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Erbrecht

242 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Haftung der Beschenkten gegenüber Noterben · günstig für Beschenkter

Der Gesetzgeber nimmt an, dass der Geschenkgeber erst durch die späteren Geschenke gegenüber dem pflichtteilsberechtigten Erben pflichtwidrig gehandelt hat. Auf dieser Vermutung beruht die Beschränkung der Haftung.

Sittliche Pflicht bei Zuwendungen · günstig für Beschenkter

Ob eine sittliche Pflicht vorliegt, richtet sich nach den Anschauungen redlicher und rechtsverbundener Menschen in den betroffenen Kreisen. Herangezogen wird auch der Maßstab eines sorgfältigen Familienvaters und einer durchschnittlichen Familie. Das ist immer anhand der konkreten Umstände zu beurteilen.

Akteneinsicht des Erben in den Sachwalterakt · günstig für Erbe

Ja, aber nur teilweise. Als Erbe treten Sie in die Rechte des Verstorbenen ein, soweit es um Einkommens- und Vermögensangelegenheiten geht; in diese Teile des Akts dürfen Sie Einsicht nehmen. Für Aktenteile, die den höchstpersönlichen Bereich betreffen, etwa den Geisteszustand, werden Sie wie jeder andere Dritte behandelt.

Anfechtbarkeit von Beschlüssen im Verlassenschaftsverfahren · günstig für Erbe

Ja. Entscheidungen über die Absonderung des Nachlasses, über die Genehmigung eines Verkaufs aus der Verlassenschaft und über einen Antrag auf Errichtung eines Inventars dienen nicht bloß dem zweckmäßigen Ablauf des Verfahrens. Sie können daher eigenständig bekämpft werden und nicht erst gemeinsam mit der Endentscheidung.

Rechtsmittel des übergangenen Erben · günstig für Erbe

Nein. Wurden Sie im Verlassenschaftsverfahren übergangen, können Sie den Einantwortungsbeschluss nicht mit dem Argument bekämpfen, das Gericht habe Ihnen keine Gelegenheit zur rechtzeitigen Erbantrittserklärung gegeben. Ihre Ansprüche können Sie danach nur noch mit Klage verfolgen. Nur ausnahmsweise bleibt Ihnen ein Rechtsmittel, wenn Sie zuvor Interesse bekundet haben und ohne eigenes Verschulden gehindert waren.

Schenkung auf den Todesfall als Erbvertrag · günstig für Geschenknehmer

Ja. Ein Vertrag, in dem jemand festlegt, dass eine ihm gehörende Liegenschaft mit seinem Tod auf eine andere Vertragspartei übergeht, ist im europäischen Erbrecht ein Erbvertrag. Eine vor dem 17. August 2015 getroffene Rechtswahl, die nur einen einzelnen Vermögenswert und nicht den gesamten Nachlass betrifft, wird von der Übergangsregel dieser Verordnung aber nicht erfasst.

Übergangsregel zur Verjährung im Erbrecht · günstig für Berechtigter

Die Übergangsregel des Erbrechtsänderungsgesetzes 2015 zur Verjährung wird enger verstanden, als ihr Wortlaut nahelegt. Sie gilt nur für Fälle, in denen die Verjährungsfrist schon vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu laufen begonnen hat.

Übergangener Erbe nach der Einantwortung · günstig für Erbe

Sobald der Einantwortungsbeschluss zur Ausfertigung übergeben ist, bleibt Ihnen grundsätzlich nur noch die Erbschaftsklage. Konnten Sie den Beschluss aber wegen eines schweren Verfahrensfehlers erfolgreich bekämpfen, muss Ihnen das Gericht im fortgesetzten Verfahren Gelegenheit geben, Ihre Erbantrittserklärung abzugeben. Widersprechen sich mehrere Erklärungen, wird darüber ein eigenes Verfahren geführt.

Aufhebung der Nacherbschaft

Ja. Vorerbe und Nacherbe haben zusammen die Rechte eines vollen Erben. Sie können die Bindung daher einvernehmlich aufheben, einschränken oder auf eine andere Sache übertragen.

