Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Auch der Hauptfrachtführer. Er darf als Interessenvertreter seines Auftraggebers dessen Rechte wegen Schäden am Frachtgut gegen den von ihm beauftragten Frachtführer geltend machen. Solange er seinem Auftraggeber den Schaden nicht ersetzt hat, ist es ein fremder Schaden, und er kann mangels eigenen Schadens auch keinen Rückgriff nehmen.
Weil sich die Interessen decken. Wer sich zur Beförderung verpflichtet und dafür einen weiteren Frachtführer beauftragt, handelt zwar im eigenen Interesse, dieses fällt aber mit dem des Auftraggebers zusammen. Deshalb darf er als dessen Interessenvertreter die Rechte wegen Schäden am Frachtgut geltend machen, auch wenn er selbst noch nichts gezahlt hat.
Kommt ein Kaufvertrag durch Ausübung einer eingeräumten Option zustande, ist für die Frage, ob Leistung und Gegenleistung stark auseinanderfallen, der Zeitpunkt der Einräumung der Option maßgebend. Dass die Frist zur Geltendmachung erst mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen beginnt, ändert daran nichts.
Andere Übertragungsarten als der Kauf sind solche, bei denen typischerweise persönliche Beweggründe im Vordergrund stehen oder eine nicht ersetzbare Gegenleistung vereinbart ist. Dazu zählt auch die Einbringung als Sacheinlage. In diesen Fällen erhält der Verpflichtete nicht das, was er sich vom Geschäft erwartet hat.
Nein. Wurde ein Vertrag aufgehoben, weil eine Seite nicht geschäftsfähig war, richtet sich die Rückabwicklung allein nach diesem Grund. Nur daran ist zu messen, ob der andere Teil gutgläubig war, wenn er den Ersatz seiner Aufwendungen verlangt. Es ist unzulässig, ihn deshalb als bösgläubig zu behandeln, weil der Vertrag ohne diese Nichtigkeit ein Umgehungsgeschäft gewesen wäre.
Nein. Wurde eine Option oder ein Anbot ohne bestimmte Bindungsfrist eingeräumt und erst mehr als drei Jahre später ausgeübt oder angenommen, ist die spätere Anfechtung des Vertrags ausgeschlossen. Anfechtbar wäre schon die Option oder das Anbot selbst gewesen.
Sie brauchen dafür eine Einigung mit dem Pfandgläubiger und zusätzlich die Anweisung an die verwahrende Stelle, die Papiere künftig auch für den Pfandgläubiger zu halten. Erst diese Anweisung macht das Pfandrecht wirksam.
Wer eine Garantie abruft, muss auf eine auch für die Bank völlig unbedenkliche Weise belegen, dass er der Begünstigte ist. Weicht seine Bezeichnung deutlich von jener in der Garantieurkunde ab und hat zudem jemand anderer die Garantie in Anspruch genommen, dessen Bezeichnung passt, ist dieser Nachweis nicht erbracht.
Für die Frage, ob Leistung und Gegenleistung grob auseinanderfallen, ist es sachgerechter, die objektiven Werte erst für den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts festzustellen. Erst dann wird das zunächst nur in Aussicht genommene Geschäft voll wirksam, löst gegenseitige Leistungspflichten aus und kann als abgeschlossen gelten.
Ausgangspunkt ist Ihre Handelsspanne, dazu kommen Sondervergütungen für die Vermittlung. Abzuziehen sind Vergütungen für Leistungen, die ein Händler üblicherweise nicht erbringt. Mindernd wirken außerdem die Anziehungskraft der Marke und das Risiko, dass die gewonnenen Kunden ohnehin abwandern.
Das entscheidet die Auslegung Ihres Wettvertrags. Dabei kommt es nicht auf den Wortlaut allein an, sondern darauf, was die Vertragspartner gemeint haben und was im redlichen Verkehr üblich ist. Der Oberste Gerichtshof hat das für das Gewinnlimit einer Systemwette beurteilt.
Wenn Sie mit mehreren eigenen Forderungen gegen Forderungen der Gegenseite aufrechnen und dabei nicht selbst bestimmen, welche Schuld damit beglichen sein soll, gilt die gesetzliche Reihenfolge. Danach werden zuerst die Zinsen und dann die bereits fälligen und besonders belastenden Beträge abgedeckt. Sie können das vermeiden, indem Sie selbst festlegen, worauf angerechnet wird.
Die Zahlstelle handelt für den Schuldner der Anleihe und schuldet Ihnen selbst in der Regel nichts. Zahlt sie aber ausdrücklich und ohne Vorbehalt auf dessen Schuld und nehmen Sie das an, ist die Schuld getilgt. Diese Wirkung tritt üblicherweise erst mit der Gutschrift bei Ihnen oder Ihrer Bank ein.
Ja, solange die kaufvertraglichen Pflichten überwiegen. Nur wenn die anderen Leistungen wertmäßig oder nach dem Interesse der Parteien deutlich überwiegen, ist das internationale Kaufrecht nicht anwendbar. Wer sich darauf beruft, muss dieses Überwiegen beweisen.
Nein. Gibt der Verwender von Geschäftsbedingungen nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung ab, legt aber neu formulierte Ersatzklauseln bei und nimmt diese ausdrücklich aus, unterwirft er sich nicht vollständig. Die Gefahr einer Wiederholung bleibt bestehen, und zwar unabhängig davon, ob die neuen Klauseln denselben Sinn haben.
