Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Sie dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein Prokurist zu allen Geschäften ermächtigt ist, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt; ob das Geschäft gewöhnlicher oder ungewöhnlicher Art ist, spielt dafür keine Rolle. Den Schutz verlieren Sie grundsätzlich nur, wenn Sie mit dem Prokuristen arglistig zum Nachteil des Firmeninhabers zusammengewirkt haben. Dasselbe gilt, wenn der Missbrauch jemand anderen schädigt, auf dessen Interessen der Vertretene erkennbar Bedacht nehmen wollte.
Die Regel über die Preisbestimmung beim Kauf gilt als Grundlage für alle Fälle, in denen erst später festgelegt wird, was zu leisten ist. Diese Festlegung kann ein Vertragspartner oder ein Dritter übernehmen.
Es gibt Verträge, bei denen es dem Verpflichteten gerade auf die Person des Vertragspartners oder auf dessen ganz persönliche Gegenleistung ankommt. Das muss sich aus dem Inhalt des Vertrags ergeben. Solche Verträge werden nicht wie ein gewöhnlicher Verkauf behandelt.
Das Gesetz beschränkt das Wiederkaufsrecht auf den Verkäufer und auf dessen Lebenszeit. Daraus folgt aber nicht, dass es unzulässig wäre, einer anderen Person ein Kaufrecht mit demselben Inhalt einzuräumen.
Wurde ein Vorkaufsrecht mehreren Personen gemeinsam eingeräumt, ohne dass eine Reihenfolge oder bestimmte Anteile festgelegt sind, ist es im Zweifel von allen gemeinsam auszuüben. Fällt einer weg oder verzichtet er, wächst sein Anteil den übrigen zu. Tritt umgekehrt einer der Berechtigten selbst als Käufer auf, steht den anderen insoweit kein Vorkaufsrecht zu, als er es auch gegenüber einem fremden Käufer hätte.
Fehlt Ihrer Vereinbarung ein Merkmal des echten Verkaufsauftrags, gilt der Übernehmer im Zweifel als Ihr Vertreter. Das ist aber nur eine Auslegungsregel und greift nicht, wenn die Beteiligten etwas anderes wollten. Soll der Übernehmer auf eigene Rechnung handeln, liegt ein eigener, dem Verkaufsauftrag ähnlicher Vertrag vor.
Nein. Wenn der Kaufpreis dem Wert der Sache entspricht, ist das Geschäft nicht schon deshalb sittenwidrig, weil der vereinbarte Rückkaufpreis viel höher liegt. Anders kann es nur sein, wenn in Wahrheit ein verdeckter Kredit vorliegt: Sie haben verkauft, um dringend Geld zu bekommen, und beide Seiten sind davon ausgegangen, dass Sie die Sache wieder zurückkaufen werden.
Es kommt auf den Zeitpunkt an, zu dem Sie die Vereinbarung geschlossen haben. Eine Option ist ein Vertrag, der erst durch Ihre spätere Erklärung wirksam wird. Ob er erlaubt ist, wird nach den Verhältnissen beim Abschluss beurteilt und nicht nach jenen bei der Ausübung.
Zahlt jemand eine Schuld, für die er mithaftet, kann er sich bei Ihnen als eigentlichem Schuldner erholen. Für diesen Rückgriff gilt dieselbe Verjährungsfrist wie für die Schuld, die er bezahlt hat. Stützt er seinen Anspruch dagegen auf eine unmittelbare Beziehung zu Ihnen, gilt die dafür maßgebliche Frist.
Ja. Wird die Vereinbarung, die eine alte Schuld durch eine neue ersetzen sollte, ungültig oder erfolgreich angefochten, besteht die alte Verpflichtung grundsätzlich wieder. Eine Widmungserklärung, die sich auf eine Forderung aus dem ungültigen Geschäft bezieht, fällt dagegen weg.
In der Regel nicht. Rechte, mit denen jemand ein Rechtsverhältnis gestalten kann, hängen an der zugehörigen Rechtsstellung. Sie lassen sich für sich allein nur ausnahmsweise übertragen, nämlich wenn eine Seite ein Interesse daran hat, das die Rechtsordnung billigt.
Wird eine Forderung an jemand anderen übertragen und klagt dieser noch vor Ablauf der Verjährungsfrist, hält das die Verjährung nicht auf, solange er die Forderung noch nicht wirksam erworben hat. Die unterbrechende Wirkung tritt erst mit dem wirksamen Erwerb ein. Diesen Erwerb muss er behaupten und beweisen.
Rückgriff bei Ihrem Unterfrachtführer können Sie erst nehmen, wenn Sie den Schaden selbst ersetzt haben. Das gilt gegenüber dem Verfügungsberechtigten ebenso wie gegenüber demjenigen, der bereits bei Ihnen Rückgriff genommen hat.
Die spätere Erklärung, aufzurechnen, wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in dem sich beide Forderungen erstmals gegenüberstanden, also Ihre Forderung fällig und die des anderen bereits vorzeitig erfüllbar war. Bis zur Entstehung der Forderungen reicht die Wirkung nicht zurück. War die Gegenforderung bis zum Ablauf der Verjährung nie fällig, können Sie nicht mehr aufrechnen.
Nur wenn Sie mit einer Gegenforderung tatsächlich durchdringen, wirkt das auf die Verjährung wie eine Klage. Bleibt die Gegenforderung erfolglos oder ist sie unzulässig, hält sie die Verjährung nicht auf.