Rechtsmittel des Nachlassgläubigers · günstig für Gläubiger

Wurde Ihnen als Gläubiger des Nachlasses die Absonderung des Nachlassvermögens bewilligt, dürfen Sie Beschlüsse des Verlassenschaftsgerichts bekämpfen, die in diese Rechte eingreifen. Das gilt besonders dann, wenn Vermögen aus jener Masse ausgeschieden wird, die Ihre Forderung sichern soll. Es genügt, dass die Bewilligung noch nicht rechtskräftig ist.

Reiner Nachlass und Anbot an den Bund · günstig für Gläubiger

Erst dann, wenn feststeht, dass nach Abzug aller Schulden etwas übrig bleibt. Das lässt sich in der Regel nur beurteilen, nachdem die Verwaltung des Nachlasses abgewickelt ist. Der Bund kann eine Verwertung nur so weit verlangen, wie sie für diese Beurteilung nötig ist.

Nacherbschaft auf den Überrest · günstig für Nacherbe

Ja. Ordnet der Verstorbene an, dass der Erbe das dann noch vorhandene Vermögen bestimmten weiteren Personen zuwenden soll, liegt eine Nacherbschaft auf den Überrest vor. Diese Beschränkung ist im Grundbuch einzutragen.

Ende des Verlassenschaftsverfahrens

Mit der wirksamen Einantwortung ist das Verlassenschaftsverfahren beendet. Das Gericht darf sich danach mit dieser Verlassenschaft nicht mehr befassen. Rechtsmittel, die nur in diesem Verfahren möglich wären, sind dann ausgeschlossen.

Nutzung des Waldes durch den Vorerben · günstig für Nacherbe

Nein. Wer eine Erbschaft nur bis zum Eintritt eines späteren Erben hält, steht einem Nutzungsberechtigten gleich. Er darf zwar das forstmäßig geschlagene Holz nutzen. Eine Rodung, die die Widmung des Grundstücks ändert, etwa um Schotter zu gewinnen, ist ihm aber nicht erlaubt.

Aufgaben des Absonderungskurators

Der Verwalter, der bei einer Absonderung bestellt wird, hat nur die Aufgabe, die Vermischung des Nachlasses mit dem Vermögen des Erben zu verhindern. Die Verlassenschaft in Prozessen oder in der Zwangsvollstreckung zu vertreten, gehört nicht dazu.

Erbschaftskauf und seine Folgen

Wer eine Erbschaft kauft, tritt an die Stelle des Verkäufers im Verlassenschaftsverfahren und erwirbt das Eigentum erst mit der Einantwortung. Er übernimmt die Erbschaft so, wie sie zu diesem Zeitpunkt beschaffen ist. Hat der Verkäufer den Nachlass vorher verwaltet, haftet er dem Käufer dafür wie ein Verwalter.

Ende des Amtes des Verlassenschaftskurators · günstig für Erbe

Das Amt endet erst mit der rechtskräftigen Enthebung durch das Gericht, nicht schon damit, dass der Nachlass den Erben übergeben wurde. Bis dahin muss der Kurator die Interessen der Verlassenschaft weiter wahrnehmen.

Adelige Abstammung im Testament · günstig für Erbe

Grundrechte sind wegen ihrer Wirkung zwischen Privatpersonen auch im Privatrecht zu beachten. Unterscheidet ein Erblasser danach, ob jemand adelig abstammt, und schließt er nicht adelige Personen als Nacherben aus, ist diese Unterscheidung unbeachtlich, weil sie gegen den Gleichheitssatz verstößt.

Verlassenschaftssachen als Vermögenssachen

In Verlassenschaftssachen liegt in der Regel ein Gegenstand rein vermögensrechtlicher Natur vor. Es geht dabei also um einen Wert in Geld.

Antrag auf Amtsbestätigung · günstig für Berechtigter

Die Amtsbestätigung, mit der ein Recht im Grundbuch eingetragen werden kann, darf nur derjenige beantragen, dem dieses Recht zusteht. Die Erben müssen dem Antrag lediglich zustimmen; auf ihren Antrag allein wird die Bestätigung nicht ausgestellt.