In der Regel nicht. Enthält ein Formular, das ein Unternehmen im Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist die Bestimmung über unzulässige Vertragsbedingungen darauf nicht anzuwenden. Das betrifft etwa Bestätigungen, dass über Risiken oder über gesetzlich zustehende Rechte beraten und belehrt wurde.
Die österreichische Regelung, die die internationalen Transportregeln auf Inlandsfahrten überträgt, gilt nur für Transporte innerhalb Österreichs. Ein Transport, der zur Gänze im Ausland stattfindet und nicht über eine Grenze geht, fällt auch bei Anwendung österreichischen Rechts nicht darunter.
Das hängt von der Auslegung des einzelnen Vertrags ab. Je weniger Einfluss Ihnen der Aktienerwerb auf die Geschäftsführung verschafft und je mehr Anlage- und Spekulationszwecke im Vordergrund stehen, desto weniger ist eine solche Haftung anzunehmen. Anders liegt es, wenn bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesichert wurden.
Nein. Besteht bereits ein Unterlassungsgebot, das auch sinngleiche Klauseln erfasst, fehlt für eine weitere Verbandsklage das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die neuen Klauseln damit sinngleich sind. Der Verband verfügt dann schon über einen ausreichenden Exekutionstitel; auf Einwand ist die Sinngleichheit zu prüfen.
Ob eine Vorschrift auch gegen eine ausländische Rechtswahl durchgreift, hängt von ihrem Zweck ab. Vorschriften, die überindividuelle Interessen verfolgen, etwa Handelsbeschränkungen, Währungsbestimmungen, Regeln über die Haftpflichtversicherung oder den Jugendschutz, setzen sich in der Regel durch. Bei Vorschriften, die zusätzlich einzelne Personen schützen, ist das fraglich.
Nein. Wer nach einer Abmahnung verspricht, eine unzulässige Klausel nicht mehr zu verwenden, aber gleichzeitig neu formulierte Ersatzklauseln vorlegt, unterwirft sich damit nicht vollständig. Die Gefahr einer Wiederholung bleibt bestehen, und der klageberechtigte Verband kann trotzdem auf Unterlassung klagen. Das gilt auch dann, wenn die neuen Klauseln nicht gleichbedeutend sind.
Es gilt jenes Recht, aus dem sich die Zahlungspflicht des Dritten ergibt. Geht eine Forderung kraft Gesetzes auf denjenigen über, der für einen anderen gezahlt hat, richtet sich das nach der Rechtsordnung, die diese Zahlungspflicht angeordnet hat. Sie liefert den Grund für den Übergang der Forderung.
Wenn Sie eine bewegliche Sache verpfänden, die beim Schuldner bleibt, müssen Zeichen darauf hinweisen. Entfernt der Schuldner diese Zeichen eigenmächtig, ist Ihr Pfand in dieser Zeit gegenüber gutgläubigen anderen Gläubigern nicht wirksam. Sie können aber verlangen, dass die Zeichen wieder angebracht werden; ab dann sind Sie gegenüber später hinzukommenden Gläubigern wieder gesichert.
Eine Verbandsklage ist schon dann möglich, wenn die verletzte Vorschrift in den Anwendungsbereich einer der geschützten europäischen Richtlinien fällt. Es kommt nicht darauf an, ob die österreichische Regelung eigens zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassen wurde.
Ob ein Verband gegen die Verwendung von Klauseln vorgehen kann, richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem sich diese Verwendung auswirkt. Ob die Klauseln selbst zulässig sind, wird dagegen nach den Regeln für Verträge beurteilt, im Regelfall nach der Bestimmung für Verbraucherverträge.
Nein, nicht durch Vereinbarung. Verabreden Gläubiger und Schuldner, dass Sie im Wechselverfahren keine Einwendungen aus dem zugrunde liegenden Geschäft erheben dürfen, ist diese Abrede nichtig. Abstrakte Verpflichtungen ohne Bezug zum Grundgeschäft sind unzulässig.
Nein. Wer sich dagegen wendet, dass gesetzwidrige Vertragsklauseln empfohlen werden, muss das auch im Klagebegehren ausdrücken. Ein Begehren, das nur die Unterlassung der Verwendung verlangt, genügt dafür nicht.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem Sie an Ihre Erklärung gebunden waren, mit der Sie das Optionsrecht eingeräumt haben. Fallen Angebot und Annahme zusammen, zählt der Zeitpunkt der Einräumung des Optionsrechts. Auf den späteren Abschluss des Hauptvertrags kommt es nicht an.
Die Frist beginnt, sobald die Anfechtung objektiv möglich ist. Ob und wann der Berechtigte die Option zieht, ändert an Beginn und Lauf der Frist nichts. Ist die Frist abgelaufen, können Sie sich auch nicht mehr einredeweise darauf berufen.
Ein Vertrag, in dem sich ein Bauträger gegenüber der Gemeinde zur Bebauung mit förderbaren Wohnungen verpflichtet, ist grundsätzlich zulässig, wenn das Grundstück erst durch die Umwidmung bebaubar wurde. Die Gemeinde darf sich dabei Vorschlags- und Zustimmungsrechte sichern; deren Grenze sind die guten Sitten. Ob eine unzulässige Bestimmung den ganzen Vertrag nichtig macht, hängt vom Zweck des Verbots ab.