkeit der Verfügung geltend machen.

Standesverstoß und Gültigkeit der Provision · günstig für Vermittler

Nein. Ein Verstoß gegen berufliche Standesregeln macht die Vereinbarung über die Provision oder das Honorar für sich allein nicht ungültig. Auch sittenwidrig ist die Vereinbarung deshalb noch nicht; dafür müsste mehr hinzukommen.

Wirkung der Nichtigkeit ab Vertragsbeginn

Ist ein Vertrag sittenwidrig, ist er in der Regel von Anfang an unwirksam und nicht erst ab dem Zeitpunkt, zu dem das festgestellt wird. Die Unwirksamkeit betrifft auch die Rechte an der Sache selbst.

Anfechtung durch den Pfandschuldner · günstig für Gläubiger

Nein. Das Recht, einen Vertrag anzufechten, steht nur den Vertragsparteien selbst zu und kann nicht für sich allein übertragen werden. Hat der Kreditnehmer den Vertrag nicht wegen Wuchers angefochten und ist er rechtskräftig zur Rückzahlung verurteilt, können Sie als Pfandschuldner das nicht nachholen.

Vertrauen auf den Anschein der Vollmacht · günstig für Vertragspartner

Ja, wenn Sie auf den äußeren Anschein vertrauen durften. Ein Bevollmächtigter kann einen Stellvertreter einsetzen, aber nur im Umfang seiner eigenen Befugnis. Hat das vertretungsbefugte Organ selbst eine Lage geschaffen, die den Eindruck ausreichender Vollmacht erweckt, wird Ihr gutgläubiges Vertrauen geschützt und der Vertrag dem Rechtsträger zugerechnet.

Rechtliche Wirkung von ÖNORMEN

Technische Normen, die nicht ausdrücklich durch eine Rechtsvorschrift für verbindlich erklärt wurden, gelten nur, wenn sie zum Inhalt des Vertrags gemacht wurden. Das kann auch schlüssig geschehen. Als Gesetz im Sinn der Schadenersatzregeln zählen sie nicht.

Klage vor grundverkehrsbehördlicher Genehmigung · günstig für Käufer

Braucht der Kaufvertrag über ein Grundstück noch die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde, können Sie trotzdem schon vorher klagen. Sie können verlangen, dass Ihnen eine Urkunde ausgestellt wird, mit der die Eintragung im Grundbuch möglich ist. Sie müssen also nicht warten, bis die Behörde entschieden hat.

Klage auf Einhaltung des Grundstückskaufs · günstig für Käufer

Dass ein Kaufvertrag über ein Grundstück noch behördlich genehmigt werden muss, hindert Sie nicht daran, auf Einhaltung des Vertrags zu klagen. Die Genehmigungspflicht allein steht der Klage also nicht im Weg.

Anwendbare Regeln beim Anwaltsvertrag

Auf den Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt ist zunächst die Rechtsanwaltsordnung anzuwenden. Nur ergänzend gelten die allgemeinen Regeln über die Bevollmächtigung.

Vertretung beider Vertragsseiten

Nach österreichischem Recht darf jemand beide Seiten eines Geschäfts vertreten, wenn beide Vertragsteile damit einverstanden sind. Auch eine nachträgliche Genehmigung genügt.