Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Steht ein Vorkaufsrecht mehreren Berechtigten zu und wurde nicht vereinbart, dass sich das Recht jedes Einzelnen auf bestimmte Anteile oder Teile der Sache bezieht, ist es im Zweifel von allen gemeinsam auszuüben.
Von mehreren Anspruchswerbern kann man nur sprechen, wenn unklar ist, wem von ihnen ein und dieselbe bestehende Forderung zusteht. Wer sich beim Antrag auf Hinterlegung darauf beruft, muss das zumindest nachvollziehbar darlegen.
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Die Bankgarantie muss über den gesamten Betrag lauten, den der andere Käufer zu zahlen hätte, und sie muss ohne Prüfung des Rechtsgrunds und ohne jede Einwendung abrufbar sein. Dann gilt sie als tatsächliches Zahlungsangebot und damit als wirkliche Einlösung.
Ja. Eine Schiedsvereinbarung für „alle aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten“ erfasst auch Schadenersatzansprüche wegen einer Vertragsverletzung sowie Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung. Auch Ansprüche aus einer Schädigung außerhalb des Vertrags fallen darunter, wenn das schädigende Verhalten und die Vertragsverletzung einen einheitlichen Lebensvorgang bilden.
Aus dem Urteilsspruch allein lässt sich meist nicht erkennen, welche Klauseln einer bereits verbotenen Klausel gleichzuhalten sind. Dafür kommt es auf die Entscheidungsgründe an. Der Kreis der gleichbedeutenden Klauseln bestimmt sich danach, warum die ursprüngliche Klausel verboten wurde.
Ein Verband kann gegen alle gesetzlichen Vorgaben vorgehen, die dem Schutz der Verbraucher in den ausdrücklich aufgezählten Bereichen dienen. Das können auch Regeln des allgemeinen bürgerlichen Rechts sein. Es muss sich aber immer um ein bestimmtes gesetzliches Gebot oder Verbot handeln.
Nein. Liegt der Hauptzweck des gepachteten Betriebs darin, eingestellte Pferde zu verpflegen, zu verwahren und zu versorgen, und dienen die mitgepachteten Wiesen nur als Weide und nicht der Futtergewinnung, gelten die besonderen Regeln über die Landpacht nicht.
Wer unzulässige Vertragsklauseln nur empfiehlt, ohne sie selbst zu verwenden, kann allein dazu verhalten werden, diese Empfehlung zu unterlassen. Mehr kann von ihm nicht verlangt werden.
Auch an einer Sache, die als Zubehör oder Bestandteil unter Denkmalschutz steht, können Sie Eigentum erwerben, wenn Sie sie von einem Unternehmer im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb kaufen. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für den gutgläubigen Erwerb müssen dabei erfüllt sein.
Auf Zahlung nicht. Solange das gerichtliche Verbot wegen missbräuchlicher Inanspruchnahme wirkt, ist die Forderung aus der Bankgarantie nicht fällig. Sie können in dieser Zeit aber auf Feststellung klagen.
Auch eine Stadtgemeinde kann sich beim Verkauf eines Grundstücks das Recht vorbehalten, es später wieder zurückzukaufen. Der Rechtssatz betrifft dieses Wiederkaufsrecht einer Stadtgemeinde.
Nicht bei jedem Papier. Forderungen aus Papieren, die auf einen bestimmten Namen lauten, gehen durch Abtretung über und nicht durch die Übergabe der Urkunde. Dass Sie das Papier brauchen, um das Recht auszuüben, macht die Übergabe noch nicht zur Voraussetzung des Rechtsübergangs.
Solange eine Abtretung nicht wirksam zustande gekommen ist, unterbricht eine Klage des neuen Gläubigers die Verjährung nicht. Eine spätere Genehmigung wirkt zwar zwischen den Beteiligten zurück, aber nicht gegenüber Dritten. Eine bereits eingetretene Verjährung wird dadurch nicht mehr beseitigt.
Ein Vertrag, der das Gebot verletzt, dass hoheitliche Aufgaben hoheitlich zu besorgen sind, wird an den Regeln über gesetzwidrige und sittenwidrige Verträge gemessen. Verstößt er gegen verfassungsrechtliche Gebote und sind beide Seiten davon angesprochen, ist er ungültig, und das Gericht hat das von sich aus zu beachten.
Entscheidend ist, was im Geschäftsverkehr allgemein üblich ist. Das Gericht sieht sich an, wie sich die Bindung auf Ihren konkreten Betrieb auswirkt, etwa auf den Bedarf an Bier und anderen Getränken von Mitbewerbern, und wie die Gegenleistungen im Verhältnis zur Größe des Gastbetriebs und zu sonstigen Kreditmöglichkeiten zu bewerten sind. Auch die Rückzahlung gewährter Kredite in Raten, die sich am Geschäftserfolg orientieren, wird berücksichtigt.
Ein Vertragshändlervertrag kann sittenwidrig sein, wenn Kündigung und Kündigungsfolgen so gestaltet sind, dass Sie sich aus der Organisation des Lieferanten oder Herstellers nur unter unzumutbaren Bedingungen lösen könnten. Ihre unternehmerische und wirtschaftliche Bewegungsfreiheit wäre dann unzulässig eingeschränkt.