Ein Gutachter, den die Parteien bestellen, entscheidet nicht, was zwischen ihnen rechtens ist. Er schafft nur die Grundlage für eine spätere Entscheidung oder für eine Einigung der Parteien selbst. Ob im Vertrag von Schiedsrichter oder Schiedsmann die Rede ist, spielt kaum eine Rolle; entscheidend ist, welche Aufgabe der Person übertragen wurde.
Wurde ein Vertrag im Ausland geschlossen, prüft das österreichische Gericht zuerst nach österreichischem Recht, um welche Art von Rechtsverhältnis es sich handelt. Erst diese Einordnung entscheidet darüber, welche Regeln dann angewendet werden.
Aufgabe eines vereinbarten Gutachters ist es, einzelne Tatsachen oder einzelne Voraussetzungen festzustellen. Darüber hinaus kann ihm übertragen sein, den Willen der Parteien durch einen entsprechenden Ausspruch zu ergänzen oder zu ersetzen.
Übernimmt jemand aufgrund eines Vertrags mit einem Dritten die Haftung für dessen Leistung, ist diese Garantie von den zugrunde liegenden Geschäften gelöst. Daran ändert sich nichts, wenn in der Garantieerklärung das Grundgeschäft oder der Auftrag erwähnt wird.
Ja. Wird eine Privaturkunde notariell bekräftigt, ersetzt das die Errichtung eines Notariatsakts; Geschäfte mit Notariatszwang können daher auch auf diesem Weg wirksam abgeschlossen werden. Zulässig ist nicht nur die Bekräftigung einer bereits unterzeichneten Urkunde, sondern auch die gleichzeitige Unterfertigung beider Urkunden. Der Inhalt der Privaturkunde darf dabei aber nicht mehr geändert werden.
Ja. Es kommt nicht darauf an, wer die Bank allgemein vertreten darf, sondern darauf, wer bei ihr Schecks tatsächlich einlöst. Deren Wissen und deren fahrlässige Unkenntnis muss sich die Bank zurechnen lassen. Sie zieht den Vorteil aus deren Redlichkeit und trägt deshalb auch die Nachteile ihrer Unredlichkeit.
Ja, das kann sein. Wird Ihnen ein vorformulierter Vertrag in fremder Sprache vorgelegt, der ganz auf eine bestimmte ausländische Rechtsordnung zugeschnitten ist, kann darin eine stillschweigende Rechtswahl liegen. Dafür sprechen vor allem Verweise auf konkrete ausländische Vorschriften und typische Fachbegriffe.
Ja, das ist möglich. Ob eine stillschweigende Rechtswahl vorliegt, richtet sich nach den allgemeinen Regeln über schlüssiges Verhalten; es darf kein vernünftiger Zweifel bleiben, dass beide Seiten eine bestimmte Rechtsordnung wollten. Berufen sich beide im Verfahren auf dieselbe Rechtsordnung, kann darin eine auch noch während des Prozesses zulässige Rechtswahl liegen.
Das Recht, das für die Vertretung gilt, entscheidet vor allem darüber, ob eine Vollmacht besteht und wie weit sie reicht. Es entscheidet auch, ob sie durch Zeitablauf oder Tod erlischt, ob sie widerrufen werden kann und ob eine Untervollmacht zulässig ist. Ebenso richten sich danach Überschreitung, Missbrauch und die nachträgliche Genehmigung einer nicht gedeckten Vertretungshandlung.
Ja, solange Ihnen der ursprüngliche Vertragspartner gegenübersteht. Dann können Sie alles einwenden, was Sie aus dem zugrunde liegenden Geschäft vorbringen könnten. Ausgeschlossen sind nur Einwände, die auf Beziehungen zu Dritten beruhen; geschützt wird vor allem der spätere Erwerber des Wechsels.
Ja. Gegenüber demjenigen, der den Anspruch aus dem Wechsel erhebt und mit dem Sie unmittelbar zu tun hatten, sind Einwendungen immer zulässig. Sie können daher auch im Verfahren über einen Wechselzahlungsauftrag alles vorbringen, was sich aus der Vereinbarung über die Begebung des Wechsels ergibt.
Ja, wenn darüber nichts vereinbart wurde. Der Tag der Ausstellung ist nicht automatisch auch der Tag der Fälligkeit. Der Gläubiger darf aber keinen Tag wählen, der den üblichen Gepflogenheiten widerspricht; das wäre etwa ein Tag, an dem die gesicherte Forderung bereits verjährt ist.
Es sind zwei Dinge zu unterscheiden. Zum einen die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner, dass ein Dritter eine Festlegung treffen darf, zum anderen der Vertrag, mit dem Sie diesen Gutachter beauftragen.
Nicht jede Unrichtigkeit nimmt einem vereinbarten Gutachten seine Bindung, sondern nur eine besonders schwere. Dass von anfechtbaren Unterlagen ausgegangen wurde, falsche Methoden angewendet wurden oder Rechenfehler enthalten sind, genügt noch nicht; das Ergebnis selbst muss augenscheinlich unrichtig sein. Dass ein Sachkundiger dafür bei komplizierten Fällen länger prüfen muss, schadet nicht, solange er danach ohne Zögern von offenbarer Unrichtigkeit spricht.
Wenn dem Begünstigten die durch die Garantie gesicherte Leistung in Wahrheit nicht zusteht, kann grundsätzlich nur der Auftraggeber der Garantie das Geld zurückfordern. Dabei wird er einem Irrenden gleichgestellt, weil er die Zahlung trotz besserer Kenntnis nicht mehr verhindern konnte.