Zuständigkeit für die Feilbietung · günstig für Erbe

Die öffentliche Versteigerung einer Eigentumswohnung im Verlassenschaftsverfahren ist nach den Regeln des Exekutionsrechts durchzuführen. Zuständig dafür ist das Gericht und nicht der Gerichtskommissär.

Kurator für ungeborene Nacherben · günstig für Nacherbe

Für noch nicht geborene Nacherben bestellt das Gericht einen eigenen Kurator. Er darf den Nachlass nicht selbst verwalten und auch nicht auf einzelne Verwaltungshandlungen Einfluss nehmen. Er kann sich aber mit einem Rechtsmittel dagegen wehren, dass der Nachlass von einer dazu nicht befugten Person verwaltet wird.

Nachvermächtnis und Herausgabeanspruch · günstig für Erbe

Nein. Soll Ihnen etwas erst später zufallen und tritt dieser Fall ein, wird das Verlassenschaftsverfahren nach dem ursprünglichen Verstorbenen nicht fortgesetzt. Sie haben in diesem Fall nur einen Anspruch gegen den belasteten Erben auf Herausgabe.

Vertretung des Nachlasses im Rechtsstreit · günstig für Erbe

Ist ein Verwalter bestellt worden, um die Vermischung des Nachlasses mit dem Vermögen des Erben zu verhindern, bleibt trotzdem nach den Umständen zu beurteilen, wer den Nachlass vertritt. Geht es in einem Prozess nur darum, ob das Nachlassvermögen größer oder kleiner wird, bleibt der Erbe Vertreter. Solche Streitigkeiten liegen außerhalb der Gefahr, die der Verwalter abwehren soll.

Anwartschaft des Nacherben · günstig für Nacherbe

Ja. Sind Sie als Nacherbe eingesetzt, haben Sie schon mit dem ersten Erbfall ein Recht, das Sie verkaufen und vererben können. Das Eigentum ist zwischen Vorerben und Nacherben so aufgeteilt, dass beide zusammen die Stellung eines vollen Eigentümers haben. Eine Aufteilung wie unter Miteigentümern können Sie aber nicht verlangen.

Erbhof und Unterbrechung des Pflichtteilsprozesses

Ob ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb als Erbhof gilt und was der Übernehmer dafür zahlen muss, entscheidet das Verlassenschaftsgericht. Ein Verfahren über Ihren Pflichtteil muss so lange unterbrochen werden, bis das geklärt ist. Weil dem Gericht dabei kein Spielraum bleibt, können Sie gegen diese Unterbrechung ein Rechtsmittel erheben.

Erbhofzuweisung und Berechnung des Pflichtteils · günstig für Hofübernehmer

Wird ein Erbhof einem Übernehmer zugewiesen, erwirbt dieser das Eigentum und schuldet dem Nachlass dafür den festgesetzten Übernahmspreis. Im Nachlass tritt damit diese Forderung an die Stelle des Hofes. Für die Berechnung des Pflichtteils ist dieser veränderte Nachlass maßgebend.

Anderkonto des verstorbenen Rechtsanwalts · günstig für Mandant

Nein, solange die Kanzlei abgewickelt wird. Die Verlassenschaft kann zwar eingeantwortet werden, doch bleibt das Unternehmen bis zu seiner Auflösung ein gesondertes Vermögen, das der bestellte Vertreter verwaltet. Ein Guthaben auf einem Anderkonto, das der geordneten Abwicklung dient, steht den Erben daher nicht zur Verfügung.

Tod des möglichen Hofübernehmers

Wer als möglicher Hofübernehmer stirbt, bevor feststeht, wer den Hof bekommt, hatte noch keine gesicherte Rechtsstellung. Seine Erben können daher aus seiner Person keinen Anspruch auf den Hof ableiten. Eine Ausnahmeregelung des Anerbenrechts lässt sich auf diesen Fall nicht übertragen.

Anmerkung der Verfügungsbeschränkung eines Miterben · günstig für Miterbe

Ja. Wird das Miteigentum eines Miterben aufgrund eines deutschen Erbscheins eingetragen, kann seine Verfügungsbeschränkung im Grundbuch angemerkt werden. Die Anmerkung stellt seine Rechtsstellung klar und dient der Rechtssicherheit; ein eigenes Feststellungsverfahren ist dafür nicht nötig.