Nein. Auch wenn der Auftraggeber gegenüber dem Begünstigten verpflichtet wäre, eine Abweichung anzuerkennen, etwa wegen späterer Änderungen im Grundgeschäft, reicht das für die Inanspruchnahme der Garantiebank nicht aus. Die Bank muss sich nicht in den Streit zwischen den beiden hineinziehen lassen und das damit verbundene Risiko nicht durch Auszahlung übernehmen. Der Begünstigte müsste solche Umstände auf eine auch aus Sicht der Bank völlig unbedenkliche Weise darlegen.
Nicht der Garant, sondern der Auftraggeber der Garantie. Ruft der Begünstigte die Garantie ab, soll die Zahlung die Schuld im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Begünstigtem tilgen; der Auftraggeber kann seine Rückforderung daher nur gegen den Begünstigten als Empfänger der Leistung richten. Der Garant selbst hat einen eigenen Rückforderungsanspruch nur dann, wenn der Garantievertrag unwirksam oder anfechtbar war oder der Abruf nicht in der vereinbarten Form erfolgte.
Bei einer Bankgarantie sind Einwendungen aus dem zugrunde liegenden Geschäft ausgeschlossen. Dieser Ausschluss darf nicht auf dem Umweg über eine Rückforderung wegen Bereicherung umgangen werden. Ein solcher Ausgleich findet grundsätzlich nur zwischen den Parteien des zugrunde liegenden Geschäfts statt.
Nur, wenn sich der Garant die genaue Angabe des Sicherungszwecks in der Abruferklärung ausbedungen hat. Dann kann er einwenden, der Sicherungszweck sei verfehlt, wenn Ihre Einforderung diesen formellen Anforderungen nicht entspricht. Der Garant muss überhaupt nur zahlen, wenn alle Bedingungen, unter denen er das Risiko übernommen hat, peinlich genau erfüllt sind.
Streng und eher eng. Weil eine Bankgarantie gerade wegen der Strenge und Sicherheit der Haftung vereinbart wird, ist bei der Auslegung davon auszugehen, dass die Parteien nicht die für den Verpflichteten leichtere, sondern die schwerere Form gewählt haben. Ebenso genau sind die Bedingungen für die Inanspruchnahme zu nehmen: Wurde der Abruf mit eingeschriebenem Brief vereinbart, genügt eine andere Form nicht.
Maßgeblich sind der Wissensstand und die Beweislage in dem Zeitpunkt, in dem die Garantie in Anspruch genommen wird. Zu berücksichtigen sind dabei die Umstände und Entwicklungen eines nicht zu langen Zeitraums. Missbrauch kann daher auch vorliegen, wenn der Begünstigte noch innerhalb der Leistungsfrist erfährt, dass die gesicherte Forderung nicht besteht, und dennoch auf Auszahlung besteht.
Wird ein vereinbartes Wahlrecht ausgeübt, tritt das schon im Voraus festgelegte Schuldverhältnis in Kraft. Ist im Vertrag eine Leistung an einen Dritten vorgesehen, erwirbt dieser Dritte zu diesem Zeitpunkt sein unmittelbares Recht.
Nein. Wer nur damit gerechnet hat, dass der bestehende Zustand so bleibt, hat sich über die Zukunft geirrt und nicht über die Sachlage bei seiner Erklärung. Eine solche Fehleinschätzung ist weder ein beachtlicher Irrtum noch der Wegfall einer üblichen Voraussetzung des Geschäfts.
Eine Garantie wird nicht nur nach ihrem Wortlaut verstanden, sondern auch danach, was im redlichen Geschäftsverkehr üblich ist und welchen Zweck sie hat. Bei einer Bankgarantie zählt im Regelfall vor allem der Text der Urkunde selbst, weil sie vom zugrunde liegenden Geschäft losgelöst ist.
Bankgarantie, Dokumentenakkreditiv und Dokumenteninkasso haben gemeinsam, dass das Zahlungsversprechen der Bank vom Grundgeschäft losgelöst ist. Für alle gelten daher dieselben Anforderungen, wenn wegen Rechtsmissbrauchs doch Einwendungen zugelassen werden sollen. Ein gerichtliches Zahlungsverbot setzt somit voraus, dass missbräuchlich oder arglistig abgerufen wird und dies eindeutig und klar nachgewiesen wird.
Ja. Wer sich einredeweise darauf beruft, um mehr als die Hälfte verkürzt worden zu sein, muss anbieten, die bereits empfangene Leistung zurückzugeben. Das gilt auch, wenn Sie die Einrede jemandem gegenüber erheben, an den Ihr Vertragspartner die Forderung abgetreten hat. Einfach die Zahlung des Restentgelts zu verweigern, genügt nicht.
Sie können die Sache bei Gericht hinterlegen. Auch eine fremde Sache kann verwahrt werden, deshalb kann neben demjenigen, der sie Ihnen gegeben hat, auch der Eigentümer die Herausgabe verlangen; dessen Recht wirkt gegen jeden. Verlangt allein der Hinterleger die Sache, können Sie ihm nicht entgegenhalten, dass ein Dritter der Eigentümer sei.
Nur zusammen mit der Forderung. Das Recht, durch eine eigene Erklärung einen Vertrag zustande zu bringen, kann, wenn überhaupt, nur gemeinsam mit dem Anspruch übertragen werden, der von seiner Ausübung abhängt.
In der Regel nicht. Eine Pflicht nachzuprüfen, ob dem Prokuristen im Innenverhältnis Beschränkungen auferlegt sind, und damit eine Haftung für Fahrlässigkeit besteht nur dann, wenn Sie nach den Umständen darauf schließen mussten, dass er seine Vertretungsmacht treuwidrig zum Nachteil des Firmeninhabers missbraucht.